Protokoll der Sitzung vom 22.07.2021

Ich habe das etwas eingekürzt, weil mir noch ein anderer Punkt wichtig ist. Das wurde schon von meinen Vorrednern gesagt und wird wahrscheinlich auch von den Kolleginnen und Kollegen, die nach mir sprechen, gesagt werden. Die Frage, die mich persönlich umtreibt, ist: Ist der Ansatz, den wir in Deutschland verfolgen, überhaupt der richtige? Schaffen wir es, Menschen aus der Illegalität zu holen und sie am Ende zu schützen? Was gut gemeint war, geht eben doch viel zu häufig nach hinten los, wenn der Menschenhandel gerade dort blüht. Nach Schätzungen von Landeskriminalämtern, Sozialämtern und Frauenrechtsorganisationen werden zwischen 80 und 95 Prozent der Prostituierten zur Sexarbeit gezwungen. Durch das Anmelden darf nicht der Eindruck entstehen, dass die meisten das freiwillig tun. Aus meiner Sicht hat dort die Debatte eine Schieflage bekommen. Interessant finde ich daher als Ansatz das sogenannte Nordische Modell, mit dem versucht wird, Menschen aus der Illegalität zu holen und dass diejenigen, die Sexarbeit nachfragen, sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung stellen. Mit dem Nordischen Modell hat man es geschafft, dass die Nachfrage nach gekauftem Sex gesunken ist, dass Menschen aus der Illegalität herausgekommen sind, dass sie überhaupt greifbar waren für das, was wir ansonsten mit dem breiten Hilfsangebot versucht haben.

(Beifall FDP)

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

So ist das, Frau Rothe-Beinlich.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau andersherum ist es!)

Frau Rothe-Beinlich, ich weiß, was das Nordische Modell in Schweden ist. Dort ist die Illegalität bei den Nachfragenden – das habe ich eben gesagt –, nicht bei dem Anbietenden, Frau Rothe-Beinlich. Nicht die Prostituierten werden kriminalisiert, sondern die Freier.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, und dann? Sie meinen, dann findet es nicht mehr statt? Oder was?)

Frau Rothe-Beinlich, ich glaube kaum … Es lässt sich vortrefflich darüber diskutieren, ob Zwangsprostitution Teil von sexueller Selbstbestimmung ist. Das sehe ich persönlich

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist etwas anderes!)

nicht so. Deswegen halte ich die Debatte, liebe Frau Rothe-Beinlich, für lohnenswert, über den Weg zu streiten, wie wir es in anderen gesellschaftspolitischen Bereichen auch tun.

Insofern stimmen wir formal diesem Gesetz zu. Wir halten aber den Weg tatsächlich, den wir in Deutschland eingeschlagen haben, durchaus für kritisch zu hinterfragen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Dann frage ich die Landesregierung: Wünschen Sie das Wort? Herr Minister Maier, bitte schön, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In der Plenarsitzung am 1. Juli 2021 wurde der Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Prostituiertenschutzgesetz in erster Lesung beraten und an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Am 30. Juni 2021 – einen Tag vor der ersten Lesung – wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaats Thüringen die Thüringer Verordnung über die Zuständigkeit nach dem Prostituiertenschutzgesetz veröffentlicht.

Diese Verordnung, die am 25. Mai 2021 im Kabinett beschlossen wurde, ist nahezu wortgleich zum vorliegenden Gesetzentwurf. Sie regelt ebenfalls die Kommunalisierung der Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz ab dem 1. Januar 2022 sowie den Ausgleich der zu erwartenden Mehrbelastungen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Der zweigleisige Weg wurde gewählt, da bei einer Auflösung des Landtags nicht sichergestellt gewesen wäre, dass ein Gesetzgebungsverfahren noch fristgerecht zum Abschluss gekommen wäre.

