Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, ich heiße Sie alle ganz herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne.
Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream.
Wir haben heute Geburtstagskinder, nämlich Herrn Abgeordneten Christoph Zippel. Herzlichen Glückwunsch, alles Gute, bleiben Sie gesund!
Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, kennen Sie die wandelnde Geschäftsordnung? Das ist Herr Gehrke, und Herr Gehrke hat auch heute Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch an Herrn Gehrke, alles Gute! Bleiben auch Sie gesund!
Wir erinnern uns sicher, dass Sie mit dem damaligen Präsidenten des Landtags, Herrn Müller, bei der Unterzeichnung der Verfassungsurkunde auf der Wartburg dabei waren. Das Bild hat ja historische Bedeutung erlangt. Also alles Gute!
Und wenn wir einmal dabei sind: Wenn das Leben sauer ist, streu Zucker darauf! – ein kleiner Gruß der Präsidentin auf Ihrem Tisch, etwas, um das Leben zu versüßen und
Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Reinhardt. Die Redeliste führt Herr Abgeordneter Gottweiss.
Für die heutige Sitzung haben sich Frau Abgeordnete Dr. Klisch, Herr Abgeordneter Dr. Lauerwald, Frau Abgeordnete Dr. Lukin, Frau Abgeordnete Tasch, Herr Abgeordneter Thrum, Frau Abgeordnete Dr. Wagler, Herr Abgeordneter Worm, Herr Minister Maier, Frau Ministerin Siegesmund entschuldigt; auch noch heute Morgen gemeldet: Herr Abgeordneter Walk und Herr Abgeordneter Höcke.
Gemäß den Festlegungen zur Tagesordnung sollen heute in folgender Reihenfolge aufgerufen werden: der Tagesordnungspunkt 32 als erster Punkt, der Tagesordnungspunkt 8 a als zweiter Punkt, der Tagesordnungspunkt 3 als dritter Punkt, der Tagesordnungspunkt 8 als vierter Punkt, da dieser vor der Mittagspause aufgerufen werden soll.
Weiterhin sollen folgende Tagesordnungspunkte aufgerufen werden: die Tagesordnungspunkte 9 bis 13 aufgrund der Regelung in § 55 Abs. 2 der Geschäftsordnung, die Tagesordnungspunkte 4, 6 sowie 14 und 15.
Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 18, 20, 23, 24 und 25 werden heute nach der Mittagspause erneut aufgerufen. Während der Auszählung der Stimmen wird die Fragestunde fortgesetzt.
Nach dem derzeitigen Stand der Abarbeitung der Tagesordnung erscheint es möglich, dass unter Berücksichtigung des vereinbarten Endes der heutigen Plenarsitzung nicht alle Punkte zum Aufruf werden kommen können. Um diesen Zielkonflikt zu lösen, gehe ich davon aus, dass keiner von den betroffenen Einbringerinnen bzw. Einbringern der Feststellung widerspricht, dass die Zustimmung zur Überschreitung der Beratungsfrist zu denjenigen Tagesordnungspunkten vorliegt, die aufgerufen werden müssten, heute aber nicht mehr aufgerufen werden können. Darf ich davon ausgehen? Erhebt sich Widerspruch? Das ist nicht der Fall.
Dann frage ich an der Stelle: Wird der vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Das kann ich nicht erkennen. Dann verfahren wir entsprechend dieser Tagesordnung.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/4172 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/4585 -
Das Wort hat Herr Abgeordneter Emde aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung. Bitte schön, Herr Emde.
Danke, Frau Präsidentin. Ich bin schon mal nach vorn gelaufen, damit es schnell geht. Wir wollen heute ja einiges schaffen. Ich hoffe, den Tagesordnungspunkt 6 schaffen wir auf alle Fälle,
denn ich habe den Haushaltsausschuss schon mal für Mittag eingeladen. Wir schaffen mindestens einen Vorratsbeschluss, damit dann die entsprechende Anhörung für den Zuschlag für die Beamten erfolgen kann. Das ist kommunalrelevant, deswegen müssen wir anhören.
Ich bin jetzt aber hier vorn, um die Beschlussempfehlung zur Beratung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes zu geben. Wir haben das im Haushalts- und Finanzausschuss insgesamt dreimal beraten. Es wurde auch in die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände gegeben.
