Ich werbe dafür, dass mit diesem Gesetzentwurf Online-Casinospiele künftig maßvoll und legal durch einen staatlichen Veranstalter in Thüringen angeboten werden können und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann treten wir in die Abstimmung ein. Der Hinweis zunächst an Sie: Bei dem zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf handelt es sich um einen Anwendungsfall des § 60a der Geschäftsordnung. Danach wird also der Gesetzentwurf vor der Schlussabstimmung erneut an den federführenden Ausschuss zur Durchführung eines Informationsverfahrens gemäß Richtlinie der EU vom 9. September 2015 überwiesen, wenn der Landtag dem Gesetzentwurf in der zweiten Beratung zustimmt.
Wir stimmen gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung direkt über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/3551 ab, da die Beschlussempfehlung die Annahme des Gesetzentwurfs empfiehlt. Wer für die Annahme ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU, die Gruppe der FDP und Frau Dr. Bergner. Wer ist gegen den Gesetzentwurf? Da sehe ich niemanden. Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit ist der Gesetzentwurf in der zweiten Beratung angenommen und gemäß § 60a Abs. 1 der Geschäftsordnung erneut an den Haushaltsund Finanzausschuss überwiesen. Die dritte Beratung erfolgt gemäß § 60a Abs. 2 der Geschäftsordnung nach Ablauf der Stillhaltefrist gemäß Artikel 6 der Richtlinie 2015/1535 der EU.
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3375 - ERSTE BERATUNG
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Bitte schön, Frau Abgeordnete Hoffmann, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer vor dem Livestream und oben auf der Tribüne, mit der Verabschiedung des Thüringer Klimagesetzes Ende 2018 wurden wohlklingende Ziele vereinbart. Doch auch wenn Maßnahmen gegen Klimawandel getroffen werden müssen, so sollten sie nicht zulasten der Umwelt und der Gesellschaft gehen. Hier genau an diesem Punkt gehört das Gesetz auf den Prüfstand, zumal die Klimakonferenz in Glasgow gezeigt hat, dass deutsche Selbstgeißelung niemanden dazu bewegt, es uns gleichzutun und Klimaschutz nicht automatisch Umweltschutz bedeutet.
Gezeichnet von einem Hitzesommer war 2018 der Wunsch wohl groß, per Beschluss einen tiefgreifenden Einschnitt in die Wirtschaft, Thüringer Energieversorgung und Landschaft vorzunehmen und dies ohne Folgenabschätzung, vielleicht auch nur zu Vorzeigezwecken im Gefolge des Klimaschutz
plans und der Energiewende, um die uns jedoch kein Land der Welt beneidet. Das erklärt womöglich auch, dass das Gesetz an vielen Stellen unkonkret bis schwammig in seiner Formulierung bleibt und sich auch widerspricht, so in § 10 Punkt 2, ich zitiere: „Zur Begrenzung der negativen Folgen des Klimawandels ergreifen die jeweils zuständigen Stellen im Rahmen ihrer Möglichkeiten die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen.“ Soll durch solche und ähnliche Sätze nur das Narrativ bedient werden, dass der Mensch allein verantwortlich für den Klimawandel wäre,
um den Thüringern durch das Einreden eines schlechten Gewissens die Transformationen, wie Strompreisverteuerung, Bürokratie, Landschaftsverspargelung, widersinnige Dämmungsvorschriften sowie die Klimakostenübernahme schmackhaft zu machen? Es soll per Gesetz Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel geben. Dies bejahen wir, sofern es sich dabei um konkrete Maßnahmen handelt, wie Waldumbau, Schaffung von Renaturierungsflächen, Verringerung von Versiegelungen, Ressourcenschonung, Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten.
Es ist aber abzulehnen, wenn dadurch nur linksgrüne Vorfeldorganisationen und Windparkbetreiber profitieren, die sich vom Ausbau der Erneuerbaren den großen Reibach versprechen.
Weiterhin wurde eine hundertprozentige Energieversorgung Thüringens aus einem eigenen Mix erneuerbarer Energien bis 2040 angezielt, was angesichts einer nach wie vor unsicheren Speichermöglichkeit trotz etwaiger Forschungsprojekte wie in Jena oder Prototypen in Großrettbach – sagen wir mal – ambitioniert war und die Versorgungssicherheit gefährdet.
