Protokoll der Sitzung vom 18.11.2021

Herr Höcke, ich ermahne Sie, die Maske zu tragen.

(Beifall DIE LINKE)

Gut, finde ich auch.

(Abg. Gottweiss)

Ihren Gesetzentwurf – ich fange noch mal an – begründen Sie damit, Thüringen könne das Weltklima ohnehin nicht retten, und jegliche Bemühungen dazu seien eine unnötige Belastung für Menschen und Wirtschaft. Diese Haltung ist nicht nur ignorant, sie ist verantwortungslos, auch und insbesondere für die zukünftigen Generationen in Thüringen, denn gerade erst vor wenigen Tagen hat doch die Weltklimakonferenz in Glasgow deutlich gemacht: Wir müssen handeln – schnell und immer entschlossener. Dieser Grundsatz wird auch durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Sommer dieses Jahres deutlich. Der Staat ist in der Pflicht, ambitionierten Klimaschutz durchzusetzen, um Menschen heute, aber auch künftige Generationen, vor den Auswirkungen eines ungebremsten Klimawandels zu schützen und so auch zukünftig Freiheitsrechte zu sichern.

Dafür ist es nötig, die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen und die globalen Emissionen bis spätestens zur Mitte des Jahrhunderts auf Netto-Null zu bringen und auf dem Weg dorthin nicht mehr Treibhausgase auszustoßen, als das System Erde überhaupt noch erträgt. Darauf haben sich im Pariser Abkommen die Staaten der Weltgemeinschaft verständigt und arbeiten inzwischen ja auch mit einer nie dagewesenen Dynamik daran, wenn ich beispielsweise noch mal daran erinnere, dass es neue Klimaziele der EU, der USA oder auch Chinas gibt.

Als Staat mit besonders hohen Emissionen in der Historie und großer wirtschaftlicher Stärke steht unserem Land in dieser Verantwortung eine besondere Pflicht zu. Wir als SPD tun das schon seit Jahrzehnten. Das von der SPD auf den Weg gebrachte Erneuerbare-Energien-Gesetz hat Maßstäbe für die Energiewende gesetzt – nicht nur in Deutschland, sondern global. Zudem ist der Klimaschutz seit 2019 auf Initiative der SPD in Deutschland Gesetz. Mit Beschluss des Thüringer Landtags vom 14.12.2018 haben wir in Thüringen als erstes der neuen Bundesländer auch ein Länderklimagesetz. Wir haben also einen Plan, um die ökologische Transformation mit der Schaffung von Arbeitsplätzen und neuem Wohlstand zu verbinden und dafür zu sorgen, dass wir Vorbild bei klimafreundlichen Innovationen werden. Das haben wir mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und den zahlreichen, insbesondere im Handwerk, entstandenen, gesicherten Jobs schon gezeigt.

Wir lassen es nicht zu, dass der Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen und der gerecht zu verteilende Wohlstand gegeneinander ausgespielt werden. Für uns geht das eine nur mit dem anderen. Statt in den Rückspiegel zu schauen und die

Notwendigkeit von Klimaschutz zu leugnen, wie Sie von der AfD es tun, gehen wir die nötigen Transformationen mutig an und sorgen dafür, dass es für alle Menschen in unserem Land die passende Lösung für eine klimagerechte Zukunft gibt: für Pendlerinnen und Pendler, für Menschen im ländlichen Raum, für Mieterinnen und Mieter, für Menschen mit unsanierten Häusern und Menschen mit niedrigem Einkommen. Um das zu schaffen, müssen alle ihren Beitrag leisten: große Unternehmen, der Bund genauso wie die Länder und Kommunen – damit auch wir in Thüringen. Die Abschaffung des Klimagesetzes ist keine Alternative, weshalb wir diesen Antrag ablehnen. Stattdessen brauchen wir ein ambitioniertes Klimagesetz, das mutige und sozial gerechte Maßnahmen festlegt und Thüringen bereits 2035 klimaneutral macht. Das sind wir den zukünftigen Generationen schuldig. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat für die Fraktion der AfD Frau Abgeordnete Hoffmann.