Die Regelungen sind daher so konstruiert, dass die Verordnung mit dem Beschluss des Gesetzes aufgehoben wird, aber gleichwohl eine hinreichend

(Abg. Montag)

umfassende Grundlage der Kommunalisierung zum 1. Januar 2022 bildet. Der Mehrwert der hier zu behandelnden formalgesetzlichen Regelung besteht mithin vor allem darin, dass aus verwaltungskostenrechtlichen Gründen eine dauerhafte Regelung der Verwaltungskostenfreiheit für das Anmeldeverfahren der Prostituierten nur mittels eines parlamentarischen Gesetzes möglich ist, während die Anordnung gemäß § 16 Abs. 2 Thüringer Verwaltungskostengesetz zum Verzicht auf die Erhebung von Verwaltungskosten für das Anmeldeverfahren bis zum 31.12.2022 befristet ist.

Der vorliegende Gesetzentwurf eröffnet mithin aber auch die Möglichkeit, über die Umsetzungsregelungen und Zuständigkeiten im Zusammenhang mit dem Prostituiertenschutzgesetz im Hohen Haus jetzt oder auch in Zukunft zu entscheiden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dies vorausgeschickt, möchte ich nunmehr auf einige diskutierte inhaltliche Aspekte eingehen. Am 15. Juli 2021 befasste sich aufgrund der Schwerpunkte und des Schutzzwecks des Gesetzes der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung mit dem Gesetzentwurf. Der Ausschuss hat sich unter anderem mit der Frage der Zweckmäßigkeit der Kommunalisierung der Aufgaben, der Verwaltungskostenfreiheit für das Anmeldeverfahren sowie der Möglichkeit der Nutzung des für die Landkreise und kreisfreien Städte kostenfrei zur Verfügung gestellten Landesprogramms Dolmetschen befasst und anschließend die Zustimmung zum Gesetzentwurf empfohlen.

Ich werbe vor dem Hintergrund des Prostituiertenschutzgesetzes ausdrücklich für eine gesetzliche Regelung der Verwaltungskostenfreiheit für Prostituierte, denn mit der Anmeldepflicht will das Prostituiertenschutzgesetz sicherstellen, dass Prostituierte Zugang zu umfassenden Informationen und Hilfsangeboten erhalten und so ihre Rechte besser kennen und wahrnehmen können. Es sollen gerade die Personen erreicht werden, die besonderen Schutzes bedürfen, um sie vor weiteren Abhängigkeiten zu schützen und weitergehende Hilfe zu vermitteln. Der Zugang zu dieser Hilfe soll nicht durch eine regelmäßige Gebührenlast erschwert werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich noch eine Klarstellung in Bezug auf den Umfang der geplanten Verwaltungskostenfreiheit vornehmen. Gerade die Fraktion der AfD hat diesbezüglich immer wieder Bedenken geäußert, die wohl auf einem Missverständnis beruhen. Die Verwaltungskostenfreiheit bezieht sich allein auf das Anmeldeverfahren, das Prostituierte regelmäßig durchlaufen müssen. Dessen Zweck ist die rechtliche, soziale und gesundheitliche Beratung

der Prostituierten, und zwar unabhängig davon, ob diese angestellt oder selbstständig tätig sind.

Selbstverständlich nicht erfasst von dieser Verwaltungskostenfreiheit sind die Gewerbetreibenden, die einer Erlaubnis nach dem dritten Abschnitt des Prostituiertenschutzgesetzes bedürfen. Wir reden hier von den Personen, die eine Prostitutionsstätte betreiben, zum Beispiel ein Bordell besitzen, Prostitutionsfahrzeuge aufstellen wollen usw. Diese Gewerbetreibenden, die im Einzelfall auch selbst als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten können, müssen für die Erlaubnisverfahren und allen damit im Zusammenhang stehenden Verwaltungshandlungen Gebühren und Auslagen zahlen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung.

Zunächst wird direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/3376 in zweiter Beratung abgestimmt. Wer sich dem Gesetzentwurf anschließt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen außer der AfD. Wer ist gegen den Gesetzentwurf? Da sehe ich niemanden. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD.

