Protokoll der Sitzung vom 13.11.2020

Seit gut einem Jahr liegt ein Gutachten vor, welches die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger beim Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung in Auftrag gegeben hatte. Dieses Gutachten kam zu dem Gesamturteil, dass die freien Schulen ganz klar unterfinanziert sind. Die Unterfinanzierung wird dabei vor allem auf eine fehlende Transparenz bei der Ermittlung der Schülerkostenjahresbeträge ohne eine jährliche Steigerungsrate zurückgeführt. Daraufhin rechnete das Ministerium noch einmal nach und kam wieder zu dem Schluss, dass die vergebenen Zuschüsse der letzten vier Jahre durchaus auskömmlich waren. Laut Ministerium sei die Berechnung der Schülerkostenjahresbeträge sehr wohl transparent. Aber es wurde bestätigt, dass sich die Bruttomonatsverdienste und die Verbraucherpreise anders entwickelt hätten als ursprünglich angenommen. In dem Bericht schlug das Ministerium verschiedene Varianten vor, wie zukünftig die Schülerkostenbeträge und die Steigerungsraten ermittelt werden können, es wurden Verhandlungen mit den freien Schulen aufgenommen und es wurde im Sommer ein gemeinsamer Kompromiss erarbeitet. Man könnte an der Stelle eigentlich meinen: so weit, so gut. Ich betone, es wurde ein gemeinsamer Kompromiss erarbeitet. Man sollte aber eigentlich meinen, wenn endlich ein Kompromiss gefunden wurde, mit dem die freien Schulen und das Ministerium leben können, dass die Landesregierung diesen dann auch in einen entsprechenden Gesetzentwurf einfließen lässt und dem Parlament hier vorlegt. Aber auch diese Mindesterwartung konnte die Landesregierung nicht erfüllen.

Keinen Monat, nachdem der Kompromiss zwischen dem Bildungsministerium und den freien Schulen geschlossen wurde, wurde ein Haushaltsentwurf vorgestellt, der alles wieder über den Haufen schmiss. Es wurde ein Haushaltsentwurf vorgestellt, der nicht nur nicht mehr Geld für die freien

(Abg. Reinhardt)

Schulen vorsieht, sondern sogar noch 10 Millionen Euro weniger, und das ist ein absolutes Armutszeugnis.

(Beifall AfD)

Die Unfähigkeit der Landesregierung, getätigte Zusagen einzuhalten und einen Kompromiss in einen Gesetzestext einfließen zu lassen, führt nun zu der Situation, die wir hier haben. Wir haben sogar vier Gesetzentwürfe, die diskutiert werden müssen. Davon sind schon zwei verschiedene von den Koalitionsfraktionen, was ich an sich schon sehr bezeichnend finde.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Von Ihnen gibt es gar nichts!)

Ja, wir haben uns bewusst dagegen ausgesprochen, einen eigenen Gesetzentwurf einzubringen – das stimmt –,

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach, was für eine weise Entscheidung!)

da ich immer noch erwarte, dass die Regierung zu ihren Zusagen steht und gefälligst den entsprechenden Gesetzentwurf hier dem Parlament vorschlägt.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oder Sie haben es halt nicht hinbekommen!)

Wir werden als Fraktion – das kann ich Ihnen auch schon versprechen – Änderungsanträge zum Einzelplan 04 im Haushalt einbringen, die vorsehen werden, dass für die kommenden Jahre die zugesagten 217 Millionen Euro für die freien Schulen bereitgestellt werden.

(Beifall AfD)

An dieser Stelle nur eins schon vorweg: Wir werden unter keinen Umständen einem Finanzierungsvorschlag zustimmen, der unter die zugesicherten 217 Millionen Euro zurückfällt. Deswegen werden wir definitiv dem Antrag der SPD nicht zustimmen und auch keiner Ausschussüberweisung.

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Was, ehrlich?)

Ja, ehrlich.

(Beifall AfD)

Die anderen hier eingebrachten Gesetzesanträge orientieren sich ja grob an dem von dem Ministerium geschlossenen Kompromiss mit den beschlossenen 217 Millionen Euro. Bei diesen Anträgen sind wir gern bereit, diese an die Ausschüsse zu über

weisen und dort im Austausch mit den freien Schulen eine vernünftige Lösung zu finden.

