Protokoll der Sitzung vom 13.11.2020

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie alle Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream.

Schriftführerin zu Beginn der heutigen Sitzung ist Frau Abgeordnete Hoffmann. Die Redeliste führt Herr Abgeordneter Denny Möller, er wird jetzt erst mal vertreten durch Frau Abgeordnete Güngör. Sie nehmen zwischendurch einen Wechsel vor.

Für die heutige Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Cotta, Herr Abgeordneter Henkel, Frau Abgeordnete Dr. Klisch, Frau Ministerin Siegesmund entschuldigt.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich weiß nicht, ob Sie die Entwicklung der Pandemiezahlen aktuell verfolgen. Wir haben in Thüringen mit dem aktuellsten Stand die höchste Entwicklung seit Beginn der Pandemie. Also, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, achten Sie auf sich!

Einige Hinweise zur Tagesordnung: Vereinbarungsgemäß wird der Tagesordnungspunkt 58 in der heutigen Sitzung auf jeden Fall aufgerufen.

Der erneute Aufruf der Wahlen in den Tagesordnungspunkten 59 und 60 erfolgt heute nach der Mittagspause. Die Wahlvorschläge liegen Ihnen in den Drucksachen 7/2096 und 7/2097 vor.

Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung so entsprochen oder gibt es Anträge, Hinweise? Frau Abgeordnete Henfling, bitte.

Vielen Dank. Ich würde bitten, dass wir den Tagesordnungspunkt 13, den Staatsvertrag Kali und Salz, erst nach der Fragestunde heute Nachmittag aufrufen, ansonsten weiter in der Tagesordnung und bei den vereinbarten Sachen bleiben.

Erhebt sich Widerspruch? Herr Bühl.

Ich würde darum bitten, dass wir nach dem, was als Nächstes drankommt, den freien Schulen, dann das Besoldungsgesetz aufrufen, also den TOP 18.

Weitere Anträge zur Tagesordnung? Herr Blechschmidt, bitte.

Mit Blick auf den Antrag vom Kollegen Bühl wären wir bereit, den Tagesordnungspunkt 18 unter die Rubrik „Abarbeitung“ zu setzen, aber nicht nach den freien Schulen setzen.

Weitere Anträge zur Tagesordnung? Frau Lehmann, bitte.

Sichergestellt sein müsste aus meiner Sicht – aber wir wissen ja noch nicht, wie das mit den Wahlen heute läuft –, dass auf jeden Fall auch die Tagesordnungspunkte 16 und 17, also die beiden Verfassungsänderungen, beraten und überwiesen werden können.

Weitere Anträge zur Tagesordnung kann ich nicht sehen, dann stimmen wir über die Anträge hier entsprechend ab. Es gibt den Antrag, den Tagesordnungspunkt 13 direkt nach der Mittagspause aufzurufen, also nach der Fragestunde. Erhebt sich dazu formell Widerspruch? Damit lasse ich abstimmen über die Platzierung des Tagesordnungspunkts 13 nach der Fragestunde. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der CDU. Die Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit ist die entsprechende Mehrheit erreicht und wir rufen diesen Tagesordnungspunkt entsprechend auf.

Es gibt weiterhin den Antrag, den Tagesordnungspunkt 18 nach dem Tagesordnungspunkt 12 aufzurufen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? Ja – ich lasse abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der FDP und die Stimmen aus der CDU. Wer ist gegen diesen Antrag? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und AfD.

Wer enthält sich? Das kann ich nicht erkennen. Damit hat der Antrag die entsprechende Mehrheit nicht erreicht.

Es gibt den Antrag – so nehme ich das jetzt auf –, Herr Blechschmidt, diesen Tagesordnungspunkt, über den wir gerade abgestimmt haben, bei Ablehnung in die Abarbeitung zu stellen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? Das kann ich nicht sehen. Damit reicht die einfache Mehrheit. Wer dem zustimmt, den Tagesordnungspunkt 18 in die Abarbeitung für heute zu stellen, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Das sind die Stimmen von Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und CDU. Wer ist gegen den Antrag? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Der Antrag hat die Mehrheit erreicht.

