Ich gratuliere zur Wahl und frage Herrn Abgeordneten Walk: Nehmen Sie die Wahl an? Ich gehe davon aus.
Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3801 -
Abgegebene Stimmen 83, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 83. Auf den Wahlvorschlag entfallen 27 Jastimmen, 53 Neinstimmen, es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht.
Unter Punkt b), Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Rudy: abgegebene Stimmen 83, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 83. Auf den Wahlvorschlag entfallen 24 Jastimmen, 57 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit hat auch der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3802 -
Abgegebene Stimmen 83, ungültige Stimmen 4, gültige Stimmen 79. Auf den Wahlvorschlag entfallen 23 Jastimmen, 52 Neinstimmen, es liegen 4 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Thrum, die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht.
Die Fraktion der AfD hat signalisiert, eine Wiederholung der Wahl der bzw. des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses „Treuhand in Thüringen“ und eine Wiederholung der Wahl eines Mitglieds des G10-Kommission in diesen Plenarsitzungen nicht anzustreben.
a) Chancen der Digitalisierung im Gesundheitssystem nutzen: Zukunftsindustrien sichern, eHealth- und MedTech-Cluster im Freistaat Thüringen schaffen Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/1713 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/3415 -
b) Chancen der Digitalisierung im Gesundheitssystem nutzen: Thüringer Aktionsplan Gesundheitskompetenz 4.0 vorlegen Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/1716 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/3416 -
Das Wort hat Herr Abgeordneter Zippel aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zur Berichterstattung zu beiden Tagesordnungspunkten. Bitte, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Anträge der FDP-Fraktion „Chancen der Digitalisierung im Gesundheitssystem nutzen: Zukunftsindustrien sichern, e-Healthund MedTech-Cluster im Freistaat Thüringen schaffen“ sowie „Thüringer Aktionsplan Gesundheitskompetenz 4.0 vorlegen“ wurden durch Beschluss des Landtags in seiner 46. Sitzung am 7. Mai 2021 an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat die Anträge in seiner 27. Sitzung am 27. Mai 2021 beraten. Die FDP-Fraktion hat Änderungsanträge mit den Nummern 7/2165 und 7/2166 gestellt. Die Änderungsanträge wurden mehrheitlich abgelehnt. Auch der Antrag der FDPFraktion, eine Anhörung zu den beiden Anträgen durchzuführen, wurde mehrheitlich abgelehnt. Der Ausschuss beschloss mehrheitlich, dem Landtag
die Ablehnung der Anträge der Fraktion der FDP in den Drucksachen 7/1713 und 7/1716 zu empfehlen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Ich eröffne hiermit die gemeinsame Aussprache und erteile zunächst Herrn Abgeordneten Weltzien, Fraktion Die Linke, das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream – auf der Tribüne leider nur wenige gerade –, bereits in der Plenarsitzung im Mai haben wir über beide Anträge debattiert. Der Ausschuss hat es offensichtlich auch noch mal getan. An dieser Stelle möchte ich noch mal ganz kurz erläutern, welche Probleme wir damit haben. Fangen wir von vorn an.
Im Antrag 7/1716 wird ein „Aktionsplan Gesundheitskompetenz 4.0“ gefordert, in dem die digitale Gesundheitskompetenz von Patientinnen, besonders der von älteren Menschen, gefördert werden soll. Liebe FDP, ich gebe Ihnen recht, dass digitale Gesundheitskompetenz ohne Medienkompetenz und ohne entsprechende Endgeräte einfach nicht funktionieren kann. Stimmt! Problematisch allerdings finde ich – und das habe ich Ihnen beim letzten Mal schon gesagt, aber davon werden Sie nicht abrücken –, dass Sie immer noch davon ausgehen, dass alle gern über ein Smartphone verfügen und alle gern auch ein Smartphone besitzen wollen und es auch benutzen können, und das einfach als eine Selbstverständlichkeit verkaufen.
