Protokoll der Sitzung vom 17.11.2021

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich darf Sie ganz herzlich zu unserer heutigen Sitzung willkommen heißen und die Sitzung des Thüringer Landtags eröffnen.

Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren Zuschauerinnen und Zuschauer, gestatten Sie mir heute, bevor wir die Sitzung offiziell strukturieren, einige Eingangssätze von meiner Seite.

Auch die vor uns liegenden weiteren Plenarsitzungen – ich habe Sie gesehen und werde Sie dann auch entsprechend aufrufen – stehen im Zeichen der Pandemie. Trotz aller Eindämmungsbemühungen steigen die Zahlen massiv, füllen die Krankenhäuser, steigt die Belastung für Mediziner und Pflegekräfte. Das bereitet mir sehr große Sorgen. Der Landtag hat als Volksvertretung eine besondere Verantwortung. Er hat eine Vorbildfunktion. Die Gesellschaft schaut in besonderer Weise auf uns und erwartet umsichtiges Verhalten. Es gilt stets, das gesundheitliche Wohlergehen aller Beteiligten in den Blick zu nehmen. Zu Recht, wie ich finde. Zum anderen gilt es, die herausgehobenen parlamentarischen Aufgaben des Landtags stabil zu ermöglichen. Auch zu Recht, wie ich finde. Nach einem Abwägungsprozess habe ich am 12. November entschieden, dass ab heute nur noch Personen Zutritt zum Plenarsaal erhalten, die einen negativen Corona-Test nachweisen.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch der Ältestenrat hat sich vorgestern in seiner Sitzung dazu ausgetauscht.

Sehr geehrte Damen und Herren, nicht nur ich bin der Überzeugung, dass derzeit nur aktuell durchgeführte PCR- und Antigen-Schnelltests mit negativem Ergebnis ein ausreichend sicheres Umfeld schaffen. Durch die Tests können alle Abgeordneten verantwortungsvoll ihrer wichtigen Arbeit nachgehen. Angesichts der großen Bedeutung des freien und gleichen Mandats ist selbstverständlich für diejenigen Vorsorge getroffen worden, die kein negatives Testergebnis erbringen. Diese Abgeordneten erhalten Zutritt zur Tribüne des Plenarsaals, von der aus sie unter Einhaltung des Mindestabstands vollumfänglich ihre Abgeordnetenrechte

ausüben können. Die Sitzungen des Landtags werden wie immer im Livestream übertragen. Neu ist, dass auch der Tribünenbereich eingeblendet wird.

Sehr geehrte Damen und Herren, mir ist völlig bewusst, diese Situation ist für uns alle aufwendig und belastend. Ich bitte Sie dennoch, seien Sie sich gerade jetzt ihrer Vorbildwirkung bewusst und zeigen Sie nach außen: Wir möchten alle die Pandemie so schnell wie möglich eindämmen, und dazu müssen wir jetzt besondere Sicherheitsvorkehrungen in Kauf nehmen. Mir war bewusst, dass wir mit Beginn des heutigen Tages erstmalig unter diesen veränderten Bedingungen den Zugang zum Plenarsaal finden müssen. Ich war sicher, dass wir diesen Weg auch finden werden. Wir haben heute die PCR-Tests und Antigen-Tests hier draußen kontrolliert. Wir haben teilweise Abgeordnete, die ihren Schnelltest gestern Nachmittag oder am frühen Abend haben durchführen lassen. Sie alle wissen, dieser Schnelltest gilt 24 Stunden. Ich habe die Bediensteten gebeten, die Uhrzeit dieser Tests zu registrieren. Ich muss darauf aufmerksam machen: Wenn die 24 Stunden um sind, müssen diejenigen Abgeordneten auf die Tribüne gehen. Ich werde das auch entsprechend kontrollieren lassen, mache das aber ungern. Ich würde hier gern die Bitte aussprechen an die Abgeordneten, die es betrifft, dass Sie selbst diese Uhrzeit kontrollieren und sich dann ohne Aufforderung der Bediensteten auf die Tribüne begeben. Damit wäre allen geholfen.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für morgen würde ich darum bitten, dass wir die Antigentests so durchführen, dass sie den ganzen Tag Gültigkeit haben und wir hier nicht unnötig noch Organisationsaufwand betreiben müssen. Das hilft natürlich auch unseren Bediensteten bei der Kontrolle. Ich bitte hier wirklich sehr um Verständnis.