Es gibt den Antrag, die Tagesordnungspunkte 16 und 17 – ich fasse sie an der Stelle auch zusammen, weil zusammengehörig – auf jeden Fall heute abzuarbeiten. Erhebt sich Widerspruch? Ja, Widerspruch erhebt sich. Wer diesem Antrag hier zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Linke, SPD und CDU. Wer ist gegen diesen Antrag? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen der FDP. Damit hat der Antrag die entsprechende Mehrheit erreicht und die Punkte werden auf jeden Fall behandelt.

Gibt es weitere Anträge? Das kann ich nicht erkennen. Dann lasse ich über die Tagesordnung entsprechend der eben bestimmten Änderungen abstimmen. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? Kann ich auch nicht sehen. Damit ist die Tagesordnung beschlossen und wir treten in die Abarbeitung der Tagesordnung ein.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12 in seinen Teilen

a) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/1992 - ERSTE BERATUNG

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes

über Schulen in freier Trägerschaft Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 7/1999 - ERSTE BERATUNG

c) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2047 - ERSTE BERATUNG

d) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 7/2035 - ERSTE BERATUNG

Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung zu ihrem Gesetzentwurf? Ja. Herr Abgeordneter Tischner, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren am Livestream, die Schulen in freier Trägerschaft sind unverzichtbar für unsere Schullandschaft. Sie sind eine Bereicherung für Schülerinnen und Schüler und sie sind ein Ort von pädagogischer, didaktischer und methodischer Vielfalt.

(Beifall CDU)

Diese Feststellung, so könnte man sagen und einwenden, ist doch selbstverständlich, sie sind sozusagen Grundkonsens. Dass die Landesregierung nicht in der Lage ist, für diesen essenziellen Pfeiler des Thüringer Schulsystems ein auslaufendes Gesetz zu erneuern, ist aus unserer Sicht ein Desaster. Dass dieses Gesetz ausläuft, ist seit fünf Jahren bekannt, ebenso wie bekannt ist, dass die Finanzzuweisungen spätestens seit drei Jahren die Schulen in freier Trägerschaft massiv abhängen. Die heutige Plenardebatte zu gleich vier Gesetzentwürfen zeigt auf offener Bühne den Zustand dieser Regierung. Es offenbart den desaströsen Zustand dieser Landesregierung, der geprägt ist von Missgunst, von fehlenden gemeinsamen Zielen und fehlendem Willen der Kompromissfindung am Kabi

(Präsidentin Keller)

nettstisch unter Leitung von Ministerpräsident Ramelow.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Das ist aber jetzt ein bisschen viel!)

Dass wir heute gleich vier Gesetzentwürfe beraten, zeigt nicht nur die Zerrissenheit innerhalb der Landesregierung, sondern zeigt auch die Zerrissenheit innerhalb der sie tragenden Minderheitskoalition. Es ist gut, dass die CDU-Fraktion als konstruktive Opposition seit Jahren einen engen und kurzen Draht zu unzähligen Trägern von freien Schulen pflegt. So ist es auf die Initiative der CDU zurückzuführen, dass wir im Frühjahr eine gemeinsame Telefonschalte mit der Landesregierung, den am Stabilitätsmechanismus beteiligten Parteien und der Landesarbeitsgemeinschaft freie Schulen hatten. Im Ergebnis dieses guten Gesprächs, dieses guten Telefonats, standen damals zwei Dinge fest. Erstens: Die Finanzierung der freien Schulen und damit die Schülerkostensätze müssen dringend angepasst werden. Zweitens: Gemeinsam wolle man Kompromisse im parlamentarischen Raum finden. Dies schien uns damals wichtig, um die freien Schulen nicht wieder zum Gegenstand von Neiddebatten werden zu lassen und aus der Haushaltsdiskussion einigermaßen herauszuhalten. Das Bildungsministerium hat diese gemeinsame Zielsetzung allerdings kurzfristig selbst unterlaufen. Das Bildungsministerium hat ohne Rückkopplung mit den Fraktionen Zielgespräche geführt und zeitgleich liefen die Chefgespräche zwischen Minister Holter und Ministerin Taubert. Aber von den nötigen zusätzlichen Mitteln, so mussten wir ja den Zeitungen entnehmen, war in diesen ersten Gesprächen zwischen beiden Ministern keine Rede. Erst als das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport den größten Teil seiner ersten Forderungen, seines ersten Forderungskatalogs im Landeshaushalt sicher hatte, wurde die Situation der freien Schulen zum Gegenstand der Gespräche. Damit wird deutlich, dass das Bildungsministerium auf dem Rücken der freien Schulen gepokert hat, gepokert mit dem Ass im Ärmel: Wenn die Finanzministerin nicht mitspielt, dann muss es eben doch das Parlament richten, weil das Gesetz sowieso am 31. Dezember ausläuft und der Handlungsdruck auf den Thüringer Landtag automatisch entsteht. Dieses Spiel des Bildungsministeriums ist natürlich durchsichtig. Ich finde, es ist nicht nur innerhalb der Landesregierung unkollegial, es ist auch gegenüber dem Parlament unkollegial. Aber es ist aufgegangen. Herzlichen Glückwünsch, Frau Staatssekretärin!

(Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Ist doch nicht zu glauben!)

Aber um es gleich vorwegzusagen: Grundlage unseres Gesetzentwurfs ist nicht nur der sogenannte Verhandlungsstand der freien Schulen mit dem Bildungsministerium, sondern wir haben uns bei unserem Gesetzentwurf von drei Dingen leiten lassen: erstens von der Feststellung und der Überzeugung, dass Schulen in freier Trägerschaft ein unverzichtbarer Bestandteil der Thüringer Schullandschaft sind, zweitens von dem Willen, die freien Schulen dauerhaft und verlässlich zu finanzieren, und drittens von der Motivation, die freien Schulen endlich davor zu bewahren, dass sie regelmäßig zum Spielball finanzieller Diskussionen und in Teppichhändlerrunden zerpflückt werden.

(Beifall CDU, FDP)

Meine Fraktion hat unseren Entwurf vor wenigen Wochen mit fast über 50 Trägern in einem Schulforum diskutiert, die Anregungen sind in unseren Gesetzentwurf eingeflossen. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass der Gesetzentwurf der CDUFraktion das Weitestgehende widerspiegelt, was diskutiert wurde, und auch der am weitesten gehende Antrag ist, der heute vorliegt. Wir schlagen im Wesentlichen sieben Punkte vor: erstens die Entfristung der Regelung zur staatlichen Finanzhilfe, zweitens die Festschreibung von Schülerkostensätzen, die die Landesarbeitsgemeinschaft mit dem TMBJS verhandelt, diskutiert hat, aber über das Jahr 2021 hinaus. Wir schlagen eine 3-Prozent-Dynamisierung vor, die jährlich greifen soll, alle fünf Jahre Überprüfung der Kostensätze durch externe Gutachten. Wir schlagen fünftens eine Sonderregelung vor, zum Beispiel für den Fall, dass eine Höhergruppierung von Lehrern einer bestimmten Schulart stattfindet. Sechstens wollen wir eine Klarstellung, dass die staatliche Finanzhilfe auch für Personalkosten der Schulsozialarbeiter verwendet werden kann, und siebtens wollen wir Entbürokratisierung bei der Verwendungsnachweisführung. Vielen Dank.

(Beifall CDU, FDP)

Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung zu ihrem Gesetzentwurf? Das ist nicht der Fall. Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung zu ihrem Gesetzentwurf? Bitte schön, Herr Reinhardt.

Werte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, liebe Zuschauer/-innen vor dem Livestream! Ich nehme an,

(Abg. Tischner)

dass wir, alle Abgeordneten, die wir hier im Hause versammelt sind, in den letzten Wochen und Monaten unzählige Gespräche, E-Mails und Telefonate geführt haben mit Vertreter/-innen der freien Schulen. Ob es nun die Geschäftsführer/-innen waren, die Lehrer/-innen, Eltern oder aber auch die Schüler/-innen selbst oder Mitarbeitende in den freien Schulen.

