Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich bitte Sie, Platz zu nehmen. Ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffnen möchte. Wenn das Fotoshooting hier hoffentlich gleich beendet ist, kann es losgehen.
Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Heute haben wir nach langer Zeit auch endlich wieder eine Besuchergruppe auf der Besuchertribüne. Passend dazu heiße ich die Gruppe von der Aktiv-Schule Erfurt willkommen. Schön, dass Sie bei uns sind und dass wir wieder live von Ihnen beobachtet werden können.
In der Landesregierung wurde mit Wirkung vom 1. Mai 2022 Herr Dr. Burkhard Vogel als Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz ernannt. Ich begrüße auch ihn sehr herzlich – wenn er dann kommt, das wird er sicherlich noch tun – und wünsche ihm für die Amtsausübung zum Wohle unseres Freistaats alles Gute.
Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Beier und Herr Abgeordneter Gottweiss. Die Redeliste wird von Herrn Abgeordnetem Gottweiss geführt. Die Bedienung der Redezeitanlage übernimmt Herr Abgeordneter Beier.
Für die heutige Sitzung haben sich Frau Abgeordnete Hoffmann, Frau Präsidentin Keller, Herr Abgeordneter Reinhardt, Herr Abgeordneter Worm, Frau Abgeordnete Lehmann und Herr Abgeordneter Dr. Hartung entschuldigt.
Allgemeine Hinweise – wie immer an dieser Stelle –: Der Ältestenrat hat für Herrn Robert Sonntag – nicht verwandt und nicht verschwägert –, Redakteur bei Radio ENNO – oder doch? –, gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung eine Dauerarbeitsgenehmigung für Bild- und Tonaufnahmen erteilt.
Aufgrund der Eilbedürftigkeit hat Frau Präsidentin Keller für Frau Antonia Kellner und Frau Emily Thümmler, Redakteurinnen beim Wartburg-Radio Eisenach, für diese Plenarsitzungen eine außerordentliche Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt.
Lassen Sie mich bitte noch einmal auf die aktuellen Maßnahmen des Landtags zur Verhinderung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu sprechen kommen. Mit Wirkung vom 2. Mai 2022 hat Frau Präsidentin Keller den sogenannten Basismaßnahmenplan des Landtags in Kraft gesetzt. Für unsere Plenarsitzungen sind dabei folgende Infektionsschutzmaßnahmen von besonderer Bedeutung, die ich noch mal kurz hier nennen möchte: Der Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen ist zu wahren. Für das bestimmungsgemäße Tragen einer FFP2-Maske oder einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung besteht eine Pflicht, von der grundsätzlich nur am Sitzplatz und bei Redebeiträgen Ausnahmen bestehen. Unsere Plenarsitzungen werden weiterhin nach jeweils 120 Minuten für jeweils 20 Minuten für eine Lüftungs- und Erholungspause unterbrochen. Für unsere Besuchsgruppen wurde im Funktionsgebäude ein gesonderter Bereich unter Einbeziehung der Tribüne, des Besuchszentrums und des zugehörigen Flurs eingerichtet, sodass wir nicht nur Einzelbesucherinnen und ‑besucher wieder begrüßen können, sondern endlich auch wieder Besuchergruppen – was wir auch gerade getan haben. Gleichzeitig ist im Interesse des Infektionsschutzes die insoweit notwendige Kontaktminimierung sichergestellt.
Wir kommen zu den Hinweisen zur Tagesordnung: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in diesen Sitzungen fort.
Unter Ziffer I der vorläufigen Tagesordnung sind wieder diejenigen Punkte aufgeführt, die aufgrund geschäftsordnungsrechtlicher Vorgaben oder aufgrund von Verständigungen im Ältestenrat in diesen Plenarsitzungen – teilweise mit konkreter Platzierung – auf jeden Fall aufgerufen werden sollen.
Danach wird die Wahl zu Tagesordnungspunkt 15 morgen als erster Punkt aufgerufen. Unter der Voraussetzung, dass der Wahlvorschlag erfolgreich ist, sind auch die Ernennung und die Vereidigung des Wahlbewerbers vorgesehen. – Da geht es um den Präsidenten für den Verfassungsgerichtshof. – Diese sollen sich unmittelbar an die Bekanntgabe des Wahlergebnisses anschließen.
Die Wahlvorschläge haben folgende Drucksachennummern: zu Tagesordnungspunkt 16 die 7/5378, zu Tagesordnungspunkt 17 die 7/5410 und die 7/5418, zu Tagesordnungspunkt 18 die 7/5414,
zu Tagesordnungspunkt 19 die 7/5379, zu Tagesordnungspunkt 20 die 7/5380, zu Tagesordnungspunkt 21 die 7/5381 und zu Tagesordnungspunkt 22 die 7/5382 und die 7/5409 sowie zu Tagesordnungspunkt 23 die 7/5383.