Frau Präsidentin, liebe Kollegen und Zuschauer! Herr Gottweiss, vor lauter Franz Josef Strauß haben Sie vergessen zu erwähnen, dass die CDUFraktion vor drei Jahren das Gesetz abgelehnt hat.

(Beifall AfD)

In der Begründung unserer Forderung nach Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes bin ich auf Widersprüche eingegangen. Hier will ich anschließen mit § 2 Abs. 3, ich zitiere: „Die Bürger sollen an der Planung und Umsetzung des Klimaschutzes und der Anpassung an die Folgen des Klimawandels auf Landesebene beteiligt werden. Das betrifft sowohl eine Teilnahme an Verfahren als auch die Möglichkeit einer Teilhabe an Projekten und Maßnahmen des Klimaschutzes.“ Die vielen Bürgerinitiativen, die sich seit der Verabschiedung des Gesetzes gegründet haben, die Petitionen einreichen und alles unternehmen, um ihre Heimat zu erhalten, dürften sich angesichts dieser Aussagen veralbert fühlen. Denn wie und wo fließt denn hier Widerstand ein? Und ist die Tatsache, dass sie nicht ernst genommen werden, nicht Ausdruck, dass das Thüringer Klimagesetz gar nicht der Umwelt dient?

(Beifall AfD)

All diese Bürgerinitiativen und die betroffenen Bürger leiden unter der Festschreibung des 1-Prozent

(Abg. Möller)

Ziels. Das wird nicht besser, wenn Windparkbetreiber den Gemeinden die Industrialisierung ihrer Heimat mit Geld versüßen wollen. Etwa 840 Windanlagen aktuell entsprechen noch lange nicht dem 1-Prozent-Ziel. Der Widerstand gegen weitere Anlagen wächst mit der Naturverschandelung. In Jena mag einen das nicht kümmern, in Südthüringen aber schon. Feststeht, dass das Klimagesetz nicht nur Thüringer Landschaften opfert, sondern dass es auch ohne Rücksicht auf regionale Besonderheiten in die Arbeit der Planungsgemeinschaften eingreift. Das wurde in der Anhörung zum Gesetzentwurf auch deutlich gesagt. Wir alle sind uns einig, dass wir mehr für den Umweltschutz tun müssen. Mit Begriffen wie Klimaneutralität, also null CO2 – sagen Sie das mal Ihrer Lunge –, werden aber nur gut vermarktbare Positionen geübt ohne Substanz und das ist Ausdruck einer Hybris, von hieraus den Rest der Welt retten zu können, der sich dem deutschen Energieausstieg nicht anschließen will.

(Beifall AfD)

Kommen wir zu Folgen, die durch das Klimagesetz entstehen oder negativ verschärft werden können und wo das Gesetz einer Beweislast des Nutzens unterliegen sollte. Wirtschaft, Unternehmen, Mittelstand, Bauen, Wohnkosten, Freiheit von Gebäudeeigentümern, Ressourcenverbrauch durch Wärmedämmung, Wettbewerbsfähigkeit, Wirtschaftsstandort Thüringen. Dazu zitiere ich aus der Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrie- und Handelskammern zum Entwurf des Klimagesetzes: „Aus Sicht der Thüringer IHKs ist es wichtig, einseitige thüringenspezifische verpflichtende Belastungen für die Wirtschaft, denen Mitbewerber nicht unterliegen und die so zu Wettbewerbsverzerrungen führen können, zu verhindern.“ Und weiter: „Deshalb lehnen die Thüringer IHKs als Vertretende der regionalen Wirtschaft im Freistaat den Gesetzentwurf ab, da es keines Landesgesetzes bedarf.“

(Beifall AfD)

