Liebe Kolleginnen und Kollegen, als wesentliches Beratungsergebnis möchte ich Ihnen nun die Eckdaten des Thüringer Haushaltsgesetzes für das Jahr 2022 nennen. Mit der vorliegenden Schlussfassung wird Ihnen ein gegenüber dem Entwurf der Landesregierung vermindertes Haushaltsvolumen von rund 11,943 Milliarden Euro für das Haushaltsjahr 2022 vorgeschlagen. Es sollen also 173 Millionen Euro weniger ausgegeben werden als von der Landesregierung geplant. Angesichts einer hohen Verschuldung des Landes, angesichts von Unwägbarkeiten bei den Steuereinnahmen, bei der wirtschaftlichen Entwicklung oder auch der Inflation
sowie möglichen Mehrkosten wegen der Pandemie bringt das den Willen einer großen Mehrheit hier im Parlament zum Ausdruck, vorsichtig mit den Finanzen des Landes umzugehen.
Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Überblick über die Beratungen im Ausschuss in chronologischer Reihenfolge geben. Ich darf aber sagen, dass ich es mir erspare, zu allen Einzelplänen Ausführungen zu machen, da vertraue ich dann doch auf die Sprecher und habe die Rede etwas eingekürzt. Die Grundsatzaussprache fand in der 35. Sitzung am 12. November statt. Wie die verlief, habe ich schon ausgeführt. Die Finanzministerin legte hier die wesentlichen Eckdaten des von der Landesregierung eingebrachten Entwurfs dar. Demnach liegt das Gesamtvolumen des vorgelegten Haushalts 2022 unter dem Niveau der beiden vorausgegangenen Haushaltsjahre. Kreditaufnahmen zum Ausgleich des Landeshaushalts werden nicht vorgenommen. Zugleich soll in diesem Jahr damit begonnen werden, die Coronaschulden in Höhe von 1,204 Milliarden Euro aus den Jahren 2020 und 2021 zu tilgen. Nach den bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen müssen diese Kredite innerhalb von acht Jahren zurückgeführt werden. Zu dieser Tilgung kommt noch die Tilgung nach dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell hinzu, und zwar in Höhe von 71 Millionen Euro. Die Finanzministerin betonte weiterhin, dass die besonderen Erfordernisse der Pandemie als Grund der Neuverschuldung ohnehin eine erhebliche Belastung des Haushalts darstellten. Vor diesem Hintergrund gedachte die Landesregierung, die Haushaltsausgleichsrücklage in Gänze einzusetzen. Sie betrug zu der Zeit circa 687 Millionen Euro.
Im weiteren Verlauf der Grundsatzaussprache nahm neben den Vorsitzenden der Fraktionen und dem Sprecher der Parlamentarischen Gruppe der FDP insbesondere der Präsident des Thüringer Landesrechnungshofs zum Entwurf der Landesregierung Stellung. Herr Dr. Dette merkte dabei an, dass die Maßnahmen zur Konsolidierung des Landeshaushalts verstärkt werden müssten, wollte man die Handlungsfähigkeit des Landes in den kommenden Jahren nicht gefährden. Herr Dr. Dette mahnte eine Senkung des Ausgabevolumens durch eine schrittweise Fokussierung auf staatliche Kernaufgaben an. Diesen Rat haben die Ausschussmitglieder in der Beratung der Einzelpläne beherzigt. So wurden die Erforderlichkeit und die Höhe von einzelnen Ausgabetiteln vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich vorgegebenen Haushaltsgrundsätze in den Beratungen eingehend und kritisch hinterfragt und zahlreiche zusätzliche Zuarbeiten der Landesregierung angefordert bzw. erbeten. Insbesondere sei an dieser Stelle unter Bezugnah
me auf Kapitel 17 16 Titel 359 01 darauf hingewiesen, dass im Ergebnis der Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses 175 Millionen Euro in der Rücklage belassen werden sollen.
Meine Damen und Herren, wieder einmal war natürlich die finanzielle Ausstattung der Thüringer Kommunen ein zentrales Thema. Die Spitzenverbände, Landkreistag und der Gemeinde- und Städtebund, trugen bezüglich des Finanzausgleichs vor, dass die Kommunen strukturell unterfinanziert seien und fordern daher eine deutliche Anhebung der kommunalen Finanzausstattung. Insbesondere beim Personal der Kommunen und im Sozialbereich gebe es mehr Bedarfe, die durch Schlüsselzuweisungen ausgeglichen werden müssten.