Herr Bühl, das heutige Ergebnis, was hier vorliegt, ist aus meiner Sicht nicht die Zerstrittenheit einer Landesregierung, sondern vielmehr der Ausdruck eines zähen demokratischen Prozesses, der doch sehr deutlich zeigt, wie wichtig dieses Thema allen Akteure und Akteurinnen ist, und ich glaube, dass diese Zerstrittenheit, die Sie hier heute angemahnt haben, vielmehr darauf zurückzuführen ist, dass einzelne Abgeordnete – und ich meine jetzt nicht Sie persönlich, nicht dass es als Beleidigung aufgefasst wird – zugrunde gehen in einer Profilneurose, sich selbst darstellen zu wollen als derjenige, der der Heilsbringer für die Finanzierung der freien Schulen ist.

(Beifall DIE LINKE)

Mit unserem gemeinsamen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke möchten wir die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft nachhaltig absichern und verstetigen. Dazu werden in der Anlage die Schülerkostenjahresbeiträge ausgewiesen, die sich an der Berechnungsvariante des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport und dessen Evaluationsbericht der Drucksache 7/968 orientieren. Die Träger der freien Schulen haben sich in der Sache mit dem TMBJS in Verhandlungen geeinigt. Zudem wird der Finanzierungsanteil des Schulbudgets nun auch gesetzlich verankert. Darüber hinaus wird eine Dynamisierung der Steigerung der Finanzhilfen eingeführt, die sich zu 80 Prozent an den Tarif- und Besoldungsentwicklungen und zu 20 Prozent an der preisbereinigten Inflationsrate orientiert. Die bestehenden Paragrafen zu den Finanzhilfen, zum Personal- und Schulaufwand waren bisher befristet. Diese Befristung soll es nun mit unserem Gesetzentwurf nicht mehr geben. Ich kann zumindest sagen, wir für unseren Teil freuen uns auf diese Debatte und wünschen uns natürlich Zustimmung zu unserem Entwurf. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wünscht die Fraktion der SPD das Wort zur Begründung ihres Gesetzentwurfs? Nein. Dann eröffne ich hiermit die Aussprache, die gemeinsame

Aussprache. Zunächst hat das Wort Herr Abgeordneter Jankowski für die AfD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream, die ewigen Fragen, reicht das Geld, reicht das Geld dann auch allen und wie wird das Geld am besten verteilt. Die Finanzierung der freien Schulen ist ein Dauerthema, das hier immer wieder hochkocht. Die freien Schulen beklagen sich seit Jahren darüber, dass sie unterfinanziert seien, das Ministerium beteuert immer wieder, dass dies nicht stimme. Aussage gegen Aussage! Aber na ja, die freien Schulen haben halt auch gute Belege.

Seit gut einem Jahr liegt ein Gutachten vor, welches die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger beim Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung in Auftrag gegeben hatte. Dieses Gutachten kam zu dem Gesamturteil, dass die freien Schulen ganz klar unterfinanziert sind. Die Unterfinanzierung wird dabei vor allem auf eine fehlende Transparenz bei der Ermittlung der Schülerkostenjahresbeträge ohne eine jährliche Steigerungsrate zurückgeführt. Daraufhin rechnete das Ministerium noch einmal nach und kam wieder zu dem Schluss, dass die vergebenen Zuschüsse der letzten vier Jahre durchaus auskömmlich waren. Laut Ministerium sei die Berechnung der Schülerkostenjahresbeträge sehr wohl transparent. Aber es wurde bestätigt, dass sich die Bruttomonatsverdienste und die Verbraucherpreise anders entwickelt hätten als ursprünglich angenommen. In dem Bericht schlug das Ministerium verschiedene Varianten vor, wie zukünftig die Schülerkostenbeträge und die Steigerungsraten ermittelt werden können, es wurden Verhandlungen mit den freien Schulen aufgenommen und es wurde im Sommer ein gemeinsamer Kompromiss erarbeitet. Man könnte an der Stelle eigentlich meinen: so weit, so gut. Ich betone, es wurde ein gemeinsamer Kompromiss erarbeitet. Man sollte aber eigentlich meinen, wenn endlich ein Kompromiss gefunden wurde, mit dem die freien Schulen und das Ministerium leben können, dass die Landesregierung diesen dann auch in einen entsprechenden Gesetzentwurf einfließen lässt und dem Parlament hier vorlegt. Aber auch diese Mindesterwartung konnte die Landesregierung nicht erfüllen.