Protokoll der Sitzung vom 14.07.2022

Zum Ende hin möchte ich gerne noch einmal auf das Petitionsrecht in Thüringen zu sprechen kommen. Hier hat der Landtag im Jahr 2021 nach entsprechenden Vorberatungen im Petitionsausschuss entscheidende Änderungen auf den Weg gebracht. Neben der verfassungsrechtlichen Verankerung des Petitionsrechts in Artikel 14 der Thüringer Verfassung ist jetzt alles Weitere zum Petitionsverfah

ren im Thüringer Petitionsgesetz geregelt. Nachdem bereits im Jahr 2020 zwei Gesetzentwürfe zur Änderung des Petitionsgesetzes, einer der damaligen FDP-Fraktion sowie einer von Rot-Rot-Grün, in den Landtag eingebracht wurden, wurde das Gesetzgebungsverfahren schließlich im Juli 2021 auf der Grundlage des Gesetzentwurfs von Rot-RotGrün erfolgreich abgeschlossen. Ganz persönlich freue ich mich darüber, dass es uns gelungen ist, das Gesetz einstimmig im Landtag zu verabschieden.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist ein gutes Gesetz. Es ist ein Gesetz für die Menschen im Land, es senkt die Hürden für Bitten und Beschwerden an den Thüringer Landtag, es erhöht die Attraktivität des Petitionsrechts und stärkt somit die direkte Demokratie.

Mit dem neuen Gesetz wurde klargestellt, dass nun auch handschriftlich gesammelte Unterschriften anerkannt werden. Zuvor hatten nur Unterschriften gezählt, die online auf der Petitionsplattform eingegangen sind. Somit musste der Petitionsausschuss jedes Mal neu entscheiden, ob handschriftliche Sammellisten anerkannt werden oder nicht.

Des Weiteren wurde die Möglichkeit geschaffen, bei der Online-Mitzeichnung einer veröffentlichten Petition ein Pseudonym zu wählen. In einem so kleinteiligen Land wie Thüringen und Gemeindegrößen teilweise unter 300 Einwohnerinnen ist es oftmals ein Leichtes, jemanden anhand seines Namens und Wohnorts zu identifizieren. In der Praxis hatte sich daher gezeigt, dass viele Menschen aufgrund von Sicherheitsbedenken und der Angst vor persönlichen Anfeindungen vor einer Mitzeichnung zurückschreckten. Mit der Möglichkeit, bei Mitzeichnungen ein Pseudonym zu wählen, ist dieses Problem gelöst.

Schließlich wollten wir auf der Petitionsplattform auch einen unmittelbaren Austausch zwischen den Menschen zu den einzelnen Petitionsanliegen ermöglichen. Daher können die veröffentlichten Petitionen auf der Plattform von den Nutzern nun auch diskutiert werden. Diese Änderungen im Sinne der Einwohnerinnen und Einwohner haben Anlass gegeben, auch die Petitionsplattform technisch und inhaltlich auf komplett neue Beine zu stellen. Neben der Umsetzung der genannten Neuerung ist die Petitionsplattform jetzt auch optisch im Jahr 2022 angekommen. Zudem gibt es eine Reihe ergänzender Funktionen, wie das Verknüpfen von Titelbildern mit der eigenen Petition, das Erstellen von Updates sowie das Kategorisieren von Petitionen, die den Nutzerinnen und Nutzern einen echten Mehrwert

geben. Ich denke, dass wir mit der neuen Plattform den Bürgerinnen und Bürgern ein sehr attraktives politisches Beteiligungsangebot machen. Dabei brauchen wir uns insbesondere auch vor den Internetauftritten von privaten Petitionsportalen nicht zu verstecken.

An dieser Stelle möchte ich noch einmal ganz deutlich dafür werben, dass die Bürgerinnen und Bürger für ihre öffentlichen Anliegen ganz bewusst das Petitionsportal des Thüringer Landtags nutzen. Nur hier ist eine parlamentarische Befassung gewährleistet. Hier wird unmittelbar eine politische Debatte angestoßen und nur hier bekommen die Initiatoren in allen Fällen eine unmittelbare Rückmeldung zu ihrem Anliegen. Die auf den privaten Portalen eingesammelte Unterstützung verhallt hingegen viel zu oft und ungehört in den Weiten des Internets.

