Protokoll der Sitzung vom 13.05.2020

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wird der vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir vorgetragenen Änderungen widersprochen? Gibt es Zusätze? Herr Abgeordneter Montag, bitte.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. Wir möchten unseren Entschließungsantrag TOP 22 zurückziehen, mit dem Dank an die Landesregierung, da diese teilweise in der Neufassung des Mantelgesetzes unsere Forderungen übernommen

hat. Das ist konstruktive Oppositionsarbeit, vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Danke. Damit ist Tagesordnungspunkt 22 abgesetzt. Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.

Danke, Frau Präsidentin. Ich bitte um die Aufnahme von zwei weiteren Tagesordnungspunkten, erstens: die Drucksache 7/720, Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes. Der Gesetzentwurf ist fristgerecht eingereicht worden und daher bitte ich um die Aufnahme in die Tagesordnung.

Und zweitens: der Antrag der Landesregierung in Drucksache 7/714, Mitgliedschaft von Mitgliedern der Landesregierung in Leitungs- und Aufsichtsgremien auf Erwerb gerichteter Unternehmen. Auch dieser Antrag wurde fristgerecht eingereicht und ich bitte um Aufnahme in die Tagesordnung.

Wünscht jemand das Wort zur Begründung für die Aufnahme in die Tagesordnung? Spricht jemand gegen die Dringlichkeit? Das kann ich nicht erkennen. Damit werden wir darüber abstimmen. Wer dafür ist, den beantragten Tagesordnungspunkt in der Drucksache 7/720, Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes, in die Tagesordnung aufzunehmen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen Dank. Das ist die Mehrheit. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht sehen.

Außerdem ist die Aufnahme des Tagesordnungspunkts „Mitgliedschaft von Mitgliedern der Landesregierung in Leitungs- und Aufsichtsgremien auf Erwerb gerichteter Unternehmen“ in die Tagesordnung beantragt. Wird hier das Wort zur Begründung gewünscht? Spricht jemand gegen die Dringlichkeit? Dann auch das zur Abstimmung: Wer für die Aufnahme in die Tagesordnung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Das ist die Mehrheit. Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? Eine Stimmenthaltung aus der AfD-Fraktion. Den Gesetzentwurf in der Drucksache 7/720 werden wir in der Reihenfolge der Gesetze in die Tagesordnung nach Tagesordnungspunkt 9 aufnehmen. Gibt es einen Platzierungswunsch zum zweiten Antrag, Herr Abgeordneter

(Präsidentin Keller)

Blechschmidt? Wenn nicht, dann wird das entsprechend in die Tagesordnung aufgenommen.

Gibt es weitere Ergänzungen, Änderungen zur Tagesordnung? Herr Abgeordneter Braga, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich möchte für meine Fraktion beantragen, dass der Tagesordnungspunkt 26 – Antrag meiner Fraktion – morgen auf jeden Fall aufgerufen wird.

Tagesordnungspunkt 26: Wer dafür ist, Tagesordnungspunkt 26 wie beantragt auf jeden Fall am morgigen Donnerstag aufzurufen, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD. Wer ist gegen diesen Aufruf? Das sind die Stimmen der übrigen Fraktionen. Wer enthält sich? Keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Gibt es weitere Anträge zur Tagesordnung? Das kann ich nicht erkennen. Dann stelle ich die Tagesordnung fest. Wer mit den abgestimmten Änderungen zur Tagesordnung und dem Verlauf der Tagesordnung so einverstanden ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Bei einer Stimmenthaltung ist die Tagesordnung so beschlossen und ich darf aufrufen den Tagesordnungspunkt 1

Thüringer Gesetz zu dem Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/287 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien - Drucksache 7/766 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Herr Abgeordneter Blechschmidt aus dem Ausschuss für Europa, Kultur und Medien zur Berichterstattung. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Danke. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Dreiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag und das Thüringer Gesetz zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag sind im Inhalt und Umfang durchaus überschaubar, dennoch in ihrer Wirkung grundsätzlich. In seiner

