Protokoll der Sitzung vom 20.10.2021

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, herzlich willkommen zur Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne.

Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien, die Gäste auf der Tribüne sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream.

Heute hat Herr Joachim Leibiger, Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen, Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag!

(Beifall im Hause)

Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Gottweiss. Die Redeliste führt Frau Abgeordnete Maurer.

Für die heutige Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Aust, Herr Abgeordneter Bühl, Herr Abgeordneter Czuppon, Frau Abgeordnete Hennig-Wellsow und Herr Minister Prof. Dr. Hoff entschuldigt.

Gestatten Sie mir einige Hinweise zur Tagesordnung: Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich für Frau Charlott Zerna, Reporterin bei Radio OKJ, für Herrn Jan Bräuer, Korrespondent für Thüringen beim Hörfunk von MDR Aktuell, und für Frau Laura Kingston, Reporterin für das Mittagsmagazin der ARD, sowie einem Kameramann, der ebenfalls für die ARD tätig ist, für diese Plenarsitzungen eine außerordentliche Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt.

Weiterhin möchte ich Sie darüber informieren, dass sich die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am gestrigen PCR-Testangebot hier im Landtag gegenüber dem Testangebot im September erfreulicherweise nahezu verdoppelt hat. Nach meiner Kenntnis sind alle Testergebnisse negativ. Die Testergebnisse waren jedoch aufgrund der Auslastung des beauftragten Labors nicht wie sonst von uns gewohnt am gestrigen Abend abrufbar. Das habe ich selbst auch feststellen müssen. Ich denke, Sie auch. Das liegt daran, dass Anfragen der Gesundheitsämter von dem Labor selbstverständlich vorrangig bearbeitet werden und der Landtag ausschließlich freie Kapazitäten nutzt. Inzwischen sollten alle Testergebnisse über die entsprechende App abgerufen werden können oder sind abgerufen worden.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen und Sie alle, die an der Plenar- und Ausschussarbeit des Landtags beteiligt sind, ermuntern, das umfassende und freiwillige Testangebot des Landtags in Anspruch zu nehmen, um damit die Sicherheit bei der Wahrnehmung parlamentarischer Aufgaben erheblich zu erhöhen. Gleichzeitig danke ich ganz ausdrücklich den Helferinnen und Helfern des Deutschen Roten Kreuzes sowie den Beschäftigten des beauftragten Labors.

(Beifall im Hause)

Gleichzeitig möchte ich mich bei unserem Wachdienst hier im Haus bedanken, der auch das Testangebot ermöglicht und für einen reibungslosen Ablauf sorgt. Vielen Dank dafür!

(Beifall im Hause)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zur Tagesordnung selbst: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in diesen Sitzungen fort.

Unter Ziffer I der vorläufigen Tagesordnung sind wieder diejenigen Punkte aufgeführt, die aufgrund geschäftsordnungsrechtlicher Vorgaben oder aufgrund von Verständigungen im Ältestenrat in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall aufgerufen werden sollen.

Die Beschlussempfehlungen haben folgende Drucksachennummern: zu Tagesordnungspunkt 1 die 7/4221, zu Tagesordnungspunkt 32 die 7/4224, zu Tagesordnungspunkt 40 a die 7/4236 und zu Tagesordnungspunkt 40 b die 7/4237.

Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 31 wird frühestens im Laufe des morgigen Tages bereitgestellt und verteilt werden können, da der Innen- und Kommunalausschuss erst morgen zu dem Gesetzentwurf beraten wird. Eine Beratung in diesen Plenarsitzungen würde eine Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung voraussetzen. Dies kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, es sei denn, es erhebt sich Widerspruch dagegen, den Tagesordnungspunkt 31 frühestens am Freitag aufzurufen. Erhebt sich Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen, dann werden wir so verfahren.

Die Tagesordnungspunkte 26 a und b, 27 und 30 werden von der Tagesordnung abgesetzt, da die zuständigen Ausschüsse noch nicht abschließend beraten haben.

Der Antrag zu Tagesordnungspunkt 11 wurde in einer Neufassung verteilt.

Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 17 bis 20 werden morgen nach der Mittagspause aufgerufen. Gemäß der Verständigung im Ältestenrat werden die Wahlen auch weiterhin geheim und als Blockwahl durchgeführt.

Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 21 und 22 werden am Freitag nach der Mittagspause aufgerufen, gegebenenfalls gemeinsam mit den Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 17, 18 und 20.

Die Wahlvorschläge haben folgende Drucksachennummern: zu Tagesordnungspunkt 17 die 7/4232, zu Tagesordnungspunkt 18 die 7/4222, zu Tagesordnungspunkt 19 die 7/4233 und zu Tagesordnungspunkt 20 die 7/4234.

Zu Tagesordnungspunkt 21 liegt nur ein Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/4235 vor.

Zu Tagesordnungspunkt 22 liegen bislang keine Wahlvorschläge vor.

Ist davon auszugehen, dass noch Wahlvorschläge bzw. weitere Wahlvorschläge eingereicht werden, die unter der Voraussetzung einer Fristverkürzung am Freitag aufgerufen werden sollen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall.

Dann sind das die Hinweise aus meiner Sicht zur Tagesordnung. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen bzw. gibt es weitere Anträge? Frau Abgeordnete Mitteldorf, bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Im Namen der Koalitionsfraktionen bitte ich darum, den Tagesordnungspunkt 15 – das ist „Das Thüringer Bildungswesen stärken […]“, Antrag der Koalitionsfraktionen – in die nächste Plenarsitzung im November zu schieben, also in dieser nicht zu behandeln.

