Protokoll der Sitzung vom 18.11.2021

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream.

Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Weltzien, die Redeliste führt Herr Abgeordneter Aust.

Für die heutige Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Cotta, Frau Abgeordnete Herold, Herr Abgeordneter Heym, Frau Abgeordnete Kniese, Herr Abgeordneter Dr. König, Frau Abgeordnete Dr. Lukin, Frau Abgeordnete Pfefferlein, Frau Ministerin Karawanskij, Frau Ministerin Taubert und Frau Abgeordnete Tasch entschuldigt.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir kurz noch einen kleinen Rückblick auf den heutigen Tag, bevor wir nach vorne blicken. Ich habe heute feststellen können – und ich denke, das war für alle sicher auch absehbar, ich hatte es gestern auch angekündigt –, dass wir nicht wirklich 9.00 Uhr hier beginnen können. Ich werde am Montag im Ältestenrat mit den Ältestenratsmitgliedern beraten, welche Möglichkeiten wir haben, das Ganze auch noch etwas effizienter zu machen, sodass wir doch die Möglichkeit haben, schneller in die Plenarsitzung zu kommen. Wenn Sie sich in den Fraktionen schon mal Gedanken machen, sind wir sicher für alle Vorschläge offen. Ich denke, es wird uns sicher gelingen, das wieder in eine ordentliche Struktur zu bringen. Allerdings möchte ich an der Stelle eins sagen: Die Kolleginnen und Kollegen des DRK, die heute hier die Schnelltests durchgeführt haben und auch dafür gesorgt haben, dass schnell die Informationen über das Ergebnis der Tests vorliegen, haben hier eine wirklich tolle Arbeit geleistet.

(Beifall im Hause)

Deshalb ein herzliches Dankeschön. Sie sind alle ehrenamtlich tätig, also deswegen vielen Dank für Ihren Applaus an der Stelle.

Sehr geehrte Damen und Herren, einige Hinweise zur Tagesordnung:

Wir sind bei der gestrigen Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, den Gesetzentwurf in Tagesordnungspunkt 5 heute in erster und morgen in zweiter Beratung zu beraten, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird.

Weiterhin wurden gestern folgende Festlegungen getroffen: Die Tagesordnungspunkte 6 bis 8 werden gemeinsam beraten. Der Tagesordnungspunkt 12 wird heute auf jeden Fall aufgerufen. Der Tagesordnungspunkt 13 wird heute nach der Bekanntgabe der Wahlergebnisse aufgerufen. Die Tagesordnungspunkte 37 a, 37 b sowie 48 werden heute gemeinsam nach Tagesordnungspunkt 13 aufgerufen. Der Tagesordnungspunkt 24 wird morgen als zweiter Punkt aufgerufen. Zu Tagesordnungspunkt 7 wurde eine korrigierte Fassung des Antrags verteilt.

Wird der Ihnen so vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Bemerkungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann gilt die Tagesordnung so als bestätigt.

Ich darf aufrufen den Tagesordnungspunkt 2

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3551 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/4273 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Herr Abgeordneter Hande aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung. Bitte schön, Herr Abgeordneter Hande, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, einen wunderschönen guten Morgen! Ich darf berichten aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zum genannten Gesetzentwurf, dem Fünften Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes.

Durch Beschluss des Landtags in seiner 54. Sitzung am 22. Juli 2021 wurde der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss federführend sowie an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der federführende Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 33. Sitzung am 17. September 2021 und in seiner 34. Sitzung am 15. Oktober 2021 beraten sowie eine schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Der mitberatende Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 25. Sitzung am 21. Oktober 2021 beraten.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf an der Stelle auch auf eine Besonderheit hinweisen, die wir auch im Haushalts- und Finanzausschuss beraten, diskutiert und zu beachten hatten. Der Gesetzentwurf ist nach der Richtlinie der EU 1535 vom 9. September 2015 notifizierungspflichtig. Das heißt, stimmt der Landtag in der jetzt durchzuführenden zweiten Beratung dem Gesetzentwurf zu, wird der Gesetzentwurf vor der Schlussabstimmung erneut an den federführenden Haushalts- und Finanzausschuss zur Durchführung der Notifizierung überwiesen. Das hieße dann in einem Falle keiner Rückmeldung oder ggf. zur Rückmeldung seitens der EU, nach drei Monaten käme dieser Gesetzentwurf erneut in den Thüringer Landtag zurück, um dann in einer dritten Beratung die abschließende Abstimmung durchzuführen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt die Annahme dieses Gesetzentwurfs. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat zunächst für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Abgeordneter Müller.