9. Sitzung am 5. März 2020 hat der Thüringer Landtag die Gesetzentwürfe an den dafür zuständigen Fachausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen. In dessen Sitzung am 8. Mai 2020 wurde sich mit den parlamentarischen Dokumenten auseinandergesetzt. Es wurden zwei Schwerpunkte in der Diskussion besonders hervorgehoben. Erstens: Die Abschaffung der Beitragspflicht von Nebenwohnungen ist durch die Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses ausdrücklich begrüßt worden. Zweitens: Die im Zusammenhang stehende neue Einführung einer regelmäßigen, einer periodischen Datenabfrage ist im Zusammenhang mit der Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten Thüringens und der Stellungnahme der Konferenz der Datenschutzbeauftragten der Bundesländer umfangreich und intensiv gewürdigt worden. Im Ergebnis der Diskussion empfiehlt der Ausschuss die Annahme des Gesetzes.

Ich verweise gleichzeitig auch auf die Drucksache 7/766. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Kellner für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben es gerade von Herrn Blechschmidt gehört, der den Bericht aus dem Ausschuss gebracht hat, wir beraten heute zum zweiten Mal den Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Es gibt auch aus unserer Sicht zwei wesentliche Punkte aus diesem Gesetz, die im Ausschuss noch mal beraten wurden. In erster Linie ist das die Regelung zur Nebenwohnung, wo jetzt eine Beitragsbefreiung stattfindet, aber auch letztendlich bei beitragsberechtigten Personen, bei Ehepartnern oder bei eingetragenen Lebenspartnerschaften. Das ist doch eine deutliche Entlastung für die Beitragszahler. An dieser Stelle gab es auch großen Konsens, nicht nur in der Fraktion bei uns, sondern letztendlich auch im Ausschuss. Es ist immer gut, wenn eine Beitragssenkung stattfindet, gerade in dem Bereich, was nicht ganz unumstritten ist, das werden wir sicherlich in den nächsten Wochen und Monaten noch zu diskutieren haben.

Der zweite Punkt, der angesprochen wurde, war auch wirklich bei uns ein Punkt, der noch mal betrachtet werden musste, nämlich der Datenabgleich mit den Meldeämtern. Es war bisher jetzt schon immer der Fall, dass der Abgleich erfolgte, aber nur

(Präsidentin Keller)

einmalig. Jetzt soll das zum wiederholten Male passieren bzw. erfolgen. Aus unserer Sicht stehen dem keine datenschutzrechtlichen Bedenken entgegen. Wichtig ist aus unserer Sicht, dass der Rundfunkänderungsstaatsvertrag ein Verbot beinhaltet, dass der Ankauf von Adressen von privaten Personen durch die Anstalt verboten ist. Ich denke, das ist ein wesentlicher Punkt, der da mit eingeflossen ist. Der Datenabgleich wurde vom Bundesverfassungsgericht als zulässiges Instrument anerkannt. Das wurde im Vorfeld in den anderen Ländern auch abgeklärt, also Thüringen ist da nicht das einzige Bundesland, was sich letztendlich damit beschäftigt hat. Auch da gab es keine widersprüchlichen Aussagen. Aus diesem Grund sehen wir an der Stelle nicht, dass der Datenschutz in irgendeiner Art und Weise gefährdet ist.

Wie man mit den Daten dann umgeht, was Löschung anbelangt etc., das ist letztendlich auch klar geregelt. Wir sollten dem Gesetzentwurf zustimmen, weil er zum einen Entlastung bringt und zum anderen – und das ist auch wichtig – eine Beitragsgerechtigkeit durch den Abgleich der Daten über die Meldeämter. Auch das sollte man nicht vernachlässigen. Aus diesem Grund – ich will mich kurzfassen – wird die CDU-Fraktion diesem Gesetzentwurf in voller Gänze zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Henfling für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin, wir beraten – das ist schon erwähnt worden – heute zum zweiten Mal den Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Und für uns als Fraktion ist das kein einfacher Staatsvertrag, weil wir mit einer Regelung in diesem Staatsvertrag – das ist angesprochen worden – in Bezug auf den Datenabgleich durchaus Probleme haben. Ich wiederhole mich, wenn ich sage, dass natürlich Staatsverträge für uns als Parlamente immer schwierig sind, weil wir faktisch keine Verhandlungsoption haben. Wir haben auch mehrfach angeregt, dass man da vielleicht mal zu anderen Instrumenten kommt, aber das werden wir in Thüringen an der Stelle nicht lösen können.

