Protokoll der Sitzung vom 09.06.2022

Das Resultat haben wir heute hier vorliegen. Auch dazu noch mal: Wir haben im Wesentlichen konkrete Nachschärfungen bei bestimmten Begrifflichkeiten gemacht, wie zum Beispiel bei dem Passus „festangestellt“ und den Fragen von Rahmenlehrplänen. Außerdem konnten wir das Anerkennungsverfahren durch den Verweis auf eine ausgestaltete Rechtsverordnung praktikabler gestalten und haben auch eine Übergangsfrist verankert.

Kollegin Baum hat es gesagt: Die geschaffene Rechtssicherheit ist ein definitiver Mehrgewinn für die Musik- und Jugendkunstschulen. Die Verhandlungen dazu haben in Thüringen allerdings – und das muss man auch immer noch mal bemerken – einen sehr langen Vorlauf. Wir haben bereits in der letzten Legislaturperiode unter Rot-Rot-Grün für eine gesetzliche Basis für die Musik- und Jugendkunstschulen gestritten. Wir wollten das in einer gesamtgesetzlichen Lösung machen, in einem Kulturgesetz oder Kulturfördergesetz – wie auch immer man das Kind dann am Ende genannt hätte – und es sollte diese Einzelgesetze ablösen. Die Kolleginnen und Kollegen, die in der letzten Legislaturperiode dabei waren, erinnern sich an die drei Jahre dauernde Diskussion, den Dialogprozess, den wir mit den Kulturakteurinnen geführt haben. Im Ergebnis ist aber ersichtlich geworden, dass die grundlegenden Fragen nach Kultur als Pflichtaufgabe – beispielsweise die Bewertung der bestehenden Regelungsmechanismen – und die Erwartungen an ein einheitliches Kulturgesetz von den Kultureinrichtungen sehr unterschiedlich beantwortet wurden. Besonders unterschiedliche Sichtweisen hatten wir bei institutionellen und freien Einrichtungen. Dementsprechend haben wir es nicht geschafft – ich bedauere das immer noch sehr –, ein Kulturgesetz auf den Weg zu bringen.

Aber was schon in der letzten Legislaturperiode definitiv immer im Fokus von Rot-Rot-Grün stand, war die Unterstützung der Musik- und Jugendkunstschulen. Wir haben bereits im Haushalt 2018/2019 eine landesseitige Förderung für die Musik- und Jugendkunstschulen eingeführt. Und mehr noch: Seit dem Doppelhaushalt 2018/2019 werden die Musik- und Jugendkunstschulen nicht nur wieder vom Land gefördert, es geschieht auch noch in einer Höhe, die unter CDU-Regentschaft unmöglich war, nämlich 2 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2018/2019 und 5 Millionen Euro im Haushalt 2020.

All dies wird nun – das müssen wir aber auch sagen – problematisch in Bezug auf die Globale Minderausgabe. Gerade im Kulturhaushalt ist es sehr eng. Der Kulturhaushalt ist Spitz auf Knopf gestrickt. Dementsprechend wird auch die Globale Minderausgabe da noch Probleme bereiten. Das geht an die Kulturliebenden innerhalb der CDUFraktion, noch einmal darüber nachzudenken, ob die Globale Minderausgabe tatsächlich dem Kulturland Thüringen dienen kann. Ich denke, eher nicht. Ich glaube, das wird zu Verwerfungen führen. Vielleicht überlegen Sie sich da noch einmal, wie wir da die Kuh vom Eis kriegen.

Nichtsdestotrotz, der Gesetzentwurf der Verbände ist der Versuch, die gute Arbeit der Musik- und Jugendkunstschulen zu verstetigen. Wir danken den Verbänden ganz ausdrücklich für die Erarbeitung dieses Gesetzes. Gleichwohl sehen wir die Notwendigkeit der Diskussion über ein ganzheitliches Kulturgesetz nach wie vor. Wir wollen es auch gern wiederaufnehmen, um die Kulturförderung in Thüringen zukunfts- und krisensicher zu gestalten.

