Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne.
Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien genauso wie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream.
Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Reinhardt. Die Redeliste führt Frau Abgeordnete Dr. Bergner.
Für die heutige Sitzung haben sich Frau Abgeordnete Eger, Herr Abgeordneter Emde, Frau Ministerin Siegesmund und Frau Ministerin Taubert, obwohl ich sie sehe, entschuldigt. Dann offensichtlich zeitweise, ja, Frau Taubert? Gut.
Einige Hinweise zur Tagesordnung: Wir waren bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, die Tagesordnungspunkte 8, 16, 18, 28, 29 und 31 auf jeden Fall aufzurufen. Ich gehe davon aus, dass sich kein Widerspruch erhebt, diese Tagesordnungspunkte in der genannten Reihenfolge aufzurufen, um die Abarbeitung zu gewährleisten.
Nach der Mittagspause wird vereinbarungsgemäß die Wahl zu Tagesordnungspunkt 77 erneut aufgerufen, während der Auszählung der Stimmen die Fragestunde zu Tagesordnungspunkt 78 fortgesetzt und nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses zu Tagesordnungspunkt 77 der Tagesordnungspunkt 73 aufgerufen. Die in der Plenarsitzung am Mittwoch neu aufgesetzte Wahl zu Tagesordnungspunkt 77 a wurde gestern zurückgenommen.
Sollte nach dieser Abarbeitung der Tagesordnung noch Beratungszeit verbleiben, käme vorbehaltlich anderslautender Festlegungen als Nächstes der Tagesordnungspunkt 4 zum Aufruf.
Wird dieser Tagesordnung widersprochen bzw. gibt es Bemerkungen? Bitte, Herr Abgeordneter Blechschmidt.
Danke, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen und Kollegen, auch mit Blick auf die Tagesordnung und den gegenwärtigen Stand der Abarbeitung würden wir um die Ergänzung zweier Tagesordnungspunkte bitten. Das ist als Erstes der Tagesordnungspunkt 5, Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags. Das gilt ab 01.07. – bekanntermaßen seit gestern – und der Thüringer
Landtag hat noch keine Zustimmung gegeben. Demzufolge bitten wir um Aufnahme in die Tagesordnung heute zur Abarbeitung. Auch bei Tagesordnungspunkt 10, Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schiedsstellengesetzes, wäre die Notwendigkeit, zur Verabschiedung eines möglichen Thüringer Schiedsstellengesetzes die jetzige erste Beratung durchzuführen. Beide Punkte bitte am Ende der Einordnung.
Vielen Dank. Dann lasse ich darüber schon mal abstimmen. Es gibt also den Antrag, Tagesordnungspunkt 5 in jedem Fall zum Ende des heutigen Tages aufzurufen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Keine. Dann ist das beschlossen.
Dann gibt es den gleichen Antrag für Tagesordnungspunkt 10. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch nicht. Dann ist das so beschlossen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich will zum Ersten informieren, dass die entsprechenden Abgeordneten, die den Antrag zu Tagesordnungspunkt 73, dem Untersuchungsausschuss, unterschrieben haben, diesen zurückgezogen haben. Im gleichen Zuge sind zwei neue Anträge bei der Präsidentin in folgender Reihenfolge eingegangen, nämlich „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandgesellschaft in Thüringen“, Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, und als Zweites: Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“. Ich will ganz klar sagen: Wir wollen uns hier nicht vorführen lassen von Leuten, die
mit der Tagesordnung bzw. Geschäftsordnung tricksen. Deshalb würde ich beantragen, dass wir die Punkte heute auch noch in der genannten Reihen
folge abarbeiten, nämlich zum einen zuerst den Antrag zur Treuhand und danach den Antrag zur politischen Gewaltkriminalität.
Ich nehme das entsprechend auf, zunächst die Bemerkung, dass TOP 73 zurückgezogen ist, das ist bei der Präsidentin auch eingegangen.
Dann gibt es den Antrag zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses „Treuhand“ und als Zweites die Einsetzung des Untersuchungsschusses „politische Gewalt“ – ich kürze das mal ab. Es gibt einen Geschäftsordnungsantrag dazu. Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.
Ich unterstelle, Frau Präsidentin, dass Sie die Frage sowieso gestellt hätten, ob der Verkürzung der Frist zugestimmt wird. Wir würden der Verkürzung der Frist nicht zustimmen. Der Grund liegt darin begründet, dass uns der Gegenstand der beiden Untersuchungsausschüsse überhaupt nicht bekannt ist. Erst nach Wissen über den Inhalt können wir eine entsprechende Votierung vornehmen.
Danke, Herr Abgeordneter Blechschmidt. Ich hätte bei der Abarbeitung jetzt ohnehin nach der ersten Einsetzung des Untersuchungsausschusses die Fraktion der CDU nach der Begründung der Dringlichkeit gefragt. Möchten Sie das tun? Dann bitte, Herr Bühl.
Sehr geehrte Damen und Herren, bei der ganzen Aufregung hier muss man sich fragen, was gestern passiert ist und was heute hier den Antrag auf Dringlichkeit notwendig macht. Die AfD hat gestern erneut in die unlautere Trickkiste des Parlaments gegriffen, um das Parlament an der Nase herumzuführen.