Dies wurde in einer die Diskussion eröffnenden mündlichen Anhörung, und zwar in Präsenz, sowie in weiteren schriftlichen Positionierungen zu dem Entwurf der Landesregierung und den von den Fraktionen unterbreiteten Änderungsvorschlägen intensiv erörtert und mündete in entsprechende Beschlussempfehlungen für mehr kommunales Geld.
Meine Damen und Herren, die Beratungen mündeten in eine Vielzahl von Änderungsanträgen. So lagen dem Haushalts- und Finanzausschuss in seiner abschließenden Sitzung am 27. Januar 2022 insgesamt knapp 400 Änderungsanträge vor, von denen die gemeinsamen Anträge der Koalitionsfraktionen und der Fraktion der CDU, aber auch die von diesen Fraktionen separat eingebrachten Anträge angenommen wurden. Gleiches gilt für zwei Anträge der Parlamentarischen Gruppe der FDP.
Die regierungstragenden Fraktionen brachten Änderungsanträge zum Regierungsentwurf des Haushalts 2022 ein, die insbesondere die Förderung von Bürgermedien, das Studierendenwerk, einen Anwärterzuschlag für Polizei und Justiz, den Katastrophenschutz, den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die praxisintegrierte Ausbildung für Erzieher zum Gegenstand hatten.
Weitere Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen betrafen zum Beispiel die politische Erwachsenenbildung, die Schulsozialarbeit, den Reparaturbonus, Integrationsförderung und die Mitte-DeutschlandSchienenverbindung.
Die Änderungsanträge der CDU-Fraktion betrafen zum einen Investitionen in den ländlichen Raum. Hier sollen zum Beispiel zusätzliche 5 Millionen Euro für den Straßenbau zur Verfügung gestellt werden. Weitere 2 Millionen Euro sind für die Digitalisierung der Berufsschulen vorgesehen. Eben
falls 2 Millionen Euro sollten zusätzlich der Kurzzeit- und Verhinderungspflege zukommen. Weitere Mittel sollen für die Digitalisierung der Thüringer Polizei, die Ausstattung der Feuerwehren und die Thüringer Ehrenamtsstiftung vorgesehen werden. Zusätzliche 2 Millionen Euro sollen für ein Sofortprogramm „Neustartlösung für Vereine nach Corona“ zur Verfügung gestellt werden. Weitere Anträge zielen etwa auf die Entlastung des Mittelstands ab.
Die Fraktion der AfD legte ebenfalls eine Reihe von Änderungsanträgen vor, insbesondere mit dem Ziel von Einsparungen beim Einzelplan 05 des Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz.
Die kommunalrelevanten Anträge der AfD-Fraktion betrafen die finanzielle Ausstattung der Gemeinden, etwa bei der Übernahme von Kindergartengebühren, bei der Infrastruktur oder den Tag-undNacht-Dorfläden.
Die Änderungsanträge der FDP zielten zuvörderst auf Kürzungen von Ausgaben ab, um diese nicht über die Ausgleichsrücklage finanzieren zu müssen, sondern den Landeshaushalt mittels Globaler Minderausgaben zu konsolidieren. Aufwüchse wurden für den Bereich der sachlichen und personellen Ausstattung der Polizei sowie die Meisterprämie und die Meistergründungsprämie vorgeschlagen.
An der Stelle will ich mal einfügen: Ich habe heute Morgen im MDR gehört, dass die Landesregierung, dass die rot-rot-grüne Minderheit sozusagen auf die CDU angewiesen wäre, um den Haushalt zu verabschieden. Das ist so nicht richtig, sondern es geht darum, in diesem Parlament eine Mehrheit zu finden, und wo man die findet, ist eine andere Sache. Das will ich an der Stelle nur mal richtigstellen, weil es einfach sachlich so ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag mehrheitlich, den Entwurf des Thüringer Gesetzes über die Feststellung des Landeshausplans für das Haushaltsjahr 2022 unter Berücksichtigung der Ergänzungsvorlage in der Drucksache 7/4587 mit den in der Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/4778 enthaltenen Änderungen anzunehmen.