Zuletzt ein herzliches Danke an die Kolleginnen und Kollegen im Kultur-, Medien- und Europaausschuss für die gute Zusammenarbeit und die tatsächlich gute Einigung, die wir hier im Sinne der Musik- und Jugendkunstschulen auf den Weg gebracht haben. Vielen herzlichen Dank. Ich freue mich auf die Verabschiedung dieses Gesetzes heute.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der AfD erhält Herr Abgeordneter Aust das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Thüringen hat eine be

(Abg. Henfling)

eindruckende Musiktradition, nicht erst beginnend und endend bei Johann Sebastian Bach, sondern auch bis in unsere heutige Zeit fortgeführt bei den Freizeitmusikern, bei den vielen Musikvereinen und auch bei den leider nicht mehr so vielfach vorhandenen bergmännischen Musikvereinen. Sie nehmen in vielfältiger Art und Weise an unserem Kulturleben teil, beispielsweise wenn sie bei Hüttenfesten am Rennsteig für Musik sorgen oder wenn sie bei verschiedenen Festen immer wieder dafür sorgen, dass die Leute unterhalten werden. Darum war uns das auch schon immer ein Anliegen.

Wir haben seit 2005 eine schwierige Situation in Thüringen, was die Förderung beispielsweise der Musikschulen anbetrifft. Das Verfassungsgerichtshofurteil von 2005 machte es schwierig, die direkte Förderung der Musikschulen vorzunehmen. Deswegen war es auch der allerersten AfD-Fraktion ein Herzensanliegen, sich immer wieder um diese Musikschulangelegenheiten zu kümmern. Darum hat sich beispielsweise die Abgeordnete Wiebke Muhsal sehr verdient gemacht, immer wieder Impulse in die Diskussion einzubringen.

(Beifall AfD)

Sie sehen also: Was lange währt, wird endlich gut – so könnte man es sagen. Wir diskutieren schon eine ganze Weile über genau dieses Thema und jetzt ist es endlich so weit, dass die Musikschulen und Jugendkunstschulen als Bildungseinrichtung eine staatliche Anerkennung erlangen. Es ist ein Erfolg, weil wir uns damit von der unsteten Projektförderung abkehren. Es ist wichtig für die verlässliche Fortführung der Arbeit der Musikschulen und auch für die Sicherheit der Beschäftigten, dass wir heute diesen Schritt gehen.

Bei der ganzen Diskussion und bei der ganzen Freude, dass wir heute dieses Gesetz einhellig verabschieden werden, muss man auch sagen, dass im letzten Ausschuss leider noch Bedenken der Landtagsverwaltung hinsichtlich des formellen Zustandekommens dieses Gesetzes aufgekommen sind, ob es nicht noch eine neuerliche Runde gebraucht hätte, die Kommunen hier zu beteiligen. Auch wir haben diesen Punkt intensiv geprüft und haben Zweifel an dem Zustandekommen. Aber die Zweifel reichen in diesem Fall nicht aus, um die heutige vorgelegte Verbesserung abzulehnen.

Wir werden daher diesem Gesetzentwurf gern zustimmen und nehmen ihn als Basis für weitere Verbesserungen und Initiativen von unserer Seite. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall AfD)

Für die Fraktion Die Linke erhält Frau Abgeordnete Mitteldorf das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle auch einen herzlichen Gruß an Sylvia Spehr von der LAG Jugendkunstschulen, die auch im Landtag ist – wenn auch nicht auf der Besuchertribüne, aber sie sieht und hört uns –, und an Matthias Deichstetter, den Vorsitzenden des Musikschulverbandes, der uns am Livestream verfolgt.

Es ist schon sehr viel gesagt worden – vielen Dank auch dafür –, was die Ausgestaltung dieses Gesetzes betrifft, die Frage, welche Instrumente und Wege wir in Thüringen bereits seit vielen Jahren zu gehen versucht haben.

