Protokoll der Sitzung vom 09.06.2022

(Abg. Mitteldorf)

dient sich ja auch Freiberuflern. Uns war es wichtig, dass es mindestens 50 Prozent Festangestellte mit einer entsprechenden Ausbildung sind, auch um die Qualität zu steigern. Nicht nur, dass wir das finanziell absichern, dass es funktioniert, sondern wir wollen auch eine Qualitätssteigerung damit verbinden. Das war uns besonders wichtig.

Wir werden auch dieses Zertifikat „Staatlich anerkannte Musik- und Jugendkunstschule“ einführen, das letztendlich dann erst den Zugang zu den Mitteln möglich macht. Das war uns besonders wichtig, dass wir nicht nur sagen, wir geben Geld ins System, sondern wir erwarten natürlich auch auf der anderen Seite eine qualitative Verbesserung in den Einrichtungen.

Deswegen freue ich mich, dass das heute von allen Vorrednern auch so mitgetragen wird. Ich denke, auch die Verbände und die Musik- und Jugendkunstschulen werden hier genau darauf achten, dass die Mittel hinterher auch so eingesetzt werden, dass es eine qualitative Verbesserung in den Einrichtungen gibt. Aber auch die Ausstattung, auch die räumliche Ausstattung muss mit in den Blick genommen werden.

Im Großen und Ganzen bin ich froh, dass die Diskussion im Ausschuss sehr positiv geführt wurde. Natürlich gab es auch kritische Anmerkungen und Hinweise – das hatten wir heute auch schon gehört –, aber sie konnten alle ausgeräumt werden. Das war ein großes Miteinander an der Stelle, weil alle erkennen und erkannt haben, wie wichtig es ist, dass dieser Bereich langfristig stabilisiert und gefördert wird, damit die Kinder und Jugendlichen die bestmöglichen Chancen haben, in dem Bereich gebildet, ausgebildet zu werden und vielleicht sogar eine Karriere daraus machen können. An der Stelle noch einen herzlichen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, dass wir da so kollegial zusammengearbeitet haben. Ich denke, es ist ein gutes Gesetz, und ich freue mich, dass wir das nach so langer Zeit auf den Weg gebracht haben und dass wir natürlich damit auch langfristig die Einrichtungen stärken. Es gibt ja nicht nur die Einrichtungen, sondern es gibt viele Kooperationen, die die Jugendkunst- und Musikschulen letztendlich unterhalten. Also es geht viel mehr in die Breite, es geht nicht um die einzelne Einrichtung, sondern es geht in die gesamte Breite, wo die Einrichtungen strahlen. Deswegen ist es uns wichtig, dass wir diese finanziell so ausstatten, dass sie ihren Aufgaben gerecht werden können.

Wir haben eine Evaluierungsklausel eingebaut – bis 2025 –, damit wir nach drei Jahren überprüfen können, ob das Gesetz wirkt, ob es das ist, was wir uns vorstellen, ob das Geld wirklich so angelegt

ist, dass es qualitativ eine Verbesserung gibt. Das werden wir dann noch einmal überprüfen. Weiterhin haben wir eine Übergangsregelung für drei Jahre eingebaut, damit die Einrichtung das Personal anstellen kann. Das ist ja nicht von heute auf morgen vorhanden. Auch hier haben wir eine Flexibilisierung gemacht. Das war auch den Kommunen wichtig, dass sie die Möglichkeit haben, in den nächsten Jahren die Einrichtungen so auszustatten, dass sie die Anforderungen einer staatlich anerkannten Musik- und Jugendkunstschule erfüllen. An der Stelle, denke ich mir, haben wir weitestgehend die Interessen berücksichtigt. Ich hoffe, dass das Gesetz so, wie wir es heute auf den Weg bringen werden, zum Erfolg führt.

An der Stelle noch mal herzlichen Dank an den Verband, an alle, die uns mit Expertise unterstützt haben, und auch der Landtagsverwaltung. Natürlich gab es hier auch ein paar Anmerkungen, die wir kritisch hinterfragt haben. Aber wir sind zu dem Entschluss gekommen, dass heute der Tag ist, wo das Gesetz abschließend beraten und beschlossen werden soll. Ich freue mich auf die hoffentlich große Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen alles Gute, vor allem aber den Jugendkunst- und Musikschulen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Für die SPD-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Dr. Hartung das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ja, lieber Jörg Kellner, heute ist ein guter Tag für die Musik- und Jugendkunstschulen. Wir werden jetzt konkrete Anforderungen an die Musik- und Jugendkunstschulen einführen, was die Qualität des Angebots, was den Umfang des Angebots angeht, was die Beschäftigungsverhältnisse angeht, und wir werden diese Anforderungen mit einem Versprechen verknüpfen, nämlich die entsprechende Landesförderung mit einem Mindestbetrag in ein Landesgesetz hineinzuschreiben. Das ist ein Quantensprung zu früheren Regelungen. Insofern kann ich uns beglückwünschen, uns alle zusammen, die wir an diesem Gesetz gearbeitet haben, dass wir das jetzt heute auf den Weg bringen, dass wir es heute beschließen. Das ist ein guter Tag.

