Protokoll der Sitzung vom 02.10.2020

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, ich möchte am Anfang erst einmal auf die Redebeiträge meiner beiden Vorredner eingehen.

Herr Zippel, der Unterschied zwischen Agieren und Reagieren ist meines Erachtens immer entscheidend und wir als AfD haben agiert. Wir haben als Erstes zu Ihrem TOP 18 einen Alternativantrag eingebracht und dann kamen alle anderen fünf Fraktionen. Dann haben wir auch unseren Gesetzentwurf zuerst eingebracht, unser Gesetz, was jetzt behandelt wird. Das war zuerst da und dann kamen die anderen Fraktionen.

(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das ist falsch, Herr Lauerwald, November 2019!)

(Abg. Dr. Klisch)

Dann zu Ihnen, Frau Klisch: Ihre Begriffe „Schaufensternummer“, „hohles Bürokratiemonster“ usw., das nehme ich jetzt mal nicht so ernst und die Beiträge im Ausschuss – wir hatten bereits im Juni einen Alternativantrag zum TOP 18 gestellt, was ich gerade Herrn Zippel gegenüber erwähnt hatte. Dann ist es natürlich auch so, dass die Tagesordnung festgelegt wurde, darauf habe ich keinen Einfluss und der TOP 9 kommt nun mal vor dem TOP 18.

Die Rolle des Hausarztes – ich denke, auf dem Land wird es noch sehr, sehr lange so sein, dass betagte, alte Leute nicht über Internet verfügen oder nicht nutzen können oder wollen. Dann haben wir ja auch noch die Infrastruktur, die nicht funktioniert. Also die digitale Hausarztpraxis oder die digitale Sprechstunde, das ist erst einmal, denke ich, Zukunftsmusik. Aber wir müssen jetzt handeln. Die Entscheidung von jungen Menschen für eine Karriere als Hausarzt oder im Öffentlichen Gesundheitsdienst sehe ich schon darin, dass der eine Student oder der eine Bewerber lieber mit Menschen agiert, dass er Zuwendung zeigen will, dass er Empathie ausleben will, und das ist bei einer Tätigkeit als Hausarzt viel mehr gefragt, und der andere möchte lieber mehr administrativ und organisatorisch arbeiten und weniger Patientenkontakt ausleben. Der ist natürlich dann mehr von seiner Mentalität her für einen Öffentlichen Gesundheitsdienst geeignet. Dann habe ich auch erwähnt, dass die Landarztquote, die wir hier einbringen als Gesetzesvorschlag, nicht die Ultima Ratio ist und nur ein Vorschlag ist.

Ich will jetzt erst mal zu meiner eigentlichen Rede kommen, ich wollte jetzt nicht auf alle Ihre Äußerungen eingehen. „Mancher lehnt eine gute Idee bloß deshalb ab, weil sie nicht von ihm ist.“ Das hat vor vielen Jahren schon Luis Bunuel gesagt, und wir als AfD-Fraktion erfahren es heute wieder einmal aufs Neue.

(Beifall AfD)

Die Landarztquote ist in vieler Munde, so auch im Munde von CDU-Gesundheitsminister Jens Spahn. Er kritisierte jüngst, dass vielerorts der Abiturdurchschnitt über die Zulassung für ein Medizinstudium entscheidet. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident: „Wer ein Einser-Abi hat, aber nicht gerne mit anderen Menschen in einem Raum ist, sollte nicht Arzt werden. Das Abitur allein reicht als Kriterium nicht. Mir kommt es eher darauf an, dass ein Arzt kompetent ist, zugewandt ist, mich versteht und gut erklären kann. Deshalb begrüße ich auch als Patient, dass meine Heimat Nordrhein-Westfalen eine Landarztquote eingeführt hat. Das sollten

noch mehr andere Bundesländer nachmachen. So sorgen wir für Ärzte in der Fläche.“

Andere Bundesländer haben diesen Weg bereits beschritten. Die Resonanz ist äußerst positiv. In NRW, an deren Landesregierung im Übrigen auch die FDP beteiligt ist, stieß das Auswahlverfahren bereits im ersten Durchlauf auf großes Interesse.

(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Ja, Gott sei Dank!)

Im Wintersemester 2019/2020 kamen auf 145 Plätze gut 1.300 Bewerber. Damit trifft die Landarztquote doch sichtlich den Nerv der Zeit.

