Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zu einer weiteren Sitzung des Thüringer Landtags am heutigen Tag, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher, die gerade hereinkommen, auf der Tribüne, seien Sie willkommen, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream.
Schriftführerinnen zu Beginn der heutigen Sitzung sind Frau Abgeordnete Güngör und Frau Abgeordnete Baum.
Für diese Sitzung haben sich entschuldigt: Frau Abgeordnete Kniese, Herr Abgeordneter Liebscher, Herr Abgeordneter Worm, Herr Minister Prof. Dr. Hoff und Frau Ministerin Werner.
Einige Hinweise zur Tagesordnung: Wir sind in der gestrigen Sitzung übereingekommen, die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 14, 18, 19 – bezogen auf die jeweilige Nummer 2 des Wahlvorschlags der Fraktion der AfD –, 20 und 21 heute nach der Mittagspause erneut aufzurufen. Während der Auszählung der Stimmen wird die Fragestunde fortgesetzt.
Wir der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.
Danke, Frau Präsidentin. Einen recht schönen guten Morgen. Alle Abgeordneten dürften das „Fünfte Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshofs“ auf dem Tisch liegen haben. Wir haben in der letzten Plenarsitzung die Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetzes mit Blick auf den Vizepräsidenten überwiesen. Nach ersten Beratungen und Verständigungen haben wir feststellen können/müssen, dass wir hier auch eine Verfassungsänderung vornehmen müssen. Deshalb bitten wir ausdrücklich, die Drucksache 7/5670 auf die Tagesordnung zu setzen und in erster Beratung zu behandeln. Danke.
War das bereits die Begründung zur Dringlichkeit? Dann nehme ich das so beim Wort. Ich frage: Wird das Wort gewünscht, um gegen die Dringlichkeit zu sprechen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Allerdings wurde der Gesetzentwurf nicht in der Frist von sieben Tagen elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt, so ist über eine Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu beschließen. Diese Frist kann mit einfacher Mehrheit verkürzt werden, es sei denn, es wird widersprochen. Wird widersprochen? Ja, es wird widersprochen. Das heißt also, wir werden die Fristverkürzung mit einer Zweidrittelmehrheit beschließen müssen. Wer der Fristverkürzung hier gemäß § 66 Abs. 2 der Geschäftsordnung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, der Fraktion der CDU und von zwei fraktionslosen Abgeordneten. Wer spricht sich gegen die Fristverkürzung aus? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD und die Gruppe der FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht sehen. Nach Adam Riese ist die Zweidrittelmehrheit hiermit erreicht und damit die Fristverkürzung beschlossen.
Es ist Zählen gewünscht, dann zählen wir. Bitte. Wir beginnen also mit der Zustimmung für die Fristverkürzung. 48 Dafürstimmen. Die Gegenstimmen? 19 Gegenstimmen. Nach Stimmenthaltungen frage ich noch mal. Damit sind zwei Drittel von den Anwesenden erreicht und wir haben das noch mal für das Protokoll festgeschrieben. Die Fristverkürzung ist damit beschlossen. Aufgrund der Fristverkürzung kann der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung beraten werden. Die Frage ist die Platzierung. Ist Platzierung gewünscht, Herr Blechschmidt?
Abarbeitung in der heutigen Sitzung, so ist es beschlossen. Gibt es weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? Das kann ich nicht erkennen. Damit können wir entsprechend der Tagesordnung verfahren.
Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts auf möglichen Reformbedarf Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3730 - Neufassung -
Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, Kern des Antrags soll die Gleichstellung der Abgeordneten mit anderen Bürgerinnen und Bürgern in Thüringen sein – mit Blick auf Steuerrecht, aber auch mit Blick auf soziale Absicherung, vor allem die Altersvorsorge. Kurz gesagt: Überlegung, Diskussion, gegebenenfalls Veränderung der – in Anführungszeichen – Vollalimentierung aus der Staatskasse. Die inhaltlichen Eckpunkte der Reform finden sich in Punkt II. des Antrags wieder.
Im Sommer 2021 hatten die rot-rot-grünen Fraktionen schon einen entsprechenden Reformantrag in den Landtag eingebracht, der nun der vorliegenden Neufassung inhaltlich weitgehend entspricht.
