Protokoll der Sitzung vom 22.07.2021

Ich will zur Vollständigkeit und auch für die Öffentlichkeit zur Transparenz das kurz noch mal begründen, wozu diese Änderungen dienen. Im Ergebnis der Anhörung ist festgestellt worden, dass es eine Präzisierung im vorliegenden Gesetzentwurf geben muss, weil wir unter anderem eine Bundesbehörde in einem Thüringer Ausführungsgesetz verpflichten würden, bestimmte Leistungen zu vollziehen. Das würde die Kompetenz des Thüringer Landtags weit überschreiten. Deswegen haben wir klargestellt, es ist eine Landesbehörde, die diese Aufgabe wahrnehmen muss. Im Ergebnis der Anhörung ist auch noch mal deutlich geworden, dass wir insbesondere die Belange des Datenschutzes stärker zu berücksichtigen haben. Insofern ist hier auch noch mal eine klarstellende Formulierung erforderlich gewesen und auch diesem werden wir mit der Beschlussempfehlung – sofern wir das heute beschließen – Rechnung tragen.

Ich will noch einen Hinweis geben, weil in der Anhörung auch die Frage der Kostenregelung für die Kommunen thematisiert wurde, dass hierzu keine weitere gesetzliche Regelung erforderlich ist, weil dafür die Bestimmungen im Gesetzentwurf bereits ausführlich enthalten sind und der Landesregierung in Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden ausreichend Möglichkeiten eröffnet wurden, über den Verordnungsweg die Details mit den kommunalen Spitzenverbänden auszudiskutieren und am Ende die entsprechenden Entscheidungen zu treffen. Insofern wird empfohlen, den vorliegenden Gesetzentwurf anzunehmen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank. Gibt es Bedarf an einer Aussprache? Ja, es meldet sich die FDP-Fraktion.

(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Es war auch angemeldet!)

Ja, es ist alles gut. Ich nehme an, Sie wollen zum Änderungsantrag der FDP sprechen. Das Wort hat Herr Abgeordneter Bergner.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich will noch mal sagen: Die durchaus wertende Aussage in der Berichterstattung macht es auch notwendig.

Wir hatten es in der ersten Lesung bereits gesagt, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, fast 30 Millionen, nämlich 27,7 Millionen Euro Kosten für Thüringen und fast 10 Millionen, nämlich 8,18 Millionen Euro geschätzte Kosten für die Kommunen für die Durchführung des Zensus 2022. Im Landeshaushalt sind als Erstattungen für die Kommunen für die Errichtung der Erhebungsstellen hingegen 2,4 Millionen Euro eingeplant. Das bedeutet, das ist nicht mal ein Drittel der voraussichtlichen Kosten. Genau hier setzt unsere Kritik und auch unser Änderungsantrag an. Wir Freien Demokraten fordern, dass den Kommunen nicht nur ein Teil der Kosten erstattet wird, sondern es sollen alle Kosten aus dieser übertragenen Aufgabe refinanziert werden.

(Beifall FDP)

Eine Vorwegpauschale, wie sie im Gesetz vorgesehen ist, lehnen wir ab. Hier hat die Anhörung der Spitzenverbände ergeben: Die Kommunen sehen das genauso.

(Beifall FDP)

Wir können uns hier nicht über die Ausstattung von Feuerwehren, einen ausreichenden Brand- und Katastrophenschutz, über Schulbaumaßnahmen und die Belebung von Innenstädten unterhalten, wenn wir den Kommunen das Geld auf der anderen Seite wieder aus der Tasche ziehen, meine Damen und Herren.