(Beifall AfD)

Ähnliches lässt sich aus Bayern berichten. Auch dort ist das Interesse an der Landarztquote hoch. Die Studienplätze sind begehrt und auch die Resonanz in Rheinland-Pfalz übertrifft die Erwartungen bei Weitem. Gestatten Sie auch hier den Einwand, dass hier neben der FDP die SPD und die Grünen in Regierungsverantwortung sind.

Für das Wintersemester 2020/2021 kamen auf 16 Studienplätze 450 Bewerber. Ich denke, diese Zahlen verdeutlichen, dass es sehr wohl eine große Nachfrage gibt. Und es ist auch der Hinweis darauf, dass diese jungen Menschen sehr wohl – anders als immer wieder behauptet – mit der frühen Festlegung umgehen können, die wir hier abverlangen. Die Erfahrungen zeigen also, dass sich durchaus viele angehende Mediziner für eine Arbeit auf dem Land und auch im Öffentlichen Gesundheitsdienst interessieren, sofern man ihnen eine besondere Chance einräumt. Mit dem Gesetzentwurf bekommen auch die jungen Leute eine Chance, die zwar kein Einser-Abitur haben, aber sich zum Beispiel durch eine einschlägige Berufsausbildung oder eine Tätigkeit in einem Ehrenamt besonders für die Tätigkeit als Arzt eignen. Genau diese jungen Leute brauchen wir hier in Thüringen. Wir brauchen mehr junge Mediziner, die sich für den Beruf des Hausarztes begeistern und ihn auch dort ausüben wollen, wo sie besonders gebraucht werden. Auch wenn die Facharztausbildung erst nach vielen Jahren abgeschlossen ist, werden wichtige Grundlagen hierfür bereits vor Studienbeginn gelegt. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Jenaer Absolvent später in Thüringen praktiziert, ist sicherlich am höchsten, wenn er aus Thüringen stammt. Es würde daher naheliegen, den Anteil der Medizinstudenten zu erhöhen, die in Thüringen aufgewachsen sind. Allerdings ist eine direkte Bevorzugung der Studienplatzvergabe, der sogenannte Landeskinderbonus, rechtlich nicht umsetzbar. Eine allgemeine Erhöhung der Studienplatzzahl, die indirekt zu mehr einheimischen Studenten führen würde, ist hingegen

sehr teuer und noch kein Garant dafür, Herr Zippel, dass die Absolventen auch in Thüringen eine Praxis übernehmen wollen.

(Beifall AfD)

Daher sollte auch Thüringen den Weg beschreiten und eine Landarztquote einführen. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wird dieses Verfahren ganz nebenbei auch zu einer größeren Zahl einheimischer Studenten in Thüringen führen, was wir sehr begrüßen würden. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Danke, Herr Abgeordneter. Als nächster Redner hat Abgeordneter Montag, Fraktion der FDP, das Wort.

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Dr. Lauerwald, es ist immer schwierig – deswegen habe ich die ganze Zeit mitgeschrieben –, sich bei Ihnen zu überlegen, wo man eigentlich anfangen soll, um noch mal ein paar Grundlagen mit Ihnen zu debattieren. Wir freuen uns, wenn Sie Vorschläge machen, wie man den Ärztemangel insgesamt oder den drohenden Ärztemangel bekämpfen kann. Das ist legitim, dafür tauschen wir uns aus und das tun wir auch sehr gern.

Hier haben Sie etwas vorgelegt, was sich aber schlichtweg auf falsche Grundlagen bezieht, Dr. Lauerwald. Nicht nur, dass es viel zu spät ist, denn unser Antrag kam im November 2019. Dann wurde lange diskutiert. Sagen wir mal, bei der einen oder anderen Seite hat es ein bisschen gedauert, bis man das auch akzeptiert hat, dass man Probleme bei der Medizinergewinnung hat.

(Zwischenruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Sie haben recht, ich habe mich geirrt!)

Bitte keine Dialoge! Jetzt ist der Redner Herr Abgeordneter Montag.