Die wesentlichste Frage dabei wird sein, wie zukünftig die jährlichen Steigerungen bei den Schülerkostenbeträgen geregelt werden sollen. Der Bericht des Ministeriums erwähnte ja schon das Problem, dass sich die Bruttomonatsverdienste und die Verbraucherpreise anders entwickelt hätten als ursprünglich angenommen. Auch im CDU-Entwurf wurde gleich zu Beginn festgestellt, dass bei der letzten Gesetzesnovelle im Januar 2015 versäumt wurde, eine reelle jährliche Kostensteigerung festzusetzen. Bereits 2015, als das Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft das letzte Mal geändert wurde, brachte meine Fraktion einen Änderungsantrag ein, in dem wir unter anderem forderten, die Schülerkostenjahresbeträge jährlich um 3 Prozent zu erhöhen. Warum schlugen wir damals die jährliche Steigerung um 3 Prozent vor? Weil wir bereits damals angemahnt haben, dass die vorgesehene jährliche Erhöhung bei Weitem nicht ausreichen würde. Wir haben recht behalten.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und deswegen haben Sie nichts gemacht?)

Neben der auskömmlichen Steigerung wollten wir damals auch die Sicherheit für die freien Schulen erreichen, die es ihnen ermöglicht, schon frühzeitig vorauszuplanen. Unser Änderungsantrag wurde damals, wie nicht anders zu erwarten war, von allen anderen Fraktionen hier abgelehnt. Die Verbesserungen, die jetzt teilweise hier gefordert werden, hätte es durch uns bereits vor fünf Jahren schon geben können.

(Beifall AfD)

Eine andere offene Baustelle sind natürlich auch die unterschiedlichen erreichten finanziellen Deckungsquoten bei den einzelnen Schulen. Im Bericht des Ministeriums geht man zwar davon aus – ich darf zitieren –: „Ein Großteil der Schulen ist mit dem Zuschuss angemessen finanziert“, aber das Ministerium muss auch einräumen, „bei einzelnen Schulen kann diese Aussage abweichen“. Im Ergebnis heißt das, teilweise werden bei einzelnen Schulen Deckungsquoten von über 100 Prozent erreicht, wohingegen andere Schulen bei weit unter 80 Prozent liegen. Hier besteht auf jeden Fall ein Handlungsbedarf und ich glaube auch nicht, dass es in einem Schritt möglich sein wird, das geradezurücken. Es wird eher ein Prozess nötig sein, der in festen Intervallen versucht, die Fehlentwicklungen nachzujustieren. Deswegen ist es für mich etwas unverständlich, warum der Gesetzentwurf

der Linken und der Grünen gar keine weitere Evaluation mehr vorsieht. Wir werden um weitere Evaluationen einfach nicht umhinkommen.

(Beifall AfD)

Wichtig ist dabei aber, dass Klarheit geschaffen wird, wer und vor allem mit welchen Grundsätzen und Berechnungsgrundlagen die Gutachten erstellt, vor allem muss bei allen Prozessen für alle Beteiligten die maximale Transparenz herrschen. Es muss eine klare Regelung gefunden werden, dass es nicht wieder zu einem Chaos ausartet wie in den letzten Jahren, dass von allen Seiten Gutachten und Gegengutachten ins Feld geworfen werden, bei denen am Ende keiner genau weiß, wie die Berechnungsgrundlagen waren. Ob die Evaluation dann nun alle drei Jahre oder alle fünf Jahre, wie hier teilweise in den Gesetzentwürfen gefordert, ob Gutachten von Ministerien oder von Externen durchgeführt werden, ist da erst mal zweitrangig. Wir wollen im Ausschuss und bei den Anhörungen mit den freien Schulen einen für alle Seiten praktikablen Weg finden und ich glaube, das wird auch gelingen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Hartung für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, auch die SPD bekennt sich selbstverständlich zu den freien Schulen. Sie sind eine unverzichtbare Ergänzung und Bereicherung der Thüringer Schullandschaft. Von ihnen gehen, das hat Herr Tischner sehr genau herausgearbeitet, wichtige Impulse für den Unterricht, für Reformen des Schulalltags und auch für didaktische Neuerungen hervor, von denen am Ende auch staatliche Einrichtungen profitieren. Es kann für uns kein Neben- oder Gegeneinander von Schulen in kommunaler oder freier Trägerschaft geben, es kann nur eine Thüringer Schullandschaft als Ganzes geben, die wir auch als Ganzes voranbringen wollen. Dementsprechend nehmen wir auch den Verfassungsauftrag sehr ernst, Schulen in freier Trägerschaft angemessen zu fördern, wohlgemerkt angemessen und nicht auskömmlich, wie das manchmal gern behauptet wird. Im Grundgesetz und in der Thüringer Verfassung, ebenso wie in den höchstrichterlichen Urteilen auf Landes- und Bundesebene wird unisono von einer angemessenen Landesförderung gesprochen, „auskömmlich“ findet sich dort nirgends. Die freien Schulen müssen deshalb vom Staat in der Art fi

