Protokoll der Sitzung vom 08.12.2023

Guten Morgen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung, die ich sogleich eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien und die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internetlivestream.

Heute haben wir auch ein Geburtstagskind, wenn auch nicht anwesend, Staatssekretär Krückels hat heute Geburtstag. Wenn er das Plenum nachliest: Wir gratulieren ihm ganz herzlich.

(Beifall im Hause)

Mit der Schriftführung sind zu Beginn der heutigen Sitzung Frau Abgeordnete Vogtschmidt und Herr Abgeordneter Henkel betraut.

Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Frau Abgeordnete Engel, Herr Abgeordneter Gottweiss zeitweise, Herr Abgeordneter Gröning, Frau Abgeordnete Güngör, Herr Abgeordneter Dr. Hartung, Herr Abgeordneter Hey, Frau Abgeordnete Dr. Klisch, Frau Abgeordnete Kniese, Frau Abgeordnete Lehmann, Frau Abgeordnete Dr. Lukin, Herr Abgeordneter Stefan Möller, Frau Abgeordnete Tasch, Herr Minister Professor Hoff zeitweise, Frau Ministerin Denstädt, Herr Minister Holter und Herr Minister Maier. Frau Abgeordnete Baum ist ebenfalls entschuldigt.

Für die Zuschauerinnen der Hinweis, warum die Liste so lang ist: Wir haben auch sehr viele Erkrankungen, wie in anderen Bereichen das im Moment auch der Fall ist.

Einige allgemeine Hinweise: Aufgrund einer Sportveranstaltung am heutigen Abend in der benachbarten Arena ist ab spätem Nachmittag mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen im Umfeld des Landtags zu rechnen. Ich bitte Sie, das beim Verlassen des Landtags nach dem Ende der Sitzung in Ihre Planung einzubeziehen.

Zur Tagesordnung: Bei der Feststellung der Tagesordnung am Mittwoch wurden für die heutige Plenarsitzung folgende Übereinkünfte erzielt, über die ich in chronologischer Reihenfolge der Abarbeitung hier informieren möchte.

Der Tagesordnungspunkt 44 soll heute Vormittag aufgerufen werden.

Der Tagesordnungspunkt 45 soll heute nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der Wiederholungswahlen aufgerufen werden. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde ein Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/9199 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt.

Der Tagesordnungspunkt 30 soll heute als letzter Punkt aufgerufen werden.

Der bisherige Stand der Abarbeitung der Tagesordnung lässt es nicht völlig ausgeschlossen erscheinen, dass unter Berücksichtigung des vereinbarten Endes der heutigen Plenarsitzung nicht alle Punkte aufgerufen werden können, die zum Aufruf hätten kommen sollen. Um diesem Zielkonflikt bereits vorsorglich aufzulösen, gehe ich ebenfalls wieder davon aus, dass keiner von den betroffenen Einbringerinnen und Einbringern der Feststellung widerspricht, dass die Zustimmung zur Überschreitung der Beratungsfrist zu denjenigen Tagesordnungspunkten vorliegt, die aufgerufen werden sollen, heute aber eben nicht mehr zum Aufruf kommen.

So weit die Hinweise. Gibt es Bemerkungen? Wird der Tagesordnung widersprochen? Herr Abgeordneter Bühl, bitte schön.

Ich habe ja gestern schon die Wichtigkeit des Tagesordnungspunktes 53 betont und möchte auch heute wieder beantragen, am Vormittag, das Fünfte Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft aufzurufen.

Es gibt erneut den Antrag der CDU-Fraktion, den Tagesordnungspunkt 53, der auf unserer Tagesordnung

steht, bereits am heutigen Vormittag aufzurufen. Dies ist möglich, wenn die Mehrheit des Hauses dem zustimmt. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der CDU-Fraktion, der Gruppe der FDP und Frau Bergner ist dafür. Wer ist gegen den Aufruf heute Vormittag? Dagegen ist jetzt die Koalition. Und die Stimmenthaltungen?

Entschuldigung, ich muss diese Abstimmung jetzt wiederholen, damit keine Missverständnisse auftreten. Wer ist gegen die Aufnahme des Antrags, bitte jetzt? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke und der SPD. Wer ist für die Aufnahme des Antrags? Das sind die Stimmen aus der CDU-Fraktion, fraktionslose Abgeordnete und der Gruppe der FDP. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist der Antrag erneut abgelehnt.

