Protokoll der Sitzung vom 13.03.2024

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Vorsicht, Herr Bergner!)

Sie können doch dann selber noch reden!

(Beifall Gruppe der FDP)

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: In Deutschland wird am wenigsten gestreikt!)

Und dass Sie, Frau Kollegin Wahl, sich dann symbolisch mit den Demonstranten vom Hauptbahnhof solidarisieren, zeigt doch eine gewisse Bigotterie, meine Damen und Herren, und einen gewissen Abstand zur Lebenswirklichkeit der Menschen, die in Thüringen als Pendler zur Arbeit fahren.

(Beifall Gruppe der FDP)

Ich möchte daher noch einmal – Hören Sie auf zu schreien! – alle Beteiligten aufrufen, sich zusammenzureißen und zurück an den Verhandlungstisch zu gehen und eine Lösung zu finden. Denn das Land in

Geiselhaft zu nehmen, ist keine Lösung, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich danke Ihnen.

(Beifall Gruppe der FDP)

Frau Abgeordnete Wahl hat noch mal für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen um das Wort gebeten. Bitte. 30 Sekunden.

Liebe Kollegen Tasch und Bergner, das Stichwort „Verhandlungstisch“ ist ein richtiges, denn ich nehme bei dem Thema „ÖPNV stärken“ unter den demokratischen Fraktionen immer wieder diesen gemeinsamen

(Abg. Bergner)

Wunsch wahr. Deswegen bedauere ich es, dass Sie sich nicht zu dem Vorschlag eines parlamentarischen Lenkungskreises verhalten haben und möchte Sie herzlich einladen, dass wir darüber sprechen und einen solchen parlamentarischen Lenkungskreis jetzt noch in die Wege leiten, damit er dann in der künftigen Legislatur zügig auch seine Arbeit aufnehmen kann.

(Unruhe Gruppe der FDP)

Und zur Vergangenheitspartei AfD nur einen Satz: Schauen Sie sich mal das Schienennetz von Thüringen im Jahr 1960 an, dann sehen Sie, was möglich war. Ich glaube, gerade für die, die immer nach hinten schauen, wäre das eine spannende Erkenntnis.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Damit hat für die Landesregierung Frau Ministerin Karawanskij das Wort.

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste! Ich bin sehr froh, dass wir eine aktuelle Debatte wieder um Strecken, um Schienen, um Verkehrs- und Mobilitätspunkte haben, weil, das eröffnet ja immer die Möglichkeit, über Mobilität als Daseinsvorsorge im Allgemeinen und heute eben auch im Besonderen zum Schienenverkehr zu sprechen und sich auszutauschen.

Ich möchte erst mal auch für diejenigen, die hier oben auf der Tribüne sind, eine kurze Einordnung geben, was wir überhaupt für ein Streckennetz haben in Thüringen. Wir haben eines der dichtesten Strecken-/Eisenbahnnetze mit einer Streckenlänge von 1.600 Kilometern in Thüringen. Im Übrigen könnte das noch 500 Kilometer länger sein, wenn damals die CDU-geführte Landesregierung nicht etliche Strecken stillgelegt hätte.

(Beifall DIE LINKE)

Wir haben jährlich 400.000 Nahverkehrszüge, 41.000 Fernverkehrszüge und – was heute in der Debatte etwas zu kurz geraten ist – auch 73.000 Güterzüge, die durch Thüringen fahren. Insgesamt ist das eine Verkehrsleistung – also wir rechnen das dann nicht nach Zügen ab, sondern nach Fahrplankilometern bzw. Zugkilometern – von 33 Millionen Zugkilometern, die in Thüringen geleistet wird. Also man sieht, Thüringen liegt in der Mitte Deutschlands, hat eine zentrale Lage, und davon profitieren wir auch in hohem Maße, beispielsweise was den Fernverkehr betrifft, also mit dem ICE-Knotenpunkt, der sich etabliert hat. Nahezu

alle zentralen Orte in Thüringen sind angebunden bzw. mit Nahverkehrszügen und Taktverkehr erreichbar.

Auch wenn wir Mobilität immer als Verlusterfahrung bezeichnen und natürlich auch nicht mit Kritik sparen, haben wir aber nichtsdestotrotz einen stabilen, einen verlässlichen Schienenverkehr. Er steht manchmal besser da, als es oftmals behauptet wird. Aber wir haben natürlich Problemlagen und Herausforderungen, die sich über die letzten Jahre angehäuft haben. Wir sind zum Beispiel in Thüringen unterdurchschnittlich elektrifiziert und wir haben auch strukturelle Defizite aus den vergangenen Jahren, die wir nicht unbedingt selber zu verantworten haben, aber deren Erbe wir zu tragen haben.