Wir haben also hier eine Paketlösung – richtigerweise ist das auch schon gesagt worden –: einmal die Zweitwohnsitzregelung, die, glaube ich, alle hier

im Haus begrüßen und für richtig erachten, die einem Gerichtsurteil folgt und damit unumgänglich, aber auch aus unserer Perspektive richtig ist. Das andere ist eben der Datenabgleich der Anstalten, um sozusagen den Rundfunkbeitrag ermitteln zu können. Da sehen wir durchaus ein Problem. Der Meldedatenabgleich erfolgt über die KEF. Das ist ein Verdienst unserer Landesregierung, die es geschafft hat, zumindest eine Kontrollinstanz in diesen Staatsvertrag hineinzuverhandeln, nämlich dass die KEF den Antrag der Rundfunkanstalten entsprechend prüft und dann entscheidet, ob ein Datenabgleich stattfinden darf. Wir haben aber noch ein anderes Problem, nämlich – das hat Jörg Kellner gerade ganz kurz gestreift – wenn wir keine Entscheidung treffen, diesem Staatsvertrag und dem Datenabgleich zuzustimmen, fallen wir zurück in die Situation, dass die Rundfunkanstalten wieder in die Situation versetzt werden, dass sie unter anderem Daten ankaufen können. Das wiederum ist eigentlich auch keine Lösung des Problems.

Nichtsdestotrotz bleiben wir sehr skeptisch, was diesen Datenabgleich angeht. Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass er der Datenschutz-Grundverordnung widerspricht und schließe mich da auch der grundsätzlichen Kritik der Datenschutzbeauftragten der Länder und auch unseres Datenschutzbeauftragten hier in Thüringen an. Um das auch hier klarzumachen, zitiere ich ihn noch mal: „Bei einem vollständigen Meldedatenabgleich werden im großen Umfang personenbezogene Daten von Betroffenen, die überhaupt nicht beitragspflichtig sind, weil sie entweder in einer Wohnung leben, für die bereits durch andere Personen Beiträge gezahlt werden oder weil sie von der Beitragspflicht befreit sind, an die Rundfunkanstalten übermittelt und von diesen verarbeitet. Zudem werden auch Daten von all denjenigen Einwohnerinnen und Einwohnern erhoben und verarbeitet, die sich bereits bei der Landesrundfunkanstalt angemeldet haben und regelmäßig ihre Beiträge zahlen. Dabei betrifft der geplante Meldedatenabgleich mehr personenbezogene Daten, als die Beitragszahlerinnen und ‑zahler bei der Anmeldung mitteilen müssen.“ Und wenn wir in die Datenschutz-Grundverordnung reinschauen, dann gilt dort einmal das Gebot der Datensparsamkeit und auch die Frage, ob es überhaupt notwendig ist, die Daten zu erheben, um das Ziel zu erreichen. Jetzt können wir natürlich hier nicht mehr verhandeln, das ist gesagt worden. Dementsprechend müssen wir uns an dieser Stelle da ein Stück weit beugen – nicht, weil wir überzeugt davon sind, dass der Datenabgleich, so, wie er darin steht, die beste Lösung ist, sondern weil wir an dieser Stelle natürlich die wichtige Sache mit dem Zweitwohnsitz nicht über den Jordan gehen lassen wollen und an

(Abg. Kellner)

der Stelle natürlich dann diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen werden, weil es für uns der Worst Case wäre, jetzt die guten Sachen darin zu verhindern. Von daher wird meine Fraktion zustimmen, allerdings mit großen Bauchschmerzen. Und die Frage ist tatsächlich in den nächsten Verhandlungen zu Staatsverträgen, inwieweit wir dort auch das noch mal aufrufen und da Anpassungen schaffen. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Montag für die FDP-Fraktion.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, der Schutz der Bürger vor überhöhten Rundfunkgebühren und vor Verletzung des Datenschutzes ist und bleibt für uns Freie Demokraten ein hohes Gut, weswegen und weshalb wir uns auch zunächst recht kritisch mit einzelnen Teilen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags auseinandergesetzt haben.

