Und es ist auch blauäugig zu glauben, dass, wenn wir europaweit einheitliche Regeln haben – das ist in Ordnung, dafür ist es da –, dass dann aber nicht vielleicht das Fleisch trotzdem aus Weißrussland, der Ukraine – wenn dort wieder Frieden herrschen sollte – oder vielleicht aus anderen Ländern kommt, wo die Standards einfach nicht so sind wie hier. Dann ist uns und auch dem Weltklima nicht geholfen. Vielen Dank.
Danke, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Urbach, mich wundert ja immer, mit welcher Leichtfertigkeit vor allem die CDU Thüringen Klimaschutzmaßnahmen für unnötig oder übertrieben erklärt.
Sie haben sich jetzt gefragt, ob diese Richtlinie angemessen ist. Dahinein kann man auch interpretieren: Ist Klimaschutz angemessen? Da möchte ich noch mal an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem letzten Jahr erinnern, das ganz eindeutig festgestellt hat, dass Deutschland bisher zu wenig Klimaschutzmaßnahmen ergriffen hat, um auch die Freiheitsrechte künftiger Generationen zu bewahren. Was für Deutschland gilt, gilt definitiv auch für Europa und die EU als Ganzes. Deswegen muss man auch sagen: Wer Klimaschutz als ein Thema der Partei Die Grünen oder Bündnis 90/Die Grünen darstellt, der hat, glaube ich, nicht erkannt, dass das eine Aufgabe ist, die uns als Gesellschaft als Ganzes betrifft und an der alle Parteien und Fraktionen die Verantwortung haben,
zu überlegen, wie wir unsere Lebensgrundlagen schützen können und auch kommenden Generationen noch einen lebenswerten Planeten hinterlassen.
Das können wir definitiv. Uns verwundert aber tatsächlich, dass an der Stelle Ursula von der Leyen als Kommissionspräsidentin mit dem „Fit for 55“Programm mal ein wirklich gutes Programm dargelegt hat, mit dem sie ganz viele Klimaschutzmaßnahmen ergreift und den richtigen Weg einschlägt, was wir sehr begrüßen. Dass die Thüringer CDU das an dieser Stelle immer wieder anders sieht, ist doch eher bedauerlich.
Im Gegensatz zum Kollegen Gleichmann, der sich ja freut, dass wir heute hier wieder über Europathemen sprechen, finden wir es auch eigentlich eher
befremdlich, dass wir dieses Thema wieder hier auf der Tagesordnung haben, nachdem die CDU im Europaausschuss für ihre Beschlussempfehlung keine Mehrheit gefunden hat. Es ist zumindest ein ungewöhnlicher Vorgang. Aber gut.
Angemeldet von der CDU werden Verhältnismäßigkeitsbedenken. Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung hat die CDU allerdings in ihrem Antrag gar nicht vorgenommen. Welche Maßnahmen der Richtlinie aus ihrer Sicht entsprechend dieser Prüfung nicht geeignet, nicht erforderlich oder nicht angemessen sein sollen, wird nicht erwähnt. Es ist schon seltsam, einerseits Verhältnismäßigkeitsbedenken anzumelden, dann aber nicht zu benennen, welche Verhältnismäßigkeitsgrundsätze bei welchen konkreten Maßnahmen nicht erfüllt sein sollen.
Als Bündnisgrüne sehen wir diese Bedenken jedenfalls nicht. Die Richtlinie verfolgt aus unserer Sicht einen legitimen Zweck, denn sie ist Teil des Green Deals. Das Vorhaben ist zur Erreichung der Nachhaltigkeits- und Klimaschutzziele essenziell. Die EU-Kommission selbst gibt an, dass sich der Gesundheits- und Umweltnutzen durch reduzierte Methan- und Ammoniak-Emissionen auf 5,5 Milliarden Euro pro Jahr beziffern lässt, während die Befolgungs- und Verwaltungskosten aus dieser Richtlinie 500 Millionen Euro betragen. Daraus ergibt sich ein sehr vorteilhafter Kosten-Nutzen-Faktor von 11. Auch ist für uns keine besondere Betroffenheit Thüringens ersichtlich, denn schließlich müssen alle Unternehmen und alle Betriebe in der EU diese Regelungen der Richtlinie gleichermaßen erfüllen. Da es in einigen Bereichen bisher noch uneinheitliche Regelungen gibt, trägt die Richtlinie also eher dazu bei, existierende Wettbewerbsverzerrungen zu vermindern. Die von der CDU vorgebrachten Argumente hinsichtlich Kosten und besonderer Betroffenheit Thüringens können wir so nicht teilen. Die Emissionsminderungsmaßnahmen werden hingegen zu einer besseren Luftqualität und zu einer Verringerung von Schadstoffen führen. Auch wenn es dafür einiger Anstrengungen in Wirtschaft und Verwaltung bedarf, sollten wir bereit sein, diese Herausforderungen anzunehmen. Den Antrag der CDU lehnen wir aus diesen Gründen ab.