Dass die Kollegin Henfling noch mal das persönliche Trauma mit dem gescheiterten Kulturgesetz bringt, nun ja, darauf war ich jetzt mal nicht vorbereitet. Aber es ist halt, wie es ist, das muss man auch sagen. Trotzdem sage ich Ihnen ganz ehrlich: Ich war schon sehr lange in diesem Landtag oder vor einer Plenarsitzung nicht mehr so emotionalisiert wie heute, dass ich heute Morgen aufgestanden bin und gemerkt habe, was wir eigentlich in dem letzten fast einem Jahr miteinander – und das ist an verschiedenen Stellen schon gesagt worden –, konstruktiv geschafft haben. Ich finde, das ist ein Punkt, gerade in der Zeit, in der wir uns hier in der 7. Legislaturperiode in Thüringen befinden, an dem wir auch wirklich alle mal miteinander stolz darauf sein können, dass wir an solchen entscheidenden Stellen genau das schaffen, wofür wir alle hier gewählt sind, nämlich für die Sache und in der Sache miteinander zu arbeiten, und dabei – wie ich finde – sehr eindrucksvoll und auch richtig die Einbindung der Verbände geschafft haben. Ich glaube, eine gute Anekdote, die ich an dieser Stelle durchaus mal sagen kann, ist: Losgelöst von den formalen Sitzungen bei der Frage der Verhandlung von Änderungsanträgen zu dem Gesetzentwurf ist es gut und richtig und auch ein Beweis dafür, dass die Thüringer Kulturlandschaft auch gut aufgestellt ist, dass, wenn wir eine ganz spezifische Frage haben, einfach mal nebenbei den Verband anrufen können und der sagt: Es ist so, wie es ist.

(Beifall SPD)

Auch da wirklich vielen Dank dafür, weil es ist bzw. war für uns nicht nur, glaube ich, insgesamt ein durchaus sehr langwieriger und anstrengender Prozess, weil wir – das ist an verschiedenen Stellen auch gesagt worden – wirklich versucht haben, alle

(Abg. Aust)

Unwägbarkeiten im Vorfeld zu klären, zumal Thüringen mit diesem Gesetz auch in eine neue Phase und in eine neue Stufe tritt, was die Kulturförderung betrifft. Aber es war eben, glaube ich, auch genauso anstrengend für die Verbände, die mit uns gearbeitet haben, aber auch natürlich gefiebert und gewartet haben, wann es denn endlich so weit ist. Deswegen war es, glaube ich, ein kollektives Erlebnis, was wir das letzte Jahr miteinander erlebt haben.

Jetzt muss man mal sagen: Thüringen geht mit diesem Gesetz – habe ich gerade schon gesagt – einen Weg, war in gewisser Weise, auch wenn es nicht das erste Bundesland ist, was ein Musikund Jugendkunstschulgesetz hat, aber dennoch war Thüringen auch in den Fragen der Musik- und Jugendkunstschulen schon immer Vorreiter. Das hat auch etwas damit zu tun, dass wir als Bundesland die Musik- und Jugendkunstschulen auch im Thüringer Bildungsplan verankert haben als wirklich wichtige außerschulische Institutionen, die wir auch nicht kleinreden wollen und können. Ich sage an dieser Stelle auch eines, weil es mir immer wieder auffällt und das ist gar kein Vorwurf, sondern es herrscht natürlich bei vielen, auch von Ihnen, ein gewisser Fokus auf die Musikschulen. Das hat damit zu tun, dass wir alle irgendwie eine Musikschule haben, die in unseren jeweiligen Landkreisen auch sehr präsent sind; das ist auch gut und richtig so. Aber ich will diese Verabschiedung des Gesetzes heute auch damit verbinden, dass ich Sie gern alle noch mal einlade – also nicht nur hier im Rund, sondern natürlich auch euch und Sie draußen und oben –, sich wirklich mal ein bisschen näher mit der Frage der Jugendkunstschulen zu beschäftigen, derer wir 13 in Thüringen haben. Weil es hat manchmal so ein Anklang von: Da gibt es die Musikschulen, da weiß jeder von uns, was da stattfindet und wie das abläuft und warum das wichtig ist, weil wir im Zweifelsfalle die Erfahrungen natürlich selbst gesammelt haben. Jugendkunstschule wird dann immer so hintendran noch mit genannt. Ich glaube, dass wir uns alle gegenseitig einladen dürfen, uns etwas näher mit der wirklich wichtigen Arbeit der Jugendkunstschulen zu beschäftigen. Frau Baum hat es schon gesagt: Sie haben derzeit die glückliche Lage, dass Sie einfach mal durch den Landtag gehen können, weil dort die Ausstellung hängt, und – ich will Sie jetzt nicht verhaften, aber Frau Spehr ist ja da – falls Sie auch mal mit der Geschäftsführerin der LAG Jugendkunstschulen in Austausch treten wollen, bevor Sie sich Ihre Jugendkunstschule vor Ort vielleicht etwas genauer ansehen, wäre das heute eine Möglichkeit. Ich finde, dass das Gesetz, das wir heute verabschieden