Nun haben wir mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds und zur Diskussion des Bundeshaushalts 2024 jetzt natürlich die Situation, dass wir mit knappen Haushalten bzw. mit Kürzungen die Befürchtung haben, dass eben der Ausbau der Schieneninfrastruktur und der damit ange

(Abg. Wahl)

strebten Transformationsprozesse möglicherweise gefährdet ist, und genau das darf nicht passieren. Der Bund hat angekündigt, der Deutschen Bahn in den nächsten vier Jahren 92 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Hier liegt der Schwerpunkt vor allen Dingen auf den Hochleistungskorridoren. Das darf aber nicht bedeuten, dass für alle anderen Regionen, auch für Thüringen, unsere Infrastrukturprozesse und ‑projekte verzögert werden bzw. auf einmal mit einem Fragezeichen versehen sind, sondern dass wir vor allen Dingen auch den Ausbau der Infrastruktur in der Fläche brauchen, um hier auch zu den klimapolitischen und energiepolitischen Zielen zu kommen und diese umsetzen zu können. Das heißt, wir brauchen tatsächlich mehr Geld. Die Transformation, die klimapolitische Wende, die Energiewende, wenn wir diese im Verkehrssektor umsetzen wollen, ist nicht zum Nulltarif zu haben, dafür brauchen wir in der Tat noch viel mehr Mittel, als wir das in der Vergangenheit brauchten. Schon gar nicht nur, um zu schauen, was für Strecken wir weiterhin ausbauen können oder wie wir mehr Kapazität auf die Strecke bringen können, sondern vor allen Dingen – und das ist das Wichtigste –, um CO2 einzusparen. Wir müssen also in Größenordnungen dekarbonisieren

und damit auch die Strecken in die Elektrifizierung bringen – das ist das eine – und zum anderen eben auch von den entsprechenden Dieseltraktionen wegkommen.

Jetzt hatten wir auch hier in der Debatte die Sorge, dass damit auch die Elektrifizierung der MDV durch die Sparzwänge des Bundes verzögert werden könnte. Ich bin erst mal zufrieden, dass die Gespräche, die wir mit der Bahn geführt haben, und die Inbetriebnahme der MDV davon nicht betroffen sind bzw. uns weiterhin zugesichert wurde: Ende 2030. Aber wir müssen natürlich weiterhin darüber diskutieren, wie wir tatsächlich unsere Ziele bzw. unsere Schwerpunkte durchführen können. Da möchte ich durchaus noch mal aufräumen, weil hier in der Debatte einiges vermischt wurde. Wir haben uns daran gewagt, einen Masterplan Schiene zu erstellen. Dieser Masterplan ist eine Bestandsaufnahme dessen, was auf der Schienenstreckeninfrastruktur in Thüringen läuft, und zwar personengebundener Verkehr wie Güterverkehr. Daneben gab es noch ein Gutachten, eine Reaktivierungsstudie für die Strecken, die im Moment nicht in Betrieb sind. Das muss jetzt in Zukunft miteinander diskutiert werden, unter welchen Bedingungen man das tatsächlich reaktivieren möchte bzw. welchen Aufwand man damit betreiben möchte.

Erstmalig haben wir uns nämlich nicht davon leiten lassen zu sagen, das wäre schön und das wäre auch wichtig und es wäre toll, wenn wir Strecken reaktivieren. Das kann ich regional alles verstehen. Aber am Ende des Tages braucht es auch die Mehrheit hier im Landtag, hier vom Haushaltsgesetzgeber, dann dazu zu stehen und zu sagen, wir investieren eben in ein Projekt und dafür in das andere weniger. Also eine Bestandsaufnahme zu machen, was ist wirtschaftlich sinnvoll, was hat auch Perspektive vor dem Hintergrund demografischer Entwicklung bzw. Potenziale auf der Schiene und was muss man möglicherweise erst auch hintenanstellen, denn einige Strecken – das wurde in der Debatte hier nicht deutlich – liegen nicht nur in Thüringen, sondern liegen auch streckenübergreifend in Bayern bzw. in anderen Bundesländern. Da sind wir

nicht die Einzigen, die zu entscheiden haben, sondern da müssen die Nachbarn eben auch mittun und sich ebenfalls dazu bekennen bzw. mitfinanzieren.