Meine Damen und Herren, nun hat eine Reihe von Bundesländern schon solche Reformschritte vollzogen, wie sie jetzt angedacht sind, wie im Antrag verlangt, in unterschiedlichsten Varianten vorgenommen und – wie gesagt – verabschiedet. Es lohnt sich mit Sicherheit, dass Thüringen diese Erfahrungen, Überlegungen der Reformdiskussionen anderer Länder mit einbezieht, die Erfahrungen aus anderen Ländern wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, das erste – so möchte ich es bezeichnen – Reformland in dieser Hinsicht, Brandenburg oder Schleswig‑Holstein, entsprechende Vorarbeiten, die zeitlich schon eine Weile her sind, aber dennoch immer noch aktuell. Hier kann und muss man aber auch in Wahlperioden denken. Und es ist sinnvoll, die Thematik von Fachleuten aufarbeiten zu lassen. Darauf geht der Punkt III. des Antrags ein, um aus diesem Material dann einen guten und glaubwürdigen Gesetzentwurf zu entwickeln. Hier verweise ich auf Schleswig‑Holstein, das diesen Weg gegangen ist.
Aber die bisherige Reformdiskussion zeigt auch, dass Bürgerinnen und Bürger sowie gesellschaftspolitische Akteure in diesen Reformdiskussionsprozess einbezogen bzw. mitgenommen werden müssen, am besten mit guten Diskussionsangeboten.
Das ist in Punkt V. des Antrags zu finden. In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern: Die Reform in Schleswig‑Holstein hat am Anfang leider einen herben Dämpfer erlitten, weil in der Öffentlichkeit wegen schlechter öffentlicher Kommunikation Missverständnisse oder negative Eindrücke zum Reformvorhaben entstanden waren. Das sollten wir zwingend vermeiden. Vor diesem Hintergrund überrascht es sicherlich nicht, dass der vorliegende Antrag zur Reform des Abgeordnetenrechts mit der Arbeit einer Expertenkommission in die Reformarbeit am Thüringer Abgeordnetenrecht starten will. Ebenso wenig überrascht es dann, dass die Kommission die Reformerfahrungen der anderen Bundesländer berücksichtigen will, so wie ich es angesprochen habe.
Einen engen Informationsaustausch der Kommission mit dem Landtag stellt der Punkt IV. des Antrags fest und sichert der Kommission auch Eigenständigkeit für die Organisation ihrer Arbeitsabläufe im Erarbeitungsprozess. Am Anfang einer neuen Wahlperiode sollten dann die Arbeitsergebnisse der Kommission dem neuen Landtag mit einem weiteren gesetzgeberischen Reformprozess zur Verfügung stehen.
Das Expertengremium soll laut Antrag ehrenamtlich bzw. nur gegen Ausgleich von Aufwendungen wie zum Beispiel Reisekosten arbeiten. Ein Fall der explodierenden Honorarkosten für Reformkommissionen wie es in Baden-Württemberg gang und gäbe war, wird es in Thüringen nicht geben. Auch in Baden-Württemberg war die Gefahr schnell erkannt worden und der Landtag steuerte um.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Kollege Blechschmidt hat es gerade in der Einbringung schon ausgeführt: Wir sind als Abgeordnete hier in diesem Parlament in besonderer Weise verpflichtet, transparent und nachvollziehbar damit zu agieren, was zum Beispiel unsere Abgeordnetenentschädigungen, aber auch andere Vergütungen angeht. Berechtigterweise wird dieses Thema auch immer wieder hier im Haus thematisiert, zum Beispiel wie
wir mit dem Diätenautomatismus umgehen, aber auch mit der Frage, ob Abgeordnete auch Teil der Sozialversicherung sein sollen, und wie wir mit unseren Pauschalen verfahren.
Wir als Koalitionsfraktionen sagen, dass es dazu ein grundsätzliches Herangehen braucht, dass wir dieses Thema systematisch besprechen müssen und auch unabhängige Expertise einbeziehen sollen, weil es auch um unsere eigenen Rechte geht, die wir hier als Abgeordnete haben, und schlagen deswegen vor, eine Expertinnenkommission einzusetzen, die sich aus den Bereichen der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik, aber auch aus dem Bereich der Wissenschaft zusammensetzt – zum Beispiel der Politikwissenschaft und Rechtswissenschaft – und auch aus Expertinnen und Experten, die in der Vergangenheit im Bund und in den Ländern genau solche Prozesse begleitet haben, und die bis Ende des kommenden Jahres einen entsprechenden Bericht vorlegt, der uns dann ermöglicht, das Abgeordnetenrecht entsprechend anzupassen.