Der HuFA schlägt weiterhin vor, die Thüringer Finanzministerin zu ermächtigen, aufgrund des Ergebnisses der Beratungen des Landtags das Zahlenwerk und den Text des Landeshaushaltsplans 2022 zu berichtigen, Folgeänderungen vorzunehmen sowie Schreib-, Rechen- und sonstige
Fehler zu bereinigen und Erläuterungen so zu ändern, wie sie sich aus den Beratungen zum Thüringer Haushaltsgesetz 2022 einschließlich des Landeshaushaltsplans 2022 ergeben haben. Ferner soll die Präsidentin des Landtags ermächtigt werden, bei der Ausfertigung und Verkündung des Thüringer Haushaltsgesetzes Unstimmigkeiten im Wortlaut zu beseitigen und Folgeänderungen vorzunehmen, die sich nach Maßgabe der Ergebnisse der Beratungen des Landtags ergeben. Außerdem wird vorgeschlagen, dem HuFA die Entscheidung über die Aufhebung von Sperrvermerken im Haushaltsplan 2022 zu übertragen. Des Weiteren empfiehlt der Ausschuss, das Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze sowie zur Aufhebung des Thüringer Gesetzes für eine kommunale Investitionsoffensive 2021 bis 2024 in der Drucksache 7/4171 mit den Änderungen laut der Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/4769 anzunehmen.
Und schließlich empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2021 bis 2025 für den Freistaat Thüringen in Drucksache 7/4454 sowie den Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes in der Drucksache 7/4455 zur Kenntnis zu nehmen.
Ganz zuletzt möchte ich meinen besonderen Dank den Mitarbeitern der Fraktionen für ihre Dienste bei den Ausschussberatungen und dem Erstellen der Änderungsanträge aussprechen, allen voran den zuständigen Referentinnen und Referenten Herrn Andreas Schuster, Frau Ulrike Jary, Frau Katja Schreiber, Stefan Schuhmacher, Jan Richter und Herrn Stefan Beyer. Mein Dank gilt schließlich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, namentlich dem für unseren Ausschuss zuständigen Referenten Herrn Volker Bieler sowie Herrn Michael Apel und Herrn Ralf Schleicher für die fachliche, rechtliche und organisatorische Begleitung des Beratungsverfahrens und die Unterstützung bei der Berichterstattung und alles, was sie ganz dezent im Hintergrund für uns leisten.
(Beifall DIE LINKE, CDU, AfD, SPD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP; Abg. Dr. Bergner, fraktionslos)
Es gibt aber noch mehr stille Helfer, so sind es die Bediensteten der Landtagsverwaltung, die im Hintergrund im Parlamentssekretariat, in der Druckerei, der Poststelle, im EDV-Referat, im Inneren Dienst arbeiten, und besonders möchte ich an dieser Stelle die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets Protokollierung, namentlich und stellvertretend Frau Marlene Ruft, ausdrücklich für die
Und nach dieser kurzen Berichterstattung wünsche ich uns allen eine gute Beratung und einen knackigen Verlauf. Danke.
(Beifall DIE LINKE, CDU, AfD, SPD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP; Abg. Dr. Bergner, fraktionslos)
Ich werde jetzt einige Entschließungsanträge mit dem Aufruf zur Begründung vortragen und werde aus Zeit- und Stimmgründen nur die Drucksachen vortragen. Also achten Sie bitte darauf!
Wird das Wort zur Begründung zu dem Entschließungsantrag in der Drucksache 7/4756 gewünscht? Nein. – Wird das Wort zur Begründung zu dem Entschließungsantrag in der Drucksache 7/4831 gewünscht? Nein. – Wird das Wort zur Begründung zu dem Entschließungsantrag in der Drucksache 7/4864 gewünscht? Nein. – Wird das Wort zur Begründung zu dem Entschließungsantrag in der Drucksache 7/4865 gewünscht? Auch nicht. – Wird das Wort zur Begründung zu dem Entschließungsantrag in der Drucksache 7/4866 gewünscht? Nein. – Wird das Wort zur Begründung zu dem Entschließungsantrag in der Drucksache 7/4867 gewünscht? Nein. – Die Begründung zur Drucksache 7/4868? Nein. – Die Begründung zur Drucksache 7/4869? Nein. – Die Begründung zur Drucksache 7/4870? Nein. – Die Begründung zur Drucksache 7/4871? Nein. – Die Begründung zur Drucksache 7/4872? Nein. Vielen Dank.
Dann darf ich noch einige Hinweise geben, bevor wir fortsetzen. Bei den vier Beratungsgegenständen ergibt sich unter Berücksichtigung des Ältestenratsbeschlusses zur grundsätzlichen Halbierung der Redezeit eine Gesamtredezeit der Fraktionen und der Parlamentarischen Gruppe der FDP in Höhe von 7 Stunden und 20 Minuten.
Aus Vereinfachungsgründen – und das möchte ich hier auch, weil die Verwaltung mir das aufgeschrieben hat, vortragen – wurden die Sekundenanteile auf volle Minuten aufgerundet.