Es handelt sich beim Thüringer Klimagesetz indes um schwerwiegende Eingriffe in die Thüringer Landschaft, denn um den Windkraftausbau voranzutreiben, wurde 1 Prozent der Thüringer Landesfläche für diese Industrialisierung per Gesetz vorgeschrieben in § 4 Abs. 2. Das sind etliche Quadratkilometer zubetoniert, versiegelt für viele Jahre und mit Rotoren auf einem Stahlgerüst, die unsere heimische Vogelwelt gefährden. Und hier liegt ein, wenn nicht der zentrale Widerspruch
des Klimagesetzes zum Umweltschutz vor. Ich zitiere dazu aus der Verfassung des Freistaats Thüringen, Artikel 31 Abs. 2, auf den sich das Klimagesetz bezieht: „Der Naturhaushalt und seine Funktionstüchtigkeit sind zu schützen. Die heimischen Tier- und Pflanzenarten sowie besonders wertvolle Landschaften und Flächen sind zu erhalten und unter Schutz zu stellen. Das Land und seine Gebietskörperschaften wirken darauf hin, dass von Menschen verursachte Umweltschäden im Rahmen des Möglichen beseitigt oder ausgeglichen werden.“
Ein 30-Tonnen-Fundament in der Landschaft, das vom Wind abhängigen Strom erzeugt und dabei keine Rücksicht auf Greifvögel und die Gesundheit der Menschen nimmt, kann man durchaus als vom Menschen verursachten Umweltschaden bezeichnen.
In Frankreich wurde immerhin einem Paar durch das Gericht Recht zugesprochen, das unter dem Turbinensyndrom litt. Ich zitiere weiter aus Artikel 31 Abs. 1 der Thüringer Verfassung: „Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen ist Aufgabe des Freistaats und seiner Bewohner.“ Das schließt die Natur und die Bewohner des ländlichen Raums ein.
Die Bevölkerung des ländlichen Raums jedenfalls wird sich eher mit dem Erhalt ihrer Heimat identifizieren, als mit der Festschreibung von 1 Prozent der Thüringer Landesfläche für die volatile Energieerzeugungsart Windkraft, Strompreiserhöhung inklusive. Kurzum: Das Thüringer Klimagesetz erfüllt seinen Anspruch nicht, speist die Bürger mit Monitoring-Vorhaben ab und bewirkt gravierende Umweltschäden. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Damen und Herren, werte Präsidentin! Ich möchte in meiner Rede zunächst Sie, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, ansprechen und etwas mit dem aufräumen, was Sie gerade gehört haben, und Sie möglicherweise aufwecken, sollten Sie gerade ein
geschlafen sein, da diese Debatte tatsächlich sehr wichtig ist und es um eine sehr wichtige Angelegenheit geht.
Natürlich möchte ich Sie an dieser Stelle auch sehr herzlich willkommen heißen zu dieser Debatte. Im vorliegenden Tagesordnungspunkt geht es also um das Thüringer Klimagesetz. Das sollten Sie vielleicht wissen, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer: Erst 2018 hat der Thüringer Landtag dieses Gesetz beschlossen und hat damit als erstes Land der neuen Bundesländer so ein Papier vorgelegt. Und das war gut, denn damit haben wir jetzt einen konkreten Rahmen für klimafreundliches Handeln vereinbart und verbindliche Ziele zur Treibhausgasminderung gesetzt. Da geht es um ganz konkrete Dinge, zum Beispiel um Anforderungen an die zukünftige Energieversorgung. Es geht auch um unser Ziel, einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu bauen, zu sanieren, und wir reden auch unter anderem über den öffentlichen Personennahverkehr. Es geht also um ganz konkrete Dinge, die Sie zu Hause betreffen, die jeden und jede einzelne Person in Thüringen betreffen.