nanziell gefördert werden, wie es ihnen nach der Verfassung zusteht. Diesen Grundsatz teilen wir ausdrücklich. Wir wollen verfassungsgemäß den freien Schulen das zukommen lassen, was sie brauchen, aber es gibt eben auch keinen Raum für politische Zahlen. Wir müssen alles detailliert an den Bedarfen begründen können. Dies gilt umso mehr in finanziell schwierigen Situationen wie der, in der wir uns gerade befinden, nicht nur, weil wir coronabedingt im Moment noch nicht abschätzbare Ausgaben vor uns haben, sondern sowohl die Regierungsfraktionen als auch die Opposition haben verschiedene Projekte auf den Weg gebracht. Ich möchte da nur einige stichwortartig nennen: Das sind 900 unbefristete Lehrerstellen, wir wollen die A13 im Grundschulbereich einführen und wir wollen eine Vereinheitlichung und Verbesserung der Personalschlüssel in den Kindergärten erreichen. All das sind dringende bildungspolitische Maßnahmen, bei denen wir alle aber noch nicht wissen, wie wir sie finanziell tatsächlich dauerhaft und sicher untersetzen können. Das müssen wir im Hinterkopf behalten und in dieser Situation muss jede zusätzliche Ausgabe und müssen erst recht auch 34 Millionen Euro mehr über den Ansatz fachlich gut begründet sein. Tun wir das nicht, nehmen wir diese Notwendigkeit der Begründung nicht ernst, beschneiden wir uns selbst die engen finanziellen Spielräume für die Projekte, die wir bereits auf den Weg gebracht haben und die auch bei einer Verbesserung der frühkindlichen und schulischen Bildung unverzichtbar sind.

Die SPD-Fraktion hat sich daher die tatsächlich berechenbaren Mehrbedarfe der freien Schulträger für 2021 vorgenommen. Wir haben also zu dem Ansatz, der bestand, die höheren Besoldungen der Regelschullehrer und ‑lehrerinnen eingerechnet, wir haben die für 2021 mögliche Einführung der A13 im Grundschulbereich aufgeschlagen, wir haben die bereits bestehenden TVL-Tarifabschlüsse einberechnet und wir haben auch aus den Gutachten des TMBJS heraus die Unterfinanzierung der Sekundarstufe I am Gymnasium und den Berufsschulen mit einberechnet. Wir sind dabei zu einer Erhöhung von 10,5 Prozent, also dann auf 202,5 Millionen Euro gekommen, die wir für angemessen und fachlich gerechtfertigt halten.

(Beifall SPD)

Das ist aber nur der eine Teil des Gesetzentwurfs. Gleichzeitig müssen wir uns endlich den Unwuchten des Systems der pauschalen Erstattungen widmen. Der TMBJS-Bericht macht sehr deutlich, dass diese fixen Schülerkostensätze dazu führen, dass eben strukturelle Schwächen und Unwuchten entstehen, die dazu führen, dass freie Träger die be

(Abg. Jankowski)

sonderen personellen und sächlichen Bedarfe nicht abgebildet sehen, dass andere freie Träger, die keine solventen Gruppen wie beispielsweise die Kirche im Hintergrund haben, nicht Differenzen und Defizite ausgleichen können. Das ist eine Unwucht, der müssen wir uns widmen.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Dann haut es ja nicht hin, also doch nur große Träger!)