Meine Damen und Herren, wir haben natürlich als Ziel der Landesregierung, die Mobilitätswende voranzubringen, vor allen Dingen natürlich auch den Energieverbrauch im Verkehrssektor zu senken und dabei das ÖPNV-Angebot attraktiv zu halten und möglichst auszuweiten. Dafür haben wir eben nicht nur den Masterplan Schiene erstellt, was natürlich so ein Richtdokument ist, auch gerichtet in die Zukunft, sondern wir haben vor allen Dingen auch ein wesentliches Instrument auf den Weg gebracht, was den integralen Taktfahrplan betrifft, was die Angebote des ÖPNV über die Kreisgrenzen hinweg aufeinander abzustimmen hat. Das klingt so einfach, ist aber unglaublich kompliziert, weil wir auf der einen Seite natürlich einen Fernverkehr haben, für den der Bund eigentlich zuständig ist, den er übrigens auch finanzieren sollte. Da

(Ministerin Karawanskij)

gehen wir jetzt auch in die Finanzierung mit rein. Wir haben das, was wir als Regionalverkehr als Land selber bestellen, und wir haben natürlich die kommunale Ebene, die für den Verkehr vor Ort bzw. für den straßengebundenen Verkehr zuständig ist. Das muss man übereinanderlegen, damit es für die Nutzerinnen und Nutzer, für uns alle möglichst einfach ist.

Ich möchte es vielleicht an dieser Stelle noch mal betonen: Wir haben in den vergangenen Jahren bislang 45 Millionen Euro im Verkehr bzw. für die Schieneninfrastruktur zur Verfügung gestellt. Aber wenn ich mir natürlich anschaue, was wir als Ziele haben, was wir auch in dem Masterplan Schiene formulieren, dann brauchen wir natürlich in den kommenden Jahren noch viel mehr Geld – wenn ich mal eine Zahl in den Raum werfen darf: Das sind 275 Millionen Euro, die wir hier auch als Landesmittel mit zur Verfügung stellen und die natürlich dann auch für anderes nicht zur Verfügung stehen würden bzw. wo wir uns über die Finanzierung Gedanken machen müssen. Bevor wir dann über die Reaktivierung von Streckennetzen diskutieren – das können wir gern tun –, haben wir allerdings auch die Verantwortung im Sinne der Daseinsvorsorge, unser Streckennetz erst mal zu elektrifizieren und hier auch zu dekarbonisieren. Damit wir auch leistungsfähige Streckennetze haben, brauchen wir die zweigleisigen Abschnitte. Und im Übrigen wird auch der digitale Ausbau ein Stück weit mit kosten. Und wir brauchen natürlich auch vor allen Dingen, auch im Sinne der Barrierefreiheit und damit tatsächlich der Teilhabe aller, weiterhin die Verlängerung von Bahnsteigen und Verkehrsstationen.

Also wir müssen eine Priorisierung vornehmen, weil ansonsten haben wir möglicherweise eine Diskussion um die Reaktivierung von stillgelegten Strecken. Das ist möglicherweise sinnvoll, das gilt es zu diskutieren. Aber wir müssen vor allen Dingen auch in unser Bestandsnetz investieren, denn wenn wir das nicht tun – das sehen wir jetzt gerade bundesweit bei der Deutschen Bahn –, dann haben wir es tatsächlich mit einer Belastung, mit einer Überbelastung und einem Verschleiß der Infrastruktur zu tun, und das möchte ich, ehrlich gesagt, für Thüringen vermeiden.

Und vor dem Hintergrund haben wir vorgeschlagen, tatsächlich einen Lenkungskreis Schieneninfrastruktur für die kommende Legislaturperiode zu etablieren, also im Sinne dessen, dass auch vor allen Dingen die Abgeordneten hier entsprechend gemeinsam diskutieren und dass wir einen Fahrplan entwickeln, auch eine

Priorisierung, aber vorher tatsächlich für die komplexen Entscheidungsprozesse, die damit zusammenhängen, auch entsprechend ein Mobilitätsnetzwerk zu gründen. Das tun wir auch noch dieses Jahr. Das heißt, dass wir eben nicht nur aus dem Infrastruktur- und Landwirtschaftsministerium miteinander diskutieren, sondern dass wir natürlich das Wirtschaftsministerium und das Umweltministerium an den Tisch holen, aber genauso auch die kommunale Ebene bzw. die Verkehrs- und Fahrgastverbände, Allianz pro Schiene, Fahrgastbeirat, alle, die da hingehören und die auch mitdiskutieren, die ja auch bei den Anhörungen ihre Stellungnahmen mit abgeben, dass wir daran gemeinsam arbeiten. Denn klar ist, für einen leistungsfähigen ÖPNV, für einen zukunftsfähigen ÖPNV bzw. eine Schiene brauchen wir eine Vervielfachung der Mittel und dafür brauchen wir auch das Ziehen gemeinsam an einem Strang. Insofern werbe ich auch um diese Mitarbeit im Mobilitätsnetzwerk und ich hoffe auf weitere Debatten hier im Haus. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann gebe ich meinem Kollegen jetzt die Gelegenheit, den nächsten Teil aufzurufen.

