formationelle Selbstbestimmung, die für jeden Bürger natürlich ein Grundrecht ist. Das Zweite ist eine Beitragsgerechtigkeit, die auch nicht ganz unwichtig ist. Beides in Einklang zubringen, das ist so wie die Quadratur des Kreises und wird nicht gelingen, wenn wir uns der Illusion hingeben, eine der beiden Maximalpositionen könnte sich durchsetzen. Das heißt, es ist immer ein Kompromiss zu finden. Es hat mal jemand gesagt: Ein Kompromiss ist dann gut, wenn alle Seiten unzufrieden sind. Ein Stück weit kam das hier in den Vorreden ja durchaus deutlich zum Ausdruck. Insofern ist dieser Kompromiss meines Erachtens aber tragbar.
Hier geht es nicht darum, dass die Länder, der Bund, die Politik oder gar der öffentliche Rundfunk festlegen können, wann dieser Meldedatenabgleich erfolgen soll, sondern beginnend ab 2022 darf er alle vier Jahre vorgenommen werden, aber das Gremium, das das festlegt, ist die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, die sogenannte KEF, und diese KEF muss das begründen. Das heißt, sollte sie unter verschiedenen Maßgaben – zum Beispiel bei einer deutlichen Abweichung der Wohnungen in Bezug auf die Beitragsaufkommen – zu dem Schluss kommen, ein Meldedatenabgleich ist notwendig, muss sie das dann begründet vornehmen.
Dazu kommt – und da möchte ich dem Kollegen von der FDP widersprechen –, dass sie tatsächlich darauf nicht nur verzichten kann, sondern muss. Wenn sie nicht nachweisen kann, dass es Gründe dafür gibt, hier tatsächlich diesen Meldedatenabgleich vornehmen zu müssen, weil es eben diese Diskrepanz gibt, dann muss sie darauf verzichten. Und ich finde, das ist ein guter Kompromiss, und ich bitte deswegen um allgemeine Zustimmung zu diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag, weil ich glaube, dieser Kompromiss ist tragbar, auch wenn tatsächlich alle ein bisschen unzufrieden sind, weil die Maximalpositionen eben doch deutlich auseinanderliegen. Alles Weitere kann man eventuell bei der 24. Änderung dann mitregeln. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer! Mit dem Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll die verfassungswidrige Erhebung des Rundfunkbeitrags für Nebenwohnungen nun auch
im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gestrichen werden. Das ist grundsätzlich erfreulich. Wenig erfreulich ist allerdings, dass mit dem aktuellen Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine verfassungswidrige Regelung beseitigt und gleichzeitig eine andere verfassungswidrige Regelung eingeführt wird. Denn neben der Streichung der Beitragspflicht für Nebenwohnungen führt der Vertrag nun einen regelmäßigen vollständigen Meldedatenabgleich ein. Das heißt, dass die Rundfunkanstalten die Möglichkeit erhalten, turnusmäßig Einwohnerdaten von den etwa 5.100 deutschen Meldeämtern abzufordern. Es werden dabei Daten aller volljährigen Personen erhoben. Die Beitragspflicht orientiert sich allerdings gar nicht am Status volljähriger Einwohnerschaft, sondern an der Inhaberschaft einer Wohnung. Das bedeutet, dass die Erhebung eines sehr großen Teils der Meldedaten von vornherein überflüssig ist. Von Datenminimierung kann insoweit also keine Rede sein. Datenminimierung ist allerdings ein Erfordernis der EU-Datenschutz-Grundverordnung, die ja geltendes Recht in Deutschland ist. Die einschlägigen Regelungen des Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags dürften also nicht mit dem von der DS-GVO gesetzten datenschutzrechtlichen Rahmen vereinbar sein.
Ich muss an dieser Stelle die Bemerkung einflechten, dass das charakteristisch für den heutigen Umgang mit dem Recht ist. Abertausende Unternehmen müssen sich unter Strafandrohung an die Regeln der DS-GVO halten, aufwendige Verfahren zum Datenschutz installieren oder Datenschutzbeauftragte einsetzen. Aber wenn es um den Regierungsfunk geht, dann kommt es nicht darauf an. Da werden die Brüsseler Regeln von unseren Regierungen beiseitegeschoben. In dieses Muster der Verachtung des Rechts fällt auch das Lamentieren der Grünen. Mit der Miene der Betroffenheit wird da bedauert, dass der Rundfunkänderungsstaatsvertrag leider datenschutzrechtlich problematische Regelungen enthalte, aber da man über diesen Vertrag nur im Ganzen abstimmen könne, müsste man dem leider, leider doch zustimmen. Und so werden Sie, meine Damen und Herren von den Grünen, nachher den Vertrag auch brav durchwinken. Das ist Grünen-Heuchelei und alle im Land sehen das.
