Protokoll der Sitzung vom 06.05.2021

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, ich begrüße herzlich die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien, ein herzliches Willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne.

Auf die heutige und die morgige Plenarsitzung haben sich die Mitglieder des Ältestenrats in dessen 39. Sitzung am 27. April 2021 verständigt.

Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Urbach. Die Redeliste führt Frau Abgeordnete Güngör.

Für die heutige Sitzung haben sich Frau Abgeordnete Eger, Herr Abgeordneter Henkel, Herr Abgeordneter Herrgott, Frau Abgeordnete Tasch und Herr Minister Adams entschuldigt.

Einige Hinweise zur Tagesordnung: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in dieser Sitzung fort.

Die Fraktionen haben sich für diese Plenarsitzungen darauf verständigt, keine Tagesordnungspunkte zu benennen, die in einfacher bzw. in langer Redezeit verhandelt werden sollen.

Die Fraktionen sind im Ältestenrat übereingekommen, die heutige Plenarsitzung gegen 19.00 Uhr und die morgige Plenarsitzung gegen 18.00 Uhr zu beenden.

(Beifall SPD)

Tosender Applaus!

Im Vorfeld der heutigen Plenarsitzung hatte die Fraktion der FDP signalisiert, dass die in der 42. Plenarsitzung am 21. April 2021 auf ihren Antrag hin beschlossene Fristverlängerung zur Beratung der Anträge zu den Tagesordnungspunkten 7 und 9, Drucksachen 7/2098 und 7/1199 – Neufassung –, bis zu den Plenarsitzungen am 2., 3. und 4. Juni 2021 gelten sollte. Erhebt sich Widerspruch, wenn ich feststelle, dass die Anträge zu den Tagesordnungspunkten 7 und 9 als von der Tagesordnung abgesetzt gelten? Ich sehe keinen Widerspruch, dann verfahren wir so und nehmen die beiden Beratungsgegenstände auf die Tagesordnung des Juni-Plenums.

Zu Tagesordnungspunkt 6 wurden ein Alternativantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/3264 und ein Alternativantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/3265 verteilt.

Der Antrag zu Tagesordnungspunkt 10 in der Drucksache 7/1317 wurde von der FDP-Fraktion zurückgezogen.

Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 21 bis 23 werden heute nach der Mittagspause aufgerufen. Ich gehe davon aus, dass die Wahlen im Hinblick auf die fortwährende Corona-Pandemie wie in den letzten Sitzungen geheim durchgeführt werden.

Die Wahlvorschläge haben folgende Drucksachennummern: Zu Tagesordnungspunkt 21 die 7/3235, zu Tagesordnungspunkt 22 die 7/3233, zu Tagesordnungspunkt 23 die 7/3234.

Zu dem Wahlvorschlag in der Drucksache 7/3233 hat im Hinblick auf die Ziffer 2 der Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags in der Drucksache 3/970 die notwendige Vorberatung zu der zweiten Wahlwiederholung mit den beiden vorgeschlagenen Wahlbewerbern in der 40. Sitzung des Ältestenrats am 4. Mai 2021 stattgefunden. Der Ältestenrat hat einer zweiten Wahlwiederholung mit den von der Fraktion der AfD vorgeschlagenen Wahlbewerbern nicht widersprochen.

Die Landesregierung hat mitgeteilt, zu Tagesordnungspunkt 12 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.

So weit zur Tagesordnung.

Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte schön.

Danke, Frau Präsidentin. Einen recht schönen guten Morgen! Wir beantragen, dass die Tagesordnungspunkte 15, 16, 17 und 18 gemeinsam beraten werden.

Es gibt den Antrag, die Tagesordnungspunkte 15, 16, 17 und 18 gemeinsam zu beraten. Erhebt sich dagegen Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich darüber abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit verfahren wir entsprechend.

Gibt es weitere Hinweise zur Tagesordnung? Das kann ich nicht erkennen. Dann gehe ich davon aus, dass wir entsprechend der Tagesordnung verfahren.