(Beifall FDP)

Natürlich – das können wir auch aus voller Überzeugung mittragen – ist die Befreiung der Nebenwohnung von der Rundfunkbeitragspflicht richtig. Das war es auch schon, bevor das Bundesverfassungsgericht am 18. Juli 2018 das Urteil dazu gesprochen hat.

Zugleich sieht der Rundfunkänderungsstaatsvertrag – das ist auch schon angesprochen worden – einen unbefristeten Meldedatenabgleich vor, der nunmehr alle vier Jahre durchgeführt werden soll. Grundsätzlich: Ein Meldedatenabgleich kann ein sinnvolles Instrument sein, um eben Beitragsgerechtigkeit herstellen zu können. Insofern ist es auch angezeigt, die Daten durchaus von Zeit zu Zeit zu aktualisieren. Aber ein hehres Ziel und ein grundsätzlich richtiges Instrument rechtfertigen nicht jedwede Anwendung und auch nicht das Erheben jedweder Daten.

Vor diesem Hintergrund lassen Sie mich kurz drei Anmerkungen machen: Erstens ist es nicht erforderlich – und da stütze ich mich auf die Stellungnahme der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder –, einen regelmäßigen vollumfänglichen Meldedatenabgleich durchzuführen, nämlich alle vier Jahre. Durchaus hätte man einen einmaligen Meldedatenabgleich, eine Aktualisierung mit diesem Rundfunkstaatsvertrag vereinbaren können,

danach auf diese Regelmäßigkeit aber verzichten können.

Zweitens sind Zahl und Umfang der zu übermittelnden Daten nicht notwendig, sind die Meldebehörden im Rahmen des Abgleichs verpflichtet, die personenbezogenen Daten aller volljährigen Personen mitzuteilen. Hier werden dann doch personenbezogene Daten von Betroffenen in großem Umfang abgefragt, und zwar auch Dinge, die gar nicht notwendig sind, um letzten Endes einen Rundfunkbeitrag gerecht erheben zu können, beispielsweise Doktorgrad, Familienstand. Aber es werden auch grundsätzlich Daten erhoben von denen, die von einem Rundfunkbeitrag vielleicht a) befreit sind oder b) eine Wohnung zwar bewohnen, aber nicht zahlungspflichtig sind. Hier bleiben wir bei dem Grundsatz und dem Gebot der Datensparsamkeit, was wir mit diesem Rundfunkstaatsvertrag dann doch verletzt sehen.

Drittens bleiben Zweifel, ob die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung – Frau Henfling hat das ebenfalls bezweifelt – eingehalten werden und ihnen vollumfänglich entsprochen wird. Letzten Endes werden hier vielmehr die offensichtlichen Interessen und richtigen Interessen der Datenschützer tatsächlich den Interessen der Rundfunkanstalten untergeordnet. Deswegen gilt für uns in diesem Fall: Die Richtung stimmt, aber mit erheblichen Fehlern, deswegen kommt für uns in diesem Fall nur eine Enthaltung zustande. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Das Wort hat jetzt Herr Abgeordneter Dr. Hartung für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, es ist verschiedentlich schon gesagt worden: Die beiden wesentlichen Änderungen des Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags sind zum einen die Beitragsbefreiung der Nebenwohnung. Das ist ein wichtiges Signal, ein gerechtes Signal. Es ist traurig, dass uns das Bundesverfassungsgericht das erst ins Stammbuch schreiben musste, aber es hat das getan und deswegen werden wir in § 4 a die entsprechende Regelung einfügen.

Zweitens – und jetzt wird es ein bisschen komplexer, das haben die Vorredner ja auch schon festgestellt – geht es um den regelmäßigen Meldedatenabgleich. Dabei müssen wir zwei Anliegen miteinander in Verbindung bringen. Das eine ist die in

(Abg. Henfling)