(Beifall FDP)

Und natürlich ist eine Spitzabrechnung viel Bürokratie. Das will ich gar nicht bestreiten. Wenn die Kolleginnen und Kollegen aber hier im Hause einen unbürokratischen Vorschlag und vor allem einen auskömmlichen Vorschlag eingereicht hätten, dann hätten wir dem mit Sicherheit sofort zugestimmt, aber das können wir hier so nicht erkennen. Apropos weniger Bürokratie: An dieser Stelle würde ich gern die Forderungen meines baden-württembergischen Kollegen Daniel Karrais wiederholen und mir zu eigen machen: Mit einer anständigen Digitalisierung, flächendeckend, könnte man einen registerbasierten Zensus durchführen – unbürokratisch, kostendeckend und grundrechtsschonend, meine Damen und Herren.

(Beifall FDP)

Ich will das kurz erklären. Wir fordern beispielsweise im Zensus die Probanden auf, Angaben über ihre Wohnung einzureichen, obwohl wir die Angaben wesentlich genauer mit jeder Baugenehmigung bereits in den Behörden vorliegen haben. Wenn ich also eine 84jährige alleinstehende Dame losschicke, mit dem Zollstock ihre Wohnung auszumessen, sind die Ergebnisse, die dabei kommen, mit Sicherheit ungenauer als das, was wir längst in den Behörden liegen haben. Das ist dabei gemeint.

Und zum Thema „Grundrechte“ noch ein Hinweis: Unser Änderungsantrag beinhaltet auch, dass die Auskunftsstellen nicht nur von den Erhebungsstellen abgetrennt, sondern abgeschottet sein sollen. Das war zumindest beim letzten Zensus noch Standard und es wäre schön, wenn es auch bei diesem so wäre. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen, auch nicht vonseiten der Landesregierung. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/3783. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich? Das sind die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Ich bitte um etwas mehr Ruhe, damit wir hier ein bisschen vorankommen, denn wir sind noch nicht sehr weit in der Tagesordnung.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 7/3759 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung von soeben. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Fraktionen von FDP und AfD. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir kommen dann zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/2237 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Wer

stimmt dagegen? Das ist niemand. Wer enthält sich? Das sind die FDP-Fraktion und die AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung angenommen.

Damit kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Das sind die Mitglieder der Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Mitglieder von FDP- und AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Jetzt kommen wir zu unserem letzten Gesetz im kleinen Zwischenberatungsblock, das ist der Aufruf des Tagesordnungspunkts 47

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3551 - ERSTE BERATUNG

Hier erhält Frau Abgeordnete Merz von der SPDFraktion das Wort zur Einbringung.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Der vorliegende Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün und der CDU-Fraktion zur Änderung des Spielbankgesetzes stellt eine Erweiterung des bereits beschlossenen Umsetzungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag dar. Ein eigenständiger Gesetzentwurf ist aus zwei Gründen notwendig und angebracht.

Erstens: Die entsprechenden Spielformen klassischer Casinospiele mit Croupies bzw. Dealer wie Roulette, Black Jack oder Baccara sind nicht im Glückspielgesetz, sondern eben im Spielbankgesetz geregelt. Entsprechend sind hier die Regelungen für den Online-Bereich gesetzessystematisch besser aufgehoben.

Der zweite und wichtigere Punkt ist die Einhaltung notwendiger EU-Vorgaben. Die zu treffenden Landesregelungen berühren unmittelbar die EU-Binnenhandelsrichtlinie, weshalb ein Notifizierungsverfahren zwingend durchgeführt werden muss. Dieses sieht eine dreimonatige Stillhaltefrist zum Zweck der Mitgliederbefragung vor. In dieser Zeit

(Abg. Bergner)

kann und darf der nationale Gesetzgeber keine Beschlussfassung durchführen. Um die notwendigen rechtlichen Regelungen – wie beispielsweise bei den Sportwetten – im Umsetzungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag nicht durch den Zeitablauf zu gefährden, haben wir uns für einen eigenständigen Gesetzentwurf entschieden. Dieser soll in erster Linie eingebracht werden, um eben diesen Notifizierungsprozess anzustoßen.