Ebenso kritische Aussagen zu Bürokratie, schwammigen Begrifflichkeiten wie „klimaneutraler Wohnungsbestand“, zu fehlenden Förderprogrammen, zu Zwang und mit Kritik an fehlender Einbindung von Verbänden kamen von der Wohnungswirtschaft Thüringen, dem Verband der Thüringer Wohnungsund Immobilienwirtschaft, dem Bauernverband, der Ingenieurkammer, dem Verband kommunaler Unternehmer, dem Verband der Wirtschaft Thüringens, dem Gemeinde- und Städtebund und dem Landkreistag. Sie alle wurden ignoriert. Nun haben die Industrie- und Handelskammern den Begriff „Belastung durch Bürokratie“, insbesondere durch Meldepflichten, Wirtschaftlichkeit und Wettbewerb

angesprochen. Inwieweit ist man seitens der Landesregierung inzwischen zu der Erkenntnis gelangt, dass hier durch das Gesetz einseitige Belastungen zum Nachteil Thüringens vorliegen? Stichwort „fehlende Bagatellgrenze für kleine Unternehmen“. Und wie will man dagegen vorgehen? Belastungen, zu denen sich dann noch der horrende Strompreis gesellt, was sich wiederum auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirkt und Folge der EEG-Umlage ist. Sähe es hier vielleicht anders aus, wenn man Gaskraftwerke nicht verteufeln würde und die Forschungen zu abfallfreien Kernkraftwerken nicht durch die Abschaltung unmöglich gemacht hätte, wenn Technologieoffenheit praktiziert werden würde statt auf einseitige Positionierung für wacklige Energieerzeugung zu setzen?

(Beifall AfD)

2000 lag der Preis für die Kilowattstunde bei 14 Cent, heute liegt er bei fast 32 Cent. Der Strompreis trifft nicht nur Unternehmen, die abwandern, sondern auch Private sind betroffen und insbesondere einkommensschwache Haushalte und Familien, wie wir gestern schon gehört haben. Ursache: unter anderem die EEG-Umlage. So geht keine verantwortungsvolle und erklärende Politik.

(Beifall AfD)

Ich zitiere aus dem Landesstatistikamt vom September des Jahres: „Thüringen muss seinen Energiebedarf vorrangig durch Bezüge aus anderen Ländern decken. Die Summe der Bezüge betrug im betrachteten Jahr 2018 181.000 Terajoule. Dabei hat der Freistaat bei der einheimischen Energiegewinnung einen Rückgang zu verzeichnen. So wurden 58.000 Terajoule als Energievolumen der nutzbar gemachten Energieträger in Thüringen selbst gewonnen, erzeugt oder auch gefördert. Der Anteil der erneuerbaren Energieträger am Primärenergieverbrauch verringerte sich um 2,7 Prozentpunkte auf 23,6 Prozent. So bestimmten anteilig nach wie vor der Erdgasverbrauch sowie der Verbrauch von Mineralöl den Primärenergieverbrauch.“

Wie viel Windkraftanlagen für 100 Prozent aus eigenen Erneuerbaren 2040 sollen es eigentlich sein und wie groß ist die Gefahr eines Blackouts?

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: In Dänemark sind wir bei 70 Prozent und …!)

Schädlich ist das Gesetz also für die Thüringer Wirtschaft, wie die Automobilbranche, die Umwelt, den ländlichen Raum und das Sozialleben. In § 10 Abs. 3 des Gesetzes steht: „Die Maßnahmen nach Absatz 2 dienen insbesondere der Gefahrenvorsorge und -abwehr, der Gesundheit des Einzelnen und der Allgemeinheit, dem Erhalt der natürlichen Le

bensgrundlagen sowie der Förderung einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft.“

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Fahren Sie mal nach Skandinavien und schauen sich das mal an!)

Diesem proklamierten Anspruch wird das Gesetz nicht gerecht.