Ganz zum Schluss möchte ich ausdrücklich hervorheben, dass wir im letzten Jahr die erste Kinderpetition hatten. Das hat alle Mitglieder des Petitionsausschusses begeistert. Denn uns ist bewusst, dass es auch in Thüringen noch zu unbekannt ist, dass mit dem Tag der Geburt das Einreichen und Mitzeichnen einer Petition möglich ist. Ein sechsjähriges Mädchen fand es ungerecht, dass ihre kleine Schwester nicht auf den Rutschen auf der Bundesgartenschau in Erfurt rutschen durfte, weil sie noch zu jung war. Bei einem Ortstermin haben wir uns zusammen mit der Petentin und ihrer Schwester die Rutschen angeschaut. Dabei teilte uns eine Mitarbeiterin der BUGA mit, dass man erst vorsichtig sein wollte, damit kleinen Kindern beim Rutschen nichts passiert. Mittlerweile dürfen aber auch kleinere Kinder rutschen, wenn es ihre Eltern erlauben.

(Beifall DIE LINKE)

Die Rutschen haben wir daraufhin gleich ausprobiert – die Mitglieder, die dabei waren – und wir können bestätigen, dass es ungefährlich ist, diese Rutschen zu benutzen.

(Beifall DIE LINKE)

Bei unseren Rutschversuchen wurden wir sogar so ausgebremst, dass wir steckengeblieben sind. Wir mussten uns immer wieder anschieben, um nach unten zu kommen. Dennoch war es ein sehr schöner und erfolgreicher Ortstermin sowohl für unsere bisher jüngste Petentin als auch für uns als Mitglieder des Petitionsausschusses.

Unser aller Wunsch im Petitionsausschuss ist, dass mit der neuen, sehr modernen Petitionsplattform oder, um für die Jüngeren zu sprechen, dem Online-Portal sich noch mehr Kinder und Jugendliche an den Petitionsausschuss wenden.

Abschließend möchte ich mich noch bei meinen Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss für den guten Austausch und die intensive Arbeit bedanken. Den Mitgliedern der Strafvollzugskommission, sehr geehrte Frau Vorsitzende Stange, sagen wir ebenfalls ein kräftiges Dankeschön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bedanken möchten wir uns auch beim Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen, Herrn Dr. Herzberg, der unsere Sitzungen – ich gucke mal, ob er da ist, da hinten, hallo – begleitet und uns stets als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Schließlich möchten wir uns auch bei den Fachausschüssen des Thüringer Landtags bedanken, die uns im Zuge von Mitberatungen zu vielen Petitionen wertvolle Tipps und auch Lösungsvorschläge an die Hand gegeben haben. Und ganz zum Schluss geht ein ganz, ganz großartiges, besonderes Dankeschön – und das kommt von ganzem Herzen – an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Petitionsreferat

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

ich gucke mal, ob sie irgendwo sind, ich sehe sie leider nicht, früher waren sie mal auf der Tribüne; hinter mir, ich bin einfach zu niedrig; Herr Niemeyer stellvertretend auch an Sie –, die oftmals den Erstkontakt mit den Petenten herstellen, die Anliegen aufnehmen und für die Mitglieder im Petitionsausschuss aufbereiten sowie bei den öffentlichen Anhörungen oft bis spät in den Abend hinein die Sitzungen fachlich begleiten. Aus persönlichen Gesprächen mit anderen Vorsitzenden von anderen Ausschüssen kann ich sagen: Die anderen Vorsitzenden beneiden uns, weil diese Mitglieder des Petitionsreferates unter anderem uns auch die Vorberichte für die Ausschusssitzungen schreiben, sie schreiben den Petitionsbericht, sie haben auch diesen Bericht, den ich heute Ihnen hier vortragen darf, wieder formuliert. Von dieser Stelle wirklich ein ganz, ganz dickes Dankeschön!

(Beifall im Hause)

Abschließend bedanke ich mich auch bei Ihnen allen hier für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache und das Wort erhält für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Tiesler. Bitte.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, der jährliche Arbeitsbericht des Petitionsausschusses soll die Arbeit des Ausschusses und damit seine Funktion als eine wichtige, wenn nicht sogar die wichtigste Schnittstelle zwischen dem Parlament und den Bürgerinnen und Bürgern vorstellen.

Ich denke, die Ausschussvorsitzende hat jetzt in ihrer Rede einen doch sehr umfassenden und ausgewogenen Überblick über den Berichtszeitraum 2021 gegeben, und wir haben es schon gehört, die reinen statistischen Betrachtungen sprechen da für sich. Elf Sitzungen, jede einzelne ein tagesfüllendes Programm, 811 eingegangene Anliegen, 720 sind abgeschlossen worden – also rund 70 Petitionen und eine öffentliche Anhörung pro Sitzung. Da sieht man schon, welchen Umfang das hat. Wir haben es gehört: Corona, Schulentwicklung, Wirtschaftsförderung, Klimathemen sind angesprochen. Das waren die großen Themenkomplexe 2021.

