Protokoll der Sitzung vom 03.02.2022

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien und ebenfalls die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream.

Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Abgeordneter Robert-Martin Montag hat heute Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch, viel Gesundheit vor allen Dingen!

(Beifall im Hause)

Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Gottweiss, die Redeliste führt Herr Abgeordneter Weltzien.

Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Beier, Frau Abgeordnete Dr. Lukin und Herr Abgeordneter Worm.

Folgende Hinweise möchte ich für die Tagesordnung geben. Wir sind bei der gestrigen Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, die Wahl zu Tagesordnungspunkt 13 morgen als ersten Punkt, die Wahl zu Tagesordnungspunkt 22 morgen als zweiten Punkt und die Bestimmung zu Tagesordnungspunkt 23 morgen als dritten Punkt aufzurufen. Daran schließen sich vereinbarungsgemäß die Abstimmungen zum Landeshaushalt 2022 an. Weiterhin sind wir gestern übereingekommen, den Gesetzentwurf „Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes“ in der Drucksache 7/1726 zur zweiten Beratung neu in die Tagesordnung aufzunehmen und nach der Bekanntgabe der Wahlergebnisse zu den Tagesordnungspunkten 14, 18, 19, 20 und 21 aufzurufen. Daran schließt sich der Tagesordnungspunkt 5 an und nach Tagesordnungspunkt 5 soll der Tagesordnungspunkt 31 aufgerufen werden. Die Mündlichen Anfragen in den Drucksachen 7/4781 und 7/4794 wurden von den Fragestellern in Kleine Anfragen umgewandelt.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Das kann ich nicht erkennen. Damit gilt die Tagesordnung als vereinbart. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 a bis d

a) Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushalts

jahr 2022 (Thüringer Haus- haltsgesetz 2022 – ThürHhG 2022 –) Gesetzentwurf der Landesregie- rung - Drucksache 7/4170 - dazu: Ergänzungsvorlage zum Entwurf des Thüringer Haushaltsgesetzes 2022 - Drucksache 7/4587 -

dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzaus- schusses - Drucksache 7/4778 -

dazu: Änderungsanträge der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksachen 7/4824/4825/4826/4829/ 4830 -

dazu: Änderungsanträge der Fraktion der AfD - Drucksachen 7/4832 bis 7/4849 -

dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4873 -

dazu: Entschließungsanträge der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksachen 7/4756/4831 -

dazu: Entschließungsanträge der Fraktion der CDU - Drucksachen 7/4864 bis 7/4866 -

dazu: Entschließungsanträge der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksachen 7/4868 bis 7/4872 -

ZWEITE BERATUNG

b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze sowie zur Aufhebung des Thüringer Gesetzes für eine kommunale Investitionsoffensive 2021 bis 2024 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/4171 -

dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/4769 -

dazu: Kommunalen Finanzausgleich in Thüringen reformieren Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4867 -

ZWEITE BERATUNG

c) Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2021 bis 2025 für den Freistaat Thüringen Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 7/4454 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/4779 -

d) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes Unterrichtung durch die Finanzministerin - Drucksache 7/4455 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/4780 -

Das Wort hat Herr Abgeordneter Emde zur Berichterstattung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zu allen vier Tagesordnungspunkten. Herr Emde, Sie haben das Wort. Bitte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nur keine Vorschusslorbeeren. Mir kommt die dankbare Aufgabe zu, heute aus den Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses zum Landeshaushalt 2022 zu berichten, dankbar deswegen, weil alle darauf warten, wie lange ich nun heute hier berichten werde.

(Beifall CDU)

Ich nehme mir eben die Zeit, die ich brauche, was hilft es.