Damit kommen wir zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Ich bitte, bei Zustimmung sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und CDU. Vielen Dank. Wer ist gegen den Gesetzentwurf? Niemand. In der Schlussabstimmung bitte ich, für eine Enthaltung sich von den Plätzen zu erheben. Das ist die Fraktion der AfD. Vielen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 in den Teilen

a) Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2018 Antrag der Landesregierung - Drucksache 7/79 - dazu: Haushaltsrechnung des Freistaats Thüringen für das Haushaltsjahr 2018

(Minister Maier)

Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 7/78 -

dazu: Jahresbericht 2020 mit Bemerkungen zur Haushaltsund Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2018 gemäß Artikel 103 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen Unterrichtung durch den Thüringer Rechnungshof - Drucksache 7/1266 -

dazu: Stellungnahme der Landesregierung gemäß § 97 Abs. 1 Satz 3 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) zu dem Jahresbericht 2020 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2018 Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 7/2110 -

dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/3420 -

b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2018 Antrag des Thüringer Rechnungshofs - Drucksache 7/63 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/3421 -

Das Wort hat Herr Abgeordneter Emde aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung zu beiden Tagesordnungspunkten. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht um die Entlastung der Landregierung und des Landesrechnungshofs für das Jahr 2018. Gleich vorweg: Wir wollen beide entlasten und es lag uns natürlich die Haushaltsrechnung des Jahres 2018 durch die Landesregierung vor und dazu hat der Landesrech

nungshof mit seinem Jahresbericht 2020 die entsprechenden Bemerkungen gemacht. Dazu hat die Landesregierung dann Stellung genommen und wir haben beides oder alle Dokumente in mehreren Sitzungen beraten und uns zusätzliche Informationen eingeholt.

Ich will dazusagen, dass die Diskussion zwischen den Abgeordneten, der Landesregierung und dem Landesrechnungshof von mir als sehr konstruktiv eingeschätzt wird. Wenn das jetzt auch als trockene Materie dasteht, aber letzten Endes geht es darum, dass wir in diesen mehreren Sitzungen nicht nur mögliches Fehlverhalten besprechen und aufdecken und schauen: Wo könnte man das eine oder andere einsparen? Es geht natürlich auch darum, Transparenz zu schaffen im Umgang mit den Landesfinanzen. Es geht auch um die Frage, wie man gewisse Vorgänge optimieren kann. Aber es geht natürlich auch um das Überdenken von Finanzierungsarten. Zum Beispiel haben wir uns doch auch länger über die Frage der Einrichtung unseres Wohnungsbausondervermögens und die Sinnhaftigkeit als Sondervermögen oder doch die Einordnung in den Landeshauhalt unterhalten und das diskutiert. Letzten Endes geht es ja immer um den effektiven Einsatz der Steuergelder in unserem Land. Da sei dem Landesrechnungshof auch noch mal Dank gesagt für seine konstruktiven Ansätze, manchmal auch Streitbarkeit. Man ist aber immer wieder auf der Suche nach Lösungen beim Landesrechnungshof. Aber ich schätze das Ansinnen der Abgeordneten in unserem Ausschuss so ein, dass wir alle bemüht sind, mit der Landesregierung gemeinsam Lösungen zu finden, die den Einsatz der Landesgelder effektiv gestalten.

Letzten Endes ist es so, die Beschlussempfehlung unseres Ausschusses lautet für den Landesrechnungshof Entlastung, lautet auch für die Landesregierung Entlastung. Wir haben dort – in Ihrer Vorlage können Sie das sehen – verschiedene Bemerkungen gemacht, sodass der Vorschlag lautet: „Der Landtag nimmt von der Unterrichtung durch den Rechnungshof und der Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2020 des [...] Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushaltsund Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2018 [...] Kenntnis. [...] Der Landtag stimmt der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses hinsichtlich der Feststellungen und Forderungen in Abschnitt II zu. Die Landesregierung wird darum gebeten, dem Landtag über das hiernach Veranlasste zu den vorgegebenen Terminen zu berichten.“ Also, vielen Dank und ich hoffe, Sie folgen unserer Beschlussempfehlung.