Ihnen liegt jetzt die Beschlussempfehlung in Drucksache 7/4585 vor. Wie Sie sehen, hat der Gesetzentwurf doch eine Veränderung erfahren. Die Landesregierung hatte bloß um die Verlängerung um ein Jahr gebeten. Wir haben jetzt diesen Corona-Pandemie-Hilfefonds per Beschlussempfehlung nicht nur um ein Jahr verlängert, sondern auch die Rahmenbedingungen etwas verändert. Wir haben uns auch entsprechend an dem Gerichtsurteil des Verfassungsgerichtshofs in Hessen orientiert. Es gab dazu auch ein Gutachten unseres Wissenschaftlichen Dienstes. Wir haben jetzt also versucht, zum einen den Verwendungszweck etwas enger einzugrenzen. Das wird uns dann auch noch mal ereilen, wenn wir den neuen Wirtschaftsplan beraten. Die Finanzministerin will uns den zeitnah zum Beginn des Jahres vorlegen. Auch dort wird darauf zu achten sein, dass sich der Verwendungszweck unmittelbar an der Bekämpfung der Pandemiefolgen orientiert. Wir werden also Anfang des kommenden Jahres auch eine Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses zu diesem Zwecke haben, damit die übertragenen Mittel – ca. 50 Millionen Euro werden wohl ins nächste Jahr übertragen werden können – dann entsprechend verwandt werden können. Es ging außerdem darum, die Beteiligung des Parlaments an der Verausgabung der Mittel, an der Bereitstellung der Mittel zu stärken. Deswegen wird der Haushaltsund Finanzausschuss zu diesem Thema und zu dem Wirtschaftsplan in öffentlicher Sitzung tagen. Er wird nicht nur über den Wirtschaftsplan des Sondervermögens beschließen, sondern ihn auch beraten. Wir bitten um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung und zum Gesetz.
Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat zunächst Herr Abgeordneter Kowalleck für die CDU-Fraktion.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe mich gerade für die süßen Weihnachtsgeschenke revanchiert, als Saalfelder natürlich mit einem Saalfelder Bier – vielleicht nicht unbedingt am Morgen, aber zum Feierabend bietet sich das dann durchaus an.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Corona-Pandemie stellt uns vor große Aufgaben. Das sehen wir im Gesundheitsbereich, bei der Bildung, in der Wirtschaft, dem gesellschaftlichen Zusammenhalt und insbesondere bei den finanziellen Herausforderungen. Wir beschäftigen uns mittlerweile seit vielen Monaten mit diesen Herausforderungen. Das war auch ein wichtiges Thema in den bisherigen Debatten der aktuellen Landtagssitzung.
Durch die vorliegenden Änderungen soll die Laufzeit des Sondervermögens auf das Ende des Jahres 2022 verlängert werden. Ziel ist damit, für die betroffenen Maßnahmen eine realistische und zeitnahe Umsetzung zu ermöglichen. Die Investitionen sollen damit auch zur Wiederbelebung und nachhaltig zur Stabilisierung der Wirtschaft in Thüringen beitragen. Sie wissen, wir haben gerade auch im aktuellen Sondervermögen wichtige Dinge auf den Weg gebracht, erst in dieser Woche gerade in Richtung der Testung für Kindergärten mehr Geld zur Verfügung gestellt und auch für unsere Kommunen für die Kurorte wichtige finanzielle Mittel freigegeben, ebenso über das gesamte Jahr – das wissen Sie – gerade im Bereich Bildung und Wirtschaft unterstützt. Das ist eine Aufgabe, der wir uns weiterhin stellen. Das zeigt auch der vorliegende Tagesordnungspunkt.
