Protokoll der Sitzung vom 25.04.2024

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Staatssekretär Weil.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Errichtung des Solarparks Gertewitz wurde mit Baugenehmigung vom 18.03.2024 baurechtlich von der unteren Bauaufsichtsbehörde des Saale-Orla-Kreises genehmigt. Die Baugenehmigung konnte auf Grundlage des § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch erteilt werden, da der Bebauungsplan Planreife erlangt hatte.

Insbesondere lagen folgende Voraussetzungen vor: Erstens, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 2 bis 5 BauGB war erfolgt. Zweitens, das beantragte Vorhaben steht den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entgegen. Drittens, der Antragsteller hat für sich und seine Rechtsnachfolger schriftlich erklärt, dass er die Festsetzung des Planes anerkennt. Viertens, die Erschließung ist gesichert.

Zu Frage 2: Die Gemeinde Gertewitz wurde im Verfahren am 14.12.2023 um ihr gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB gebeten. Mit Schreiben vom 14.02.2024, eingegangen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Saale-Orla-Kreises am 19.02.2024 teilte der Bürgermeister der Gemeinde Gertewitz dem

Bauordnungsamt mit, dass in der vorgegebenen Zwei-Monats-Frist des § 36 Abs. 2 BauGB keine Gemeinderatsitzung stattgefunden hätte und somit die Fiktion des Einvernehmens eingetreten wäre.

Zu Frage 3: Hierüber liegen der Landesregierung keine Informationen vor.

Zu Frage 4: Das zugelassene Bürgerbegehren entfaltet im Baugenehmigungsverfahren keine Sperrwirkung, da diese Sperrwirkung, wenn überhaupt, hinsichtlich des Verwaltungshandelns der Gemeinde Gertewitz besteht, aber nicht gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde, die hier für die Genehmigung zuständig ist.

Abschließend ist mitzuteilen, dass nunmehr auch der vorhabenbezogene Bebauungsplan für das Solarfeld seine Rechtskraft erlangte, da dieser von der Gemeinde beschlossen und ausgefertigt wurde. Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Nachfragen sehe ich keine. Dann kommen wir jetzt zur fünften Anfrage. Das ist die des Kollegen Bilay in der Drucksache 7/9870.

Fördermittel des Landes für eine neue Handball-Halle in Eisenach

Die Eisenacher Oberbürgermeisterin hat gemeinsam mit dem Ersten Beigeordneten erklärt, dass das Vorhaben zum Neubau einer für die 1. Handball-Bundesliga tauglichen Sporthalle für den Schul- und Vereinssport wesentlich teurer werden wird als bisher geschätzt. Aktuell stehen rund 47 Millionen Euro zur Diskussion. Eine weitere detaillierte Kostenschätzung werde aktuell erarbeitet. Nach Angaben der Oberbürgermeisterin stünden zahlreiche Fördermittelgeber zu dem Vorhaben, darunter seien auch Fördermittel des Landes.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Ministerien und nachgeordneten Bereiche des Landes haben bisher zu welchem Datum und in welcher Höhe für welchen konkreten Förderzweck einen Verwaltungsakt zur finanziellen Förderung des Vorhabens einer Errichtung einer Sporthalle, die neben dem Schul- und Vereinssport auch für die Voraussetzungen für den Spielbetrieb der 1. Handball-Bundesliga tauglich ist, erlassen – bitte Einzelaufstellung –?

2. Inwieweit enthalten die in Frage 1 nachgefragten einzelnen Verwaltungsakte eine zeitliche Bestimmung über eine Zweckbindungsfrist der Bewilligung und welche Rechtsfolgen drohen jeweils, sollte das bewilligungsfähige Vorhaben nicht rechtzeitig realisiert sein – bitte Einzelaufstellung –?

3. Inwieweit enthalten die in Frage 1 nachgefragten einzelnen Verwaltungsakte eine Bestimmung hinsichtlich möglicher Kostensteigerungen und einer möglichen Anpassung der finanziellen Zuwendung – bitte Einzelaufstellung –?

Vielen Dank. Und es antwortet wieder das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Bitte schön, Herr Staatssekretär Weil.

Sehr geehrter Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bilay beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

(Staatssekretär Weil)

Zu Frage 1: Bisher fördert das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft das in Rede stehende Vorhaben durch Zuwendungsbescheid vom 17. Dezember 2018 aus Mitteln der Schuldendiensthilfe in Höhe von 9.413.000 Euro. Diese Zuwendung umfasst den Zins und die Tilgung für ein durch die Stadt Eisenach aufgenommenes Kommunaldarlehen für die Umsetzung des Vorhabens – 9 Millionen Euro Tilgung und 413.000 Euro Zinsen. Damit wird der Umsetzung des Koalitionsvertrags zwischen den Parteien Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen für die 6. Wahlperiode des Thüringer Landtags Rechnung getragen. Dieser enthält unter anderem das Ziel der Koalition, Vereine bei Anpassungsaufwendungen infolge des Aufstiegs in eine höhere Liga zu unterstützen.

Zu Frage 2: Im Rahmen der Förderung aus Mitteln der Schuldendiensthilfe ist eine Zweckbindungsfrist von 15 Jahren, beginnend ab dem Tag der baulichen Gesamtabnahme des geförderten Objekts Wartburg-Arena, festgesetzt. Kommt es nicht zur Umsetzung des geplanten Vorhabens, kommt ein Widerruf der Bewilligung in Betracht.

