Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne.
Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream.
Zu Beginn der heutigen Sitzung wird die Redeliste von Herrn Abgeordneten Tiesler geführt. Die Bedienung der Redezeitanlage übernimmt Herr Abgeordneter Denny Möller.
Vor diesem Hintergrund – das möchte ich ganz kurz erläutern –, dass Herr Abgeordneter Gottweiss und Herr Abgeordneter Tiesler in der heutigen Plenarsitzung als einzige Vertreter der Opposition für die Schriftführung eingesetzt werden können, bestelle ich Herrn Abgeordneten Herrgott von der Fraktion der CDU in analoger Anwendung des § 6 Abs. 2 der Geschäftsordnung für diese Plenarsitzung als Stellvertreter und danke Herrn Abgeordneten Herrgott natürlich für seine Bereitschaft,
den Sitzungsvorstand zu unterstützen und damit auch die Absicherung unserer Funktionsfähigkeit in der Plenarsitzung herzustellen. Danke schön.
Sehr geehrte Damen und Herren, für die heutige Sitzung haben sich Frau Abgeordnete Baum, Frau Abgeordnete Henfling, Herr Abgeordneter Henke, Frau Abgeordnete Dr. Lukin, Frau Abgeordnete Meißner, Frau Abgeordnete Merz, Herr Abgeordneter Montag, Herr Abgeordneter Mohring, Herr Abgeordneter Thrum, Herr Abgeordneter Worm, Herr Abgeordneter Walk zeitweise und Frau Ministerin Siegesmund entschuldigt.
Zur Tagesordnung: Die einbringenden Fraktionen haben gebeten, die Tagesordnungspunkte 6 und 23 nicht in dieser Plenarsitzung, sondern in den nächsten Plenarsitzungen aufzurufen. Kann ich davon ausgehen, dass diesem Anliegen nicht widersprochen wird? Es gibt Widerspruch. Herr Abgeordneter Braga, bitte schön.
Frau Präsidentin, herzlichen Dank. Meine Fraktion widerspricht der Absetzung des Tagesordnungspunkts 23, der Wahl des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs. Die Absetzung dieser Wahl und Verschiebung auf die Plenarsitzungswoche Anfang
Mai hätte weitreichende Konsequenzen für die Handlungsfähigkeit des Verfassungsgerichtshofs, Folgen, die auch von den hier antragstellenden Fraktionen nicht gewollt sein können. Mein Kollege Stefan Möller, Vorsitzender des Justizausschusses, würde gern hierzu, Ihr Einverständnis vorausgesetzt natürlich, konkrete Ausführungen machen, andernfalls möchte ich um Einberufung des Ältestenrats noch vor der Abstimmung hierüber bitten. Vielen Dank.
Das darf ich dann im Ältestenrat erläutern. Jetzt habe ich Herrn Abgeordneten Möller das Wort gegeben. Bitte schön.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Die Situation ist deswegen so kritisch, weil wir alle wissen, dass der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Stefan Kaufmann, am 30. Dezember bereits aus Altersgründen sein Amt verlassen musste und das Verfassungsgerichtshofsgesetz eine ganz klare Regelung enthält, nämlich, dass spätestens einen Monat vor dieser altersbedingten Vakanz der Nachfolger zu wählen ist. Jetzt ist es kein großes Problem, wenn das nicht unbedingt geschieht, wenn diese Verpflichtung durch den Landtag nicht direkt erfüllt wird, aber das Ganze muss natürlich ein endliches Problem sein. Es gibt dazu Rechtsprechung insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts, wann ein Gericht nicht mehr ordnungsgemäß besetzt ist, wenn eine solche Stelle altersbedingt vakant ist und dann kein Nachfolger gesetzt wird. Und diese Frist, meine Damen und Herren, lautet nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts drei Monate. Jetzt können Sie ganz einfach nachrechnen – dazu reicht sogar eine Hand –, dass diese drei Monate spätestens Ende dieses Monats vorbei sind. Die Folge davon ist, dass der Verfassungsgerichtshof nicht ordnungsgemäß besetzt ist, und die Folge davon ist, dass das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt wird und damit der Verfassungsgerichtshof ab Ende dieses Monats handlungsunfähig ist. Das, meine Damen und Herren, kann von keinem in diesem Haus gewollt sein und deswegen braucht es dafür eine andere Lösung als die Verschiebung dieser Wahl auf den Mai. Ich darf in dem Zusammenhang vielleicht noch mal erwähnen, es ist schon ziemlich
bestürzend, dass Sie diesen Zug, der in eine Verfassungskrise führt, machen, weil Sie wieder mal Ihren Reflex nicht im Griff haben, der AfD eins auszuwischen.
Entschuldigung, Sie machen das Verfassungsgefüge, Sie machen ein Verfassungsorgan zum Spielball Ihrer billigen Reflexe.
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Sie sollen begründen, warum das nicht geht, und nicht eine politische Rede halten!)
Gegenrede? Die gibt es nicht. Damit gehe ich davon aus, dass es für die Verschiebung des Tagesordnungspunkts 6 keinen Widerspruch gibt und er verschoben wird. Aber es gibt ihn für den Tagesordnungspunkt 23. Damit lasse ich abstimmen. Wer dafür ist, den Tagesordnungspunkt 23 von der Tagesordnung zu nehmen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Gruppe der FDP und der Fraktion der CDU. Wer ist gegen das Verschieben von Tagesordnungspunkt 23? Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die beiden fraktionslosen Abgeordneten Dr. Bergner und Frau Kniese. Damit ist die Verschiebung beschlossen.