Dann mache ich es einfach kurz, ich lese Ihnen mal etwas vor, was Sie damals im Januar gesagt haben: „Die alleinige Ausweitung der Anzahl der Studienplätze an staatlichen Hochschulen ohne Aussicht auf eine Perspektive in Thüringen ist mit hohen Kosten für die öffentliche Hand verbunden, löst aber die Nachwuchsproblematik im Gesundheitswesen nicht.“ Sie fordern damals wie heute eine Landarztquote. Sie wissen ganz genau, dass Sie,

bevor Sie Leute in das Studium lassen, die zehn Jahre dauert plus Facharztausbildung, also mindestens zwölf Jahre dauert, gar nicht wissen, ob diejenigen Kollegen später auch im Land anfangen können, denn Sie können es juristisch gar nicht durchsetzen.

Das Zweite ist, Sie sprechen davon, dass es eine Unterversorgung mit Hausärzten in Thüringen gibt. Das ist falsch. Ich lese Ihnen auch gern die gesetzliche Regelung vor, nach der man die Unterversorgung definiert. Das ist § 100 SGB V. Ich finde es jetzt nicht, ich kann es Ihnen aber auch sagen. Allgemeinmedizinische Unterversorgung ist 25 Prozent minus Durchschnitt von Bedarfsplanungsrichtlinien. Das sind die sogenannten 75 Prozent. Vorher, wenn man unter der Quote ist, ist es eine von Unterversorgung bedrohte Region. Das heißt, wir haben gar keine unterversorgte Region, wie Sie hier voller Panik berichten, sondern im Gegenteil – wir haben drei oder vier von Unterversorgung bedrohte Regionen.

Auch Ihre Behauptung, dass die Anzahl der offenen Arztsitze im Bereich „Facharzt für Allgemeinmedizin“ steigt, ist nicht richtig, sondern die freie Anzahl sinkt seit dem Jahr 2014 von 80 auf 40 im Jahr 2019. Jetzt kommt ein Effekt dazu, der ganz mysteriös plötzlich die Zahlen verschiebt, nämlich die neue Bedarfsplanungsrichtlinie der KBV aufgrund von Gesetzesänderungen im Bund. Jetzt sind es wieder 55 Facharztsitze für Allgemeinmedizin.

Jetzt will ich Ihnen noch etwas sagen: Das Problem sind nicht die sogenannten Hausärzte, die Fachärzte für Allgemeinmedizin, sondern das sind die anderen grundversorgenden Facharztrichtungen, das sind die Internisten, die Augenärzte usw. Dort haben wir tatsächlich ein massives Problem heute schon, noch keine Unterversorgung, aber drohende Unterversorgung und es wird sich verschärfen in den nächsten Jahren. Das Rezept, was Sie aber haben, ist, weil Sie nur schlagwortartig agieren, dass Sie wieder nur eine Quote einführen wollen für Facharzt Allgemeinmedizin. Das heißt, Sie schmeißen einen Popanz an die Wand, der so nicht existiert in der realen Welt, stellen eine Problemlösung, die das Problem, das es gar nicht gibt, noch nicht mal löst, dagegen und erzählen uns, Sie haben die Welt und die Weisheit mit Löffeln gefressen. Das funktioniert einfach so nicht und so macht man auch nicht seriös Politik. Ich tausche mich gern aus, auch kritisch, im Diskurs, aber die Grundlagen, über die wir hier reden, das sind gesetzliche Grundlagen, die sind vor allen Dingen eng gestrickt im Bereich des SGB V, die muss man sich zu Gemüte führen, man muss die Planungsgrundlagen kennen, um hier überhaupt einen Lösungsvorschlag erarbei

(Abg. Dr. Lauerwald)

ten zu können. Alles andere ist nur plakative Rumschreierei und das tun Sie hier, auch wenn Sie recht leise vorgetragen haben. Vielen Dank.

(Beifall CDU, FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Aus den Reihen der Fraktionen liegen mir jetzt keine weiteren Redemeldungen vor. Gibt es einen Redewunsch seitens der Landesregierung? Herr Staatssekretär.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich will mich kurzfassen.

Ich bitte doch um etwas mehr Ruhe!