Auf diesen Weg wollen wir uns gern begeben und bitten deswegen um Zustimmung zu diesem Antrag. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beraten über einen Antrag zur Einsetzung einer Kommission, die Vorschläge zur Reform des Thüringer Abgeordnetenrechts erarbeiten soll. Themenschwerpunkt und Dreh- und Angelpunkt ist der Artikel 54 Abs. 1 Thüringer Verfassung, nämlich: „Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Auf den Anspruch kann nicht verzichtet werden.“ Was das ist und in welcher Höhe, darüber gibt es sicherlich sehr unterschiedliche Positionen, ebenso zu der Frage, was Transparenz bedeutet und inwieweit man dem gerecht werden muss.
Wichtig und zentral ist: Um sich unabhängig und nur seiner Meinung entsprechend engagieren zu können, ist es wichtig, dass man nicht finanziell von anderen abhängig ist, sondern dafür ist eben die Alimentierung vorgesehen. Das ist die sogenannte Abgeordnetendiät und da gleichen Abgeordnete Richtern, und das nicht unbegründet. Deswegen ist
auch die Grundentschädigung der Abgeordneten der der Richter ähnlich. Beispielsweise liegt sie in Sachsen sogar noch auf Höhe des Grundgehalts der Richterstufe 1.
Im Grunde freuen wir uns, dass wir darüber diskutieren und dass wir das auch in einem Rahmen tun, der grundsätzlich angemessen ist. Der Prüfauftrag geht aber sehr viel weiter als nur zu dieser einen Frage. Da sind die Fragen der Gleichstellung der Abgeordneten mit der übrigen Bevölkerung in steuerrechtlicher, sozialrechtlicher bzw. sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht, der Altersvorsorge, der Abgeordnetenentschädigung und -aufwendungen und auch Vorschläge zur Regelung von Karenzzeiten für Abgeordnete.
Ein bisschen kritisch sehen wir die geplante Zusammensetzung der Kommission, da sie paritätisch erfolgen soll. No Front, alles gut, aber es sollen Organisationen und Einzelpersonen aus zivilgesellschaftlichen und fachlichen Bereichen direkt Mitglieder dieser Kommission sein: aus den Bereichen Sozialpolitik, Arbeitnehmerpolitik, Wirtschafts- und Steuerpolitik und lobbykritische Arbeit, aus den Bereichen Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft, Sozialwissenschaft, Wirtschaftswissenschaft usw.
Wir sind der Überzeugung, dass das zunächst mal eine Aufgabe der Abgeordneten selbst ist. Natürlich sind wir auch der Auffassung, dass ein Diskurs allein unter Abgeordneten nicht ausreicht, sondern man sich Expertenwissen dazuholen soll. Aber es bleibt ein Dazuholen und nicht eine grundsätzliche Mitgliedschaft in dieser Expertenkommission, denn es ist eine innerparlamentarische Angelegenheit. Wir selbst geben uns die Grundlagen, nach denen am Ende gehandelt wird. Insofern begrüßen wir, dass das Thema in geordneten Bahnen ist, dass wir strukturiert darüber beraten können.
Wie gesagt, kritisch sehen wir, dass in dieser Expertenkommission im Grunde nicht die Abgeordneten selbst darüber zu entscheiden haben und man sich klassischerweise, wie das in der normalen parlamentarischen Arbeit ist, die Experten zu den Fragestellungen dazuholt, sondern hier eine Expertenkommission avisiert, die aus unserer Sicht deutlich zu groß ist. Punktuelle Expertenmeinung ist richtig, aber einen Stuhlkreis dazu – jetzt sage ich es ein bisschen provokativ – mit einer solchen geplanten Vielzahl an Expertinnen und Experten halten wir doch für kritisch zu hinterfragen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, ich will vielleicht vorweg in Reaktion auf Herrn Montag sagen, dass ich es immer schwierig finde, wenn wir hier Expertinnen und Experten hinzuziehen, was wir zum Beispiel auch in der Enquetekommission machen, von einem Stuhlkreis zu sprechen. Ich finde das sehr despektierlich gegenüber demokratischen Prozessen
und der Sache, die uns als Parlament und uns als Abgeordnete betrifft, die aber auch eine gesellschaftsrelevante und eine demokratierelevante Frage ist, nämlich wie wir auch innerhalb der Bevölkerung die Akzeptanz für dieses Parlament erhöhen und wie wir die Menschen bei der Entscheidung mitnehmen, wie dieses Parlament aufgestellt ist. Das finde ich, ehrlich gesagt, ein bisschen schwierig. Ich glaube, es geht vor allen Dingen darum, dass wir nicht einfach nur als Abgeordnete darüber entscheiden und uns hinterher wieder den Vorwurf machen müssen – vielleicht sogar berechtigterweise –, dass wir allein über die Ausrichtung oder die Höhe unserer Diäten entscheiden, die Frage, wie wir arbeiten, und die Frage, wie dieses Parlament finanziell ausgestattet wird. Diesen Vorwurf bekommen wir auch immer wieder und den sollten wir damit entkräften, dass wir Menschen dazuholen, die ihre Expertise genau in diese Frage einbringen.