(Ministerin Karawanskij)

Danke für Ihr Verständnis für diese kleine Pause im fliegenden Wechsel, meine Damen und Herren. Ich schließe damit den zweiten Teil und rufe den dritten Teil der Aktuellen Stunde auf

c) auf Antrag der Fraktion CDU zu dem Thema: „Solidarität ist keine Einbahnstraße: Asylbewerber in Thüringen zu gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten verpflichten“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/9610 -

Das Wort erhält Abgeordneter Schard für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, werte Damen und Herren, die Diskussionen um die gemeinnützige Arbeitsverpflichtung für Asylbewerber rund um die eigene Gemeinschaftsunterkunft schlugen hohe Wellen, obwohl dies bereits seit Jahrzehnten im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt ist. Mit der Umsetzung dieser Arbeitsverpflichtung macht der neu gewählte Landrat im Saale-Orla-Kreis, den wir heute ja hier auch verabschiedet haben, übrigens genau das, was die Menschen von ihm erwarten. Er wendet Gesetze an, er setzt Gesetze um und er handelt. Wenn ich dagegen zum Beispiel nach Sonneberg schaue, dort gibt es auch einen relativ neuen Landrat, aber dort ist weder die Bezahlkarte eingeführt, es gibt auch keine Beschäftigungsalternativen, sodass man diesbezüglich nicht mal mehr von heißer Luft reden kann, meine sehr geehrten Damen und Herren. Unsere Aktuelle Stunde ist mit „Solidarität ist keine Einbahnstraße“ überschrieben, und genauso sehen das auch die Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande, so ordnen sie das auch ein.

In dem ganzen Komplex war reflexhaft und schnell die Rede von „Ausbeutung“, „Schäbigkeit“ und postwendend wurde auch der Vorwurf der Zwangsarbeit in den Raum gestellt. Und die Frage ist allerdings, meine sehr geehrten Damen und Herren, wo ist überhaupt das Problem? Warum sollen Menschen in den von ihnen bewohnten Gemeinschaftsunterkünften, inklusive Nebenflächen, nicht selbst für Ordnung und Sauberkeit sorgen? Und Asylbewerber erhalten in unserem Land ein faires Verfahren, sie erhalten Sozialleistungen, Unterkunft und auch Verpflegung sowie auch den Zugang zur Gesundheitsversorgung.

Und, meine Damen und Herren, was soll falsch daran sein, wenn verlangt wird, der Gesellschaft, die für all das aufkommt, durch eigenes Einbringen, durch eigene Anstrengung wenigstens im Ansatz auch wieder etwas zurückzugeben? Und noch mal, das entsprechende Gesetz sieht diese Möglichkeit der Beschäftigung seit vielen Jahren vor.

Was soll besser daran sein, wenn die Menschen untätig – freiwillig oder unfreiwillig – in ihren Unterkünften sitzen? Und auch 80 Cent Aufwandsentschädigung, die auch Stein des Anstoßes war, die 80 Cent Aufwandsentschädigung pro Stunde sind auch kein Hungerlohn, wie es beschrieben wurde und wie manche uns das weismachen wollen. Es ist nämlich eine zusätzliche Aufwandsentschädigung und kein Lohn, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist ein großer Unterschied. Man kann den gesamten zur Verfügung gestellten Lebensunterhalt bei der Betrachtung auch nicht einfach ausblenden.

Wer arbeitsfähig ist, ja, der sollte auch etwas tun. Und warum soll dieser Grundsatz für Bewohner einer Gemeinschaftsunterkunft, für Asylbewerber in einer Gemeinschaftsunterkunft nicht gelten, und auch nicht für rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber? Wer meint, sich aus dieser Pflicht rausnehmen zu müssen, für den sind auch Unterhaltskürzungen nicht nur angemessen, sondern auch richtig, erforderlich und auch gerecht.

(Beifall Gruppe der FDP)

Und es ist auch mehr als fair, wenn diejenigen, die sich anstrengen und einen Beitrag leisten, mehr haben als diejenigen, die dies nicht tun. Wer an dieser Stelle von Zwangsarbeit oder Hungerlöhnen spricht, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat aus meiner Sicht ein Problem mit dem eigenen Realitätsbewusstsein, und auch mit dem Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land.

Meine Damen und Herren, es ist weder ein Skandal noch ist es eine Schande, so wie man das hinlänglich hören konnte, diese Arbeitsverpflichtung umzusetzen.