Ich berichte also über den Verlauf und die Ergebnisse der Beratungen im HuFA, a) zu dem Ge

setz über den Landeshaushalt inklusive der Ergänzungsvorlage in Drucksache 7/4587, die infolge der Novembersteuerschätzung dazugekommen war, b) zu dem Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes, c) zum Mittelfristigen Finanzplan und d) zum Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes. Zwischenzeitlich mitberaten wurde auch der Entwurf zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes in Drucksache 7/4172, mit dem die Laufzeit des Corona-Sondervermögens um ein Jahr verlängert wurde.

Meine Damen und Herren, da der Haushaltsentwurf erst im Oktober 2021 durch die Landesregierung eingebracht wurde, war es unter anderem aufgrund erschwerter Coronabedingungen und der verfassungsrechtlich verpflichtenden dreimaligen Anhörung der kommunalen Ebene praktisch erst möglich, diesen Haushalt im neuen Jahr, aber eben auch schon in der ersten Sitzung des Parlaments im neuen Jahr zu verabschieden. Ich sage das auch mit Blick auf das Jahr 2023. Auch dort wird ein Landeshaushalt benötigt und es wäre gut, wenn er dann schon im Januar vorliegt. Dies sollte auch das Ziel sein, das heißt aber, am Ende muss die entsprechende Parlamentssitzung im Dezember stattfinden und das braucht Vorlauf. Die Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss nehmen nun mal aufgrund von Vorschriften und organisatorischen Dingen ein Vierteljahr ein. Das heißt letzten Endes, die Landesregierung sei gebeten oder aufgefordert bzw. wäre es der Wunsch, dass die Beratungen gleich nach der Sommerpause beginnen können. Die Landesregierung sollte entsprechend zeitig vorlegen.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Zur Abfolge der Beratung dieses Haushalts: Die genannten Entwürfe zum Haushaltsgesetz und zum Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und zu weiteren Gesetzen wurden dem Landtag seitens der Regierung am 6. Oktober 2021 zugeleitet. Beide Entwürfe wurden vom Landtag in seiner 62. Sitzung am 22. Oktober 2021 in erster Lesung beraten und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Unser Haushalts- und Finanzausschuss hatte die Termin-, Anhörungsund Verfahrensfragen bereits in Form von Vorratsbeschlüssen geregelt, sodass die Beratungen, insbesondere die verfassungsrechtlich verpflichtende Anhörung der kommunalen Ebene, ohne Zeitverzug beginnen konnten.

Zum Haushaltsentwurf kam Mitte Dezember 2021 noch eine Ergänzungsvorlage der Landesregierung. Die Ergänzungsvorlage war dem Umstand

(Präsidentin Keller)

geschuldet, dass der ursprünglich vorgelegte Entwurf des Landeshaushalts für das Jahr 2022 auf den Ergebnissen der fortgeschriebenen Steuerschätzung von Mai 2021 basierte. Aus der Novembersteuerschätzung hatten sich demgegenüber insoweit Veränderungen ergeben, als dass mit Mehreinnahmen in Höhe von 282 Millionen Euro zu rechnen war. 200 Millionen Euro hatte die Landesregierung auf Basis eigener Schätzungen bereits für die Haushaltsdeckung verplant, weitere 82 Millionen Euro wurden mit dieser Ergänzungsvorlage dafür vorgesehen, den Corona-Hilfsfonds aufzustocken.

Der Mittelfristige Finanzplan und der Finanzbericht wurden dem Landtag am 29. November zugeleitet und direkt in die Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses einbezogen.

Die genannten Beratungsgegenstände wurden beginnend mit dem 12. November in insgesamt acht Sitzungen des Ausschusses behandelt. Zu den Gesetzentwürfen samt entsprechenden Fragen und Änderungsanträgen der Fraktionen und der Gruppe der FDP wurden die kommunalen Spitzenverbände mündlich und schriftlich im Rahmen von insgesamt drei Runden angehört. Die kommunalen Spitzenverbände waren vorsorglich bereits mit Schreiben vom 15. Oktober über die vorgesehenen Termine und die Anhörungsgegenstände informiert worden. Sie waren von Beginn an zu größtmöglicher Kooperation bereit, wofür ich Ihnen im Namen des Haushalts- und Finanzausschusses bereits an dieser Stelle ausdrücklich danken möchte.

