Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Gäste, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne.
Ich begrüße ganz herzlich die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream.
Für diese Plenarsitzung hat als Schriftführer Herr Abgeordneter Gottweiss neben mir Platz genommen. Die Redeliste führt Herr Abgeordneter Schubert.
Ich darf ganz herzlich heute einem Geburtstagskind gute Wünsche aussprechen. Frau Abgeordnete Katja Maurer, herzlichen Glückwunsch zum heutigen Geburtstag. Bleiben Sie gesund!
Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich hat zum heutigen Tag ihre Vizepräsidentschaft niedergelegt. Sie wissen, sie wurde durch Veränderungen in der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Fraktionsvorsitzenden gewählt. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, sehr geehrte Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich, mich ganz herzlich für Ihre Arbeit hier als Vizepräsidentin zu bedanken – diese Arbeit, die Sie schon in der vorherigen Legislatur und in der jetzigen Legislatur geleistet haben. Sie haben das Amt der Vizepräsidentin, soweit ich das also auch nachempfinden kann, doch mit viel Herzblut ausgeübt. Deshalb ein ganz herzliches Dankeschön für Sie, weiterhin alles Gute! Neben der Fraktionsvorsitzenden üben Sie ja auch zahlreiche Tätigkeiten in den Vereinen und Verbänden, Institutionen in Erfurt aus – auch dafür alles Gute! Herzlichen Dank für Ihr Engagement als Vizepräsidentin!
Sehr geehrte Damen und Herren, zu Beginn der heutigen Sitzung möchte ich an meine Ausführungen am Beginn der vergangenen Plenarsitzung am 8. Mai erinnern. Die dort erläuterten Regeln für unsere Abläufe gelten vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie weiter. Ich bitte Sie außerdem darum, die Abstands- und Hygieneregeln auch weiterhin mit größter Disziplin und Sorgfalt einzuhalten.
Sollten Sie in den kommenden beiden Tagen gemäß § 108 Abs. 1 der Geschäftsordnung durchgesehene und berichtigte Niederschriften der eigenen Rede an die Landtagsverwaltung zurückgeben wollen, bitte ich Sie, hierfür die Poststelle des Landtags zu nutzen. Nutzen Sie hier im Sitzungssaal dafür den Tisch von mir aus gesehen links neben der Fraktion Die Linke bzw. den Tisch von mir aus gesehen rechts neben der Fraktion der AfD, damit die Niederschriften von dort von der Landtagsverwaltung abgeholt werden können.
Zu den morgen und übermorgen vorgesehenen Wahlen bitte ich Sie aus Gründen des Infektionsschutzes, einen eigenen Stift zu nutzen. Im Notfall hat die Verwaltung natürlich auch einen für Sie zur Verfügung. Aber besser ist es, Sie nehmen einen eigenen Stift, den Sie auf den Stimmzetteln benutzen können; möglichst in blau oder in schwarz.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, gestatten Sie mir einige Hinweise zur Tagesordnung: Der Ältestenrat hat gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung beschlossen, dass diejenigen Tagesordnungspunkte der anstehenden Plenarsitzungen, für die die Geschäftsordnung die Verhandlung in einfacher Redezeit vorsieht, in gekürzter Redezeit, und diejenigen Tagesordnungspunkte, für die die Geschäftsordnung die Verhandlung in langer Redezeit vorsieht, in einfacher Redezeit behandelt werden.
Die Fraktionen haben in jeder Plenarsitzungswoche die Möglichkeit, bis Dienstag um 14.00 Uhr jeweils einen Tagesordnungspunkt zu benennen, der in einfacher bzw. in langer Redezeit verhandelt werden soll. Die Fraktion der CDU hat den Tagesordnungspunkt 18 benannt. Die anderen Fraktionen haben darauf verzichtet.
Zu den Tagesordnungspunkten 16 und 23 wurde je ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD in den Drucksachen 7/786 und 7/787 verteilt.
Gemäß § 64 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung sind Änderungsanträge zu selbstständigen Vorlagen, die keinen Gesetzentwurf enthalten, nur mit Zustimmung der Antragstellerinnen bzw. des Antragstellers zulässig.
Ich frage deshalb die FDP-Fraktion: Erteilen Sie die Zustimmung zur Einbringung des Änderungsantrags in der Drucksache 7/786 zu Ihrem Antrag?
Ich frage noch einmal die Fraktion der FDP, erteilen Sie die Zustimmung zur Einbringung des Änderungsantrags in der Drucksache 7/787 zu Ihrem Antrag?
Die Beratung des Tagesordnungspunkts 17 hat sich mit der außerplanmäßigen Sitzung des Landtags am 8. Mai 2020 erledigt.