Neben der eben erwähnten Verletzung der DSGVO gibt es weitere verfassungs- und datenschutzrechtlich problematische Regelungen im Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, die ich schon in der ersten Beratung angesprochen habe und auf die ich hier nicht weiter eingehen möchte.
Zusammenfassend bleibt dazu jedenfalls festzuhalten, wenn man die datenschutzrechtlichen Bedenken ernst nimmt, muss man auch den Vertrag ablehnen.
Die AfD-Fraktion wollte, dass sich der Medien-Ausschuss noch einmal mit der datenschutzrechtlichen Problematik des Vertrags beschäftigt. Wir hatten die Durchführung einer Anhörung beantragt – das wurde abgelehnt. Es habe ja schon eine Stellungnahme der deutschen Datenschützer gegeben. Eine Anhörung sei deshalb nicht nötig, so hieß es.
Meine Damen und Herren, es ist der Thüringer Landtag, der den Vertrag für Thüringen ratifizieren muss. Da ist es angemessen, dass man sich angesichts problematischer Regelungen noch einmal darüber klar wird, was auf dem Spiel steht, und dass man sich noch einmal mit den Argumenten der Sachverständigen auseinandersetzt. Aber die Mehrheit in diesem Hause will das in diesem Fall offenkundig nicht tun.
Umso mehr danke ich unserem Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz, Herrn Dr. Hasse, dass er vor wenigen Tagen von sich aus und auch ohne Anhörung noch einmal schriftlich zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag Stellung genommen hat. Dr. Hasse hat in Übereinstimmung mit den anderen amtlichen Datenschützern in Bund und Ländern ausdrücklich erhebliche Bedenken gegen die geplante Einführung des Meldedatenabgleichs erhoben.
Meine Damen und Herren, die AfD-Fraktion teilt diese Bedenken und hält sie auch für gravierend. Deshalb werden wir dem Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht zustimmen.
Lassen Sie mich noch ein Wort zur Streichung der Beitragspflicht für die Nebenwohnung anfügen. Es ist zwar nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, aber selbstredend begrüßt die AfD diese Streichung. Infolge des Verfassungsgerichtsurteils vom 18. Juli 2018 sind allerdings bereits heute die Zwangsbeiträge für Nebenwohnungen nicht mehr zu leisten. Insoweit besteht überhaupt kein zeitlicher Druck, jetzt den Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ratifizieren zu müssen.
Ein Letztes: Wir freuen uns mit den Betroffenen, dass sie die Zwangsbeiträge von Nebenwohnungen nicht mehr zu zahlen haben. Wir wissen aber auch, dass der Beitragsentlastung für diese Gruppen eine geplante Beitragserhöhung für alle entgegensteht.
Die Landesregierung hat der nächsten Beitragserhöhung auf 18,36 Euro monatlich bereits zugestimmt und in ein paar Wochen wird dieser Landtag darüber zu befinden haben. Ich erinnere daran, dass Thüringen die Chance hat, die neuerliche Beitragserhöhung zu stoppen, und ich erinnere daran, dass diese Landesregierung keine Mehrheit im Haus hat.
Ich sage es ganz deutlich: In Zeiten von CoronaRezession, steigender Arbeitslosigkeit und tausendfacher Kurzarbeit ist es eine Unverschämtheit, die milliardenschweren Rundfunkanstalten weiter mit üppigen Mitteln zu mästen.
Die AfD-Fraktion – das kündige ich heute schon an – wird dieser Beitragserhöhung nicht zustimmen und weiterhin dafür eintreten, dass dieses Zwangsbeitragssystem abgeschafft wird. Vielen Dank.