Meine Damen und Herren, die späte Einbringung des Haushalts 2022 durch die Landesregierung führte dazu, dass wir in Thüringen eben keine Flexibilität im Januar und Februar Anfang dieses Jahres haben. Das war ein wichtiges Anliegen für uns, dass gerade auch mit dem Haushalt Gelder zur Verfügung stehen. Aufgrund der Zeitschiene – das habe ich gesagt – ist das nun nicht der Fall und wir
Für uns ist es ein wichtiges Anliegen, dass dieser Termin festgesetzt wurde und das Sondervermögen nicht darüber hinaus zur Verfügung steht. Wir sagen auch: Die finanziellen Mittel sind für uns im Landtag im Landeshaushalt zur Verfügung zu stellen und aufgrund der momentanen Situation – das ist klar – müssen wir dieses Sondervermögen erweitern. Wir haben der Verlängerung im Vorfeld auch schon zugestimmt, weil es für uns wichtig ist, hier die finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Trotzdem haben wir gesagt, wir müssen die Erkenntnisse aus Hessen nicht außer Acht lassen und haben dazu eine gutachterliche Stellungnahme zu den Auswirkungen des Urteils des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen über das Sondervermögen nachgefragt. Der Wissenschaftliche Dienst hat uns auch auf den Weg gegeben, dass wir gerade die Beteiligung des Parlaments im Sondervermögen insbesondere beachten müssen. Das war für uns ein wichtiges Anliegen,
dass gerade auch das Parlament beteiligt wird – der Vorsitzende des Ausschusses hat es gesagt –, indem wir in der Sitzung die Punkte öffentlich behandeln. Es ist transparenter geworden. Das Gutachten hat eben auch kritisiert, dass der Landtag keine vollständige Kontrolle über die Mittelverwendung hat, aber für uns ist es wichtig, dass über den Haushalts- und Finanzausschuss diese Dinge auf den Weg gebracht und dann auch regelmäßig beraten werden.
Wir begrüßen, dass es dadurch auch gelungen ist, im Änderungsantrag klarzustellen, dass die Sitzungen öffentlich stattfinden. Wichtig ist für uns insbesondere, dass auch bei Auflösung des Bestands die Tilgung in den Landeshaushalt fließt und somit im Vorfeld klar ist, wohin diese Mittel fließen.
Ich denke, für uns alle ist wichtig, dass wir in den nächsten Monaten intensiv darüber beraten, wo finanzielle Mittel notwendig sind und wo wir in diesem Land helfen können, denn es ist ganz klar, dass wir als Landesparlament hier in den verschiedenen Bereichen – Bildung, Wirtschaft, Gesundheitsbereich – unterstützen müssen. Dieser Aufgabe stellen wir uns, und deswegen werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen. Danke sehr.
Guten Morgen, Frau Präsidentin, guten Morgen, Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Es ist tatsächlich schon am 31.12. dieses Jahres fast zwei Jahre her oder zwei Jahre her, dass uns die erste Nachricht über dieses neuartige Coronavirus aus Wuhan ereilt hat. Seitdem haben Thüringen, Deutschland und weltweit Länder, Gesellschaften versucht, gegen dieses Virus anzukämpfen. Wir wissen, uns stehen mit der neuen Omikron-Variante schon wieder neue und weitere Herausforderungen bevor.
Seit fast zwei Jahren mussten also Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie und ihrer Folgen ergriffen und auch viele zusätzliche Mittel von Bund und Ländern aufgewendet werden, auch eben in den Haushalten oder – wie auch in Thüringen – in einem Sondervermögen. Bundesweit wurden bis heute rund 9 Milliarden Euro für Masken und Impfstoffe sowie 3,7 Milliarden für Bürgertests ausgegeben. Die Unterstützung und Hilfen für die Wirtschaft, zum Beispiel durch die Soforthilfen, Überbrückungshilfen und den Wirtschaftsstabilisierungsfonds werden aktuell mit rund 120 Milliarden Euro beziffert. Für Kurzarbeitergeld flossen 41,3 Milliarden Euro.
In all diesen Zahlen sind viele, teilweise durch die Länder selbst getragene Maßnahmen noch gar nicht enthalten, die Kosten für den Betrieb der Impfzentren oder die Kompensationsleistungen für ausgesetzte Kita-Beiträge beispielsweise.
Wenn wir uns die bisher vorliegenden Informationen zu der neuen Variante anschauen, kommen wir alle schnell zu der Erkenntnis: Diese Pandemie ist noch immer nicht vorüber. Sie wird also weiter auch unsere finanziellen Anstrengungen erfordern. Schon allein aus diesem Grund unterstützen wir die Fortschreibung des Thüringer Corona-Sondervermögens bis Ende 2022. Mitten in der vierten Welle, die wir derzeit erleben, wäre es nicht nur ein falsches Signal an die Bevölkerung und die Wirtschaft, das Vermögen aufzulösen. Es wäre darüber hinaus grob fahrlässig, ein erprobtes Instrument für schnelle und flexible Hilfen fallen zu lassen, obwohl jedem bewusst ist, dass Corona-Tests an Kitas und Schulen, Impfkampagnen und zahlreiche Unterstützungsleistungen weiterhin gebraucht werden. Speziell für die Tests in den Bildungseinrichtungen haben wir die Mittel im Sondervermögen in diesem