Nun hat die AfD vor einigen Monaten eingereicht, dass dieses wichtige Klimagesetz aufgehoben werden soll. Damit beschäftigen wir uns an dieser Stelle. Noch mal konkret: Es geht der AfD nicht darum, das Gesetz zu ergänzen, zu erweitern, zu korrigieren, wie gerade eben gesagt worden ist, es geht nicht darum, konkrete Änderungsvorschläge einzureichen, das Gesetz – das sehr jung ist – soll einfach gelöscht werden.
Ich will Ihnen sagen, warum das quasi eine politische Bankrotterklärung ist. Es geht der AfD nicht um die Bewältigung eines Problems, das immer mehr Menschen auch in Thüringen trifft. Ich will Sie mal an die Folgen der Starkregenereignisse in Thüringen erinnern, an die Menschen, die ihr Zuhause verloren haben, an die Menschen, die zukünftig ihr Zuhause verlieren könnten. Nein, es geht der AfD nicht um diese Menschen, wie Sie gerade eben beschrieben haben, es geht Ihnen um pure Selbstdarstellung.
Mir ist schon klar, dass die AfD einzig und allein solche Anträge vorlegt, damit sie mal wieder eine nette Pressemitteilung rausgeben kann. Das machen Sie ja permanent, sich irgendein Thema raussuchen mit genügend Provokationspotenzial und dann dieses Thema ins Unendliche zu verkürzen, um dann wieder einen kleinen Öffentlichkeitsmoment für sich zu haben. Obwohl Sie eigentlich ja
mittlerweile begriffen haben müssten, dass Ihre Anträge, Ihre Gesetze nicht einfach nur ein Tweet oder irgendein Post auf Facebook sind, mit dem Sie mal eben wieder etwas Öl ins Feuer gießen könnten. Das, was Sie hier zu Papier bringen, hat tatsächlich Einfluss auf das Leben der Menschen. Irre, wie man mit diesem Wissen so ein Gesetz abschaffen will.
Zweitens ärgert mich die Initiative der AfD, weil Sie die Menschen damit bewusst verunsichern wollen. Ich kann darauf mal genauer eingehen. Weder in Ihrem Gesetz selbst noch eben in der Begründung verlieren Sie ein Wort zu den Gesetzen des Bundes, zu Verpflichtungen des Klimaabkommens. Kein Wort zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – darauf gehe ich dann später noch ein –, kein Wort zu den Grundlagen, die uns als Land zu Recht binden, weil das Ihr sogenanntes Gesetz, Ihren sogenannten Entwurf nämlich obsolet machen würde. Und bei aller Fantasie – und ich halte wirklich nichts von Ihrer Arbeit –, aber so verschroben können selbst Sie nicht sein, dass an Ihnen vorbeigegangen ist, dass wir dazu verpflichtet sind, das Klima und damit auch unsere Umwelt zu schützen.
Also ist das, was Sie hier tun, wie immer pure Provokation, pure Irrlichter, die Sie hier von sich geben, damit Sie mal wieder ganz kurz glänzen können.
Ich will Ihnen eins sagen: Ich glaube Ihnen das nicht. Ich nehme Ihren Irrsinn nicht ernst, dass Sie noch immer nicht an den menschengemachten Klimawandel glauben, dass Sie ernsthaft nicht begreifen, welchen Einfluss CO2 hat und warum wir Treibhausgase eindämmen sollen. Ihnen Dummheit zu attestieren, das würde Ihnen gerade recht kommen.
Ich glaube, Sie sind einfach nicht in der Lage, Schlussfolgerungen zu ziehen, und Klimaschutz ist Ihnen einfach zu wenig sexy, zu wenig aufregend, es passt nicht auf einen Ihrer verschrobenen, zu kleinen, blauen A5-Flyer, und deswegen leugnen Sie lieber, statt zu lösen.
Ein Klimagesetz, sehr geehrte Damen und Herren, das braucht nämlich Seiten über Seiten. Der Maßnahmenkatalog, das war viel Arbeit. Aber Ihre Propaganda, dafür haben Sie genau einen einzigen Satz gebraucht. Ich zitiere aus Ihrem Antrag: „Lösung: Das Thüringer Gesetz zum Klimaschutz und
Wahnsinn. Das können Sie direkt vertwittern. Für diesen Schmarrn brauchen Sie nicht mal eine Kürzung.