Gibt es weitere Fragen zur Tagesordnung, Bemerkungen? Bitte, Herr Abgeordneter Blechschmidt.

Danke, Frau Präsidentin. Wir haben heute den Tagesordnungspunkt 44 etwas großzügig auf den Vormittag gesetzt, ich beantrage hier die genaue Platzierung nach Tagesordnungspunkt 16.

Es gibt den Antrag, den Tagesordnungspunkt 44 nach dem Tagesordnungspunkt 16, der bereits platziert ist, aufzurufen. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind jetzt die Stimmen aus der Koalition. Wer ist gegen den Aufruf nach Tagesordnungspunkt 16? Das sind die Stimmen aus der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und der fraktionslosen Abgeordneten Bergner sowie der Gruppe der FDP. War das jetzt die Gegenstimme, Herr Montag?

Genau. Wir hatten ja gesagt, am Vormittag soll er aufgerufen werden und das ist für uns ausreichend.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Warum tragen Sie denn keinen Aluhut?)

Also, den Tagesordnungspunkt 44 nach Tagesordnungspunkt 16 aufzurufen, ist damit mit Mehrheit abgelehnt. Er wird am Vormittag entsprechend behandelt.

(Unruhe im Hause)

Weitere Anträge zur Tagesordnung? Das kann ich nicht sehen.

(Präsidentin Pommer)

Wir beruhigen uns wieder, da wir jetzt in die Tagesordnung einsteigen können, wenn es jetzt keinen Widerspruch gibt und nochmalige Abstimmung gewünscht ist. Das kann ich nicht sehen, dann verfahren wir entsprechend der Tagesordnung.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14

Die kritische Aufarbeitung der Corona-Maßnahmenpolitik unverzüglich beginnen

Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6834 - 2. Neufassung -

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Damit hat für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Dr. Lauerwald das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete, Zuhörer auf der Tribüne und Zuhörer am Livestream! Die Coronapandemie ist vorbei und es ist geboten, eine Bilanz zu ziehen. Die Gemengelage ist sehr diffus und wartet dringend auf eine Aufarbeitung. Umso mehr, da in der EU bereits Vorbereitungen für die nächste Pandemie getroffen und die Finanzmittel dafür akquiriert werden. Unser Antrag richtet sich hauptsächlich gegen die Mechanismen, die weiterhin im Infektionsschutzgesetz gelten, die §§ 28 a bis d auf Bundesebene zu beenden und streichen zu lassen. Dafür möge sich die Landesregierung dringend einsetzen. Wird dies nicht annulliert, besteht die große Gefahr – möglicherweise auch der Plan –, erneut die Grundrechte bei Bedarf unverzüglich und ohne Veto der Legislative aushebeln zu können.

Zu kritisieren ist die Coronamaßnahmenpolitik der letzten drei Jahre: staatliche Willkür, unwissenschaftliche Methoden, handverlesene sogenannte Experten, regierungstreue, abhängige Vollstrecker in jeder hierarchischen Ebene, vom Minister bis zum selbsternannten Maßnahmenkontrolleur und Denunzianten in Bahn, Kaufhalle, Schule und Kindergarten.

(Beifall AfD)

Zu kritisieren sind Krisengewinnler, Betrug und Korruption und Lügen vom EU-Parlament, von deutschen Parteifunktionären bis zu bezahlten Mietmäulern in den Staatsmedien, ebenso die übergriffige Polizeiwillkür gegen Maßnahmenkritiker mit körperlicher Gewalt und deren Einschüchterung und Bestrafung mittels Bußgeldern. Im Frühjahr 2022 waren in Deutschland trotz der hohen Impfrate, umfangreicher Tests und Maskentragepflichten und trotz der sozialen Distanzierung die Inzidenzen so hoch wie nie. Weder die Bundesnoch die Thüringer Landesregierung haben sich bemüht, den Bürgern den Nutzen der mittels immer neuer Verordnungen auferlegten Verhaltensvorschriften nachzuweisen.