Die Fraktion der AfD hat erneut davon abgesehen, einen Wahlvorschlag für die Wahl von Schriftführerinnen und Schriftführern einzureichen. Damit werden dem Landtag leider auch weiterhin Schriftführer/‑innen fehlen, deren verantwortungsvolle Aufgabe im Sitzungsvorstand für das Gelingen der Plenarsitzungen von hoher Bedeutung ist. Diese Bedeutung ist auch mit Blick auf das Repräsentationsprinzip der Fraktionen und der Parlamentarischen Gruppe im Sitzungsvorstand nicht geringzuschätzen, dessen Einhaltung angesichts des Fernbleibens einer ganzen Fraktion nur partiell erfolgreich sein kann. Die Erfüllung dieser Pflicht sollte jedoch für alle Abgeordneten, die Fraktionen und die Parlamentarische Gruppe eine Selbstverständlichkeit sein.
Wir haben Beschlussempfehlungen, die folgende Drucksachennummern aufweisen: Zu Tagesordnungspunkt 3 gibt es eine Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/5408, zu Tagesordnungspunkt 8 in der Drucksache 7/5385 und zu Tagesordnungspunkt 36 a die 7/5397.
Zum Tagesordnungspunkt 1 b wurde ein Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/5419 verteilt.
Zu Tagesordnungspunkt 8 wurde ein Alternativantrag der Fraktion der AfD in Drucksache 7/5422 verteilt.
Der Antrag zu Tagesordnungspunkt 12 wurde von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen. Insofern entfällt dieser Tagesordnungspunkt. Es entfällt auch der Tagesordnungspunkt 29, da der zuständige Ausschuss noch nicht abschließend zum Gesetzentwurf beraten hat.
Zum Tagesordnungspunkt 36 a und Tagesordnungspunkt 49 wurden Neufassungen der jeweiligen Anträge verteilt.
Zur Fragestunde morgen gibt es noch einen Hinweis: Der Herr Abgeordnete Mühlmann hat darum gebeten, dass seine Mündliche Anfrage in der Drucksache 7/5265, die morgen als zweite Mündliche Anfrage zum Aufruf kommen würde, am Freitag als erste Mündliche Anfrage aufgerufen wird.
Die Landesregierung hat zu den Anträgen in den Tagesordnungspunkten 33 b und c sowie zu dem Antrag zu Tagesordnungspunkt 51 mitgeteilt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.
Jetzt kommt die übliche Frage, ob der Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen wird, und es wurde mir bereits möglicher Ergänzungsbedarf signalisiert. Es gibt eine Wortmeldung vom Herrn Abgeordneten Möller von der AfD-Fraktion, bitte schön.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Ich beantrage im Namen meiner Fraktion, den Antrag, der auch verteilt worden ist, „Betreuung und Beschulung von Flüchtlingskindern an ukrainischen Vorstellungen orientieren“ wegen besonderer Dringlichkeit mit auf die Tagesordnung unter Punkt I zu nehmen. Zur Dringlichkeit würde mein Kollege Jankowski sprechen.
Gibt es weitere Wünsche auf Änderung der Tagesordnung oder Ergänzungen? Bitte, Herr Abgeordneter Montag.
Frau Präsidentin, vielen Dank. Namens meiner Gruppe beantrage ich, den TOP 51 „Fachkräfte für Bädertechnik“ in der Drucksache 7/5377 in diesen Plenarsitzungstagen bis Freitag abzuarbeiten.
Danke, Frau Präsidentin. Namens der Koalitionsfraktionen bitte ich um Veränderung der Tagesordnung am Donnerstagvormittag. Nach den von Ihnen geschilderten Abläufen, erst der Tagesordnungspunkt 15 – Wahl des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs – und danach TOP 4 – Änderung des Verfassungsgerichtshofsgesetzes – möchten wir gern noch dazwischen die Wahl des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 7/2, die Wahl eines Mitglieds für den Datenschutzbeirat und gleichzeitig auch die Zustimmung zum Antrag der Benennung der neuen Direktorin des Rechnungshofs einbauen. Die Begründung liegt darin, dass die Wahlen für den Untersuchungsausschuss eine
technische Krux enthalten. Denn wenn der Vorsitzende gewählt werden muss oder kann, kann erst später der Stellvertreter benannt werden. Und wenn nämlich der Kollege durchfallen würde bei der Wahl des Vorsitzenden und gleichzeitig zurückgetreten ist als aktiver Stellvertreter, hätten wir wieder den Untersuchungsausschuss 7/2 nicht installiert. So könnten wir vormittags die entsprechenden Personen wählen und könnten dann nach dem Mittag die entsprechenden Stellvertreter wählen. Das ist also nur ein technischer Vorgang. Darum bitten wir. Danke.