Aber lassen wir es jetzt doch einfach hier in dem Fall darauf ankommen und schauen uns mal an, wo gerade so ein Lackmustest in Sachen Alltagstauglichkeit läuft, und zwar am Beispiel der Umsetzung des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur, nämlich dem Patientendaten-Schutz-Gesetz von Oktober 2020. Zugegeben, das ist ein Bundesgesetz, aber die wesentlichen Änderungen in der Art und Weise, wie dort mit Patientenakten und Rezepten umgegangen werden soll und wie die zur Verfügung gestellt werden sollen, werden viele Patienten, die eben keine sogenannten Digital Natives sind, sicherlich auch beschäftigen und vor Probleme stellen.
Derzeit führt die Betriebsgesellschaft gematik, die den Auftrag zur Einführung der E-Rezepte hat, eine Testphase durch, in Apotheken in Berlin und Brandenburg ab dem 01.07.2021 bereits; das Projekt
hat ein bisschen später als geplant begonnen. Die elektronische Patientenakte soll dann bundesweit im Januar 2022 an den Start gehen. Da können wir mal durchtesten, ob das funktioniert und wie das funktioniert, denn es ist ohne Frage, dass die Bundesregierung und die gematik danach eine grundlegende Auswertung dieses Projekts durchführen müssen. Die Ergebnisse daraus müssen für uns Kompass auf der Landesebene werden.
Diese Evaluation soll auch unbedingt schauen, welche Erfahrungen Ältere und Menschen mit Behinderungen, beispielsweise auch mit Sehbehinderungen, gemacht haben und wo dann im Prozess mögliche Verbesserungsbedarfe sind. Es muss auch geklärt werden, wie alternativ analoge Auskunftsmöglichkeiten geschaffen werden können, damit Menschen, die zum Beispiel Schwierigkeiten mit der elektronischen Patientenakte haben, dennoch die Kontrolle über ihre vollständigen individuellen Daten behalten. Außerdem gibt es – das habe ich Ihnen beim letzten Mal schon erklärt – jüngere Menschen, die sich bewusst gegen ein Smartphone entscheiden. Vom bewussten digitalen Fasten hatte ich Ihnen ja schon bei der ersten Antragsberatung berichtet. Auch für diese Menschen brauchen wir Lösungen. Ich denke, es wäre sinnvoll, mehrere Möglichkeiten offenzuhalten und die digitale Gesundheits- und Medienkompetenz nicht allein auf die Patienten abzuschieben. Wir müssen uns da auch eigene Gedanken machen. Aber auch Praxen, Krankenhäuser und Dienstleistungsunternehmen im Gesundheitsbereich müssen wir hier in die Pflicht nehmen.
Im zweiten Antrag fordern Sie für den Bereich der Thüringer Hochschulen, mehr Zusammenarbeit anzuregen, um Ihre Investitionscluster zu etablieren, die Sie so gern haben möchten.
Konkret fordern Sie die übergreifende Partnerschaft der Medizinischen Fakultät der Friedrich-SchillerUniversität Jena und des Instituts für Biomedizinische Technik und Informatik der Technischen Universität Ilmenau.