Die gegebene Reihenfolge der Untersuchungsausschüsse, die vorgegeben ist, wurde durch den kurzfristigen Rückzug des Antrags zum Untersuchungsausschuss „Treuhand“ ausgehebelt. Das Angebot eines Tausches des Zugriffsrechts, was ja auch vonseiten der AfD gemacht wurde, wurde vonseiten der Landtagsverwaltung aufgrund der rechtlichen Gegebenheiten als verfassungsrechtlich nicht für möglich erachtet, weil es die Systematik des Tau
Damit hätte die AfD den Zugriff auf den Vorsitz des Untersuchungsausschusses zu politischer Gewaltkriminalität bekommen. Es kann nicht im Interesse des Hohen Hauses sein, einer Fraktion, die im Blick des Verfassungsschutzes steht, aufgrund von Tricksereien mit der Geschäftsordnung den neutralen Vorsitz eines Ausschusses in die Hände zu legen, der gerade extremistische Strukturen in diesem Land beleuchten soll. Das kann nicht der Anspruch sein.
Dabei ist das Aufklärungsinteresse hoch. Eine Vielzahl an Fällen von rechtsextremistisch, aber auch linksextremistisch motivierten Taten und eine Vielzahl von Opfern machen es notwendig, dass wir hier mit einer Betrachtung dieser Taten beginnen müssen.
Darauf haben sich die Fraktionen auch im Vorfeld dieser Sitzung eingestellt und deshalb sollten die demokratischen Kräfte des Landtags, die sich nicht von der AfD vorführen und austricksen lassen wollen, heute diesem Antrag zur Platzierung auf der Tagesordnung
als Abweichung von der Geschäftsordnung zustimmen. Gemeinsam können wir heute ein Zeichen setzen, damit solche Tricksereien eben hier nicht zugelassen werden, sondern dass wir es möglich machen, diese Themen, die wir heute auch auf der Tagesordnung hatten, in der entsprechenden Reihenfolge zu behandeln. Nebenbei haben wir als CDU-Fraktion einen Antrag zu einem Untersuchungsausschuss „Treuhand“ vorbereitet, der anders als bei der AfD verfassungsrechtlich keine Probleme bereitet und damit heute auch hier abgehandelt werden kann. Deshalb wünsche ich mir, dass wir heute diese Punkte hier auf der Tagesordnung platzieren, und hoffe auf Zustimmung im Hohen Haus. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, ich spreche gegen die Dringlichkeit. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, gegen die Dringlichkeit dieses Antrags wurde ja schon vom Kollegen Blechschmidt ausgeführt, dass es für Fraktionen hier im Hause relativ schwierig ist, der Dringlichkeit von Anträgen auf Einsetzung von Untersuchungsausschüssen zuzustimmen, wenn diese Anträge noch gar nicht vorliegen. Das ist der erste Punkt und das ist die rein formale Betrachtung.
Es kann beim besten Willen nicht erwartet werden, dass der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen zugestimmt wird. Das sind Institutionen, die ernst zu nehmen sind. Das sind Gremien, die
das sehen Sie/sieht die CDU-Fraktion wohl anders? – nicht dem Wahlkampf dienen, wie es die CDU-Fraktion offensichtlich bei der Einsetzung ihres Untersuchungsausschusses zum Thema „Linksextremismus“
beabsichtigt hat, sondern das sind Gremien, die eine ernsthafte Aufgabe haben: die Aufklärung. Sie erwarten von uns jetzt, dass wir der Einsetzung des Untersuchungsausschusses zustimmen, ohne dass wir die Anträge kennen – das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt, da bin ich über die Ausführungen des Kollegen Bühl doch einigermaßen verwundert. Ich bin deswegen einigermaßen darüber verwundert, weil Herr Bühl – und das werden Sie nicht gern hören, aber das werde ich jetzt sagen, weil mir das überhaupt nicht gefällt, dass Sie hier nach vorn kommen und die Unwahrheit erzählen, wider besseres Wissen behaupten, dass es Ihre Fraktion sei, die anders als meine Fraktion jetzt in der Lage gewesen sei, ohne verfassungsrechtliche Bedenken aus Ihrer Sicht einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Treuhand“ zu erarbeiten und einzubringen.
Herr Bühl, Sie waren es, der mich am Mittwoch noch anrief und sagte: Herr Braga, ist Ihnen bekannt, dass die Verwaltung Bedenken hinsichtlich Ihres Antrags hat? Und ich sagte: Ja, ist mir bekannt. Dann teilten Sie mir mit: Herr Braga, ich wollte Ihnen mitteilen, dass wir diese verfassungsrechtlichen Bedenken nicht teilen und dass wir der Einsetzung Ihres Untersuchungsausschusses sehr offen gegenüberstehen. Das haben Sie mir mitgeteilt, Herr Bühl, das wissen Sie auch. Das haben Sie getan. Sie wissen auch genau,
Herr Bühl, dass ich Sie in dem Moment, als meine Fraktion es für notwendig erachtet hat, diesen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zurückzuziehen, darüber in Kenntnis gesetzt habe, dass ich die Verwaltung darüber in Kenntnis gesetzt habe
und dass sofort das Angebot unterbreitet wurde, einen Tausch in der Reihenfolge des Vorschlags des Vorsitzenden vorzunehmen.