Gleichzeitig verbinde ich mit meinen einführenden Worten die Hoffnung, dass es das Infektionsgeschehen zulassen möge, dass diese Anordnung so schnell wie möglich wieder aufgehoben wird. Das sage ich an der Stelle auch. Herzlichen Dank und lassen Sie uns alle und andere gesund bleiben.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Jankowski hat sich zu Wort gemeldet. Ich gehe davon aus, dass Sie jetzt sprechen möchten. Dann bitte, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich möchte im Namen der AfD-Fraktion den Ältestenrat einberufen, und zwar jetzt. Die Begründung wird Herr Stefan Möller oben von der Tribüne aus geben.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Die Maskenpflicht gilt auch auf der Tribüne!)

Herr Jankowski, selbstverständlich, Sie haben jederzeit diese Möglichkeit. Ich würde aber gern zumindest die strukturellen Verfahren für unsere Plenarsitzung heute abarbeiten, wenn Sie sich damit einverstanden erklären, da ich erst bis zur Eröffnung gekommen bin. Ich möchte gern zumindest die Schriftführer und die Entschuldigungen vortragen dürfen und dann würde ich Herrn Möller zur Begründung das Wort geben. Sehe ich da wenigstens ein Nicken? Dann tue ich das jetzt. Vielen Dank.

Sehr geehrte Damen und Herren, zu Beginn der heutigen Sitzung möchte ich über zwei Mandatswechsel informieren. Nachdem Frau Susanne Hennig-Wellsow und Herr Prof. Dr. Michael Kaufmann am 26. September 2021 zu Mitgliedern des Deutschen Bundestags gewählt wurden, haben sie mit Wirkung vom 6. November 2021 jeweils ihren Verzicht auf ihr Landtagsmandat erklärt. Dem Landtag gehören nunmehr Frau Abgeordnete Donata Vogtschmidt als Mitglied der Fraktion Die Linke

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und Herr Thomas Gröger als Mitglied der Fraktion der AfD an.

(Beifall AfD)

Ich begrüße Sie herzlich und freue mich auf eine konstruktive und sachliche Zusammenarbeit.

Die Schriftführerin zu Beginn der heutigen Sitzung ist Frau Abgeordnete Baum. Die Redeliste führt Herr Abgeordneter Möller.

Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Cotta, Frau Abgeordnete Kniese, Herr Abgeordneter Dr. König, Frau Abgeordnete Dr. Lukin, Frau Abgeordnete Merz, Frau Abgeordnete Pfefferlein, Frau Abgeordnete Tasch und Herr Abgeordneter Heym.

Sehr geehrte Damen und Herren, an der Stelle unterbreche ich die Sitzung auf Antrag der Fraktion der AfD. Wir hören die Begründung von Herrn Abgeordneten Möller. Bitte schön.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Vertreter der Presse, ich muss mich leider hier zu Wort melden, weil das Prozedere, was den Einlass der Abgeordneten betrifft, leider nicht ganz fehlerfrei war. Denn es ist natürlich einerseits richtig, dass Sie sagen, man muss darauf achten, dass, wenn der Schnelltest in seiner Wirksamkeit abgelaufen ist, die Abgeordneten dann hier hoch auf die Tribüne müssen. Aber dazu müssten sie zunächst erst mal in den Landtag hereingelassen werden. Das ist leider nicht geschehen. Es ist ganz offenkundig vonseiten eines leitenden Landtagsverwaltungsmitarbeiters eine falsche Anweisung an das Einlasspersonal ausgegeben worden. Es sind Schnelltestes nicht anerkannt worden, willkürlich nicht anerkannt worden, weil man gesagt hat, es werden nur die Tests anerkannt, die hier im Landtag gemacht wurden.

(Beifall DIE LINKE)

Damit befindet man sich aber explizit im Widerspruch zu Ihrem Schreiben vom 12. November 2021, nach dem durchaus auch die Tests von Leistungserbringern außerhalb des Landtags anerkannt werden. Ich muss ganz ehrlich sagen, ich bin einigermaßen erstaunt, dass dieser leitende Mitarbeiter ganz offensichtlich Ihr Schreiben entweder nicht gelesen hat oder sich nicht mehr daran erinnern möchte. Ich denke, es muss im Ältestenrat geklärt werden, wie nun mit dieser Verfahrensweise umgegangen wird. Ich finde auch die Tatsache einigermaßen diskriminierend, dass ein Mitglied der Koalitionsfraktionen mit einem vergleichbaren Test durchaus Einlass bekommen hat und diese Verfahrensweise ganz offenkundig nur Mitglieder der AfD-Fraktion betrifft. Deswegen, denke ich, ist das durchaus ein Thema, das im Ältestenrat sofort besprochen werden muss. Danke.