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauerinnen und Zuschauer auch am Livestream! Herr Urbach, ich will nur ganz kurz noch mal auf das eingehen, was Sie gesagt haben, und will zu Beginn sagen: Im Kern sind Ihre Verhältnismäßigkeitsbedenken unbedenklich. Das muss man sehr deutlich hier sagen. Denn das, was Sie jetzt hier vorgetragen haben, lässt schon ein Stück weit daran zweifeln, ob Sie die Grundidee, die wir in der EU haben, auch so teilen oder nicht. Ihre Rede wäre sicher eine gute Rede für ein Umsetzungsgesetz im Deutschen Bundestag gewesen, wenn diese EU-Richtlinie in Kraft ist und dann in bundesdeutsches Recht umgesetzt wird und dann Regelungen dazu führen, dass in Deutschland tatsächlich einzelne Betriebe benachteiligt werden würden. Dann wäre Ihre Rede gerechtfertigt gewesen. Aber doch nicht bei der Frage, welche Regeln wir uns europaweit geben wollen. Wenn man das nämlich weiterdenkt, was Sie sagen, Herr Urbach, und jetzt hier vorgebracht haben, heißt das im Umkehrschluss: Wir wollen keine Regeln in diesem Bereich. Und wenn Sie damit sozusagen gerade die Bauern bzw. die Schweinemastbetriebe vornehmen, weil die angeblich dadurch jetzt kaputtgehen und nicht mehr wirtschaftlich arbeiten können, dann muss ich Ihnen auch deutlich sagen: Bis zu 40 Prozent Unterstützung durch öffentliche Mittel, die wir in diesen Bereich stecken, das müssen wir dann auch regeln können und nicht sozusagen mit der Wirtschaftlichkeitskeule kommen und sagen, am Ende würden wir gegen unsere Bauern hier vorgehen, wenn wir EU-weit Themen regeln. Dann sagen Sie doch ganz klar, dass Sie diese Themen nicht geregelt haben wollen. Aber das widerspricht zumindest unserem Grundsatz. Wenn wir gute Arbeitsbedingungen wollen, wenn wir gute Lebensbedingungen wollen, wenn wir eine saubere Umwelt wollen, müssen wir auch Produktion beregeln durch ganz klare Vorgaben.
Darum geht es auch gar nicht, sondern es geht um die Frage, ob wir langfristige Investitionen in diese Betriebe in einem nachvollziehbaren Regelwerk planbar organisiert bekommen oder nicht. Das ist der entscheidende Punkt. Alles andere, was Sie hier behaupten, ist am Ende des Tages Populismus.
Und da muss ich Sie ganz ehrlich nach Ihren Grundsätzen zur Europäischen Union und dem gemeinsamen Binnenmarkt fragen. Ihre Argumentation stellt genau das infrage. Deswegen bitte ich Sie: Lassen Sie es doch dabei, das Parlament hier mit Stirnrunzeln gegenüber EU-Richtlinien zu behelligen und am Ende des Tages Populisten eine Bühne zu geben, um gegen die EU zu hetzen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete und Zuschauer, ich bedauere es sehr, dass der Wirtschaftsminister heute hier nicht zugegen ist, denn es wäre genau seine Aufgabe gewesen, hier zu dem Thema zu sprechen.
Wir sehen ihn in der letzten Zeit kaum noch hier im Plenum. Im Wirtschaftsausschuss haben wir das Thema sehr breit und intensiv diskutiert. Und es gab vonseiten des Wirtschaftsministers eine klare Empfehlung, genau hier diese Bedenken geltend zu machen.
Wir haben dann im Wirtschaftsausschuss einen einstimmigen Beschluss genau hierzu gefasst, mit den Stimmen der Linken, der SPD, der Grünen, der CDU, der AfD und der FDP –
alle gemeinsam. Und jetzt stellt sich ein SPD-Mann hier her und wirft uns Populismus vor. Damit beleidigen Sie Ihren eigenen Minister. Sie sagen, Ihr eigener Minister ist ein Populist. Das ist genau das, was Sie sagen.
Mit dem, was Sie hier abziehen, sind Sie nämlich entlarvt. Ich werbe noch mal – auch im Namen des Ausschusses und aus wirtschaftlicher Sicht – ausdrücklich dafür, unseren Antrag heute anzunehmen. Herzlichen Dank.