Des Weiteren bitten wir darum, TOP 32, „Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation […]“, als zweiten Tagesordnungspunkt am Freitag, also nach der Behandlung des Haushalts, zu platzieren.

Und drittens bitten wir darum, dass TOP 38, „Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes“, gemeinsam mit dem TOP 2 a und b am Freitag beraten wird. Vielen Dank.

Herr Abgeordneter Prof. Voigt, bitte.

Werte Frau Präsidentin, im Namen meiner Fraktion beantrage ich, dass wir die Tagesordnungspunkte 21 und 22 erst in der November-Sitzung aufrufen, da es hier noch weitere Gespräche zwischen den mitteldeutschen Ländern gibt.

Danke. Weitere Bemerkungen zur Tagesordnung, Anträge? Herr Abgeordneter Braga, bitte.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Ich beantrage für meine Fraktion die Aufnahme unseres Antrags in Drucksache 7/4262 zur Behandlung am Freitag nach der Fragestunde. Zur Dringlichkeit würde meine Kollegin Hoffmann sprechen – bei Gelegenheit.

Weitere Anträge zur Tagesordnung liegen nicht vor. Damit kommen wir zur Ergänzung der Tagesordnung. Folgende Anträge auf Verschieben in den November: Tagesordnungspunkt 15. Erhebt sich Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen, dann nehmen wir das als geeint.

Das Verschieben der Tagesordnungspunkte 21 und 22 in den November: Erhebt sich hier Widerspruch? Das kann ich auch nicht erkennen. Dann nehme ich das ebenfalls als geeint.

Dann gibt es einen Antrag auf die entsprechende Reihenfolge.

Der Tagesordnungspunkt 32 soll am Freitag nach dem Tagesordnungspunkt „Einbringung Haushalt“ aufgerufen werden. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen. Dann nehme ich das ebenfalls als zugestimmt auf bzw. gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall.

Dann gibt es den Antrag, den Tagesordnungspunkt 38 am Freitag gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 2 a und b zu beraten. Erhebt sich hier Widerspruch? Das sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Da sehe ich auch keine. Dann ist auch das geeint.

Dann gibt es den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/4262, diesen am Freitag nach der Fragestunde aufzurufen. Wir haben hier eine Fristverkürzung zu berücksichtigen. Gibt es Widerspruch zur Fristverkürzung? Den gibt es formell. Damit lasse ich zunächst das Wort zur Begründung des Antrags zu. Wer gibt die Begründung? Bitte, Frau Abgeordnete Hoffmann.

(Präsidentin Keller)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer hier und am Livestream, folgende Gründe sprechen für die dringende Behandlung des Antrags „Kosten für die Klimaziele der EU nicht auf die Thüringer Bürger und Unternehmen abwälzen, Bevormundung durch EU entgegentreten“ während dieser Plenarsitzungswoche:

Die dem Antrag zugrunde liegenden Vorschläge der EU zu einem umfassenden Legislativpaket zur Klimapolitik, insbesondere zur Energieeffizienz und der Gründung eines Klimasozialfonds, wurden in den vergangenen Wochen in den verschiedenen mitberatenden Ausschüssen debattiert. Sie unterliegen einer Frist zur Stellungnahme des federführenden Ausschusses bis zum 8. November.

Der federführende Ausschuss für Europa, Kultur und Medien tagt in dieser Sache noch einmal abschließend, während das November-Plenum erst später vom 17. bis zum 19. November und das nächste Bundesratsplenum am 5. November stattfindet. Die Diskussionen über die EU-Papiere in den Ausschüssen zeigten, wie weitreichend die EUVorhaben sind und dass sie keineswegs einheitlich betrachtet werden. Es zeigte sich auch, dass die Landesregierung keine klare Vorstellung darüber hat, wie sich die Umsetzung der EU-Pläne konkret für Thüringen auswirkt.

Daher fordert unser Antrag die Erstellung einer entsprechenden Folgenabschätzung. Es steht überdies die Frage im Raum, wie sehr die Gestaltung des Landeshaushalts und die kommunale Selbstverwaltung durch das umfassende Vorhaben der EU tangiert werden. Und dringend ist insbesondere die Frage, wie sich die Richtlinien auf die Kosten für private und öffentliche Haushalte auswirken werden. Befristet zu behandelnde EU-Papiere, die die staatliche Substanz Thüringens betreffen und parlamentarisch wie außerparlamentarisch auf Kritik stoßen, sollten nicht einfach durchgewunken, sondern öffentlich ausdiskutiert werden.

(Beifall AfD)

Die EU-Vorhaben werden sich insbesondere auch auf die Energiepreise auswirken. Die Preise für Energie, namentlich Diesel, Benzin und Heizöl, werden nämlich steigen und steigen bereits. Selbst die EU-Kommission spricht hier von einem Preisschock. Es liegt also akuter Handlungsbedarf vor.

(Beifall AfD)

Es liegt auf der Hand, dass die genannten Vorschläge der EU, die unser Antrag aufgreift, erhebliche Auswirkungen haben werden, wie es auch der

Bundesrat in seinem Beschluss in Drucksache 733/16 angemerkt hat. Vorhaben mit derart weitreichenden Folgen für die Menschen im Land müssen deshalb kritisch und objektiv überprüft werden, und zwar zeitnah, solange sie noch Vorschläge sind.

(Beifall AfD)

Dem will unser Antrag auf Dringlichkeit Rechnung tragen. Wir beantragen die Behandlung am Freitag nach der Mittagspause. Sollten dann Wahlen stattfinden, beantragen wir die Behandlung nach den Wahlen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)