(Präsidentin Keller)

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Kießling.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Nein, er zieht zurück!)

Dann hat das Wort für die Fraktion Die Linke Herr Abgeordneter Hande. Bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich begrüße auch Herrn Dr. Dette. Schön, dass Sie bei uns sind! Dem vorliegenden Antrag auf Entlastung der Landesregierung liegt das Jahr 2018 zugrunde, ein finanzpolitisch sehr gutes Jahr. Thüringen konnte von steigenden Steuereinnahmen profitieren, der Schuldenstand war rückläufig, den Rücklagen konnten weitere Mittel zugeführt werden, also alles in allem aus heutiger Sicht eine sehr komfortable Lage, die umso mehr verdeutlicht, vor welchen Herausforderungen wir aktuell stehen, insbesondere auch bei der Aufstellung des neuen bzw. nächsten Landeshaushalts.

Wie wir in der Berichterstattung vom Kollegen Emde erfahren und gehört haben, haben wir im Haushalts- und Finanzausschuss umfangreich dazu beraten. Dazu haben und hatten wir für unsere Entscheidungen über die Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2018 ein wichtiges Hilfsmittel, den Jahresbericht des Rechnungshofs – unter anderem mit ausgewählten Beispielen, wie aus Sicht des Rechnungshofs bei der Bewirtschaftung des Haushalts 2018 gegebenenfalls einiges nicht so gut gelaufen ist. Dabei kann man die Sicht des Rechnungshofs teilen, muss man aber natürlich nicht, zumindest nicht immer.

Beispielhaft möchte ich auf vier Punkte in meinen kurzen Ausführungen eingehen, vier Aspekte. Da wäre zum Beispiel erstens ein kleines Beispiel dafür, dass die Hinweise des Rechnungshofs wirken, so etwa bei der Lagerung von Pflanzen in der zentralen Betäubungsmittelverwahrstelle des Landeskriminalamts, die jetzt baulich erweitert werden soll, oder auch bei der Vernichtung von sichergestellten Waffen in der Zentralwerkstatt der Bereitschaftspolizei. Hier soll künftig mehr auf den Arbeitsschutz geachtet werden, denn die Waffen werden demnächst dank der Prüfung des Rechnungshofs nicht mehr gefährlich per Hand vernichtet, sondern mithilfe einer hydraulischen Großschere.

Ein zweiter Aspekt: Hier wird das Projektmanagement in IT-Projekten genauer beleuchtet und als verbesserungswürdig eingeschätzt. Allerdings scheint es, dass sich an dieser Stelle der Rechnungshof und das zuständige Finanzministerium in diesem Thema zumeist einig sind. Viele Bemerkungen wurden bereits aufgenommen oder befanden sich bereits in der Umsetzung, ein – wie ich finde – sehr gutes Beispiel der kooperativen Zusammenarbeit von Rechnungshof und Landesregierung.

Ein dritter Punkt: Hier bemängelt der Rechnungshof unnötige Mehrausgaben. Bei Baumaßnahmen an Straßen, die über die DEGES abgewickelt werden, seien laut Rechnungshof 621.000 Euro zwischen Stadtilm und Nahwinden und weitere 319.000 Euro beim Bau einer Ortsumfahrung zu viel ausgegeben worden. Allerdings muss ich auch an dieser Stelle erwähnen, dass das zuständige Ministerium fest davon überzeugt ist, dass die Kosten auch ohne die Beauftragung der DEGES entstanden wären. Wie dem auch sei: Die Prüftätigkeit des Rechnungshofs führt wohl immer zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit bei der Auftragsvergabe für die Zukunft. Auch dafür einen herzlichen Dank an den Rechnungshof!