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht sehen. Dann Herr Minister Prof. Hoff für die Landesregierung, bitte schön.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, es wurde schon darauf hingewiesen: in kürzester Zeit die zweite Diskussion, die hier im Landtag dazu stattfindet, wie ein EU-Klimaschutzpaket in konkretes Recht umgesetzt wird. Und es ist richtig, dass sich die Länder dazu verhalten, denn in unserer Verfassungsordnung ist festgelegt, dass die Länder über den Bundesrat auch Einfluss nehmen auf die europäischen Regelungen, indem sie frühzeitig über europäische Regelungen informiert werden und dazu Stellungnahmen über den Bundesrat an die Kommission abgeben. Insofern ist die Debatte, die hier geführt wird, grundsätzlich richtig. Wir müssen uns mit der Frage auseinandersetzen, welche Wirkung europäische Regelungen auf uns in Deutschland und auf die 16 Länder, damit auch auf Thüringen haben – erste Ebene.
Die zweite Ebene, worüber hier diskutiert wird, ist die Frage: Welche konkrete Wirkung haben Klimaschutzmaßnahmen? Es ist richtig, dass wir das diskutieren, erstens weil wir unstrittig die Notwendigkeit haben, die Ziele, die wir uns beim Klimaschutz gesetzt haben, auch tatsächlich umzusetzen, wenn wir die Erderwärmung auf ein verträgliches Maß reduzieren wollen. Dazu hat sich John Kerry erst in der vergangenen Woche wieder in einem großen „ZEIT“-Interview geäußert. Dann geht es darum, dass die Verpflichtungen, die die Länder eingegangen sind, auch tatsächlich in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden, und nicht, dass man nach einer Klimaschutzkonferenz quasi nach Hause fährt und den Beschluss selbst schon als gute Klimaschutzpolitik verkauft. Es kommt auf die konkrete Umsetzung an.
Deshalb ist es richtig, dass wir darüber diskutieren. Und natürlich ist es auch richtig und auch legitim, dass diejenigen, die sich in ihrem wirtschaftlichen Handeln durch diese Klimaschutzmaßnahmen negativ berührt fühlen, dies auch artikulieren können.
Und die dritte Ebene: Nachdem wir geklärt haben, es geht um Klimaschutz, es geht darum, dass und wie wir europäische Maßnahmen über den Bundesrat bewerten, dass wir uns dann damit auseinandersetzen: Was umfasst den Bereich der Subsidia
rität und was umfasst den Bereich der Verhältnismäßigkeit? Meine Kinder spielen ganz gern ein Spiel, das heißt „Teekesselchen“. Da geht es im Kern darum, dass ein Begriff unterschiedliche inhaltliche Verwendungen haben kann: Eine Schlange kann ein Tier sein und da, wo man sich anstellt. Und bei Verhältnismäßigkeit scheint hier in der politischen Debatte etwas Ähnliches zu passieren. Denn in der politischen Diskussion – im Bayerischen Landtag, auch hier – wird an der einen oder anderen Stelle der Begriff „verhältnismäßig“ verwandt als „das ist eine unverhältnismäßig starke Belastung“. Darum geht es aber bei dem Begriff der Verhältnismäßigkeit, über die wir hier sprechen, nur bedingt. Worüber es tatsächlich geht, ist: Sind die Maßnahmen unverhältnismäßig zur Erreichung der Ziele? Das ist der entscheidende Bewertungsmaßstab. Insofern ist es auch völlig in Ordnung, dass ein Fachausschuss wie der Infrastruktur- und Landwirtschaftsausschuss aus seiner fachlichen Berührtheit bezogen auf die landwirtschaftlichen Betriebe, ein Wirtschaftsausschuss, befasst mit den wirtschaftlichen Aspekten der Unternehmen in diesem Land, zu der Auffassung kommt: Das kann aus Sicht der Betriebe nicht sinnvoll sein, also unverhältnismäßig.
Der Europaausschuss hat aber einen anderen Bewertungsmaßstab anzulegen. Der Europaausschuss hat nämlich den Bewertungsmaßstab anzulegen: Sind vor dem Hintergrund der Ziele, die sich die Europäische Union durch die Kommission gesetzt hat, die angestrebten Maßnahmen unverhältnismäßig zur Erreichung der Ziele? Dadurch, dass die Zielstellung im Rahmen des Klimaschutzpakets aber hochambitioniert ist, sind auch die Maßnahmen, die zur Erreichung dieser Ziele notwendig sind, ebenso ambitioniert vorzutragen. Und aus diesem Grunde ist der Europaausschuss – anders als die Fachausschüsse – zu der Bewertung gekommen, zumindest in einem sehr knappen Votum, dass der Europaausschuss eine Unverhältnismäßigkeit im europarechtlichen Rahmen nicht erkennt. Und wir lernen ja gerade alle an dieser Stelle hier auch gemeinsam, wie wir diese Debatten zu führen haben. Es ist auch völlig richtig und völlig legitim, dass wir über die Wirkung von Klimaschutzmaßnahmen politisch zu diskutieren haben. Und natürlich ist es richtig, dass landwirtschaftliche Betriebe unter einem massiven Druck stehen. In einer politischen Debatte so zu tun – was hier in dem Landtag keiner gemacht hat –, als ob landwirtschaftliche Betriebe nicht unter einem massiven Druck stehen würden, auch im Übrigen durch die klimatischen Veränderungen... Da der Markt dies eben nicht allein regelt und landwirtschaftliche Betriebe in hohem Maße auch zur Gewährleistung von
Ernährungssicherheit auf öffentliche Mittel auch der Europäischen Union angewiesen sind, ist dies doch ein Gegenstand, über den wir hier miteinander diskutieren können.