Eine solche Zusammenarbeit ist immer zu begrüßen. Das habe ich Ihnen beim letzten Mal schon gesagt. Aber auch hier, wie gesagt, wirkt der Antrag nach wie vor aus der Zeit gefallen, denn der Ausbau der Gesundheitswissenschaft mit Blick auf die Thüringer Gesundheitswirtschaft ist längst eins der Spezialisierungsfelder in den Leitlinien zur Hochschulentwicklungsplanung 2025, die bereits vor drei Jahren dem Thüringer Landtag vorgelegt wurden. Dabei war die regionale Vernetzung im Bereich der
Ingenieurwissenschaften ein Ergebnis der Evaluierung durch den Wissenschaftsrat aus dem Jahr 2017, in dem der Ausbau der regionalen Vernetzung auch im Themenfeld der Medizintechnik festgehalten ist. Eine Arbeitsgruppe der Landesregierung – das kennen wir alle schon, das brauche ich Ihnen nicht noch mal zu erzählen, aber ich mache es trotzdem, denn mehr gibt es zu Ihren Anträgen nicht mehr zu erzählen – hat bereits im Jahr 2020 über den Entwurf einer E-Health-Strategie in Thüringen beraten mit dem Kernelement einer stärkeren digitalen und datenbasierten Gesundheitsversorgung und der strategischen Ausrichtung der weiteren Digitalisierung des Thüringer Gesundheitswesens. Diese Arbeit wird fortgesetzt. Die Ideen der FDP aus Anträgen oder Strategiepapieren einzelner Abgeordneter Ihrer Fraktion zum Thema „Digitalisierung im Gesundheitswesen“ werden von dieser Landesregierung bereits umgesetzt. Und es bleibt dabei: Wir werden Ihre Anträge deswegen weiterhin ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete und Zuhörer am Livestream, in meiner beruflichen Praxis konnte ich seit den 90er-Jahren erleben, wie zaghaft die elektronische Datenverarbeitung im Gesundheitswesen Einzug hielt. Als ich meiner Stationsschwester im städtischen Krankenhaus Gera Ende der 80er prophezeite, dass irgendwann auf jeder Station im Dienstzimmer ein Computer stehen wird, erntete ich Skepsis und Unglauben. Einen Ablauf aus dem analogen Zeitalter möchte ich beispielhaft vortragen. Damals wurden im Zentrallabor von Laborantinnen die ermittelten Laborwerte jeden Mittag per Hand in ein dickes Buch eingeschrieben. Danach wurde von einer Schwester das Laborbuch dort zu Fuß abgeholt. Anschließend übertrug auf der Station eine Schwester die Werte in die persönliche Fieberkurve des Patienten. Welch Zeit- und Arbeitsaufwand und auch Fehlerpotenzial! Zehn Jahre später wäre meine Dialysepraxis ohne eine EDV-Anlage mit acht vernetzten Computerarbeitsplätzen, täglich 80 Behandlungsprotokolldrucken, Qualitätsmanagement,
Abrechnungen, Homebanking und zahlreichen Zusatzmodulen mittels teurer Hardware und kostenintensiver Betreuung durch das Softwarehaus auch mittels Fernwartung nicht einen Tag funktionsfähig gewesen, und das bereits seit dem Jahr 1996. Wir haben das damals nicht Digitalisierung genannt, diese aber gelebt. Es war ein Fortschritt. Wir Nephrologen in Deutschland waren in der ambulanten Medizin Vorreiter.
Mittlerweile profitieren wir alle in der Medizin immens von der Computertechnik und der Digitalisierung. Damit es zügig damit weitergehen kann, müssen jedoch parallel die technischen Voraussetzungen geschaffen werden. Hier haben wir das Problem. Mit der dazu notwendigen Infrastruktur befinden wir uns in Deutschland und besonders auch in Thüringen auf dem Niveau eines Entwicklungslandes. Ein landesweites und lückenloses Hochgeschwindigkeitsinternet stellt aber eine unumgängliche Voraussetzung für die Verwirklichung all der hochambitionierten Projekte dar, eben auch flächendeckend im ländlichen Raum. Ich hatte es schon einmal erwähnt: Selbst in einer Großstadt wie Gera kann ich nicht einmal mein Funktelefon zu Hause fehlerfrei benutzen, ständig sind da Abbrüche im Gespräch. Die Verbindung ist an meinem Wohnort seit Jahren katastrophal, der Netzanbieter Vodafone hat auch in naher Zukunft keine Verbesserung geplant. So gut, so schlecht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es hat keinen Sinn, den zweiten Schritt vor dem ersten gehen zu wollen. Erst mit einer funktionierenden Infrastruktur werden alle Ihre Digitalisierungswünsche – wie zum Beispiel heute E-Health oder MedTechCluster – ermöglicht.
Liebe Kollegen von der FDP, Ihre Ziele in allen Ehren: Diese sind ja richtig und notwendig, aber sie scheitern an der Realität. Wir leben in einem über Jahre heruntergewirtschafteten Deutschland, das schon längst auf allen Gebieten nicht nur den Anschluss an die Weltspitze verloren hat, sondern sich international in Richtung Bedeutungslosigkeit entwickelt. Wer lieber Windmühlen baut, Regenbogen und „Regenbogen:innen“ an Rathäuser und „Stadions“ malt und endlos auf WellenbrecherLockdowns surft, wird auch weiterhin Kandidat für die rote Laterne bleiben.