Damit kann ich Tagesordnungspunkt 1

Thüringer Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen (ThürGFfG) Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/1719 - dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/3124 -

ZWEITE BERATUNG

aufrufen. Das Wort hat Herr Abgeordneter Bilay aus dem Innen- und Kommunalausschuss zur Berichterstattung. Bitte schön.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der genannte Gesetzentwurf von Linken, SPD und Grünen wurde am 12. November letzten Jahres an den Innen- und Kommunalausschuss zur Beratung überwiesen. Im Ausschuss haben intensive Beratungen stattgefunden. Es gab zunächst eine schriftliche Anhörung der kommunalen Spitzenverbände und ich darf betonen, dass diese schriftliche Anhörung nicht nur rein formal gewesen ist, was auch daran deutlich wird, dass im Ergebnis dieser schriftlichen Anhörung eine mündliche Anhörung durchgeführt wurde, die äußerst detailliert und fundiert war.

Im Ergebnis dieser Anhörungen wurde auf Antrag der CDU-Fraktion der Gesetzentwurf von Linken, SPD und Grünen um den Fördertatbestand der Strukturbegleithilfe ergänzt, was nunmehr auch als Teil der Beschlussempfehlung heute mit zur Abstimmung steht. Ebenso wurde auf Antrag der CDU-Fraktion konkretisiert, dass die Fusionsprämie auch dann gezahlt werden soll, wenn sich Gemeinden aufteilen und in unterschiedliche Richtungen mit ihren Nachbarkommunen zusammenschließen wollen. Darüber hinaus enthält die Beschlussempfehlung auch eine Klarstellung, wie die Einwohnerzahl in den Gemeinden konkret zu berechnen ist, was am Ende entscheidend für einzelne Kommunen ist, wenn es um die sogenannte Fusionsprämie geht.

Unter Berücksichtigung dieser Änderungen, die sich heute auch in der Beschlussempfehlung wiederfinden, empfiehlt der Ausschuss die Annahme des Gesetzes. Ich möchte an dieser Stelle allen Beteiligten im Ausschuss für die fundierte Debatte danken. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache. Für die Fraktion der SPD erhält Frau Abgeordnete Merz das Wort. Bitte.

(Beifall SPD)

Einen schönen guten Morgen, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Mit der heutigen Beschlussfassung über das Gesetz zur Förderung der Gemeindeneugliederungen macht der Landtag nun den Weg frei, die Gemeindegebietsreform fortzusetzen. Die Regierungskoalition hält dabei am Prinzip der konsequenten Freiwilligkeit fest. Schon in der letzten Wahlperiode wurden über 300 Kommunen mit insgesamt 180 Millionen Euro bei Zusammenschlüssen oder Eingemeindungen unterstützt. Dabei handelt es sich um gut angelegtes Geld. Ausgezahlte Neugliederungsprämien wurden zum Beispiel in Kindergärten, Schwimmbäder, Gehwege und Spielplätze investiert und kamen so unmittelbar den Einwohnerinnen und Einwohnern der beteiligten Gemeinden zugute.

Über 900.000 Thüringerinnen und Thüringer haben auf diese Weise in den vergangenen Jahren von der bereitgestellten Landesförderung profitiert, also fast jeder Zweite in Thüringen. Als wesentliches Förderinstrument werden wir an der Neugliederungsprämie in Höhe von 200 Euro pro Einwohner festhalten. Damit können Zusammenschlüsse und Eingliederungen bis zu einer Gesamthöhe von 2 Millionen Euro gefördert werden.

Neu ist, dass die Neugliederungsprämie im Fall einer zu bewilligenden Bedarfszuweisung nicht bloß zur Hälfte, sondern künftig gar nicht mehr bedarfsmindernd berücksichtigt werden soll. Außerdem sieht unser Gesetzentwurf vor, Gemeinden mit einer überdurchschnittlichen Verschuldung durch besondere Entschuldungshilfen zu unterstützen. Davon profitieren alle neugliederungswilligen Gemeinden, deren Pro-Kopf-Verschuldung mehr als das Doppelte des Landesdurchschnitts beträgt.

(Präsidentin Keller)

Der Innen- und Kommunalausschuss hat mit seiner Beschlussempfehlung nunmehr auch die Strukturbegleithilfen ausdrücklich im Gesetz geregelt. Diese können Gemeinden in Anspruch nehmen, die zum 31.12.2020 verpflichtet waren, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und in den Jahren 2017 bis 2019 einen Fehlbetrag in der Jahresrechnung ausgewiesen hatten.