und es freut mich wirklich, dass es eine einmütige Verabschiedung ist –, kein Schnellschuss ist.

Wir haben in der letzten Legislatur einen Gesetzentwurf diskutiert, der eins zu eins von einem Gesetzentwurf aus Sachsen-Anhalt abgeschrieben war, als es nur darum ging, sich um die Musikschulen zu kümmern. Das will ich schon auch sagen, das war der Grund, weswegen wir gesagt haben: Nein, wir als Thüringen und wir als RotRot-Grün im Besonderen legen sehr viel Wert darauf, dass Musikschulen und Jugendkunstschulen gemeinsam und auf Augenhöhe behandelt werden und nicht das eine bessergestellt wird als das andere, was wiederum auch der Grund war, weswegen wir uns die Zeit genommen haben, den Wissenschaftlichen Dienst des Landtags noch mal zu genau dieser Frage zu befragen und uns die Erörterungen tatsächlich auch sehr genau anzuschauen. Das sind die Unwägbarkeiten, durch die man nicht möchte, dass man am Ende zwar ein Gesetz verabschiedet, und das hat einen guten Titel und die Intention dahinter ist selbstverständlich richtig und gut, und dann scheitert es im Zweifelsfall an solchen Fallstricken. Das war der einhellige Wunsch, das zu vermeiden. Deswegen freut es mich auch, dass wir am Ende genau dazu gekommen sind.

Ich will aber auch noch mal neben dem Dank an uns alle und die Verbände durchaus – das wird selten genug gemacht, dabei sind sie natürlich umso wichtiger – einen Dank an die Referentinnen und Referenten richten, die am Ende noch öfter und häufiger und um jedes Komma buhlend miteinander verhandelt haben. Deswegen mache ich das mal von dieser Stelle. Herzlichen Dank auch an Reyk Seela von der CDU-Fraktion,

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

herzlichen Dank an Christian Foß von den Grünen,

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

herzlichen Dank an Dr. Martin Döring von der SPDFraktion

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und auch einen besonders herzlichen Dank – und ich darf da mehrere Namen sagen – an Frank Puskarev und danach Pauline Lörzer und eigentlich davor auch schon Regine Ahlert; es ist ja alles schon ein ziemlich langer Prozess in meiner Fraktion.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Natürlich gilt mein Dank auch im Besonderen der Landtagsverwaltung – das will ich schon auch noch mal sagen –, besonders Herrn Forelle, und natürlich mein Dank auch an die Staatskanzlei für die Unterstützung und die Überarbeitung dieses Gesetzes.

Ich sage mal so: Ich merke das erste Mal, wie viel abfällt, das habe ich am Anfang schon gesagt. Ich glaube, dass heute ein guter Tag ist und dass es vor allem ein Start ist, um die kulturelle Bildung in Thüringen noch weiter zu stärken. Ich freue mich, dass wir das gemeinsam tun und bin wie Frau Baum auch gespannt, wie es sich dann in den nächsten Monaten und Jahren entwickelt. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der CDU erhält Abgeordneter Kellner das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer und Zuhörer am Livestream und auch hier auf der Tribüne, ich freue mich auch sehr, dass wir dieses Gesetz heute hier einbringen dürfen. Ich habe von allen Vorrednern vernommen, dass es auf große Zustimmung stößt.