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Gäste, auch von meiner Seite noch einmal einen schönen guten Morgen, auch wenn wir mit jetzt ziemlich genau einer Stunde Verzögerung erst begonnen haben. Von daher fasse ich mich zu diesem Gesetzentwurf relativ kurz. Das Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes haben wir in einem recht unkomplizierten Verfahren in den Ausschüssen beraten, weil es dabei lediglich um den Start des EU-Notifizierungsverfahrens, das nach EU-Richtlinie 2015/1535 vom 09.09.2015 durchzuführen ist, geht. Diese Notwendigkeit hatten wir bereits im Juli-Plenum besprochen, und um ganz genau zu sein, hatte die Kollegin Merz die Rahmenbedingungen hier ausführlich erläutert. Zur Erinnerung, es handelt sich hierbei um das Online-Glücksspiel, für das wir als Freistaat eine einzelne Lizenz an Lotto Thüringen vergeben können und wollen.

Nachdem sich die Mehrheit der demokratischen Fraktionen im Landtag für eine Version des legalen Online-Glücksspiels ausgesprochen hat, war es unsere Aufgabe, für das Notifizierungsverfahren alle Formalitäten zu erfüllen. Mit dem Abschluss

der zweiten Lesung wird dieser Prozess ausgelöst und ein 16-Punkte-Formular über das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nun an die EUKommission übermittelt. Mit dem Gesetz wird in Thüringen erstmals die Veranstaltung von OnlineCasinospielen durch einen staatlichen Anbieter zugelassen. Durch die Regelung wird die bestehende Nachfrage nach Online-Casinospielen von dem im Online-Bereich bestehenden Schwarzmarkt in einem regulierten und streng kontrollierten Angebot kanalisiert. Das bedeutet konkret, dass das Land Thüringen die Gewähr dafür bietet, dass die Angebote manipulierungsfrei und maßvoll erfolgen. Dies führt im Idealfall zu einer Reduktion der Gefährlichkeit von Online-Casinospielen und dient der Suchtbekämpfung. Wir werden sehen, ob diese Ziele auch wirklich so erfüllt werden und sind gespannt auf die Implementierung und spätere Auswertung durch Lotto Thüringen sowie die Suchtberatung in Thüringen. In diesem Sinne bitte ich für die Regierungsfraktionen von Rot-Rot-Grün um die Zustimmung zum vorliegenden Gesetz. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Kowalleck das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben uns ja in diesem Jahr intensiv mit dem Thema „Glücksspiel“ beschäftigt, insbesondere mit dem Glücksspielstaatsvertrag. Auch wir als CDU haben da verschiedene Hinweise eingebracht. Insbesondere zum Thema „Spielsucht“ muss man Vorkehrungen treffen, und da haben wir unsere Hinweise gegeben, die auch berücksichtigt wurden. Der neue Glücksspielstaatsvertrag – das haben wir eben auch gehört – sieht landesgesetzliche Bestimmungen für Online-Casinospiele vor. Diesem gesetzgeberischen Auftrag wird durch die Neufassung des Thüringer Spielbankgesetzes gefolgt, zu dem wir uns heute an dieser Stelle in der zweiten Beratung befinden.

Die Länder können auf gesetzlicher Grundlage selbst Online-Casinospiele veranstalten oder Konzessionen für die Veranstaltung dieser Spiele vergeben. Hierbei bietet sich aus unserer Sicht aufgrund der besonderen Suchtgefahr dieser Spiele die staatliche Veranstaltung des Online-Casinos an. Somit trägt das Land die Gewähr dafür, dass die Angebote manipulierungsfrei und maßvoll erfolgen. Im Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Glücks

(Abg. Hande)

spielstaatsvertrags, das wir bereits verabschiedet haben, ist eine länderspezifische Ausführung zum künftig zulässigen Angebot von Online-Casino, Online-Poker und virtuellem Automatenspiel enthalten. Ebenfalls wurde hier eine Konkretisierung für das auf den Wirkungsbereich von Thüringen beschränkte Angebot von Online-Casinos im Sinne des § 22 Glücksspielstaatsvertrag getroffen. Aus unserer Sicht ist es zu begrüßen, dass der Markt im Bereich Online-Casino von einem staatlichen Anbieter besetzt werden soll, nicht zuletzt um Thüringen diese Einnahmen zu sichern. Aber ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auch auf dem Thema „Sucht und Spielerschutz“.

Auch das Anhörungsverfahren, das wir im Haushalts- und Finanzausschuss durchgeführt haben, lieferte uns wichtige Hinweise, und wir haben uns intensiv mit den Zuschriften beschäftigt. Der Rechnungshof begrüßt die Schließung der rechtlichen Regelungslücke hinsichtlich der Konzessionsvorgabe an das Land zum Betrieb von Online-Casinospielen. Überdies sind aus seiner Sicht – abgesehen von gegebenenfalls zusätzlichen Einnahmen für die Thüringer Staatslotterie – keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Landeshaushalt erkennbar.