Dass das Ganze eine Weile gedauert hat – elf Monate, ich habe noch mal nachgeschaut, mir kommt es viel länger vor, egal, es sind elf Monate gewesen, zwei Anhörungen –, daraus kann man erkennen – wir waren vorhin beim Urheberrecht, es ha

(Abg. Kellner)

ben ja nicht die Verbände geschrieben, wir haben es nicht erfunden, sie haben es euch nur zugeschickt –, es stammt aus Brandenburg. Man merkt, wenn man diesen Entwurf gelesen hat, Brandenburg ist halt nicht Thüringen. Das haben wir ja verschiedentlich festgestellt, dass Thüringen hier ein …

(Beifall SPD, Gruppe der FDP)

(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Das ist auch gut so!)

Ja, natürlich ist es gut so, sonst würde ich jeden Tag viel länger fahren müssen. – Aber das Problem ist natürlich, dass wir diese Kulturlandschaften nicht eins zu eins vergleichen können. Es hat uns sehr viel Zeit gekostet in den Beratungen, ein Brandenburger Gesetz auf Thüringer Verhältnisse umzuschreiben, auch zu schauen, was sind denn die tatsächlichen Bedarfe. Jetzt sind wir so weit, dass wir in einer Zusammenarbeit der genannten Fraktionen – es haben dabei alle demokratischen Fraktionen gut miteinander gearbeitet – einen solchen Entwurf ausgearbeitet haben.

Hier ist verschiedentlich schon gedankt worden. Ich möchte auch danken, nämlich den Vertretern der Staatskanzlei und des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales, die uns dabei geholfen haben, dieses Gesetz rechtssicher zu formulieren. Ich glaube, der größte Gewinn ist, dass wir die Musik- und Jugendkunstschulen aus Haushaltsnotlagen heraushalten, die die Kommunen betreffen, aber auch aus Landeswillkür – sage ich jetzt mal in Anführungsstrichen –, indem wir in einem Landesgesetz festlegen, was diese Einrichtungen erwarten dürfen. Insofern glaube ich, dass wir mit diesem rein Thüringer – nicht Brandenburger – Gesetz einen guten Schritt machen. Ich bin überzeugt, dass eine breite Mehrheit dieses Hauses dieses Gesetz beschließen wird. Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung erhält Herr Minister Hoff das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich will mich den Dankesworten anschließen und freue mich insbesondere, dass dieses Gesetz auch nach vielen Debatten, die wir in den vergangenen Tagen darüber geführt haben, ob es in die

sem Landtag möglich ist, parteiübergreifend zu Entscheidungen zu kommen – dass doch offensichtlich Kunst und Kultur zeigen, dass in diesem Themenfeld politische Kultur dazu beitragen kann, parteiübergreifend zu Kompromissen und auch zu Entscheidungen zur Gestaltung des Landes zu kommen. Das ist etwas sehr Gutes.

Ich will gleichwohl noch einmal einen Blick zurückwerfen, weil ich auch bei der Beschlussfassung über dieses Gesetz noch einmal ein paar Legendenbildungen geraderücken möchte. Das Erste – wir müssen vielleicht bis zum Jahr 2004 zurückgehen. Im Jahr 2004 gab es eine Landesverfassungsgerichtsentscheidung. Die Landesverfassungsgerichtsentscheidung setzte sich damit auseinander, inwieweit das Land in diesem Kommunalen Finanzausgleich – das heißt, das ist der Topf, aus dem die Kommunen Zuweisungen erhalten – eigentlich zweckgebundene Festlegungen treffen kann. Also kann es neben der reinen Schlüsselmasse, die im Kommunalen Finanzausgleich ist, Mittel an die Kommunen geben und sagen: Nur für diesen Zweck dürft ihr diese Mittel verwenden? Das Landesverfassungsgericht hat sich damals entschieden, dass der Grad an zweckgebundenen Mitteln zu groß sei und dass man deshalb den Finanzausgleich unter diesen Gesichtspunkten für verfassungswidrig erachte. Dies war die Basis dafür, dass wir heute über dieses Gesetz reden, denn das Land hat seinerzeit den Kommunen 3 Millionen Euro für die Musikschulen zur Verfügung gestellt. Und es hat im Übrigen seit 2004 auch nie aufgehört, in diesem Umfang Mittel an die Kommunen zu geben, aber die Kommunen haben nach dem Wegfall der zweckgebundenen Finanzierung die Mittel nicht oder nur zum Teil für die Musikschulen eingesetzt und ansonsten für andere Zwecke – was ich ihnen nicht zum Vorwurf mache. Ich will nur darauf hinweisen, dass die ursprünglich zweckgebundene Musikschulfinanzierung vom Land der Höhe nach nie geändert worden ist, aber die Zweckbindung weggefallen ist.

