Was jetzt das Tagen der Arbeitsgruppe angeht, das kann ich nur nachfragen. Aber Sie wissen, aufgrund der Pandemie sind einige Dinge, gerade die im
konzeptionellen Bereich, vielleicht zwar weitergeführt worden, aber nicht immer mit der Ausführlichkeit, mit der Sie das vielleicht gewünscht haben. Aber wie gesagt, da ist nichts in Stein gemeißelt, sondern ganz im Gegenteil, sie wird derzeit gemeinsam erarbeitet.
Wir kommen dann zur Abstimmung über die beiden Anträge, zunächst zur Abstimmung zu dem Antrag in der Drucksache 7/1713. Abgestimmt wird direkt über den Antrag der Fraktion. Wer möchte für den Antrag stimmen? Den bitte ich um das Handzeichen. Das sind Mitglieder der FDP-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Antrag? Das sind die Mitglieder der Koalitionsfraktionen und der AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Das sind die Mitglieder der CDUFraktion. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Wir stimmen ebenfalls wieder direkt zu dem Antrag in der Drucksache 7/1716 ab. Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der FDP-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Antrag? Das sind die Mitglieder der Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die CDU-Fraktion. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt.
Zur Choreografie hier vorn: Wenn wir uns um 16.20 Uhr wiedertreffen, geht es weiter mit drei Gesetzen, die ohne weitere Aussprache beschlossen bzw. überwiesen werden sollen. Allerdings brauche ich, auch wenn es keine Aussprache gibt, für die ersten beiden Punkte die Berichterstatter. Daran wollte ich noch mal erinnern.
Wir treten also jetzt in die Lüftungspause ein. Danach geht es weiter mit den Tagesordnungspunkten 37, 38 und 43. Also bis gleich!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf wieder eröffnen. Wir setzen die Sitzung fort mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 37
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/2207 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/3788 -
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, ich bin als Berichterstatterin für die Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/2207 bestellt worden. Es ist das Sechste Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes.
Durch Beschluss des Landtags in seiner 43. Sitzung am 22. April 2021 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat den Gesetzentwurf in seiner 27. Sitzung am 27. Mai 2021, in seiner 28. Sitzung am 4. Juni 2021, in seiner 30. Sitzung am 24. Juni 2021 sowie in seiner 32. Sitzung am 15. Juli 2021 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Der Gesetzentwurf war Gegenstand einer Online-Diskussion gemäß § 96 Abs. 2 der Geschäftsordnung.
Werte Kolleginnen und Kollegen, da die Beschlussempfehlung sehr lang ist und sie allen in der Drucksache 7/3788 zur Drucksache 7/2207 vorliegt, werde ich sie nicht in Gänze vorlesen, um Zeit zu sparen, aber die wesentlichen Punkte benennen.
1. Folgende neue Nummer 1 wird vorangestellt: ‚1. In § 1 Abs. 1 Satz 1 wird die Bezeichnung ‚Landespsychotherapeutenkammer Thüringen‘ durch die Bezeichnung ‚Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer‘ ersetzt.‘
3. Die bisherige Nummer 2 wird Nummer 3 und Buchstabe b erhält folgende Fassung: ‚b) Folgender Absatz 3 wird angefügt: ‘(3) Die Kammern und die Versorgungswerke nach § 5 b können personenbezogene Daten ihrer Mitglieder untereinander übermitteln, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben des jeweiligen Empfängers nach diesem Gesetz erforderlich ist.‘“ Weitere Ausführungen folgen dazu.
„4. Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 4 und Buchstabe b erhält folgende Fassung: ‚b) Folgende Absätze 8 und 9 werden angefügt: (8) Die Versorgungswerke sind berechtigt, personenbezogene Daten ihrer Mitglieder und der sonstigen Leistungsberechtigten (Hinterbliebene der Mitglieder) zu verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben der Versorgungswerke nach diesem Gesetz und der Satzung nach Absatz 4 erforderlich ist. Dies gilt insbesondere für folgende personenbezogenen Daten: [...].‘“ Diese werden aufgelistet, werte Kolleginnen und Kollegen, in den Nummern 1 bis 12 – ebenfalls in der Beschlussempfehlung nachzulesen.
6. Die bisherige Nummer 6 wird Nummer 7 und erhält folgende Fassung: ‚7. Dem § 13 werden folgende Absätze 3 und 4 angefügt:
(3) In Kammerversammlungen und Vorstandssitzungen können in besonderen Ausnahmefällen, die durch Katastrophen oder sonstige außergewöhnliche Ereignisse entstehen, Beschlüsse alternativ zur Präsenzsitzung schriftlich oder in elektronischer Form gefasst werden; das Nähere hat die Satzung zu regeln. (4) Die Tätigkeit der Mitglieder in den Organen und Ausschüssen der Kammern ist ehrenamtlich.‘
7. Die bisherige Nummer 7 wird Nummer 8 und in 17a wird folgender Absatz 7 angefügt: ‚(7) Die Ethikkommission kann Sachverständige beratend hinzuziehen. Bei zahnmedizinischen Fragestellungen soll die Landeszahnärztekammer beratend hinzugezogen werden.‘
Der Ausschuss hat, wie bereits erwähnt, in mehreren Sitzungen sich mit dieser Thematik befasst und empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs. Danke schön.