(Beifall AfD)

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Möller, ich unterbreche die Sitzung für den Ältestenrat, weise aber darauf hin – da Sie auch öffentlich gesprochen haben –, dass hier niemandem von den Abgeordneten die Möglichkeit verwehrt wurde, an der Sitzung teilzunehmen, denn alle sind anwesend. Das einzige, was ich Ihnen gern zugestehe – das habe ich im Eingangsstatement auch deutlich gemacht – ist, dass wir das allererste Mal die Plenarsitzung unter diesen Rahmenbedingungen hier organisieren. Deshalb ist es natürlich erst mal zu Rückfragen gekommen. Wenn Sie die gern nutzen wollen, dass wir das im Ältestenrat beraten, dann tun wir das

jetzt. Ich unterbreche jetzt die Sitzung. Ich würde dafür 15 Minuten als Mindestzeit anberaumen. Vielen Dank. Wir treffen uns im Raum F 101.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf die Beratung unserer Plenarsitzung fortsetzen. Zunächst noch einige Hinweise auch unter dem Aspekt der Testungen für morgen bzw. übermorgen, auch da haben wir ja einen kleinen Testlauf gemacht, was die Abarbeitung durch das medizinische Personal betrifft. Aufgrund der Erfahrungen würde ich gern die Bitte an Sie richten, dass, wer morgen die Tests hier im Hause durchführen lassen möchte – die sind angezeigt von 7.30 Uhr bis 9.00 Uhr, um die Plenarsitzung einigermaßen pünktlich zu beginnen –, Sie als Abgeordnete die Tests in der Zeit von 8.00 Uhr bis 9.00 Uhr durchführen lassen, vorher die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ab 7.30 Uhr stehen die Testungen zur Verfügung. Also von 8.00 Uhr bis 9.00 Uhr die Abgeordneten und die Landesregierung, also die Minister und die Staatssekretäre dann ab 9.00 Uhr, es sei denn, ein Ressort bestreitet den ersten Tagesordnungspunkt, da wird niemand verwehren, dass der Test vor 9.00 Uhr durchgeführt wird. Es geht nur darum, dass wir das vielleicht etwas entzerren können.

Zur Tagesordnung: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in diesen Sitzungen fort. Unter Ziffer I der vorläufigen Tagesordnung sind wieder diejenigen Punkte aufgeführt, die aufgrund geschäftsordnungsrechtlicher Vorgaben oder aufgrund von Verständigungen im Ältestenrat in diesen Plenarsitzungen, teilweise mit konkreter Platzierung, auf jeden Fall aufgerufen werden sollen.

Die Tagesordnungspunkte 1, 30, 31 a und 31 b werden von der Tagesordnung abgesetzt, da die zuständigen Ausschüsse noch nicht abschließend beraten haben.

Der Ältestenrat war übereingekommen, die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 14 bis 22 sowie 23 b und 23 c morgen nach der Mittagspause aufzurufen.

Nachdem zu dem Tagesordnungspunkt 14 von den Fraktionen und zu den Tagesordnungspunkten 17, 18 und 20 von den vorschlagsberechtigten Fraktionen der AfD und Die Linke keine Wahlvorschläge vorliegen, gehe ich davon aus, dass diese Wahlen in diesen Plenarsitzungen nicht durchgeführt werden.

Die verbliebenen Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 15, 16, 19, 21, 22, 23 b und 23 c werden der Verständigung im Ältestenrat gemäß ge

heim und als Blockwahl durchgeführt. Die Wahlvorschläge haben folgende Drucksachennummern, soweit sie nicht bereits in der vorläufigen Tagesordnung genannt sind: zu Tagesordnungspunkt 15 die 7/4388, zu Tagesordnungspunkt 16 die 7/4387, zu Tagesordnungspunkt 19 die 7/4386, zu Tagesordnungspunkt 21 die 7/4384, zu Tagesordnungspunkt 22 die 7/4383, zu Tagesordnungspunkt 23 b die 7/4380 und zu Tagesordnungspunkt 23 c die 7/4395.

Der Tagesordnungspunkt 23 a wird morgen vor der Mittagspause aufgerufen.