Vor diesem Hintergrund hatte sich Rot-Rot-Grün entschieden, diese Musikschulfinanzierung – und auf Vorschlag der rot-rot-grünen Fraktionen ergänzt um die Jugendkunstschulen, weil man einen Zusammenhang zwischen der musischen und der künstlerischen Förderung von Kindern und Jugendlichen sieht –, diese Mittel nicht im Kommunalen Finanzhaushalt, sondern in den Haushalt des Kulturministeriums, das in der Staatskanzlei ist, wiedereinzustellen. Ich will daran noch einmal erinnern, weil das, was wir heute tun, auch eine Geschichte hat, Punkt 1.

(Abg. Dr. Hartung)

Punkt 2: Es ist der dritte Versuch eines Gesetzes. Und ich bin froh, dass es ein erfolgreicher Versuch sein wird, nach allem, was die Abgeordneten hier dargestellt haben, und dass es schon deshalb ein Erfolg sein wird, weil nicht nur über Musik-, sondern auch über Jugendkunstschulen zu sprechen sein wird.

Ich will aber auch deutlich machen, dass wir uns in diesem Themenfeld gleichwohl auf zwei Ebenen mit der Frage auseinandersetzen müssen. Die erste: Wir werden im Bereich von Kunst und Kultur immer wieder an die Schnittstelle zwischen Landesfinanzierung und kommunalen Aufgaben kommen. Denn ich will darauf hinweisen: In unserer föderalen Verfassung obliegt die Kulturhoheit tatsächlich den Ländern, aber faktisch ist das, was wir als Kulturpolitik machen, angewandte Kommunalpolitik. Das heißt, das, was kulturell tatsächlich stattfindet, ist keine Landeskultur, sondern es ist Kultur, die auf der kommunalen Ebene in jeder Kommune, im kleinen wie im größeren Rahmen, stattfindet. Seien es die kleinen Vereine, seien es die Musik- und Jugendkunstschulen, seien es Theater, Orchester, Museen, landesfinanzierte Museen, kommunale Museen und viele andere Bereiche. Ich werde jetzt nicht durch die gesamten Sparten der Kultur gehen.

Vor diesem Hintergrund stellt sich aber gleichwohl die Frage, wie diese Aufgaben zu finanzieren sind und ob das bisherige Instrument des Kommunalen Finanzausgleichs in der Thüringer Auslegung – und das sage ich ganz bewusst, deshalb habe ich damit angefangen – dafür der richtige Weg sein wird. Denn wir wissen, dass in anderen Ländern – wir haben 15 andere Länder neben Thüringen – die Finanzierung von Kunst und Kultur im Kommunalen Finanzausgleich ganz unterschiedlich ausgestaltet ist und dass die sehr strikte Festlegung, was an zweckgebundenen Mitteln nicht zur Verfügung gestellt werden darf, in Thüringen besonders streng und in anderen Finanzausgleichen auf der kommunalen Ebene anders ist.

Ich bin deshalb froh, dass das Innenministerium in Übereinstimmung mit uns in dem Gesetzentwurf, der in Kürze den Landtag erreichen wird, versucht, den Rahmen bei den Zuweisungen für die Theaterfinanzierung zu erweitern, und hoffe, dass dies auch die Zustimmung in diesem Landtag finden wird.

Ich spreche das aber auch deshalb an, weil wir in diesem Zusammenhang auch bei diesem Gesetzentwurf über widersprüchliche Positionen sprechen müssen. Denn wenn eine Oppositionsfraktion hier im Landtag eigentlich die Auffassung vertritt, dass der sogenannte Förderwirrwarr des Landes

dadurch beendet werden soll, dass im Wesentlichen alle Förderprogramme des Landes, die für die Kommunen zur Verfügung stehen, in den Kommunalen Finanzausgleich, aber ohne Zweckbindung überführt werden sollen, dann stellt sich die Frage, ob das nicht ein Widerspruch genau erstens zu diesem Gesetz ist, das wir hier gerade machen – Punkt 1 –, und Punkt 2, ob hier nicht das Kind mit dem Bade ausgeschüttet werden soll.