Vielen Dank. Wird in der Aussprache das Wort gewünscht? Herr Abgeordneter Dr. König für die CDU-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer hier im Landtag und am Livestream, wir hatten ja gesagt,
aber ich denke, an der Berichterstattung von Frau Stange ist schon deutlich geworden, dass es doch einige Änderungen gab. Deswegen will ich noch einmal ganz kurz darauf eingehen, warum diese Änderungen passiert sind und was der Grund dafür ist. Wir haben von Anfang an gesagt, wir unterstützen das Ansinnen der Landesregierung, das Heilberufegesetz zu ändern, die sechste Änderung vorzunehmen, weil es hier vorrangig darum ging, Bundesrecht und Europarecht umzusetzen, zum einen wegen der Datenschutz-Grundverordnung und zum anderen wegen der Regelungen zu den Ethikkommissionen. Kritisiert haben wir – und das ist auch unser Kritikpunkt, der weiter bestehen bleibt –, dass wir keine grundlegende Novellierung des Thüringer Heilberufegesetzes schon zu diesem Zeitpunkt vorgenommen haben, denn bereits bei der fünften Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes im Oktober ist deutlich geworden, dass weiterer Änderungsbedarf vorhanden ist. Das wurde leider nicht umgesetzt, deswegen gibt es jetzt nur die kleine Änderung, die sich aber bei der Anhörung als größere Änderung herausstellte. Dabei ist für mich bemerkenswert, dass es bei einem Gesetzentwurf der Landesregierung in einem Gutachten oder in der Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten dazu kommt, dass der vorgelegte Gesetzentwurf europarechtswidrig ist. Das habe ich in der Form auch noch nicht erlebt. Dadurch, dass wir immer sehr konstruktiv im Sozialausschuss arbeiten, haben wir da sogar noch eine Lösung dafür gefunden, auch in Kooperation mit dem Innenministerium. Wir haben außerdem noch die redaktionelle Änderung der Landespsychotherapeutenkammer vorgenommen, die es ja in Thüringen nicht mehr gibt, sondern die fusioniert ist in die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer. Das hat uns ermöglicht, die Fristen einzuhalten, damit es hier kein Strafverfahren gibt. Also wir waren da sehr konstruktiv.
Aber trotzdem, wie gesagt, die Novellierung ist dringend notwendig, das hat die Anhörung gezeigt, dabei allein die Landesapothekerkammer mit acht Änderungsvorschlägen, die dringend notwendig sind. Das ist auch unser Appell an die Landesregierung, diese Novellierung schnellstmöglich in Angriff zu nehmen, damit wir auch in Thüringen auf gesetzlicher Ebene auf sicheren Beinen stehen. Herzlichen Dank.
Dann können wir zur Abstimmung kommen, erstens über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in der Drucksache 7/3788. Wer für diese Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die FDP-Fraktion und die CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das ist die AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sehe ich nicht. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/2207 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung von eben. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die FDP-Fraktion und die Fraktion der CDU. Wer ist dagegen? Das ist die AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Damit ist der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung angenommen.
Und wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer sich in der Schlussabstimmung für den Gesetzentwurf aussprechen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das ist genau wie eben, das sind die Koalitionsfraktionen, die FDP-Fraktion und die CDU‑Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2022 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/2237 - dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/3759 -
Das Wort hat Herr Abgeordneter Bilay aus dem Innen- und Kommunalausschuss zur Berichterstattung. Bitte.
Sehr verehrte Damen und Herren, zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung zum vorliegenden Ausführungsgesetz des Zensusgesetzes 2022 will ich darüber informieren, dass die Beratung im zuständigen Innen- und Kommunalausschuss stattgefunden hat. Wir haben eine schriftliche Anhörung durchgeführt und im Ergebnis der schriftlichen Anhörung auch noch mal die Formulierungen im Gesetzentwurf geändert. Das finden Sie in der Beschlussempfehlung auch ausgeführt.
Ich will zur Vollständigkeit und auch für die Öffentlichkeit zur Transparenz das kurz noch mal begründen, wozu diese Änderungen dienen. Im Ergebnis der Anhörung ist festgestellt worden, dass es eine Präzisierung im vorliegenden Gesetzentwurf geben muss, weil wir unter anderem eine Bundesbehörde in einem Thüringer Ausführungsgesetz verpflichten würden, bestimmte Leistungen zu vollziehen. Das würde die Kompetenz des Thüringer Landtags weit überschreiten. Deswegen haben wir klargestellt, es ist eine Landesbehörde, die diese Aufgabe wahrnehmen muss. Im Ergebnis der Anhörung ist auch noch mal deutlich geworden, dass wir insbesondere die Belange des Datenschutzes stärker zu berücksichtigen haben. Insofern ist hier auch noch mal eine klarstellende Formulierung erforderlich gewesen und auch diesem werden wir mit der Beschlussempfehlung – sofern wir das heute beschließen – Rechnung tragen.