(Beifall DIE LINKE)

Vor Beginn der Beratungen hatte die Landesregierung angeboten, schriftliche Fragen der Ausschussmitglieder bereits im Vorfeld der Beratung der jeweiligen Einzelpläne zu beantworten, wovon umfassend Gebrauch gemacht wurde. Diese Verfahrensweise hat sich aus meiner Sicht als effektiv erwiesen und die Beratungen im Ausschuss inhaltlich und zeitlich sehr erleichtert. So sind wir auch diesmal ohne Nachtsitzungen ausgekommen. Für die zuvorkommende und umfassende Beantwortung aller Fragen und die ausführlichen Informationen möchte ich der Landesregierung und insbesondere sowie namentlich Frau Finanzministerin Heike Taubert herzlichen Dank sagen.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP; Abg. Dr. Bergner, fraktionslos)

Konnte durch das eben beschriebene Verfahren der schriftlichen Beantwortung von Fragen bereits im Vorfeld einer Sitzung die Dauer der unter Coronabedingungen abgelaufenen Sitzung wesentlich

verkürzt werden, so wurde auch von der Kontaktminimierung großzügig Gebrauch gemacht. Bedienstete der Landesregierung waren per Videokonferenz zugeschalten. Das verlief am Anfang teilweise mit Frust, manchmal dann aber auch mit Lust. Im Laufe der Beratung haben sich doch alle an diese Möglichkeiten gewöhnt und es war insofern unterm Strich ein Gewinn.

Die Protokolle unserer Ausschusssitzungen wurden im Nachgang der Sitzungen stets zeitnah als Vorabprotokolle erstellt. Das letzte Protokoll wurde Ihnen vorgestern zur Verfügung gestellt. Damit bestand für alle Abgeordneten jederzeit die Möglichkeit, sich über den Verlauf und die Ergebnisse der Beratungen im Ausschuss fortlaufend zu informieren.

Wie eingangs bereits betont, konnten die Beratungen dank einer sachorientierten und konstruktiven Zusammenarbeit in der gebotenen Sorgfalt erfolgreich geführt und zügig abgeschlossen werden. Dafür gebührt mein Dank meinen Kolleginnen und Kollegen im Haushalts- und Finanzausschuss, die mir das Leiten der Sitzung – ich will nicht sagen leicht machen –, aber doch angenehm machen.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich muss hier mal sagen, die Sitzung ließ sich ganz gut führen. Es gab natürlich die erste Beratung in der Grundsatzaussprache unter Beteiligung der Fraktionsvorsitzenden, das war durchaus etwas emotionaler. Ich musste uns dann auch eine Auszeit vom Spiel gönnen. Als dann aber die Finanzer wieder unter sich in die Beratung eingetreten waren,

(Heiterkeit DIE LINKE)

konnte die Beratung in der gebotenen sachorientierten Kühle der Finanzer durchgeführt werden.

(Beifall CDU)

(Heiterkeit DIE LINKE)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, als wesentliches Beratungsergebnis möchte ich Ihnen nun die Eckdaten des Thüringer Haushaltsgesetzes für das Jahr 2022 nennen. Mit der vorliegenden Schlussfassung wird Ihnen ein gegenüber dem Entwurf der Landesregierung vermindertes Haushaltsvolumen von rund 11,943 Milliarden Euro für das Haushaltsjahr 2022 vorgeschlagen. Es sollen also 173 Millionen Euro weniger ausgegeben werden als von der Landesregierung geplant. Angesichts einer hohen Verschuldung des Landes, angesichts von Unwägbarkeiten bei den Steuereinnahmen, bei der wirtschaftlichen Entwicklung oder auch der Inflation