Die Einberufung des Ältestenrats, wir gehen also in die Ältestenratssitzung im Raum 101. Unverzüglich!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir setzen die Plenarsitzung fort. Ich darf noch ganz kurz erinnern, wir waren an dem Punkt, der nun beschlossen ist, dass es keinen Widerspruch gegen die Verschiebung des Tagesordnungspunkts 6 gab, dass es einen Widerspruch gegen die Verschiebung des Tagesordnungspunkts 23 gab, die aber mehrheitlich angenommen wurde. Wir sind jetzt weiter in den Hinweisen zur Tagesordnung, die ich jetzt hiermit vornehme.
Der Antrag zu Tagesordnungspunkt 9 wurde nicht in der Frist von sieben Tagen elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt, daher ist über eine Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu beschließen. Diese Frist kann mit einfacher Mehrheit verkürzt werden, es sei denn, es widerspricht jemand. Gibt es Widerspruch dazu? Das sehe ich nicht. Dann reicht die einfache Mehrheit für die Fristverkürzung. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Gruppe der FDP und der CDU-Fraktion und der drei fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist dagegen? Ich sehe keinen. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist die Fristverkürzung beschlossen und der Antrag kann beraten werden.
Zur Abarbeitung der Tagesordnung möchte ich Sie unter Berücksichtigung der Festlegungen wie folgt informieren: Als erster Punkt wird nun der Tagesordnungspunkt 9 aufgerufen, anschließend die Tagesordnungspunkte 21 a und 21 b. Sollte sich daran bereits die Mittagspause anschließen, wären danach die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 24, 29 und 31 erneut aufzurufen. Während der Auszählung der Stimmen wird die Fragestunde stattfinden. Im Übrigen sind noch die Tagesordnungspunkte 9 a, 37, 39, 18, 20 und 22 auf jeden Fall aufzurufen, wobei Tagesordnungspunkt 9 a als letzter Punkt aufgerufen wird – das wäre jetzt wahrscheinlich nicht gerade sinnvoll, wenn ich das hier sehe; wenn wir den Tagesordnungspunkt 9 aufrufen, würden wir also Tagesordnungspunkt 9 a auch aufrufen.
Danke, Frau Präsidentin. In Tagesordnungspunkt 9 a geht es um die Problematik der Subsidiarität und da hatten wir gesagt, das ist der letzte Punkt am Freitag. Also das bleibt dabei, Freitag als letzter Tagesordnungspunkt.
Ich unterstelle jetzt mal, dass überlesen worden ist, dass wir nicht mit Tagesordnungspunkt 9, sondern mit Tagesordnungspunkt 27 beginnen, Wahl des Stellvertreters des UA 7/3.
Dann bitte ich noch um die Platzierung der Tagesordnungspunkte 21 a und b heute nach den Wahlen als ersten Tagesordnungspunkt; nach den Wahlen am Mittag.
Ich hatte den Tagesordnungspunkt jetzt etwas falsch im Blick. Also, es ist alles richtig, als erster Punkt wird heute die Wahl zu Tagesordnungspunkt 27 durchgeführt. Daran schließen sich die Tagesordnungspunkte 9 sowie 21 a und b an, nach der Mittagspause wie geplant und nach der Fragestunde käme dann 21 a und b. Gibt es hierzu Widerspruch? Herr Abgeordneter Braga.
Kein Widerspruch, Frau Präsidentin. Meine Fraktion hatte angekündigt, den Antrag unter Tagesordnungspunkt 19 auf die nächste Sitzung verschieben zu wollen. Das war auch im Rollenplan so vorgesehen, Sie haben das möglicherweise überlesen.
Ja, das hatten wir doch schon beschlossen. Deswegen hatte ich noch mal vorgetragen, das war eingangs. Ich hatte das schon, bevor wir in die Ältestenratssitzung gegangen sind, vorgetragen. Deswegen habe ich es nicht wiederholt. Die Fraktion der AfD hat gebeten, die Beratung zu dem Antrag in Tagesordnungspunkt 19 nicht in dieser Plenarsitzung, sondern in der nächsten Plenarsitzung aufzurufen. Das hatte ich vorgetragen.
Der Stand der Abarbeitung der Tagesordnung, das will ich an der Stelle auch noch sagen, lässt es nicht völlig ausgeschlossen erscheinen, dass unter Berücksichtigung des vereinbarten Endes der heutigen Plenarsitzung nicht alle Punkte, die auf jeden Fall aufgerufen werden sollen, hier zum Aufruf kommen können. Das ist ein Zielkonflikt, den wir bereits über mehrere Plenarsitzungen tragen. Um diesen Zielkonflikt bereits vorsorglich zu lösen, gehe ich davon aus, dass keiner der betroffenen Einbringerinnen bzw. Einbringer der Feststellung widerspricht, dass die Zustimmung zur Überschreitung der Beratungsfrist zu denjenigen Tagesordnungspunkten vorliegt, die aufgerufen werden müssten, heute aber nicht mehr aufgerufen werden können. Dann gehe ich davon aus.
Ich frage jetzt: Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der jetzt genannten Hinweise, der beschlossenen Änderungen widersprochen? Das ist nicht der Fall.
Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 7/3 „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“ Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/5048 -
Hier der Hinweis: Gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschussgesetzes wählt der Landtag die stellvertretende Vorsitzende bzw. den stellvertretenden Vorsitzenden aus seiner Mitte. Die bzw. der Vorsitzende und die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter müssen verschiedenen Fraktionen angehören, unter denen sich eine regierungstragende und eine oppositionelle Fraktion befinden.
Der Vorsitzende dieses Untersuchungsausschusses wurde bereits gewählt. Nunmehr ist die Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden auf Vorschlag der Fraktion Die Linke vorzunehmen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/5048 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Christian Schaft.
Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf einen Stimmzettel. Sie können auf dem Stimmzettel mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Als