Der letzte Aspekt ist aus meiner Perspektive, dass, wenn wir eine tatsächliche Reform des Abgeordnetenrechts vornehmen, wir das dann auch auf wirklich breite Füße stellen und das nicht in fünf Jahren schon wieder überrollen müssen. Das ist auch Ziel des Ganzen, deswegen dieser breite Ansatz.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben jetzt nach nunmehr sieben Monaten endlich diesen Antrag vorliegen. Das war eigentlich auch genug Zeit für alle, sich mit diesem Antrag in Gänze zu beschäftigen. Ich habe jetzt noch keine tatsächlich ernsthaften Vorschläge gehört, was man in diesem Antrag anders machen könnte. Es geht uns dabei – das habe ich gerade schon betont – um eine echte Reform des Thüringer Abgeordnetengesetzes, um dieses auch tatsächlich stabil auf den Weg zu bringen. Unser Antrag sieht deswegen vor – wie gerade schon erwähnt –, dass die Landtagspräsidentin beauftragt wird, eine unabhängige und ehrenamt
lich tätige Expertinnenkommission einzusetzen, die sich mit der Sinnhaftigkeit und Möglichkeiten einer Reform des Thüringer Abgeordnetengesetzes befassen soll. Vorschläge sind hier unter anderem die Gleichstellung der Abgeordneten mit der übrigen Bevölkerung – beispielsweise im Steuerrecht, in sozialrechtlicher bzw. in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht –, eine angemessene und transparente Altersvorsorge – wie kann die Altersvorsorge gestaltet werden, damit sie dem individuellen Mandat, zugleich den gesellschaftlichen Forderungen nach Gleichstellung mit der übrigen Bevölkerung und Transparenz gerecht werden kann. Wie regeln wir die gesetzliche Altersvorsorge? Die Einrichtung bzw. der Beitritt in ein bestehendes Versorgungswerk wie beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg oder Baden-Württemberg steht hier im Raum. Es geht um die Höhe der Abgeordnetenentschädigung und der finanziellen Pauschalen für mandatsbedingte Aufwendungen. Die bisherige Regelung bezüglich der Kopplung der Diäten an die Entwicklung des Preisindexes, die wir hier auch schon immer wieder ausführlich und lange diskutiert haben, soll auch diskutiert werden. Es soll Regelungen bezüglich der Karenzzeiten von Abgeordneten geben. Hier geht es uns vor allen Dingen darum – angedockt an die Diskussion um die Karenzzeiten für Ministerinnen und Minister –, ob auch für Abgeordnete beispielsweise eine sogenannte Abkühlphase von zwei Jahren zwischen Amtsaustritt und Beginn einer neuen Erwerbstätigkeit eingeführt werden soll, um Lobbytätigkeiten zu reduzieren.
Das sind Diskussionsvorschläge, die wir hier unterbreiten. Deswegen ist diese Expertinnenkommission auch so wichtig, damit wir sie breit aufstellen können und die unterschiedlichen Aspekte des Ganzen beleuchten. Wir wollen eine paritätische Besetzung; das hat der Abgeordnete Montag auch schon erwähnt. Die Kommission soll sich zusammensetzen aus Einzelpersonen, aus Organisationen, aus der Zivilgesellschaft sowie aus verschiedenen Fachbereichen wie Steuerpolitik, Sozialpolitik, Arbeitnehmerinnenpolitik, Rechts- und Politikwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und lobbykritischen Verbänden. Die beratenden Mitglieder – und deswegen sind wir dort eingebunden – sind parlamentarische Geschäftsführerinnen oder jeweils von ihnen beauftragte Personen. Wir sind also auch als Fraktionen und als Abgeordnete unmittelbar an den Prozess angebunden. Es soll eine transparente Arbeitsweise geben. Das heißt, es ist kein Stuhlkreis im Hinterzimmer, wie das gerade so ein bisschen dargestellt wurde, sondern es soll ein transparentes Verfahren sein, anhand dessen auch