Ich möchte vielleicht nur ganz kurz noch auf zwei Sachen eingehen – die meisten Dinge sind einfach gesagt und darauf muss man auch nicht tiefer eingehen. Aber gerade für dringende Notfälle gibt es mit dem Härtefallfonds ein sehr wichtiges Werkzeug im Petitionsausschuss. Wie im Bericht schön dazu ausgeführt wird: Bei der Prüfung der Voraussetzungen, die für eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds vorliegen müssen, legt der Petitionsausschuss, nicht zuletzt mit Blick auf die im begrenzten Umfang zur Verfügung stehenden Mittel, einen strengen Maßstab an. Hier ist eben im Rückblick auf 2021 noch mal zu sagen, dass wir gerade unter dem Stichwort „Hochwasser“ uns hier auch weiter verpflichtet fühlen müssen, gerade in der Öffentlichkeit die Hilfen des Härtefallfonds in der Aufgabe und dem Umfang zu beschreiben, wie er eben uns auch zur Verfügung steht.

Eine zweite Sache – wir haben es jetzt auch schon gehört – ist dieser große Meilenstein 2021 mit unserem Thüringer Petitionsgesetz, hierzu haben wir als CDU-Fraktion sehr gerne aktiv beigetragen. Ich denke, es ist uns da wirklich fraktionsübergreifend gelungen, und wir haben es uns auch nicht einfach gemacht, gerade in Bezug auf verschiedene Dinge wie die öffentliche Behandlung von Petitionen oder auch die Nutzung von Pseudonymen; die haben wir eingehend diskutiert. Wir haben es uns nicht ein

fach gemacht, aber wir sind zum Schluss, im Resultat muss man sagen, wirklich gemeinsam zu einer guten Lösung gekommen und es lässt sich sagen, dass – wie gesagt – das Thüringer Petitionsgesetz nunmehr für Bitten und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger im Landtag die Hürden senkt und somit eigentlich die Attraktivität des Petitionsrechts und somit die direkte Demokratie stärkt.

(Beifall DIE LINKE)

Ja, was soll man noch viel sagen. – Ja, es wurde eben auch schon mal geklatscht, ich muss das nur noch mal erwähnen, das ist tatsächlich so. – Im Hinblick auf die uns heute noch vorliegende Tagesordnung möchte ich jetzt nicht noch einzelne Petitionen besprechen. Wir haben, wie schon gesagt, ein paar umfassende Einblicke bekommen.

Zum Abschluss möchte ich einfach noch mal jeden einladen, vielleicht doch selbst einen Blick in den Bericht zu werfen, weil er wirklich einen schönen Überblick über Probleme, über Fragen, die einfach in unserem Land vorherrschen, gibt. Das soll es auch schon gewesen sein. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Herr Abgeordneter Müller das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Gäste auf der Tribüne und liebe Kolleginnen und Kollegen, das Petitionsrecht ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Verfassung und es ist somit eines der wenigen Leistungsgrundrechte unserer Landesverfassung. Unser Ausschuss ist die Schnittstelle zwischen dem Thüringer Landtag und den Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat. Für manche Menschen ist dies die letzte Möglichkeit, um Hilfe und Unterstützung zu erfahren.

Kein Wunder ist es, dass das Thema „Corona“ und die Regelungen der Sondereindämmungsmaßnahmenverordnungen einen großen Beratungsraum im vergangenen Jahr eingenommen haben. Den Petentinnen wurde mit großer Geduld und hoher Sachkenntnis immer wieder ausgeführt, dass diese außenordentlichen Sondermaßnahmen der Eindämmung der sprunghaften Ausbreitung von COVID dienten.

Besonders erfreulich ist, dass wir voriges Jahr die Novellierung des Petitionsgesetzes beschlossen haben. Das bedeutet die weitere Entwicklung und Stärkung des Petitionsrechts, was für mich gleich

zusetzen ist mit der Stärkung der Demokratie – unser eigenes urgrünes Anliegen. Das Petitionsgesetz ist fester und wichtiger Bestandteil unseres demokratischen Systems – ein Mittel der Beteiligung an Demokratie. Und hier stehen Petitionen als wichtiges, niedrigschwelliges Instrument allen zur Verfügung. Dazu wurde unsere Petitionsplattform – auch das ist schon erwähnt worden – vollständig erneuert und seit wenigen Tagen online für uns alle zur Verfügung gestellt. Und, liebe Abgeordnetenkollegen, ich kann wirklich nur empfehlen, sich diese Plattform in der neuen Gestaltung einmal anzuschauen und gern auch weiterzuempfehlen.