Wenn man sich die Stellungnahme des Bayerischen Landtags ansieht, die dieser in der Drucksache 18/22978 geäußert hat, dann sind da Themen drin, bei denen ich es grundsätzlich angemessen finde, darüber zu diskutieren, beispielsweise ob – so wie der Bayerische Landtag, übrigens mit Formulierungshilfe der Bayerischen Staatsregierung – zumindest die Frage aufgemacht wird, ob der Europäischen Union die Kompetenz zukommt, Vorschriften zu einer Beweislastumkehr und zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu regeln. Der Bayerische Landtag argumentiert, dies sei Prozessrecht und diese prozessrechtlichen Regelungstatbestände unterliegen so zumindest nach einer mehrheitlichen Auffassung des Bayerischen Landtags – insofern ist das spannend, weil es geht auch in dem, was die EU macht, um die praktische Ausformung von europäischem Recht. Das ist ja kein statischer Punkt, sondern mit neuen Regelungen wird man sich immer wieder die Frage stellen müssen, findet hier eine Rechtsanpassung statt, geht die EU möglicherweise zu weit, ohne dass man gleich die gesamte europäische Friedensordnung thematisieren muss. Es geht erst einmal nur um die Frage, ist die Rechtspflege eines Mitgliedstaates – das ist unser unmittelbares Recht – hier negativ berührt. Ich finde es sinnvoll und gut, dass wir auf Basis der bayerischen Stellungnahme dies dann auch im Europaausschuss des Bundesrats zu diskutieren haben.
Bei anderen Punkten – ebenso wie beim CDU-Antrag, auch bei der bayerischen Stellungnahme – habe ich eine andere Auffassung: Ich finde, dass man politisch darüber diskutieren muss, wie wir sowohl die Wirtschaftsbetriebe als auch die landwirtschaftlichen Betriebe im Bereich der Klimatransformation unterstützen, weil wir keinen Arbeitsplatz verlieren wollen – das ist doch klar. Gleichzeitig haben wir darüber zu sprechen – das ist beispielsweise eine Argumentation, die der Wirtschaftsminister vorgetragen hat, die auch im Bayerischen Landtag thematisiert worden ist –, ob durch die Präsentation von Transformationsplänen durch die Unternehmen im Zusammenhang mit den Umweltplänen, die sie vorzulegen haben, die Gefahr besteht, dass hier Unternehmensgeheimnisse, also sozusagen Betriebsgeheimnisse, öffentlich werden, weil damit Unternehmensstrategien öffentlich werden. Das muss man politisch diskutieren. Über die ökonomischen Folgen von Beweislastumkehr muss man politisch diskutieren.
Deshalb: Lassen Sie uns diese Diskussion politisch führen. Da werden wir an der einen oder anderen Stelle aus fachpolitischer Kompetenz möglicherweise zwischen den Ausschüssen – Umweltausschuss auf der einen und beispielsweise Wirtschaftsausschuss auf der anderen Seite – naturgemäß unterschiedliche Sichtweisen haben. Aber diese Diskussion können wir doch auch gemeinsam führen und gleichzeitig feststellen, dass selbst, wenn Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsbedenken in dem von mir europarechtlich vorgetragenen Sinne nicht bestehen sollten, wir tatsächlich weiterhin über die politischen Folgen zu diskutieren haben. Das können und sollten wir hier im Ausschuss gemeinsam machen. Bei Subsidiarität und bei Verhältnismäßigkeit müssen wir genau argumentieren und da sage ich: Der Antrag aus der CDU-Fraktion scheint mir an dieser Stelle schlechter begründet zu sein als die Stellungnahme, die der Bayerische Landtag hier, wie von mir vorgetragen, dargelegt hat. Vielen Dank.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/5652. Wer sich dem anschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD, der CDU, der Gruppe der FDP und der vier fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist gegen den Antrag? Das sind die Stimmen aus der Fraktion Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Damit ist der Antrag angenommen.