Die Aufnahme des Angebots von Online-Casinospielen in das Erlaubnismodell des Thüringer Spielbankgesetzes ist aus unserer Sicht vor allem hinsichtlich des Spielerschutzes zu begrüßen. Nur durch ein kontrolliertes, legales Angebot dieser Spielformen sind hohe Spieler- und Verbraucherschutzstandards verpflichtend umzusetzen und illegale Angebote nachhaltig zu verhindern. Kurzum: Die Regelungen entsprechend dem Gesetzeswillen in Umsetzung der Vorgaben aus dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 sind wichtig und werden angesichts dieses Gesetzentwurfs umgesetzt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Kemmerich für die Gruppe der FDP.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauer auf der Tribüne – haben wir heute keine, aber an den Bildschirmen vielleicht –, es geht ja um Online-Glücksspiel. Online-Glücksspiel gewinnt immer mehr an Bedeutung, besonders in einer Zeit, wo jeder fast zu jeder Zeit über das Smartphone Zugang zu den digitalen Angeboten hat, insofern auch zu den On

line‑Glücksspielen – sofern das Mobilfunknetz mitspielt, das ist ja immer mal auch ein Glücksspiel, ob ich denn Verbindung habe.

Aber zurück zur Sache: Wichtig ist beim Glücksspiel, dass das Gleichgewicht aus Eigenverantwortung und Suchtprävention gewahrt wird. Auch beim Online‑Glücksspiel geht es um die Bekämpfung von Glücksspielsucht, Jugend- und Spielerschutz, Aufklärung und Prävention, Transparenz und Schutz vor betrügerischen Machenschaften im Spiel. Deshalb müssen wir diesen Punkten höchste Priorität einräumen, um allen Spielern und Spielerinnen ein optimales Spielerlebnis zu bieten.

(Beifall Gruppe der FDP)

Das wird aber nur funktionieren, wenn wir hier die richtige Balance finden. Hierbei dürfen wir einerseits die ganz normalen Spieler und Spielerinnen nicht bevormunden, andererseits müssen wir diejenigen schützen, die sich selbst nicht schützen können.

(Beifall Gruppe der FDP)

Wie Sie in Ihrem Gesetzentwurf richtig schreiben, sieht der neue Glücksspielstaatsvertrag landesgesetzliche Bestimmungen zur virtuellen Nachbildung von Bankhalterspielen und Liveübertragungen von terrestrisch durchgeführten Bankhalterspielen mit Teilnahmemöglichkeit über das Internet, das sogenannte Online-Casinospiel, vor.

Da ist es gut, wenn wir endlich auch eine Regelung für Thüringen finden. Insofern begrüßen wir die Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes und sehen sie als folgerichtig an. Vielen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

Gibt es weitere Wortmeldungen unter diesem Tagesordnungspunkt? Mir liegen von den Abgeordneten keine vor. Dann, Herr Minister Maier, für die Landesregierung. Bitte, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der neue Glücksspielstaatsvertrag hat seit dem 1. Juli 2021 unter anderem einige Neuregelungen für die Spielformen des virtuellen Automatenspiels, des Online‑Pokers sowie des Online-Casinospiels mit sich gebracht. Für Letztere haben die Bundesländer die Möglichkeit erhalten, landesgesetzliche Regelungen zu treffen.

Von dieser Möglichkeit macht der vorliegende Gesetzentwurf Gebrauch, was ich ausdrücklich begrü

(Abg. Kowalleck)

ße. Es ist richtig, auch diese Spielform landesrechtlich in den Blick zu nehmen, um alle Bereiche, die von der Öffnung des neuen Staatsvertrags betroffen sind, auch zu regulieren.

Online-Casinospiele sind virtuelle Nachbildungen von Spielbankenspielen, sogenannten Bankhalterspielen. Deren Zulassung soll in Anlehnung an das Regelsystem für stationäre Spielbanken in dem jeweiligen Bundesland erfolgen. Da Thüringen derzeit keine Spielbank hat und auch keine betrieben wird, kann landesgesetzlich eine neue Festlegung stattfinden.

Der Entwurf sieht hierfür eine staatliche Monopolveranstaltung vor. Aufgrund der besonderen Gefährlichkeit dieser Spiele bietet sich dies an, da die Verantwortlichkeit des Landes die Gewähr dafür bietet, dass die Spiele manipulierungsfrei und maßvoll erfolgen. Für die Zulassung und Durchführung solcher Spiele kann durch die zuständige Aufsichtsbehörde – in diesem Fall durch das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales – auf Antrag eine Spielerlaubnis erteilt werden, die mit entsprechenden Auflagen und Nebenbestimmungen das höchstmögliche Niveau an Spieler- und Jugendschutz gewährleisten kann. Dieses Verfahren entspricht dem Verfahren bei der Thüringer Staatslotterie und hat sich bewährt.

Es ist zu begrüßen, dass auch die europarechtliche Notifizierungspflicht dieser Bestimmung bereits mitbedacht wurde und seitens des federführenden Ausschusses und der Landtagsverwaltung entsprechende Vorbereitungen getroffen wurden.

Ich werbe dafür, dass mit diesem Gesetzentwurf Online-Casinospiele künftig maßvoll und legal durch einen staatlichen Veranstalter in Thüringen angeboten werden können und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.