Der Gesetzentwurf soll federführend an den Haushalts- und Finanzausschuss und mitberatend an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen werden. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wird in der Aussprache das Wort gewünscht? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir direkt zur Abstimmung über die beantragte Ausschussüberweisung.

Es ist beantragt, den Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Gibt es Enthaltungen? Auch nicht. Dann ist diese Überweisung beschlossen.

Der zweite Ausschuss war der Innen- und Kommunalausschuss. Wer stimmt dieser Ausschussüberweisung zu? Das sind ebenfalls die Mitglieder aller Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Nein. Gibt es Enthaltungen? Auch nicht. Damit ist auch diese Überweisung beschlossen.

Wir stimmen noch über die Federführung ab. Das sollte im Haushalts- und Finanzausschuss geschehen. Wer dieser Federführung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum Abgeordnete aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Stimmenthaltungen? Beides nicht. Damit haben wir die Überweisung und die Federführung beschlossen und sind auch bei diesem Tagesordnungspunkt zur Abarbeitung gekommen.

Jetzt geht es weiter ganz vorn im Programm mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 5

Familien den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen – Kinder-Bauland-Bonus umsetzen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2796 -

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 7/3655 -

Die Berichterstattung wird uns der Berichterstatter Herr Malsch näherbringen. Bitte schön, Herr Malsch.

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream, durch Beschluss des Landtags in seiner 45. Sitzung vom 6. Mai 2021 wurde der Antrag an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten – federführend – sowie den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Der federführende Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat den Antrag in seiner 15. Sitzung am 20. Mai 2021, in seiner 16. Sitzung am 17. Juni 2021 sowie in seiner 17. Sitzung am 30. Juni beraten.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat den Antrag in seiner 30. Sitzung am 24. Juni beraten.

Eine nochmalige Beratung im federführenden Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten war erforderlich geworden, weil im Ursprungsantrag in der Drucksache 7/2796 Daten genannt waren, die inzwischen bereits verstrichen sind. Die beiden Ausschüsse mussten daher darüber befinden, die Angaben „bis 1. April 2021“ unter Nummer II und „bis 1. Juni 2021“ unter Nummer III jeweils durch das Wort „unverzüglich“ zu ersetzen. Dies ist erfolgt. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drucksache 7/3655 vor. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Malsch. Hiermit eröffne ich die Aussprache und erteile als erstem Redner Herrn Abgeordneten Bergner aus der FDP-Fraktion das Wort.

Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema „Kinder-Bauland-Bonus“ hatten wir im Mai hier im Plenum in erster Lesung beraten. Ich könnte an dieser Stelle meine Rede wiederholen, da auch in den Beratungen im Ausschuss keine der grundsätzlichen Bedenken, die wir als Freie Demokraten geäußert hat

(Abg. Merz)

ten, wirklich ausgeräumt worden sind. Die CDU will hier ein Zeichen setzen. Dass sie sich für die Wohnraumschaffung für Familien einsetzt, das ist prinzipiell ein richtiges und wichtiges Anliegen, gegen das man auch nichts haben kann. In der Form, wie es hier im Antrag gefordert wird, geht es aber aus unserer Sicht am Thema vorbei. Die von Ihnen geforderten 2.500 Euro pro Kind für den Erwerb einer Immobilie sind aus unserer Sicht nur ein Tropfen auf den heißen Stein und sicherlich auch ein netter Mitnahmeposten für kaufwillige Familien, aber eben kein großer Wurf auf dem Weg zu einer Breitenförderung von Wohneigentum.

Eine im Gegensatz dazu tatsächlich wirksame Möglichkeit, den Bürgern unseres Landes den Weg ins Eigenheim zu ermöglichen, wäre die Senkung der Grunderwerbsteuer. Thüringen ist – und das hatten wir schon angesprochen – Spitzensteuerland in dieser Hinsicht und das ist ein Umstand, an dem die Union in Teilen ihre Mitschuld aus der 5. Legislatur – wir hatten es erwähnt – trägt.