Nicht, weil das Thema der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum in Thüringen nicht ein wichtiges Thema wäre, sondern weil der vorliegende Gesetzentwurf so dünne Suppe ist, dass es sich nicht lohnt, darüber lang und ausführlich zu reden. Ich will das kurz begründen. Wir haben in der Tat seit über einem Jahr eine Diskussion in diesem Parlament über die Frage, wie wir mit den von ärztlicher Unterversorgung bedrohten Gebieten in Thüringen umgehen wollen. Wir haben eine Anhörung im Juni durchgeführt zu dem Thema und haben ein sehr differenziertes Bild dazu bekommen, was alles notwendig ist, um dieses komplexe Thema tatsächlich mit einer komplexen Antwort auch zu beantworten. Ich frage mich, wo Sie bei der Anhörung gewesen sind, dass Sie jetzt vier Monate nach dieser Anhörung einen Gesetzentwurf vorlegen, der völlig eindimensional ist, der einfach nur sagt, Landarztquote und öffentliche Gesundheitsdienstquote lösen unser Problem. Nein, das tut es nicht, das wird das Problem nicht lösen, das ist bei der Anhörung sehr deutlich geworden.

Ich bin ein bisschen überrascht darüber, dass Sie selbst das Thema viel differenzierter dargestellt haben in Ihrem Redebeitrag. Sie haben in Ihrem Redebeitrag darüber gesprochen, dass es nicht nur Bedarfe bei den Hausärzten gibt, sondern dass es gleichwohl auch Bedarfe bei den Augenärzten gibt, bei den Zahnärzten, bei den Psychotherapeuten oder Psychiatern. All das haben Sie beschrieben, aber Ihr Gesetzentwurf bildet das überhaupt nicht ab. Man fragt sich ja so ein bisschen, wenn Sie das Problem beschreiben, warum Sie dann nicht auch

eine Lösung für dieses Problem vorschlagen. Ich habe überlegt, wie es dazu gekommen sein könnte, ich habe nur eine Vermutung. Der Gesetzentwurf ist nahezu deckungsgleich mit dem, den es in Nordrhein-Westfalen gegeben hat. Vielleicht haben Sie sich einfach nicht die Mühe gemacht, das, was Sie an Erkenntnissen hätten gewinnen können aus der Anhörung, und das, was Sie an eigenen Erkenntnissen vorgetragen haben, in einem eigenen Gesetzentwurf einzuführen.

Das Thema ist komplexer, es ist weitgefasster, weil es tatsächlich mehrere fachärztliche Disziplinen anbelangt. Das Thema ist auch deswegen komplexer, weil es nicht mit einer Quote getan ist, sondern weil wir mehrere Aspekte berücksichtigen müssen, beispielsweise die Frage der Attraktivität der Versorgung im ländlichen Raum, auch die Frage der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, wenn wir inzwischen eine Situation haben, wo etwa zwei Drittel der Medizinstudentinnen und Medizinstudenten eben Studentinnen sind, für die das wichtige Lebensfragen sind, das mit Familie besser vereinbaren zu können. All diese Fragen der Attraktivierung des hausärztlichen Berufs, des ärztlichen Berufs in der Fläche haben Sie nicht thematisiert mit diesem Gesetzentwurf. Deswegen bleibt er weit hinter dem zurück, was notwendig ist. Ich kann Ihnen nur raten, bei dem Tagesordnungspunkt 18, dem gemeinsamen Antrag der Regierungsfraktionen und der CDU-Fraktion und dem Antrag der FDP-Fraktion noch mal zu gucken, wie man dieses Thema richtig anfasst. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär Feller. Mir liegen jetzt keine weiteren Redemeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung. Es wurde Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt. Gibt es weitere Ausschüsse?

(Zuruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Wirtschaft und Wissenschaft!)

Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Gut.

Dann stimmen wir über die Überweisung an die Ausschüsse ab. Wir beginnen mit dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Wer für die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Wer ist gegen diese Überweisung? Das sind alle anderen. Damit ist die Überweisung

(Abg. Montag)

an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? Das sind alle anderen Fraktionen. Da die Überweisungen an die Ausschüsse abgelehnt worden sind, schließe ich die Beratung für heute.

Wir treten nun punktgenau in die Lüftungs- und Mittagspause ein. Ich weise an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass sowohl der Innen- und Kommunalausschuss 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause im Raum 125/125a zu einer Sitzung zusammentrifft als auch der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport in 5 Minuten im Raum F 101.

Die Mittagspause endet 13.35 Uhr und wir rufen dann erneut den Tagesordnungspunkt 48 – Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission – und Tagesordnungspunkt 49 auf.

Sehr geehrte Abgeordnete, ich bitte um Aufmerksamkeit. Wir setzen die Sitzung fort. Es folgt der erneute, gemeinsame Aufruf der Tagesordnungspunkte 48 und 49