Für mich beispielhaft ausgewählte Fälle von Anliegen der Petentinnen und für die Arbeit des Petitionsausschusses im Jahr 2021 sind unter anderem die öffentliche Anhörung zur Windkraft im Kleinen Thüringer Wald, die Problematik des EOW-Geländes in Weimar und natürlich auch der Härtefonds. Ich gehe kurz auf die drei Genannten im Einzelnen ein.

Im Sommer vorigen Jahres haben wir die Petentinnen zum Thema „Kleiner Thüringer Wald“ öffentlich im Landtag angehört. Das Anliegen der Petentinnen war die Forderung, den Kleinen Thüringer Wald und das Umland als Landschaftsschutzgebiet ausweisen zu lassen. Den dazu gestellten Anträgen sollte mehr Nachdruck verliehen werden, da es bis dato zu keiner Ausweisung kam. Der Petitionsausschuss hat das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz um eine Stellungnahme gebeten und den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz um Mitberatung ersucht.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen und werte Zuschauer, wir als Petitionsausschussmitglieder befassen uns mit jeder Petition ausführlich. In vielen Fällen können wir Sachverhalte aufklären und im besten Fall auch neue sachliche Argumente in die Debatte einbringen. Der Schwerpunkt dieser Petition, das Thema „Ausbau der Windenergie“, ist aktueller denn je. Das, was wir voriges Jahr im Rahmen der öffentlichen Anhörung mit den Petentinnen erörtert haben, hat eine enorme Tragweite und Bedeutung für die Erschließung der Potenziale der Windenergie erreicht.

Die zweite Petition, auf die ich eingehen möchte, stammt aus Weimar und befasst sich thematisch mit dem Gelände der EOW. Eine Bürgerinitiative aus Weimar begehrte mit ihrer Petition, dass die Stadt und der Freistaat Thüringen die Ilmaue im Bereich des EOW-Geländes vollständig wiederherstellt. Die Renaturierung sei aus Sicht der Petenten aus Natur- und Klimaschutzgründen erforderlich. Gleichzeitig diene sie der Umsetzung des Thüringer Landesprogramms Hochwasserschutz. Die

Stadt Weimar hatte sich bei der Übernahme der Flächen von der Treuhand verpflichtet, den Rückbau der Gebäude zu übernehmen und eine Renaturierung umzusetzen. Diesen Zielen zuwiderlaufend sei im Stadtrat Weimar diskutiert worden, eine Teilfläche des EOW-Geländes für die Errichtung eines Bürogebäudes zu veräußern. Dank der öffentlichen Anhörung kam es erstmalig zu einem direkten Austausch zwischen den Petenten und der Stadtverwaltung und es wurde eine breite Öffentlichkeit erreicht.

Als Drittes möchte ich an dieser Stelle den Härtefonds hervorheben. Seit dem Haushaltsjahr 2020 bewirtschaftet der Petitionsausschuss das ihm damit zur Verfügung gestellte Haushaltsvolumen. Ein Härtefall hat uns alle im Petitionsausschuss sehr bewegt. So konnten wir eine Familie unterstützen, die auf tragische Weise aufgrund eines Femizids, eines ehepartnerschaftlichen Tötungsdelikts, die Mutter verloren hatte. Die Großeltern hatten die drei Kinder aufgenommen und standen plötzlich vor großen seelischen, aber eben auch finanziellen Sorgen. Über den Weißen Ring und den Thüringer Bürgerbeauftragten konnte der Petitionsausschuss hier wesentlich weiterhelfen. Zur Unterstützung bei außergewöhnlichen Notfällen, wie ich sie eben kurz beschrieben habe, stehen uns seit vorigem Jahr jährlich an die 100.000 Euro zur Verfügung.

Zum Schluss möchte ich mich auch noch einmal bei all denen bedanken, die uns Abgeordnete im Bereich Petitionen unterstützt haben. Dies sind für das vergangene Jahr in den Regierungsfraktionen unsere Referenten Beate Blumenstein, Falko Neubert und Martin Dietz,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

in der Landtagsverwaltung sind es Frau Haberbosch, Frau Purkert, Frau Schmidt, Frau Sockel, Frau Wiegand und Frau Zwätz sowie Herr Burfeind, Herr Niemeyer und Herr Vollmer,

(Beifall DIE LINKE, AfD, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und natürlich das Protokoll, Frau Diller und Herr Dr. Schröder. Vielen Dank Ihnen allen! Und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.