Ja, es geht um Schule und es klingt vielleicht auch erst mal vermeintlich gar nicht ganz falsch, was die AfD hier suggeriert, aber es ist perfide.
Das will ich kurz darstellen und damit auch begründen, warum wir nicht zustimmen werden, diesen Antrag jenseits der Frist auf die Tagesordnung zu nehmen.
Zum einen beschäftigen wir uns selbstverständlich im Bildungsausschuss und als Bildungspolitikerinnen seit Beginn des Angriffskriegs von Putin gegen die Ukraine mit der Situation gerade der Kinder und Jugendlichen. Auch die Kultusministerkonferenz hat das getan. Die Kultusministerkonferenz bündelt ja alle 16 Bundesländer, und wichtig war, dass es ein einheitliches Vorgehen gibt, denn im Moment sind es etwa 560.000 Geflüchtete aus der Ukraine, die insgesamt nach Deutschland gekommen sind, und natürlich müssen wir den Kindern und Jugendlichen auch gleiche Chancen und gleiche Bedingungen bieten.
Wir wissen, dass es ein Online-Lernsystem für die Ukraine gibt. Das haben wir uns, glaube ich, alle schon mal angeschaut und waren auch ein Stück weit verwundert, wie gut das funktionieren kann. 18 Fächer werden dort angeboten für die Klassen 5 bis 11. Das Schulsystem der Ukraine ist ja ein bisschen anders aufgebaut. Trotzdem kann das Onlineangebot natürlich unser Schulsystem nicht ersetzen.
Zur Ehrlichkeit gehört dazu, dass die Menschen, die aus der Ukraine gerade zu uns kommen, überhaupt nicht absehen können, wie lange sie hierbleiben müssen. Ich sage „bleiben müssen“ ganz bewusst, weil ein Großteil natürlich wieder zurück in die Heimat möchte, aber wir alle die Bilder vor Augen haben von den furchtbaren Zerstörungen, den tagtäglichen Angriffen auf die Städte und niemand weiß, ob und wann die Kinder und Jugendlichen tatsächlich wieder zurückkehren können.
längere Sommerferien und dann beginnt das neue Schuljahr. Da die Menschen, die aus der Ukraine hierherkommen, nach Bundesrecht und dem § 24 hier eine Anerkennung finden, gilt für die Kinder und Jugendlichen natürlich auch die Schulpflicht. Und welche andere Schulpflicht sollte dann greifen, als die, die es auch in Deutschland gibt? Machen wir uns nichts vor: Das Beste, um diese Kinder und Jugendlichen eben nicht zu separieren und auszugrenzen – das ist übrigens das, was die AfD will, sie will ein Parallelsystem für die ukrainischen Kinder und Jugendlichen errichten –,
ist doch, die Kinder zu integrieren. Ich kann für Erfurt sagen: In Erfurt sind bereits 190 Kinder und Jugendliche in den unterschiedlichen Schulen aufgenommen worden. Es sind weitere 190 Kinder, für die gerade Plätze gesucht werden, und das können wir hochrechnen.
Und das wird behandelt von den Kommunen, von den Schulträgern und auch vom Ministerium. Dringlich ist auch, dass wir diese Kinder, die ganz furchtbare, traumatische Erfahrungen haben, nicht wieder separieren und ausgrenzen, sondern sie willkommen heißen, und das heißt auch, an Bildung partizipieren zu lassen.
Denn die UN-Konvention sagt ganz deutlich: Das Recht auf Bildung kennt keine Grenzen, Kinderrechte kennen keine Grenzen. Deswegen gibt es auch keine Dringlichkeit für diesen reinen Schaufensterantrag, der vielleicht freundlich daherkommt, aber ganz mies auf Ausgrenzung setzt,
und das von Kindern und Jugendlichen, die unser aller Unterstützung brauchen. Vielen herzlichen Dank.
ist über die Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu beschließen. Diese Frist kann mit einfacher Mehrheit verkürzt werden, es sei denn, es widerspricht jemand. Widerspricht jemand? Das ist der Fall. Dann brauchen wir für die Aufnahme in die Tagesordnung eine Zweidrittelmehrheit. Damit bitte ich Sie abzustimmen. Wer dafür ist, diesen Antrag als dringlich auf die Tagesordnung aufzunehmen, den bitte ich um das Handzeichen.
Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die anderen Fraktionen des Hauses. Die fraktionslosen Abgeordneten enthalten sich? Ja. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht und damit wird dieser Antrag in diesem Plenum nicht beraten.
Wir hatten als nächsten Antrag die Bitte der Gruppe der FDP, den Tagesordnungspunkt 51 in dieser Plenarsitzung abzuarbeiten. Auch darüber lasse ich abstimmen. Wer möchte diesem Platzierungswunsch entsprechen? Das sind die Mitglieder der Gruppe der FDP. Wer stimmt dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Wer enthält sich? Das sind die Mitglieder der AfDFraktion und die fraktionslosen Abgeordneten. Damit wird dieser Antrag nicht auf den I. Block vorverlegt.
Jetzt haben wir als letzten Antrag zur Tagesordnung die Bitte, die Wahlen in den Tagesordnungspunkten 18 und 22 morgen früh nach der Abarbeitung des Tagesordnungspunkts 1 bzw. der Wahl unter Tagesordnungspunkt 15 mit zu behandeln. Es war dann auch noch die Rede davon, die Wahl in Tagesordnungspunkt 14 vorzuziehen. Das ist aber keine Wahl. Das ist eine Zustimmung zu einem Wahlvorschlag, es müsste also ein extra Tagesordnungspunkt sein. Deswegen frage ich zunächst: Wer möchte der Bitte entsprechen, mit der Wahl unter Tagesordnungspunkt 15, die morgen als Erstes aufgerufen wird, auch die beiden weiteren Wahlen 18 und 22 zum Aufruf zu bringen? Den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP und die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Niemand. Wer enthält sich der Stimme? Die CDU-Fraktion. Damit ist das mehrheitlich so beschlossen.