Wir haben als Landesregierung die Entscheidung getroffen, dass wir uns im IV. Quartal auch mit den Förderprogrammen und vor allem der Vereinfachung von Förderprogrammen befassen.

(Beifall CDU)

Ich glaube nur, wenn wir konsistent argumentieren wollen, kann eine Fraktion, aus der jetzt Beifall kommt, nicht die Forderung aufmachen, alles in den KFA zu stellen, übrigens auch gegen die Interessen der Kommunen, sondern wir müssen uns mit der Frage auseinandersetzen: Wo braucht es tatsächlich gesetzgeberisch dafür ein Landesgesetz? Was muss im KFA geregelt werden? Wo kann man auf der Ebene unterhalb eines Gesetzes durch Festlegung, woraus nicht zwingend eine unstete Projektfinanzierung wird – wir haben im Kulturbereich relevante Bereiche, die unterhalb eines Gesetzes geregelt sind und seit Jahren eine quasiinstitutionelle Förderung genießen und dadurch auch eine große Sicherheit genießen. Wir arbeiten mit Instrumenten von Zuwendungsverträgen. Ich halte viel davon, dass wir diese Debatte und dieses Gesetz durchaus auch als Ausgangspunkt nehmen, uns Klarheit darüber zu verschaffen, was die besten Wege für die kommunale Kulturfinanzierung und die Finanzierung anderer Punkte sind.

Ein ganz letzter Punkt – und ich bin Madeleine Henfling sehr dankbar, dass sie darauf auch noch mal aufmerksam gemacht hat –: Ein Widerspruch entsteht auch dann, wenn man uns auf der einen Seite – ich sage das hier noch mal deutlich und wiederhole, was ich bei der Schlusslesung des Haushalts gesagt habe – in den Landeshaushalt reinschreibt, wir sollen 6 Millionen Euro für die Musik- und Jugendkunstschulen ausgeben, und auf der anderen Seite mit dem gleichen Beschluss uns als Landesregierung den Auftrag gibt, eine Globale Minderausgabe, das heißt eine Kürzung um 330 Millionen Euro vorzunehmen. Der erzeugt Widersprüchlichkeiten, nämlich auf der einen Seite Erwartungen bei Bürgerinnen und Bürgern, dass sie mehr Geld bekommen für wichtige Einrichtungen wie die Musik- und Jugendkunstschulen, und auf der anderen Seite werden gleichzeitig Kürzungen vorgenommen. Jetzt wird die Oppositionsfraktion sofort wieder rufen: Ihr müsst das alles nur schlauer

(Minister Prof. Dr. Hoff)

machen. Nein, schlau ist erst mal, sich zu überlegen, was die Konsequenz von eigenen Forderungen ist, und diese Konsequenz ist möglicherweise nicht durchdacht worden.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Insofern haben wir bei der Landesregierung wie auch auf der Seite der Opposition möglicherweise Lernaufgaben zu machen und dabei können wir uns gegenseitig zuschauen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Minister Prof. Dr. Hoff. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht sehen.

Dann stimmen wir an der Stelle ab, zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/5654. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen, auch der fraktionslosen Abgeordneten und der Gruppe. Gegenstimmen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch nicht. Damit ist der Änderungsantrag einstimmig angenommen.

Wir kommen nun zweitens zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien in der Drucksache 7/5637 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind ebenfalls wieder alle Stimmen im Plenum. Die Gegenstimmen, bitte? Kann ich nicht sehen. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch nicht. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Dann kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/3385 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind ebenfalls wieder alle Stimmen aus dem Plenum. Gegenstimmen? Kann ich nicht sehen. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen nun zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Es stehen alle Abgeordneten des Plenums. Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? Nein. Stimmenthal

tungen? Sehe ich auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Herr Prof. Voigt, Sie haben eine Erklärung abzugeben? Bitte.

Ich wollte eine Erklärung zu meinem Abstimmverhalten abgeben. Das hat nichts damit zu tun, dass meine Kinder besser musizieren können als ich. Ich möchte einem danken, der heute nicht hier sein kann. Henry Worm hat neben vielen anderen hier im Hohen Haus sehr an der Einbringung dieses Gesetzes und an der Arbeit mitgewirkt. Er kann heute leider nicht hier sein. Ich habe ihn aber gestern gesehen. Er freut sich sehr, dass es uns gelungen ist, gemeinsam mit diesem Musikschulgesetz dann auch Wirkung zu erzielen. Deswegen von diesem Pult aus danke auch an Henry Worm. Er hätte gern mit abgestimmt, kommt aber hoffentlich bald wieder.

(Beifall im Hause)

Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 a