Folgender Hinweis zu Tagesordnungspunkt 27: Dem Verlangen der Fraktion der AfD auf Beratung eines Vorschlags einer Verordnung der Europäischen Union liegt eine Unterrichtung der Landesregierung gemäß Artikel 67 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen zugrunde. Diese Unterrichtungen sind gemäß § 21 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 der Geschäftsordnung grundsätzlich nach Gesetzentwürfen und vor Anträgen vorzusehen. Daher schlage ich Ihnen vor, das Beratungsverlangen der Fraktion der AfD nach Tagesordnungspunkt 9 aufzurufen.
Die Fraktionen sind im Ältestenrat außerdem übereingekommen, die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 28 bis 30 und 32 bis 37 am Donnerstag sowie die Wahl zu Tagesordnungspunkt 31 am Freitag jeweils nach der Mittagspause aufzurufen.
Der Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 28 hat die Drucksachennummer 7/769. Die Unterrichtung durch die Präsidentin, aus der die Niederlegung des Amts einer Vizepräsidentin durch Frau Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich mit Ablauf des 13. Mai 2020 hervorgeht, hat die Drucksachennummer 7/768.
Der Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 31 hat die Drucksachennummer 7/788. Vorausgesetzt, der Wahlvorschlag erhält die erforderliche Stimmenmehrheit, sind die Ernennung und Vereidigung unmittelbar im Anschluss an die Wahl vorgesehen.
In Tagesordnungspunkt 35 ist die Wahl der Vertrauensleute und ihrer Vertreterinnen bzw. Vertreter für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richter an Verwaltungsgerichten vorgesehen. Die Landesregierung hatte bereits mit Schreiben vom 16. September 2019 mit Blick auf das auch zeitlich sehr aufwändige Wahlverfahren um die Durchführung der Wahl durch den Landtag gebeten. Erstmals stand die Wahl daher auf der Tagesordnung der 8., 9. und 10. Sitzung des Landtags am 4., 5. und 6. März 2020. Allerdings lagen bzw. liegen zu dieser als Verhältniswahl ausgestalteten Wahl damals wie heute nicht alle Wahlvorschläge vor. Daher gehe ich davon aus, dass diese Wahl in diesen Plenarsitzungen nicht stattfindet.
Zu Tagesordnungspunkt 36 liegt kein Wahlvorschlag vor, weshalb auch dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt wird.
Während die Wahl einer Vizepräsidentin des Thüringer Landtags in Tagesordnungspunkt 28 und die Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs in Tagesordnungspunkt 31 aufgrund rechtlicher Bestimmungen geheim durchgeführt werden müssen, können die übrigen Wahlen gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung offen durch Handzeichen durchgeführt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht.
Mit Blick auf die besonderen Anforderungen an Maßnahmen zum Infektionsschutz würde ich Sie bereits heute bitten, mir anzuzeigen, wenn einer offenen Wahl durch Handzeichen widersprochen
Die eigentlichen Wahlhandlungen finden dann wie geplant morgen und übermorgen statt, wie ich das bereits erwähnt habe. Der Vorteil für uns alle ist, dass wir morgen nur einmal in die Wahlkabine gehen müssen, weil Sie morgen bzw. übermorgen zu allen Wahlen, wenn sie dann geheim durchgeführt werden, die Stimmzettel nach Ihrem Namensaufruf auf einmal erhalten. Die Auszählung der Stimmzettel kann dann während der im Anschluss an die Wahlen stattfindenden Fragestunde durchgeführt werden, weil während der Fragestunde nicht abgestimmt wird. Sobald die Stimmzettel ausgezählt sind, gebe ich die Wahlergebnisse bekannt.
Zu Tagesordnungspunkt 29, Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission: Gibt es Widerspruch bzw. gibt es Widerspruch zu den Wahlhandlungen in offener Abstimmung? Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.
Danke, Frau Präsidentin. Um das Verfahren an dieser Stelle ein wenig zu vereinfachen, melde ich bei allen Tagesordnungspunkten den Widerspruch an.
Vielen Dank. Damit nehme ich zur Kenntnis, dass die Wahlen insgesamt geheim durchgeführt werden und wir entsprechend die Wahlkabinen benutzen.
Zu Tagesordnungspunkt 38, der Fragestunde, kommen folgende Mündliche Anfragen hinzu: Drucksachen 7/677, 7/689, 7/699, 7/727, 7/738, 7/742, 7/744, 7/745, 7/746, 7/750, 7/757, 7/760 bis 7/765.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung hat mitgeteilt, zu Tagesordnungspunkt 13 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wird der vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir vorgetragenen Änderungen widersprochen? Gibt es Zusätze? Herr Abgeordneter Montag, bitte.