Protokoll der Sitzung vom 25.04.2024

Wird die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht.

Tagesordnungspunkt 51 in Teil

a) Wahl eines Mitglieds des Staatsanwaltswahlausschusses Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9900 -

Gewählt ist, wer nach den Vorgaben des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes, wer eine Zweidrittelmehrheit erhält.

Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in Drucksache 7/9900 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Aust.

Wird die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht.

Tagesordnungspunkt 51 in Teil

b) Wahl eines Vertreters für ein Mitglied des Staatsanwaltswahlausschusses Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9901 -

Auch bei dieser Wahl ist nach den Vorgaben des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes eine Zweidrittelmehrheit notwendig.

Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in Drucksache 7/9901 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Henke.

Wird die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht.

Tagesordnungspunkt 52 in Teil

a) Wahl eines Mitglieds des Landessportbeirats Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9902 -

Nach den rechtlichen Vorgaben zum Landessportbeirat ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.

Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/9902 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Jens Dietrich.

Wird die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht.

Tagesordnungspunkt 52 in Teil

b) Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landessportbeirats

(Vizepräsidentin Lehmann)

Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9903 -

Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.

Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in Drucksache 7/9903 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Stefan Möller.

Wird die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen.

Tagesordnungspunkt 53

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9904 -

Gewählt ist nach Angaben nach den Vorgaben der Stiftungssatzung, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.

Wir sind zwar nur in den Wahlgängen, es redet quasi niemand zur inhaltlichen Debatte, aber es ist trotzdem schwer, gegen das sehr laute Gemurmel hier im Raum anzusprechen. Den einen oder die eine oder andere interessiert ja vielleicht auch, was gleich gewählt wird.

Gewählt ist nach Vorgaben der Stiftungssatzung, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/9904 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Thomas Rudy. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das erkenne ich nicht.

Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf acht Stimmzettel. Sie haben pro Wahlvorschlag eine Stimme. Sie können also jeweils einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Mehr als ein Kreuz oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels.

Für die Wahlhilfe sind eingesetzt Frau Abgeordnete Baum und Herr Abgeordneter Reinhardt sowie Frau Abgeordnete Wahl.

Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dr. Dietrich, Jens; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik; Laudenbach, Dieter;

(Vizepräsidentin Lehmann)

Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babette; Plötner, Ralf; Prof. Dr. Polster, Regina; Birgit Pommer; Bodo Ramelow; Daniel Reinhardt; Astrid Rothe-Beinlich; Thomas Rudy; Christian Schaft; Stefan Schard; Andreas Schubert; Schütze, Lars; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben?

(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Nein, noch nicht!)

Noch nicht.

Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit zur Stimmenabgabe? Das stelle ich hiermit fest. Ich schließe damit die Wahlhandlung und bitte die mit der Wahlhilfe beauftragten Abgeordneten um Auszählung der Stimmen.

Meinen Damen und Herren, vereinbarungsgemäß rufen wir währenddessen den Tagesordnungspunkt 54, die

Fragestunde

auf. Nach § 91 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat die Fragestellerin bzw. der Fragesteller das Recht, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen, zwei weitere Zusatzfragen dürfen aus der Mitte des Landtags gestellt werden. In der Sitzung nicht beantwortete Zusatzfragen sind nach § 91 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde zu beantworten, soweit nichts anderes vereinbar ist.

Als Erstes kommt die Anfrage von Herrn Abgeordneten Schubert in der Drucksache 7/9815. Bitte schön, Herr Kollege.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Zum Ablauf des Verwaltungsverfahrens in Sachen Restitution Reuß – Nachfragen zur Antwort des Finanzministeriums in Drucksache 7/9705

In der Drucksache 7/9705 antwortete das Finanzministerium für die Landesregierung dem Fragesteller dieser Mündlichen Anfrage auf die Frage nach bestimmten Prüfungsschritten der zuständigen Verwaltungsbehörde im Verwaltungsverfahren des Restitutionsverfahrens der Familie Reuß mit Informationen aus dem sich an das Verwaltungsverfahren anschließenden Gerichtsverfahren. Trotz wiederholter Fragestellung erfolgte keine Auskunft zum Grundstücksinventar, das im Verwaltungsverfahren eine zentrale Rolle spielt, da es die Auflistung der Grundstücke darstellt, für die Restitution beantragt wird und für die der Antragsteller einer Restitution seine Eigentümerstellung beziehungsweise die des Erblassers zu einem bestimmten

Zeitpunkt nachweisen muss, um in der Restitution Erfolg haben zu können. Aus der Antwort des TFM (Drucksache 7/9705) ergeben sich Nachfragen, weil insbesondere nicht nach den Informationen aus dem Gerichtsverfahren gefragt wurde, sondern nach den Aktivitäten der zuständigen Verwaltungsbehörde im Rahmen des Verwaltungsverfahrens zur Restitutionssache Reuß. Soweit Gründe des Persönlichkeitsschutzes gegen eine Beantwortung in öffentlicher Sitzung sprechen, wird auf die Möglichkeit, in vertraulicher Form zu antworten, hingewiesen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Auf welche konkreten Grundstücke bezogen beziehungsweise beziehen sich die Restitutionsanträge der Familie Reuß – bitte Grundstücke detailliert auflisten –?

2. Unter Anwendung welcher rechtlichen und tatsächlichen Fragestellungen prüfte die für die Bearbeitung der Restitutionsanträge der Familie Reuß zuständige Verwaltungsbehörde das Vorliegen des Rechtsanspruchs auf Restitution, insbesondere das Vorliegen der früheren Eigentümerstellung bezüglich der konkret zur Restitution geltend gemachten Grundstücke – bitte unter Einschluss der Prüfung etwaiger Rechtsfragen bezüglich der Staatsangehörigkeit, die für den Rechtsanspruch auf Restitution bzw. die frühere Eigentümerstellung relevant sind, angeben –?

3. Welche rechtlich relevanten Nachweise bezüglich des Rechtsanspruchs auf Restitution, insbesondere bezüglich des früheren Eigentümerrechts – eingeschlossen etwaige Nachweise die Fragen des Staatsangehörigkeitsrechts betreffend – wurden von der Verwaltungsbehörde in welcher Weise aus welchen Gründen im Rahmen des von ihr im Verwaltungsverfahren anzuwendenden Amtsermittlungsgrundsatzes hinsichtlich der jeweiligen konkreten Grundstücke nach Vorlage durch die Antragsteller berücksichtigt oder von der Behörde selbst ermittelt bzw. als Beweis erhoben?