Dazu nehmen wir im Prinzip auch im Gesetzentwurf Stellung und diesen Konstruktionsfehler müssen wir beheben. Der Konstruktionsfehler führt dazu, dass das TMBJS der Überzeugung ist, nach den alten Sätzen die freien Schulen angemessen gefördert zu haben, aber trotzdem einzelne Schulen sehr glaubhaft machen können, dass sie mit diesen Sätzen weder im besonderen pädagogischen Konzept ausreichend finanziert sind noch ihren sächlichen Mehrbedarf damit decken können und – ich rede da besonders von den freien Alternativschulen und den Waldorfschulen – durch ihre Vereinsstruktur keinen solventen Partner haben, der gegebenenfalls Ausfälle ausgleichen kann. Hier müssen wir tatsächlich etwas tun. Das Grundproblem der fixen Schülerkostensätze bedeutet – und das macht das Gutachten sehr deutlich –, dass mit der Einführung am Anfang eine ganze Reihe Schulen recht gut zurechtkommt, andere Schulen mal mehr, mal weniger und für dritte Schulen ist es von Anfang an zu wenig.

Das müssen wir beheben und da reicht es nicht, dass wir einfach die Schülerkostensätze deutlich anheben und eine wie auch immer geartete Dynamisierung einführen, das haben wir doch jetzt 30 Jahre lang gemacht. Das genau sollten wir eben nicht weiterführen. Wir müssen dazu kommen, dass wir tatsächlich jede Schule nach ihrem eigenen Bedarf beurteilen und ein funktionierendes Modell auf den Weg bringen, diese Bedarfsermittlung an der einzelnen Schule zu führen, mit dem einzelnen pädagogischen Konzept, mit dem einzelnen Bedarf, sodass wir wegkommen von pauschalen Förderungen, um die sich dann in einem Korridor die Schulen bewegen, sondern wir müssen die individuelle Betrachtung jeder einzelnen Schule einführen. Ich glaube, das sollte das Ziel der zukünftigen Beratungen sein.

Ich bin der Überzeugung, dass wir im Ausschuss dazu zu einer Einigung kommen können. Unser Gesetzentwurf ist ganz bewusst auf das Jahr 2021 befristet, denn danach soll eine bessere, individuellere Förderung der freien Schulen greifen. Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Das Wort erhält Frau Abgeordnete Baum für die FDP-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie Verwaltungskräfte in den freien Schulen, die uns jetzt am Livestream folgen! Ich finde es ganz gut, dass wir zu so präsenter Zeit über freie Schulen sprechen, und sende herzliche Grüße an die Geburtstagskinder bei den Schulträgern. Wenn man sich anschaut, was hier in den letzten Monaten in Sachen Finanzierung für freie Schulen passiert ist, dann darf das einer Landesregierung ruhig ein bisschen peinlich sein.

(Beifall CDU, FDP)

Wissen Sie, wenn Schülerinnen und Schüler beim Erstellen ihrer Seminarfacharbeiten die große Kunst der Prokrastination kultivieren, dann mag das noch akzeptabel sein – dafür werden ja dann eine ganze Reihe Kinderzimmer ziemlich aufgeräumt sein –,

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Sie ha- ben überhaupt keine Ahnung, oder?)

aber die Landesregierung weiß seit fünf Jahren, dass die Grundlage zur Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft zum Ende des Jahres ausläuft, und ich weiß das sogar auch seit letztem Jahr, das war Thema im Wahlkampf. Aber das ist hier auch ausreichend ausgeführt worden, deswegen belasse ich es dabei. Ich hoffe, dass wir in der Sache nun zu einem guten und breit getragenen Ergebnis kommen.

Für uns Freie Demokraten sind drei Punkte zentral in der Frage der Finanzierung der freien Schulen für die nächsten Wochen:

Erstens: Wir brauchen eine Lösung, die ab 1. Januar eine auskömmliche Finanzierung von freien Schulen ermöglicht und darüber hinaus auch eine Arbeitsgrundlage für die kommenden Jahre schafft.

(Beifall FDP)