Dann kommen wir zu der Bitte, den Tagesordnungspunkt 14 auch morgen früh gleich abzuarbeiten. Wer stimmt dieser Verschiebung zu? Das sind die Koalitionsfraktionen, die AfD-Fraktion, die frakti
onslosen Abgeordneten und die Fraktion der CDU. Wer stimmt dagegen? Niemand. Wer enthält sich? Die Gruppe der FDP. Damit ist auch beschlossen, dass das auf den Donnerstagvormittag vorgezogen wird.
Damit haben wir alles abgearbeitet, was Sie erbeten hatten. Jetzt gibt es noch eine Bitte. Herr Blechschmidt.
Danke, Frau Präsidentin. Ich habe das bewusst an das Ende dieser Tagesordnungsklärung gesetzt. Ich würde gern den Kollegen Mühlmann danach fragen, ob es sachlich nachvollziehbare Gründe gibt, weswegen er seine Mündliche Anfrage vom Donnerstag auf den Freitag verschiebt, damit wir das nachvollziehen können.
Also wegen zeitlicher Verhinderung. Er hat die Bitte vorgetragen. Ich würde sagen, wir unterbrechen jetzt deswegen nicht die Sitzung, um zu klären, ob man dem folgen kann oder nicht. Ich denke, das kann die jeweilige Sitzungspräsidentin oder der Sitzungspräsident frei entscheiden. Wir haben das immer mal wieder, dass Kollegen Gründe vorbringen, warum sie etwas verschoben haben wollen. Wir haben auch Pausen, da kann engagiert darüber diskutiert werden.
Das ändert nichts an den beschlossenen ergänzenden Festlegungen zur Tagesordnung. Ich darf Sie jetzt um Abstimmung bitten, ob Sie der so – wie abgestimmt – veränderten Tagesordnung zustimmen. Da bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die fraktionslosen Abgeordneten. Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich? Das ist die Fraktion der AfD. Stimmverhalten aus der Mitte des Hauses konnte ich nicht erkennen, aber eine Mehrheit hat die Tagesordnung – wie abgestimmt – damit beschlossen.
Damit kommen wir zur Tagesordnung und zu den Aktuellen Stunden, dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 25
Alle Fraktionen wie auch die Parlamentarische Gruppe der FDP haben jeweils ein Thema zur Aktuellen Stunde eingereicht. Jede Fraktion und die Parlamentarische Gruppe haben in der Aussprache eine Redezeit von jeweils 5 Minuten für jedes Thema. Die Redezeit der Landesregierung beträgt grundsätzlich 10 Minuten für jedes Thema. Bei fraktionslosen Abgeordneten beträgt die Gesamtredezeit 5 Minuten, die bei mehreren Themen auf diese aufgeteilt werden kann.
a) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen: Gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglichen“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/5365 -
Als Erste erhält Frau Abgeordnete Pfefferlein für die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Gäste, morgen, am 5. Mai, ist der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Am kommenden Montag, dem 9. Mai, ist aus diesem Anlass das Außerparlamentarische Bündnis für Menschen mit Behinderungen zu Gast im Thüringer Landtag. Deshalb ist heute ein guter Tag, um auch hier im Hohen Hause wichtige Themen in den Blick zu nehmen, die den Alltag von Menschen mit Behinderungen betreffen. Deshalb haben wir als Fraktion die Gelegenheit genutzt, um die Aktuelle Stunde unter dem Titel „Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen: Gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglichen“ auf die Tagesordnung zu setzen.
Denn unserer Fraktion ist es ein ganz besonderes Anliegen, dass allen Menschen die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft möglich ist. Trotz aller Anstrengungen, die wir aus der Regierungsverantwortung heraus hier in Thüringen unternehmen können, sind wir noch weit davon entfernt. Das Ziel, wirklich gemeinsam zu leben, zu lernen und zu arbeiten, ist noch lange nicht erreicht. Behinderte Menschen stoßen im Alltag immer wieder auf Barrieren, auf Ausgrenzung. Wer im Alltag viel Unterstützung braucht, bekommt diese oft nur in Förderschulen, Wohnheimen oder Werkstätten, in denen Menschen mit Behinderungen unter sich sind. Das aber widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention. Deshalb hat der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung eine große Berechtigung. „Nicht ohne uns über uns“, so lautet der Grundsatz der UN-Konvention.
Eine inklusive Gesellschaft heißt für uns, alle Menschen sollen gleichberechtigt Zugang zu allen Lebensbereichen haben. Darüber haben wir hier in den vergangenen Jahren schon oft gesprochen und viele Verbesserungen für Thüringen auf den Weg gebracht, aber das reicht noch lange nicht. Menschen mit Behinderungen sind nicht behindert im eigentlichen Wortsinn, sie werden behindert von Barrieren, die ihre gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft verhindern: der Zugang zu Gebäuden, zu Regalen im Supermarkt, zu Medien und zu Veranstaltungen. Das sind Barrieren, die wir sehen, wenn wir aufmerksam mit unserer Umgebung sind. Aber es sind vor allem auch die Barrieren in den Köpfen, im Verwaltungshandeln und in der Kommunikation.