Protokoll der Sitzung vom 04.02.2022

Herzlich willkommen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren Gäste auf der Tribüne, ich eröffne die Landtagssitzung. Ich begrüße ganz herzlich die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien und die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream.

Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Urbach, die Redeliste führt Frau Abgeordnete Güngör.

Für die heutige Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Beier, Frau Abgeordnete Dr. Lukin, Herr Abgeordneter Worm und Frau Ministerin Siegesmund entschuldigt.

Hinweise zur Tagesordnung: Zu Beginn der Sitzung möchte ich noch einmal auf die Festlegungen zur heutigen Beratungsfolge aufmerksam machen. Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 13 und 22 und die Bestimmung zu Tagesordnungspunkt 23 werden heute gemeinsam zuerst aufgerufen. Bei erfolgreichem Ausgang der Wahl zu Tagesordnungspunkt 13 erfolgen danach unmittelbar die Ernennung und die Vereidigung der Wahlbewerberin.

Daran schließen sich die Abstimmungen zum Landeshaushalt 2022 an.

Nach der Mittagspause werden die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 14, 18, 19, 20 und 21 aufgerufen.

Während der Auszählung der Stimmen findet die bis zu zwei Stunden andauernde Fragestunde statt.

Danach werden die Wahlergebnisse bekannt gegeben.

Im Anschluss daran werden in der genannten Reihenfolge die Tagesordnungspunkte 31 a, 5 und 31 aufgerufen.

Bei dann noch verbleibender Beratungszeit geht es in der Reihenfolge der in der Einladung genannten Tagesordnungspunkte, beginnend mit Punkt 2, weiter.

Dieser Überblick zeigt Ihnen wahrscheinlich auch, dass es möglich erscheint, dass unter Berücksichtigung des vereinbarten Endes der heutigen Plenarsitzung nicht alle unter Ziffer I der Tagesordnung für einen zwingenden Aufruf zusammengefassten Punkte zum Aufruf werden kommen können. Um diesen Zielkonflikt zu lösen, gehe ich davon aus, dass keiner von den betroffenen Einbrin

gerinnen bzw. Einbringern der Feststellung widerspricht, dass die Zustimmung zur Überschreitung der Beratungsfrist zu denjenigen Tagesordnungspunkten vorliegt, die aufgerufen werden müssten, heute aber nicht mehr aufgerufen werden können.

Die Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 31 a hat die Drucksachennummer 7/4874; die notwendige Fristverkürzung für eine Beratung in der heutigen Sitzung wurde bereits bei der Feststellung der Tagesordnung am Mittwoch beschlossen. Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor, der als Drucksache 7/4875 elektronisch bereitgestellt und verteilt wurde.

Die Wahlvorschläge zu Tagesordnungspunkt 22 haben die Drucksachennummern 7/4876 und 7/4887.

Der Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 23 hat die Drucksachennummer 7/4877.

Die Wahlvorschläge wurden nicht in der von § 51 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung vorgesehenen Frist von 48 Stunden vor der Plenarsitzung eingereicht. Daher ist gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung über die Fristverkürzung zu beschließen. Diese Frist kann mit einfacher Mehrheit verkürzt werden, es sei denn, es widerspricht jemand. Gibt es Widerspruch? Das kann ich nicht sehen. Dann lasse ich über die Fristverkürzung nach § 66 Abs. 1 abstimmen. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, Gruppe der FDP, der CDU und der beiden fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist gegen die Fristverkürzung? Das kann ich nicht erkennen. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit ist die Fristverkürzung für die Wahlvorschläge beschlossen, sodass die Wahl und die Bestimmung zu den Tagesordnungspunkten 22 und 23 vereinbarungsgemäß durchgeführt werden können.

So weit zur Tagesordnung. Gibt es von Ihrer Seite zur Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise noch Ergänzungen, Bemerkungen? Das ist der Fall. Herr Abgeordneter Braga, bitte schön.

Guten Morgen, Frau Präsidentin, vielen Dank. Es sind zwei Anliegen. Das erste: Obgleich wir am Mittwoch der schrecklichen Tat und der ermordeten Polizisten in Kusel schon gedacht haben – und ich bin Ihnen dankbar, dass Sie dafür die richtigen Worte gefunden haben –, wurde unserer Fraktion mitgeteilt, dass Polizei und Sicherheitskräfte heute bundesweit zu einer Gedenkminute um 10.00 Uhr

aufrufen. Ich möchte anregen, dass wir uns als Landtag auch als Zeichen der Solidarität und Anteilnahme dem anschließen. Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt ist: Ich beantrage für meine Fraktion, die Beratung des Tagesordnungspunkts 47 heute als letzten Tagesordnungspunkt – also heute unbedingt – aufzurufen und zur Dringlichkeit des Antrags würde meine Kollegin Nadine Hoffmann sprechen. Vielen Dank.

Das war, Herr Braga, welcher Tagesordnungspunkt?

Das ist Tagesordnungspunkt 47, der Antrag in Drucksache 7/4735.