Ja, die CDU-Fraktion hat sich nach 20 Jahren Diskussion auf den Weg gemacht, kann man sagen, wie wir Musikschulen unterstützen können – also ein sehr langer Prozess, nicht nur ein, zwei Jahre, das geht schon seit 20 Jahren. Es wird immer wieder gefordert, dass wir den Bereich der Musikschulen stärken und verstetigen müssen. Deswegen freue ich mich, dass wir dieses Gesetz heute mit solch einer großen Zustimmung, die ich hier vernommen habe, hier in der Runde abschließend diskutieren. Ich hoffe natürlich auch, dass es hinterher auch wirklich die große Zustimmung geben wird.

(Beifall CDU)

Ich möchte mich an der Stelle recht herzlich bei dem Musikschulverband bedanken. Frau Henfling hat schon darauf hingewiesen: Die CDU-Fraktion hat das Gesetz eingebracht. Der Musikschulverband hat schon lange mit allen Fraktionen diskutiert, um hier eine Verbesserung herbeizuführen. Wir haben das als CDU-Fraktion aufgegriffen und haben das natürlich mit der Expertise des Verbandes auf den Weg gebracht. Das hätte ja jede andere Fraktion auch machen können, wir haben es in

die Hand genommen und haben es gemacht. Deswegen freue ich mich, dass wir heute das Gesetz hier diskutieren und hoffentlich auch abschließen werden.

(Beifall CDU)

Ich habe auch von den Vorrednern gehört, dass es in der Beratung doch wirklich überwiegend positiv aufgenommen wurde. Auch in der Anhörung waren alle Anzuhörenden sehr erfreut darüber, dass wir endlich dieses Gesetz auf den Weg bringen, um den Musikschulen und Jugendkunstschulen mehr Sicherheit zu geben. Ja, es ist richtig, wie Frau Mitteldorf gesagt hat: Wir haben nicht nur die Musikschulen, sondern auch die Jugendkunstschulen, darauf hat sie großen Wert gelegt. Ich finde es richtig, dass wir das aufgenommen haben, weil damit letztendlich der gesamte Bildungsbereich und Kunstbereich ganzheitlich abgedeckt werden kann. Deswegen war es für uns stringent, dass wir das letztendlich auch mit aufgenommen haben.

Entscheidend ist, dass wir die Kommunen an der Stelle nicht allein lassen, sondern massiv unterstützen. Wir haben in dem Gesetz 6 Millionen Euro eingestellt, 6 Millionen Euro Förderung für die Musikund Jugendkunstschulen. Es ist ja immer das Problem bei den Kommunen: Es sind freiwillige Leistungen und da wird mitunter schneller dort gekürzt, wo wir es aus unserer Sicht – jetzt mal als Kulturpolitiker – nicht als dringend erforderlich ansehen. Deswegen wollen wir hier auch eine deutliche Entlastung einbringen. Mit 50 Prozent beteiligt sich das Land zukünftig an den Kosten, die noch übrig bleiben – also die haben ja auch Einnahmen, wenn das abgezogen wird, aber 50 Prozent bedeuten doch eine erhebliche Entlastung der Kommunen. Damit verbunden ist unsere Hoffnung, die Qualität zu stärken und die Musikschulen und Jugendkunstschulen besser auszustatten.

(Beifall CDU)

Die 50 Prozent – 6 Millionen Euro –, das hatten wir ja in den letzten Jahren schon immer auf den Weg gebracht oder mitgetragen, auch im Haushalt. Aber es ist natürlich dann immer ein Risiko für jede Musik- und Jugendkunstschule, auch für die Kommunen, ob es im nächsten Jahr weitergeht oder nicht. Deswegen war es so richtig und wichtig, dass wir dieses Gesetz auf den Weg bringen, in dem das festgeschrieben ist, damit man Planungssicherheit hat. Das ist ja ein wesentlicher Punkt, den die Musikschulen in den letzten Jahren und Jahrzehnten nicht hatten, vor allem was die Ausstattung mit Personal anbelangt. Das war uns ganz besonders wichtig, um auch die Qualität der Musikschulen zu verbessern, denn ein Großteil der Musikschulen be

(Abg. Mitteldorf)