(Beifall AfD)

Es konnte niemals ein Beweis erbracht werden, dass die angeordneten nicht pharmazeutischen und pharmazeutischen Maßnahmen überhaupt geeignet, geschweige denn erforderlich oder gar verhältnismäßig waren, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Trotzdem wurden diese sinnfreien Maßnahmen aufrechterhalten und sogar verschärft. Die 2G-Maßnahmen wurden zu keinem Zeitpunkt wissenschaftlich

(Präsidentin Pommer)

begründet. Sie gefährdeten vor allem die Geimpften, schädigten die Ungeimpften und waren medizinisch wie sozial unverantwortlich.

(Beifall AfD)

Es wurde damals angekündigt, dass alle Grundrechtseinschränkungen aufgehoben werden könnten, wenn 60 Prozent der Bevölkerung geimpft seien. Natürlich wurde das Versprechen gebrochen wie so viele andere auch. Der Gesundheitsminister, das Paul-Ehrlich-Institut und das Robert-Koch-Institut wussten, dass ein Schutz vor Ansteckung vom Hersteller in den Zulassungsstudien nie nachgewiesen worden war und dass es keine sterile Immunität gab.

(Beifall AfD)

Janine Small, President of International Developed Markets bei Pfizer, erklärte, dass man vor der Markteinführung des Impfstoffes nicht wusste, ob er die Übertragung des COVID-Virus verhindert und ob eine hinreichende Immunisierung erfolgt. Die Impfung hatte nur eine absolute Wirksamkeit von unter einem Prozent, wie eine unabhängige Wissenschaftlergruppe in „The Lancet“ bereits am 20.04.2021 veröffentlichte. Es wurden Zulassungsstudien gefälscht, in denen Impftote verschwiegen und Studienteilnehmer wegen schwerer Nebenwirkungen aus der Studie herausgenommen worden waren. Die bedingte Zulassung hätte aufgrund dieser bekannten Daten von der EMA nie erteilt werden dürfen. Hätten das PEI, das RKI und der Gesundheitsminister diese beängstigenden Zahlen kommuniziert, hätte die Bevölkerung vor diesem Menschenmassenexperiment geschützt werden können.

(Beifall AfD)

Nach Beginn der Impfkampagne zeigt die Statistik für Deutschland im Jahr 2021 34.000 mehr Tote und im Jahr 2022 66.000 mehr Tote, als statistisch zu erwarten gewesen wären. Seit Beginn der Gentherapie gab es in Deutschland einen Geburtenrückgang, einen unerklärlichen signifikanten Anstieg von Totgeburten in Höhe von 7,5 Prozent gegenüber dem Jahr 2019 – Quelle: Statistisches Bundesamt – und Hunderttausende schwere Nebenwirkungen. In der Reutlinger Studie wurden von einem Team von zehn Pathologen und Rechtsmedizinern 75 Patienten obduziert, die im Zeitraum von einem Tag bis sechs Monate nach der Gentherapie verstarben. Bei 77 Prozent wurde ein unmittelbarer Zusammenhang nachgewiesen. Doch das PEI zeigt keinerlei Interesse, systematische Datennacherhebungen nach Impfungen zu organisieren. Es finden stattdessen eine Desinformation und Vertuschungspolitik der Risiken dieser genmanipulierenden Injektionen durch das Gesundheitsministerium statt.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Warum tragen Sie denn keinen Aluhut?)

Schlimmer noch, diese Impfungen werden weiter beworben. Hunderte Millionen bestellter Impfdosen warten auf ihre Opfer. Die EU schließt neue Verträge mit den Impfstoffherstellern zur Produktion von mRNA-basierten Impfstoffen ab und hat diese Technologie schon längst als neue Plattformtechnologie anerkannt. Ein sofortiger Stopp dieser Gentherapie hat zu erfolgen.

(Beifall AfD)

Die Thüringer Landesregierung wird aufgefordert, sich für eine wissenschaftlich unabhängige Untersuchung zu den unerwünschten Nebenwirkungen der COVID-19-Impfung einzusetzen. Es gilt, die Grundrechte als

Basis unseres Rechtsstaats wieder in den Mittelpunkt zu stellen und vor Übergriffen und vor allem zukünftiger Gesundheitsrisiken oder Gesundheitskrisen zu schützen.