Die Parlamentarische Gruppe der FDP hat einen Antrag auf eine Aktuelle Stunde eingereicht, der als Drucksache 7/4363 ausgefertigt und veröffentlicht wurde. Wie Sie wissen, geht deren parlamentarische Rechte- und Pflichtenstellung auf den Statusbeschluss in der Drucksache 7/4042 zurück. Nach dessen Ziffer III. 6. ist es der Parlamentarischen Gruppe der FDP in Abweichung von § 93 Abs. 1 der Geschäftsordnung gestattet, einmal im Quartal eine Aktuelle Stunde zu beantragen. Nachdem in den Plenarsitzungen im Oktober eine Aktuelle Stunde auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP behandelt wurde, stellt sich mit Blick auf den neuerlichen Antrag in der Drucksache 7/4363 die Frage der Zulässigkeit. Die Zulässigkeit wäre gegeben, wenn sie der Landtag mit der in § 120 der Geschäftsordnung vorgesehenen Mehrheit beschließen würde. Ich hatte dem Ältestenrat bereits vorgetragen, dass diese Zulässigkeit aus meiner Sicht nicht vorhanden ist. Allerdings stellt die Geschäftsordnung in § 120 die Verfügung über die Zulässigkeit dem Plenum anheim. Deshalb frage ich: Wünscht jemand das Wort, um für die Zulässigkeit des Antrags zu sprechen? Das ist nicht der Fall. Möchte jemand gegen die Zulässigkeit sprechen? Bitte, Herr Abgeordneter Blechschmidt. Ich weise darauf hin, dass nur zur Zulässigkeit gesprochen wird und nicht zum Inhalt. Bitte schön.

Danke, Frau Präsidentin. Wir haben am 9. September dieses Jahres einen Beschluss gefasst im Zusammenhang mit der Anerkennung des Zusammenschlusses der Abgeordneten Baum, Bergner, Kemmerich und Montag als Parlamentarische Gruppe. Dort wird in III. ausdrücklich festgehalten – ich zitiere, Frau Präsidentin –: „Die Rechte und Pflichten der Fraktion, die sich aus den Vorschriften der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags und aus den bisherigen Beschlüssen des Landtags zur Abweichung von der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags ergeben, gelten für die

(Präsidentin Keller)

Parlamentarische Gruppe der FDP entsprechend, soweit sie auf diese anwendbar sind. Ausnahmen beziehungsweise Abweichungen bestehen für folgende Vorschriften beziehungsweise Beschlüsse in folgendem Umfang“. Im weiteren Verlauf werden diese punktuell erfasst in den Punkten 1 bis 6 – ich zitiere den Punkt 6 –: „Die Parlamentarische Gruppe kann einmal im Quartal Aussprache über ein bestimmt bezeichnetes Thema, das von aktuellem und allgemeinem Interesse ist (Aktuelle Stun- de), gemäß § 93 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags beantragen.“ Diesen Antrag mit Blick auf das Quartal hat es in der letzten Plenarsitzung gegeben. Demzufolge zweifelt meine Fraktion und die Koalition schon die Zulässigkeit des jetzigen Antrags grundsätzlich an, aber auch im Konkreten den Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung abweichend nach § 120 der Geschäftsordnung. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Damit ist verlangt gemäß § 120, dass für Abweichungen von der Geschäftsordnung die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens jedoch der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl, also 46 Stimmen, vorliegen sollen. Damit rufe ich zur Abstimmung auf. Wir stimmen ab über die Zulässigkeit des Antrags der Parlamentarischen Gruppe der FDP auf die Aktuelle Stunde. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der FDP. Wer ist gegen den Antrag? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und der AfD. Vielen Dank. Die Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der CDU, Abgeordnete Bergner und Herr Abgeordneter Schütze. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Weiter zur Tagesordnung: Die Landesregierung hat mitgeteilt, zu dem Antrag in Tagesordnungspunkt 11 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.

So weit zur Tagesordnung.

Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich den von mir vorgetragenen Hinweisen widersprochen? Gibt es Anträge? Herr Abgeordneter Bühl, bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Es liegt Ihnen auch schon ein Vorabdruck vor. Für die CDU-Fraktion beantrage ich, einen weiteren Antrag auf die Tagesordnung zu nehmen und auch in diesem Plenum abzuarbeiten, und zwar mit dem Titel „Thüringen braucht den Impf-Booster jetzt! – Konzept für flächendeckende Auffrischungsimpfungen vorlegen“, und wir würden auch gern begründen, warum.

Herr Bühl, dann gebe ich sofort der Fraktion das Wort zur Begründung der Dringlichkeit. Herr Abgeordneter Zippel, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thüringer Gesundheitssystem steht vor dem Kollaps – wieder einmal. Die Krankenhäuser sind überlastet, die ersten Patienten können nicht mehr in Thüringen behandelt werden. Wir sind im zweiten Corona-Herbst angekommen und es fühlt sich an, als wären wir keinen einzigen Schritt vorangekommen. Es ist schlicht und einfach unendlich frustrierend. Und ich kann Ihnen ganz ehrlich sagen: Ich könnte zusammen mit den Pflegekräften, die am Ende ihrer Kräfte sind, jeden Tag nur noch heulen.