Danke. Das Wort zur Dringlichkeit ist gewünscht. Bitte schön, Frau Abgeordnete Hoffmann. Bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Abgeordnete und Zuschauer am Livestream, für die Dringlichkeit unseres Antrags „Für eine sichere und sozialverträgliche Energieversorgung – Ja zu Nord Stream 2“ sprechen folgende Gründe: die aktuelle Energieverteuerung, Erdgasknappheit durch kaum gefüllte Gasspeicher und damit drohende Energiearmut und die angedrohten Sanktionen gegen die Inbetriebnahme von Nord Stream 2. Werden diese drei großen Probleme nicht umgehend behoben, drohen Deutschland kalte Zeiten.

(Beifall AfD)

In dieser Situation muss Thüringen, muss Deutschland alles tun, um auf einen Dialog mit dem Energielieferanten Russland zu setzen, nicht auf Konfrontation. Sanktionen anzudrohen und auf teure und umweltschädlichere Lieferungen von FrackingGas zu spekulieren ist verantwortungslos, auch umweltpolitisch. Hier muss schnell alles in der Macht Stehende getan werden, damit die Pipeline in Betrieb geht und nicht zum Spielball politischen Irrsinns wird.

(Beifall AfD)

Wir fordern mit einer dringlichen Behandlung unseres Antrags die rot-rot-grüne Landesregierung auf, ihren Einfluss auf die rot-grün-gelbe Bundesregierung geltend zu machen, damit deutsche Verbraucher und die Thüringer Bürger eine sichere und bezahlbare Energieversorgung erhalten und die In

strumentalisierung der Energieversorgung für außenpolitisches Säbelrasseln aufhört.

(Beifall AfD)

Wir bitten um Behandlung heute als letzten Tagesordnungspunkt. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Möchte aus den Reihen der Abgeordneten ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete gegen die Dringlichkeit sprechen?

(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Hier!)

Herr Bergner, bitte schön, Sie haben das Wort für die Gruppe der FDP.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben vorhin schon zu Beginn der heutigen Sitzung gehört, wie viele Anträge, wie viele Tagesordnungspunkte, die normalerweise zwingend heute zu behandeln wären, nicht behandelt werden können.

Meine Damen und Herren, man kann über Nord Stream 2 sehr unterschiedlicher Meinung sein, das will ich gern sagen, aber wenn jemand nicht über den Bau und die Inbetriebnahme von Nord Stream 2 entscheidet, dann ist das der Thüringer Landtag. Deswegen ist die Dringlichkeit nicht einzusehen. Ich danke Ihnen.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Das war die Wortmeldung gegen die Dringlichkeit. Damit lasse ich jetzt abstimmen über den Antrag der AfD-Fraktion, den Tagesordnungspunkt 47 heute als letzten Tagesordnungspunkt aufzurufen. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer ist gegen diese Abarbeitung? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Gruppe der FDP und der CDU. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die beiden fraktionslosen Abgeordneten Frau Bergner und Frau Kniese. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Weitere Bemerkungen zur Tagesordnung: Es gibt den Antrag der AfD, um 10.00 Uhr die Sitzung für eine Gedenkminute zu unterbrechen. An der Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass wir uns als Le

(Abg. Braga)

gislative hier am Mittwoch bereits im ehrenden Gedenken erhoben haben. Das, was jetzt aufgerufen ist, ist vonseiten der Exekutive. Natürlich schließen wir uns inhaltlich an. Wir haben diese Gedenkminute hier vorgestern bereits abgehalten. Ich will darauf hinweisen, dass wir unabhängig davon eine Wahlunterbrechung in dem Sinne hier an dem Tagesordnungspunkt nicht vornehmen können, sodass ich davon ausgehe, dass wir dem Antrag der AfD inhaltlich bereits Genüge getan haben.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Gibt es dazu Redebedarf? Das kann ich nicht erkennen. Damit lasse ich darüber auch nicht abstimmen.

Sehr geehrte Damen und Herren, weitere Fragen zur Tagesordnung? Das kann ich nicht erkennen. Damit verfahren wir entsprechend der Tagesordnung.

Wir kommen zum gemeinsamen Aufruf der Tagesordnungspunkte 13, 22 und 23.

Tagesordnungspunkt 13

Nachwahl eines Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs – Ernennung und Vereidigung Wahlvorschlag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4762 -

Der 6. Landtag hatte in seiner 112. Sitzung am 20. März 2018 Herrn Prof. Dr. Manfred Baldus zum Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs mit Befähigung zum Richteramt für die Dauer von sieben Jahren gewählt.

Das Ableben von Herrn Prof. Dr. Baldus Ende des Jahres 2021 – was mich und sicher auch Sie immer noch tief betroffen macht – macht die heutige Wahl erforderlich.

Gemäß Artikel 79 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 3 Abs. 1 und 4 des Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetzes wählt der Landtag die Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder für die Dauer von sieben Jahren. Notwendig sind damit 60 Stimmen.

Scheidet ein Mitglied des Verfassungsgerichtshofs wie vorliegend vor Ablauf der Amtszeit aus, so wählt der Landtag ein neues Mitglied für eine volle Amtszeit.