Zu Frage 3: Gemäß dem Bescheid auf Gewährung einer Zuwendung auf Schuldendiensthilfe ist eine über die bereits genannte Zuwendungssumme hinausgehende Förderung des Vorhabens seitens des TMIL nicht möglich. Entstehende Mehrkosten im Bau als auch Kreditkosten gehen daher zulasten des Zuwendungsempfängers.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage des Fragestellers.

Ist ja überschaubar, was bisher vorliegt. Die erste Frage ist: Seit 2018, als der Bescheid über die Schuldendiensthilfe erlassen wurde, diese 9,4 Millionen Euro, haben sich ja die geplanten Baukosten wesentlich erhöht. Gab es in zurückliegender Zeit irgendwelche Gespräche darüber, also zwischen der Stadt und der Landesebene, inwieweit gegebenenfalls auch weitere Fördermittel des Landes zum Einsatz kommen können?

Und zur Schuldendiensthilfe noch eine zweite Frage: Die läuft ja inzwischen. Das heißt, die Stadt nimmt einen Kredit auf, bezahlt den jedes Jahr ab und die Abzahlung inklusive Tilgung, also Zins und Tilgung, läuft über das Land. Nun ist ja bisher kein Stein an dem geplanten Objekt bewegt worden. Das heißt, das Land bezahlt für die Stadt einen Kredit in Höhe von 9 Millionen Euro plus Zinsen, ohne dass auch nur ein Bagger sich jemals gedreht hat bisher. Erfüllt das die Voraussetzung des Förderzwecks?

Also zur ersten Frage: In der Tat gab es Gespräche darüber, inwieweit das Projekt auch noch – oder was heißt auch noch – mit anderen Fördermitteln unterstützt werden kann, also ich nenne jetzt hier mal beispielhaft Städtebauförderung, EFRE‑Förderung, aber auch Mittel vom Bund. Die sind aber im Moment nicht abgeschlossen. Deswegen kann man zu den Ergebnissen nichts sagen.

Und das Zweite: Also ich bin tatsächlich jetzt in Bezug auf die Fördervoraussetzungen für die Schuldendiensthilfe im Konkreten überfragt. Das würde ich noch mal schriftlich nachreichen. Aber wichtig ist ja aus meiner Sicht jetzt vor allem die Beantwortung, dass jedenfalls eine Zweckbindungsfrist von 15 Jahren besteht, und die sind ja noch nicht abgelaufen.

(Staatssekretär Weil)

Vielen Dank.

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Nach Bauabnahme – es wird ja aber nicht gebaut!)

Vielen Dank. Damit kommen wir zur nächsten Anfrage. Das ist die von Frau Abgeordneter König-Preuss in der Drucksache 7/9872. Bitte schön, Frau Kollegin.

Danke schön.

Studie „Todesopfer rechter Gewalt“

Im November 2018 beschloss der Landtag der 6. Wahlperiode, ein Gutachten zur Überprüfung von Todesopfern rechter Gewalt in Thüringen in Auftrag zu geben. Grund dafür waren auch die Erkenntnisse aus den Thüringer NSU-Untersuchungsausschüssen. Die für das Gutachten benötigten finanziellen Mittel wurden im Haushaltsplan des Ministeriums für Inneres und Kommunales bereitgestellt. Im Mai 2022 erfolgte die Vergabe an die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin in Kooperation mit dem Forschungsinstitut

Moses Mendelssohn Zentrum für europäisch-jüdische Studien (An-Institut der Universität Potsdam).

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist die Erstellung des Gutachtens zur Überprüfung von Todesopfern rechter Gewalt in Thüringen abgeschlossen, wenn nein, wie ist der Stand der Umsetzung?

2. Wenn die Erstellung des Gutachtens abgeschlossen ist, wie viele Todesfälle wurden neu als Todesopfer rechter Gewalt klassifiziert – bitte anonymisiert darstellen –?

3. Wann erfolgt die Veröffentlichung des Gutachtens in welcher Form?

4. Welche weiteren Maßnahmen abseits der Veröffentlichung sind ausgehend von den Ergebnissen des Gutachtens geplant?

Vielen Dank. Damit kommt jetzt das Ministerium für Inneres und Kommunales zum Einsatz. Herr Staatssekretär Götze, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage möchte ich für die Landesregierung wie folgt beantworten:

Zunächst die Antwort zu Frage 1: Seit dem 5. April 2024 liegt ein überarbeiteter Entwurf des Gutachtens zum Projekt „Untersuchung von Todesfällen mutmaßlich rechter Gewalt in Thüringen“ vor. Dieser wurde im Rahmen der letzten Sitzung des Projektbeirats am 16. April 2024 diskutiert. Aus diesem Austausch hat sich ein weiterer Bedarf zur Überarbeitung des Gutachtenentwurfs ergeben. Es wird erwartet, dass das Projektteam zeitnah das überarbeitete Gutachten vorlegt, sodass nach hausinterner Prüfung eine Abnahme des Gutachtens erfolgen kann. –

Das war die Antwort zu Frage 1. Bezüglich der Antwort zu Frage 2 möchte ich auf diese Antwort verweisen. Die Erstellung des Gutachtens ist – wie gesagt – bislang noch nicht abgeschlossen.

(Staatssekretär Weil)

Die Antwort zu Frage 3 lautet: Über eine Veröffentlichung wird erst nach Abnahme des Gutachtens entschieden.

Die Antwort zu Frage 4: Nach Abnahme des Gutachtens wird über etwaige weitere Maßnahmen entschieden.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage der Fragestellerin.