Zunächst hatte die AfD-Fraktion beantragt, den vor Ihnen neu auf den Tischen ausliegenden Antrag in der Drucksache 7/5423 in die Tagesordnung aufzunehmen. Und die Dringlichkeit soll begründet werden. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste am Livestream und natürlich auch auf der Tribüne, meine Fraktion hat beantragt, den Antrag mit dem Titel „Betreuung und Beschulung von Flüchtlingskindern an ukrainischen Vorstellungen orientieren“ auf die Tagesordnung dieser Plenarsitzung zu nehmen.
Der Krieg in der Ukraine ist eine humanitäre Katastrophe, und momentan kommen gerade viele Kinder und Frauen nach Deutschland, um hier Schutz vor dem Krieg zu suchen. Und natürlich müssen für die Kinder und Jugendlichen auch die Bildungschancen gewahrt werden.
Der Antrag meiner Fraktion ist dringlich, da die Landesregierung bei der Beschulung und Betreuung der ukrainischen Kinder aber für uns den komplett falschen Weg einschlägt. Die Landesregierung hat nichts aus den Fehlern 2015/2016 gelernt und wiederholt die gleichen Fehler wieder. Erneut werden die Kinder ohne Rücksicht auf die Sprachbarrieren einfach so in die Schulklassen verfrachtet, die Lehrer und Pädagogen werden wieder mit den Problemen größtenteils allein gelassen. Und zu allem Überfluss möchte die Landesregierung die ukrainischen Kinder mit aller Macht in unser Bildungssystem integrieren, obwohl dies weder erforderlich noch von der Ukraine überhaupt gewünscht ist.
terkonferenz im März ganz klar gegen eine Integration der ukrainischen Kinder in unser Bildungssystem ausgesprochen. Wir halten es für wichtig, dass natürlich auch die Wünsche der Ukrainer für die Beschulung und Betreuung ihrer Kinder hier in Thüringen berücksichtigt werden.
Deswegen stellen wir unseren Antrag hier, um dem derzeitigen Kurs der Landesregierung entgegenzuwirken. Und natürlich hat der Antrag damit auch eine Dringlichkeit, denn die Landesregierung setzt ihren falschen Kurs gerade auch um.
In unserem Antrag fordern wir unter anderem, dass die Beschulung und Betreuung der ukrainischen Kinder in separaten Klassen und Gruppen in ihrer Heimatsprache und anhand der ukrainischen Lehrpläne erfolgen soll, genau wie es die Generalkonsulin der Ukraine bei der Kultusministerkonferenz auch gefordert hat.
Zudem verfügt die Ukraine über eine sehr gut ausgebildete Lernplattform, die wir auch in Thüringen nutzen sollten. Dies erleichtert den Kindern das Lernen, da die Lerninhalte in ihrer Muttersprache angeboten werden und auch der Unterricht über Videoschalte in ukrainischer Sprache möglich ist. Dafür brauchen die Kinder lediglich Leihgeräte, um dies auch nutzen zu können.
Die ukrainische Generalkonsulin mahnte bei der Kultusministerkonferenz auch zu Recht an, dass die ukrainischen Kinder und Jugendlichen sich nur vorübergehend in Deutschland und Thüringen aufhalten und es deswegen wichtig sei, auf eine Kontinuität ihrer Bildungsprozesse zu achten. Nichts anderes als ein Mindestmaß an Kontinuität für die ukrainischen Kinder und Jugendlichen, für die sich ja gerade in ihrem Leben so viel fundamental verändert hat, fordern wir mit unserem Antrag. Der von der Landesregierung eingeschlagene Weg ist in unseren Augen eine Sackgasse; er wird weder den Bedürfnissen der ukrainischen Kinder und Jugendlichen noch denen der deutschen Kinder und Jugendlichen gerecht. Ich bitte deswegen um Zustimmung für die Dringlichkeit unseres Antrags, damit er auf die Tagesordnung dieser Plenarsitzung gesetzt werden kann. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren und liebe Schülerinnen und Schüler, ich freue mich wirklich auch sehr, dass endlich wieder Schülerinnen und Schüler an unseren Plenarsitzungen teilnehmen können. Deshalb ein herzliches Willkommen.