Aufgrund des allerdings relativ geringen Zeitumfangs im Komplex Einzelpläne wurden bei den meisten Einzelplänen zusätzliche Aufrundungen vorgenommen, um für jede Fraktion und die Parla
mentarische Gruppe der FDP zumindest immer eine Mindestredezeit von 3 Minuten je Einzelplan zu ermöglichen. Die rundungsbedingten Abweichungen werden dabei hingenommen.
Überschreitet die Landesregierung ihre ebenfalls modifizierte Redezeit von insgesamt einer Stunde und 29 Minuten, erhöhen sich die Redezeiten der Fraktionen und der Parlamentarischen Gruppe der FDP jeweils entsprechend.
Die fraktionslosen Abgeordneten verfügen jeweils über eine Gesamtredezeit von 20 Minuten. Die Gesamtredezeit wird dabei zu je 5 Minuten auf die Generalaussprache und die Schlussrunde verteilt sowie zu je 10 Minuten auf die Aussprache zu den Einzelplänen. Innerhalb des Komplexes Einzelpläne ist die Inanspruchnahme der zur Verfügung stehenden Redezeit mit der Maßgabe frei wählbar, dass pro Einzelplan maximal 3 Minuten gesprochen werden kann.
Wie im Ältestenrat festgelegt wurde, beginnen wir mit der Generalaussprache zum Haushalt insgesamt, also zum Thüringer Haushaltsgesetz 2022 einschließlich Einzelplan 01 – Thüringer Landtag, Einzelplan 11 – Thüringer Rechnungshof und Einzelplan 12 – Thüringer Verfassungsgerichtshof, zum Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze sowie zur Aufhebung des Thüringer Gesetzes für eine kommunale Investitionsoffensive 2021 bis 2024, zum Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2021 bis 2025 für den Freistaat Thüringen sowie zum Finanzbericht.
Die Redezeiten verteilen sich dabei wie folgt: Fraktion Die Linke – 40 Minuten, Fraktion der CDU – 34 Minuten, Fraktion der AfD – 34 Minuten, Fraktion der SPD – 26 Minuten, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – 24 Minuten, Parlamentarische Gruppe der FDP – 19 Minuten, fraktionslose Abgeordnete – je 5 Minuten. Nach Inanspruchnahme von 40 Minuten Redezeit durch die Landesregierung verlängert sich die Redezeit jeder Fraktion und der Parlamentarischen Gruppe gemäß § 29 Abs. 4 der Geschäftsordnung entsprechend.
Ich eröffne die Aussprache und erteile aus den Reihen der Fraktion der CDU als größter Oppositionsfraktion das Wort Herrn Fraktionsvorsitzendem Abgeordneten Prof. Dr. Mario Voigt. Sie haben das Wort, bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Landesregierung, liebe Gäste! Zuerst einmal gilt der Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl der Landtagsverwaltung
als auch der einzelnen Fraktionen. Ich finde, sie haben in einem sehr kurzen, aber coronabedingt sehr schwierigen Umfeld Tolles geleistet. Ich danke auch den Mitarbeitern in den Ministerien, die auf Fragen immer wieder auch versucht haben, Antworten zu geben. Ich glaube, das ist eine Kultur des Miteinanders, die es in einer politischen Situation braucht, die nicht einfach ist, weil letztlich ein Haushalt für Thüringen gefunden werden muss. Ich finde, das ist als Erstes einen Dank an alle, die dazu beigetragen haben, wert.
Jetzt ist es so, dass natürlich so eine Haushaltsaussprache immer dazu führen wird, dass jeder seine inhaltlichen Schwerpunkte darlegt, dass er über die finanzielle Situation des Landes Rechenschaft ablegt, seine Sichtweise darauf darstellt und sich am Ende natürlich auch mit dem politischen Mitbewerber auseinandersetzt. Wir werden wahrscheinlich viel über das Vorgehen der CDU-Fraktion hören. Die FDP wird uns sagen, wir hätten ja mehr erreicht, wenn wir weiter verhandelt hätten. Die AfD wird sagen, wie könnt ihr euch überhaupt mit Rot-Rot-Grün an einen Tisch setzen. Ich kenne Ihr Motto: Je schlechter es Deutschland und Thüringen geht, umso besser geht es der AfD. Ich kann Ihnen aber sagen, die wahren Patrioten sind die, die zuerst an ihr Land denken und nicht an sich selbst.
Insofern geht es am Ende natürlich auch immer um Kompromisse. Und dann wird es Rot-Rot-Grün geben, die entweder sagen, die CDU-Fraktion habe ja Bedingungen gestellt, das sei ganz unanständig, das habe ja gar nicht gepasst, wie kann das überhaupt sein,