Die CDU-Fraktion hat zudem beantragt, weitere Förderinstrumente grundsätzlich in das Gesetz aufzunehmen. Es ist allerdings so, dass es nicht ausgeschlossen ist, in den konkreten Neugliederungsgesetzen Sonderregelungen für einzelne Gemeindezusammenschlüsse zu treffen, wie dies auch bereits in den Neugliederungsgesetzen der Jahre 2018 und 2019 passiert ist, obwohl das damalige Gemeindeneugliederungsgesetz dies nicht ausdrücklich vorsah. Für weitergehende Änderungen haben wir deshalb keinen Bedarf gesehen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, uns ist bewusst, dass das Aushandeln von Kompromissen zwischen den beteiligten Gemeinden oft kompliziert und langwierig ist und mitunter auch mehrere Anläufe und mehrere Neugliederungsgesetze braucht. In der letzten Wahlperiode waren es drei an der Zahl. Dabei haben wir keine Neugliederungswünsche zurückgewiesen, nur, weil die Einwohnergrenze von 6.000 Einwohnern im Jahr 2035 nicht erreicht wurde. Entscheidend war vielmehr, dass für die neu gebildeten Gemeinden eine positive Prognose für eine künftige Entwicklung besteht. Dies kann auch bei kleineren Zusammenschlüssen möglich sein.

Diese zum Teil fortgesetzten Anstrengungen der Gemeinden, die sich schrittweise zusammenschließen, wollen wir honorieren. Wir wollen mit diesem Gesetz für den Förderzeitraum 2021 bis 2026 verlässliche Rahmenbedingungen für Gemeindeneugliederungen schaffen. Der heutige Beschluss, den wir mindestens mit den Stimmen der Koalition und der CDU fassen werden, ist deshalb auch eine deutliche politische Willensbekundung des Thüringer Landtags, die für die Gemeindegebietsreform erforderlichen Haushaltsmittel im Haushaltsentwurf für das kommende Jahr einzuplanen.

(Beifall DIE LINKE)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, die erfolgreichen Gemeindezusammenschlüsse in der letzten Wahlperiode zeigen, dass es richtig war, auf Zwangsfusionen zu verzichten und stattdessen bei der Gemeindegebietsreform auf vollkommene Freiwilligkeit zu setzen. An diese Erfolgsgeschichte werden wir mit diesem Beschluss des vorliegenden

Gesetzes anknüpfen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort erhält für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Walk.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe bereits in der Plenardebatte am 12. November 2020 – das ist jetzt schon einige Zeit her – und während der ersten Plenarberatung des vorliegenden Gesetzentwurfs auf Folgendes hingewiesen, wenn man einen Rahmen bilden will oder als Präambel: Überschaubare, leistungsfähige und bürgernahe Kommunalstrukturen sind für uns auch in dieser Wahlperiode ein Maßstab verantwortungsvoller Kommunalpolitik.

(Beifall CDU)

Daran hat sich für uns nichts geändert und daran werden wir auch in der Zukunft unsere Politik ausrichten.

Zum Thema „Gemeindeneugliederung“ will ich sagen, dass für uns natürlich immer schon das Prinzip der Freiwilligkeit an erster Stelle gestanden hat. Kollegin Merz hat es ja angeführt, wir erinnern uns an die Vorgeschichte: Das jetzt Freiwillige war eben nicht ganz so freiwillig. Ich bin auch meiner Fraktion dankbar, dass wir immer auf diesen Punkt hingewiesen haben, und letzten Endes haben wir damit auch Erfolg gehabt, genau wie bei diesem Gemeindeneugliederungsgesetz.

(Beifall CDU)

Lassen Sie mich aber noch mal in aller Deutlichkeit sagen: Es ist besser – und das ist der Kern –, Aufgaben gemeinsam wirksamer zu erledigen, als Kommunen in nicht gewollte Großstrukturen zu zwingen. Das ist vielleicht noch mal die Zusammenfassung dessen, was ich eingangs gesagt habe. Und zur Steigerung der Effizienz unserer Kommunen setzen wir uns daher zum einen – und das ist immer noch Mangelware – für eine Überprüfung von Aufgaben und Standards ein und zum anderen sollen Kommunen enger zusammenarbeiten. Damit hat die Landesregierung noch ein ganzes Hausaufgabenheft bezogen darauf, was unerfüllt ist, vor sich liegen.