(Beifall AfD)

Es braucht kein zusätzliches Gesetz mit zahlreichen Instrumenten, dessen Umsetzung durch Extraposten Millionen kostet, das Thüringen schadet, der Umwelt nicht hilft und ein Affront gegen die Physik ist.

2018 wurde das mit den Stimmen von Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen verabschiedet, die AfD‑Fraktion war dagegen, auch die CDU. Wir fordern jetzt die Aufhebung. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält das Wort Frau Abgeordnete Wahl.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man sich fragt, welches Einstellungsmuster dem vorliegenden Antrag der AfD-Fraktion zugrunde liegt, kommt man leider zu einer ziemlich traurigen Feststellung: Es ist eine Mischung aus Wissenschaftsleugnung, Realitätsflucht und der Weigerung, sich mit Fragen wie der Generationengerechtigkeit ernsthaft auseinanderzusetzen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Anders ist es kaum zu erklären, wie man nach dem im April bekanntgegebenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts einen solchen Gesetzentwurf ins parlamentarische Verfahren einbringen kann.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Denn mit dem höchstrichterlichen Beschluss wurde ja schließlich eine Verpflichtung zum Klimaschutz aus den Grundrechten selbst hergeleitet. Wenn wir heute nicht massiv CO2-Emissionen senken, schränken wir damit die Freiheit und die Handlungsmöglichkeiten künftiger Generationen drastisch ein. Ihr Antrag ist also nicht nur klimafeindlich, sondern auch verfassungswidrig.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Zunächst ein paar Worte zum Inhalt des Gesetzentwurfs: Entgegen aller wissenschaftlichen Erkenntnisse leugnet die AfD hiermit mal wieder den Einfluss des Menschen auf die Erderhitzung. Und, Frau Hoffmann, wenn Ihnen der Umweltschutz wirklich am Herzen liegen würde, dann stimmt es natürlich, dass Flächenversiegelung, Mikroplastik oder Überdüngung hier einen Einfluss haben. Aber Sie verkennen eben den großen Zusammenhang, dass alle Studien zeigen, dass die Klimakrise der entscheidende Faktor ist, der zum Massensterben der Arten beitragen wird, der einfach einen so erheblichen Einfluss auf die Ökosysteme hat, dass – wenn wir diesen globalen Zusammenhang von Klimakrise nicht ernst nehmen – unsere Bestrebungen, hier Umweltschutz in Thüringen zu machen, ins Leere laufen. Deswegen müssen Sie entweder diesen Fakt ernst nehmen und hier zurück zur Logik zurückkehren oder Sie können es bleiben lassen, weil Ihre Politik damit rein gar nichts ändert.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die AfD-Fraktion greift hier auf die beliebte Argumentation zurück, dass Thüringen ja global gesehen so klein wäre, dass es überhaupt keinen Einfluss auf das Klima hätte. Diese Argumentation ist so stupide wie durchsichtig. Natürlich kann man globale CO2-Emissionen immer weiter herunterrechnen, sodass der Anteil immer kleiner wird. Die EU mit Großbritannien verursacht rund 10 Prozent der Emissionen, Deutschland 2 Prozent, Thüringen 0,03, und Erfurt ist im Promillebereich. Das ist einfache Mathematik. Nur, meine Damen und Herren, reicht Mathematik nicht aus, um die Welt auch zu verstehen. Denn die Sache ist doch, wenn jedes Land auf der Welt so argumentieren würde, dann würde nie jemand damit beginnen, Klimaschutz zu machen. Fakt ist aber, in Deutschland lebt 1 Prozent der Menschheit. Deutschland verursacht aber 2 Prozent der Emissionen. Wenn man daher annimmt, dass jeder Mensch gleich viel wert ist, dann ist klar, dass wir pro Kopf doppelt so viel emittieren und daher mit die größte Verantwortung haben, schnell Treibhausgas-Emissionen zu senken.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage vom Abgeordneten Thrum?

Da meine Redezeit sehr kurz ist, nicht.

(Abg. Hoffmann)