Abschließend möchte ich noch auf einen sehr bedeutenden Umstand bei dem Ruf nach uneingeschränkter Digitalisierung hinweisen: Ich spreche
vom Schutz der medizinischen Daten von Patienten. Gerade im Gesundheitsbereich haben wir es mit hochsensiblen Informationen und Patientendaten zu tun. Datenschutz und Patientensicherheit müssen an erster Stelle stehen, niemand will ein gläserner Bürger sein und erst recht nicht ein gläserner Patient. Hierbei darf es keinerlei Abstriche geben. Vielen Dank.
Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank! Leider fehlt es – und da haben wir ja heute schon mindestens zwei Wortbeiträge gehört – einigen Akteuren hier in der Thüringer Politik an Verständnis, vor welchen Herausforderungen wir im Gesundheitswesen stehen und was digitale Lösungen zukünftig in der Versorgung und bei der Überwindung von Strukturproblemen überhaupt an Lösungen für Bürgerinnen und Bürger, sowohl für den Patienten als auch den Versorgenden, für Ärztinnen und Ärzte, medizinische Fachkräfte bereithalten. Das hat man auch gesehen, dass das Verständnis fehlt, denn Rot-Rot-Grün hat ja mit den Stimmen der AfD gegen die Stimmen der CDU und der FDP nicht einmal eine Anhörung im entsprechenden Ausschuss zugelassen. Ich habe darauf ganz entspannt reagiert, habe gesagt: Diejenigen, die das betrifft, dass ihre Themen nicht beraten werden, die haben davon Kenntnis und werden das auch entsprechend zu werten wissen.
Was sind aber die Herausforderungen? Und es geht hier nicht nur um Datenverarbeitung, es geht nicht darum, Daten zu übertragen, sondern es geht tatsächlich um die Frage, medizinische Versorgung neu zu denken. Ich will nur mal ein paar Stichworte nennen: Wearables, also Dinge, die man mit sich trägt, da den Umgang zu haben als Therapiebegleitung, als therapieleitend diese Geräte mit sich zu führen. Es geht nicht um Smartphones, Herr Weltzien. Wer kein Smartphone haben möchte oder wer sich zu alt empfindet, der hat immer noch die Möglichkeit, eine Behandlung abzulehnen genau mit diesem Ding. Und dann aber, wenn wir eine Lösung vorschlagen, diese digitale Gesundheitskompetenz zu stärken, das abzulehnen, wo Sie genau das Problem beschrieben haben „Vorsicht vor der Digitalisierung, weil die digitale Kompetenz fehlt“, das beißt sich ein bisschen. Ich habe ja nichts gegen Gegenargumente, aber wenigstens der Versuch der
Stringenz der eigenen Argumentation, das würde ich schon als redlich empfinden, wenn Sie zu einem Antrag von uns sprechen.
Aber sei es drum, AfD und Rot-Rot-Grün haben das gemeinsam abgelehnt. Wir hatten vier umfangreiche Anträge hier vorgelegt, einmal: E-Health und MedTech-Standort Thüringen stärken. Warum? Weil das eine der Zukunftsindustrien ist. Das sehen wir auch, seit Jahren steigen dort Umsätze. Wir haben hier dieses zarte grüne Pflänzchen in Thüringen mit schon Hochtechnologiestandorten in Jena, mit Ilmenau und mit einer Startup-Szene, die sich hier sukzessive Raum greift. Das wollen wir unterstützen, das wollen wir enger vernetzen, hochschulübergreifende Partnerschaft der Medizinischen Fakultät, Institut für Biomedizinische Technik und Informatik der TU Ilmenau, Errichtung eines EHealth-Beirats, einfach um die Kompetenzen in der Region miteinander in Verbindung zu setzen zu denen, die davon auch am Ende technologische Lösungen entwickeln müssen.