Mich hat es noch mal vorgetrieben, weil ich glaube, dass das, was die AfD hier gerade noch mal vorgetragen hat, ein gutes Beispiel für den Unterschied zwischen Populismus und dem tatsächlichen Aushandeln von Kompromissen ist. An dieser Stelle kann man natürlich den Grünen – das ist Ihnen unbenommen – vorwerfen, dass wir da in irgendeiner Art und Weise unsere Grundsätze über den Haufen werfen. Der Punkt ist aber auch, dass es hier juristisch unterschiedliche Auffassungen gibt. Deswegen habe ich in meiner Rede auch betont, dass ich der Meinung bin – das teile ich nun mit dem Datenschutzbeauftragten –, dass wir eventuell hier nicht datenschutzkonform arbeiten. Allerdings gibt es eben andere Juristinnen und Juristen, die anderer Auffassung sind, insbesondere die Juristinnen und Juristen der jeweiligen Staatskanzleien. Ich würde denen nun nicht absprechen wollen, weniger juristisches Know-how zu haben, als es vielleicht andere haben. An dieser Stelle hat die AfD aber auch geflissentlich vergessen das zu erwähnen, was ich vorhin gesagt habe: Wenn wir dem heute hier nicht zustimmen, fallen wir in die Situation zurück, dass wir tatsächlich den Rundfunkanstalten den Ankauf von Daten ermöglichen. Also will die AfD, dass die Rundfunkanstalten wieder Daten ankaufen und
dass sie wieder vor den Haustüren der Leute stehen und klingeln und sagen, hier, ihr müsst doch aber noch mal eure Rundfunkbeiträge zahlen. Das ist das Schwierige an Kompromissen. Deswegen sind Sie eben einfach nicht regierungs- und politikfähig, weil Sie nicht anerkennen können,
dass man an dieser Stelle manchmal eine Kröte schlucken muss, um das große Ganze im Blick zu behalten. Ob es tatsächlich einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung gibt, werden wir nicht hier in diesem Landtag entscheiden. Wenn das jemand feststellen lassen will, muss er das auf anderem Wege tun.
Ich glaube auch, dass wir als Thüringen da sehr konstruktiv rangegangen sind. Ich bin der Staatskanzlei sehr dankbar dafür, dass sie eben zumindest eine Kontrollinstanz in diesen Staatsvertrag reinverhandelt hat. Kein anderes Bundesland hat das an dieser Stelle interessiert.
Dementsprechend werde ich meiner Landesregierung, die das sehr gut gemacht hat, an dieser Stelle nicht in den Rücken fallen und sagen, das habt ihr aber doof gemacht, denn sie haben im Prinzip dort versucht, unsere Ansprüche umzusetzen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Diskussion hat ja deutlich gezeigt – unabhängig von medienpolitischer Substanz –, dass die Kollegen der AfD jetzt schon warmlaufen, um die Beitragsdebatte, die in naher Zukunft hier anstehen wird, sozusagen zu eröffnen.
auch nicht, weil es deutlich macht, dass Sie im Grunde genommen öffentlich-rechtliche Anstalten, öffentliche Presse immer verleugnen wollen,
dass Sie immer im Grunde genommen attackieren, um Ihre Meinungsmonopolversuche durchzusetzen. Ich glaube, Sie kommen nicht weiter und Sie sehen es ja auch: Die Argumente fruchten nicht.
Einen Gedanken möchte ich in besonderer Weise noch mal aufgreifen – den Begriff der Beitragsgerechtigkeit. Dieser Dreiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag macht an zwei Stellen in besonderer Weise die Beitragsgerechtigkeit deutlich und hebt sie auch hervor. Das ist die Abschaffung der Beitragszahlung auf die Zweitwohnung. Das haben wir – und das habe ich in meinem ersten Beitrag hier vom Pult auch schon mal deutlich gesagt – seit 2013 in der Debatte aller Rundfunkstaatsverträge, wenn es um Beitragszahlung geht, angemahnt: die Befreiung von Nebenwohnungen von dieser Bezahlung. Das ist 2018 durch das Verfassungsgericht bestätigt worden. Jetzt ist es so weit, das ist Gerechtigkeit. Man kann im Grunde genommen – so simpel habe ich versucht, es beim letzten Mal deutlich zu machen – nicht an zwei Orten gleichzeitig Fernsehen sehen, das wäre relativ kompliziert, demzufolge ist das ein Beitrag zur Beitragsgerechtigkeit. Und der zweite Punkt: Es ist natürlich mit Blick auf die, die zahlen und nicht zahlen, durchaus auch ein Beitrag zur Beitragsgerechtigkeit.
Nun ist die Sinnhaftigkeit der Erhebung der Daten, die jetzt besonders durch den Datenschutzbeauftragten, aber auch durch die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder in ihrem Umfang und in ihrer Art und Weise kritisiert worden ist, in der entsprechenden periodischen Weise auch nachzufragen, ob es zu Ergebnissen geführt hat. Eines der Hauptargumente der Anstalten ist immer gewesen: Wir wollen erreichen, dass alle zahlen und demzufolge brauchen wir die Daten, um sie zu erfassen. Ich glaube weniger daran, dass man da die Beiträge zwingend erhöhen wird, aber das sollte man vielleicht in vier Jahren noch mal überprüfen.
Dennoch: Auch in dem Abwägungsprozess, dass wir hier komplizierte Datenerfassungen haben, die im Einzelfall – so wie die Fachleute sagen – der Datenschutz-Grundverordnung widersprechen könnten, wird meine Fraktion diesem Staatsvertrag und dem Thüringer Gesetz zustimmen. Vielen Dank.