Protokoll der Sitzung vom 14.07.2022

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream.

Schriftführer zu Beginn dieser Sitzung sind Herr Abgeordneter Urbach und Herr Abgeordneter Möller.

Für diese Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Aust, Herr Abgeordneter Czuppon, Frau Abgeordnete Henfling, Herr Abgeordneter Henke, Frau Abgeordnete Tasch, Herr Abgeordneter Worm und Herr Ministerpräsident Ramelow.

Sehr geehrte Damen und Herren, einige Hinweise zur Tagesordnung: Bei der gestrigen Feststellung der Tagesordnung wurden unter Berücksichtigung der Vorverständigung im Ältestenrat etliche Platzierungen von Tagesordnungspunkten beschlossen, die ich nachher auch vortragen werde. Doch bevor ich dazu ausführe, welche Reihenfolge ihres Aufrufs sich daraus ergibt, frage ich, ob es weitere Anträge zur Platzierung oder von Punkten gibt, die auf die Tagesordnung zu setzen sind. Herr Abgeordneter Montag, bitte.

Frau Präsidentin, aufgrund dessen, weil die Tagesordnung doch übervoll ist und erkennbar ist, dass wahrscheinlich nicht alles abzuarbeiten ist, was wir uns selbst vorgenommen haben, möchte ich gern namens unserer Gruppe vorschlagen, den TOP 3 – Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen –, TOP 5 – Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – und auch TOP 17 – Sicherstellung und Weiterentwicklung regionaler Gesundheitsstrukturen – auf die nächste Plenarsitzung nach der Sommerpause zu schieben. Des Weiteren bitte ich, TOP 19 am Freitag nach der Lüftungspause zu behandeln.

Die Lüftungspause am Vormittag?

Ja, gegen 11.20 Uhr.

Erhebt sich Widerspruch gegen die Beantragung, TOP 3, 5, 17 in die Sitzung im September, also nach der Sommerpause, zu schieben? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Erhebt sich Widerspruch, den Tagesordnungspunkt 19 am Freitag abzuarbeiten? Das kann ich auch nicht sehen. Dann werden wir versuchen, das so einzuordnen. Gibt es weitere Anträge? Herr Abgeordneter Blechschmidt.

Danke, Frau Präsidentin. Mit der Platzierung, die wir schon reichlich vorgenommen haben, möchte ich dennoch die Geduld des Parlaments ein wenig strapazieren. Ich würde gern Tagesordnungspunkt 8 als dritten Tagesordnungspunkt heute aufrufen lassen wollen.

Erhebt sich hiergegen Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen. Gibt es weitere Wünsche zur Tagesordnung heute? Das kann ich nicht erkennen.

Aufgrund der nunmehr getroffenen Festlegungen sollen die Tagesordnungspunkte heute in folgender Reihenfolge aufgerufen werden – mit den Änderungen, die wir eben ohne Widerspruch aufgenommen haben: Tagesordnungspunkt 54 als erster, Tagesordnungspunkt 2 als zweiter, Tagesordnungspunkt 8 als dritter; Tagesordnungspunkt 11 wird dann als vierter Punkt, soweit nicht die Mittagspause durchzuführen ist, aufgerufen. Außerdem ist die Durchführung einer Lüftungspause und Erholungspause gegen 11.00 Uhr zu berücksichtigen. Nach der Mittagspause werden die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 56 und 59 bis 63 sowie die Fragestunde zu Tagesordnungspunkt 64 aufgerufen. Danach sollen die Tagesordnungspunkte 4, 13, gegebenenfalls 11, 14 sowie 15 a und 15 b aufgerufen werden, soweit diese rechtzeitig vor 18.00 Uhr zum Aufruf kommen können, nachdem die heutige Plenarsitzung ausnahmsweise gegen 18.00 Uhr beendet werden soll. Auch hier ist die Durchführung einer weiteren Lüftungs- und Erholungspause gegen 16.00 Uhr zu berücksichtigen. Vielleicht kann die Verwaltung den PGFs das auch mal hinlegen, damit sie die Übersicht auch haben. Zu den Festlegungen für die morgige Sitzung führe ich dann zu deren Beginn aus.

Weiterhin möchte ich folgende Hinweise zur Tagesordnung geben: Der Punkt 9 wurde von der Tagesordnung abgesetzt und in das Septemberplenum verschoben, ebenso die eben beantragten Tagesordnungspunkte.

Zu Tagesordnungspunkt 2 wurde ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/5949 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Darüber hinaus wurden ein Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/5946 und ein Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/5950 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Weiterhin wird ein Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in Drucksache 7/5953 elektronisch bereitgestellt und verteilt.

Zu Tagesordnungspunkt 6 wurde ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/5948 elektronisch bereitgestellt und verteilt.

Zu Tagesordnungspunkt 26 wurde eine Neufassung des Antrags in der Drucksache 7/4593 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt.

Zu Tagesordnungspunkt 49 wurde ein Alternativantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/5947 elektronisch bereitgestellt und verteilt.

Die Mündliche Anfrage in der Drucksache 7/5784 wurde vom Fragesteller zurückgezogen.

Sehr geehrte Damen und Herren, wird der Ihnen nun vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der Änderungen widersprochen? Das ist nicht der Fall. Dann gilt die Tagesordnung als festgestellt und wir verfahren entsprechend. Demnach rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 54

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2021 Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/5815 -

Das Wort erhält die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Frau Abgeordnete Anja Müller, zur Berichterstattung aus dem Petitionsausschuss. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream! Der Arbeitsbericht des Petitionsausschusses, welcher vorgestern an Frau Landtagspräsidentin Keller übergeben wurde, gibt – wie immer – einen umfassenden Einblick in die Arbeit des Petitionsausschusses im letzten Jahr. Wir haben aber vorgestern nicht nur den Petitionsbericht vorgestellt. Wir haben auch – und das freut uns besonders – ganz

offiziell die neue Petitionsplattform des Thüringer Landtags eingeweiht.

(Beifall DIE LINKE)

Zur Petitionsplattform werde ich aber später noch ein paar Worte sagen. Zunächst möchte ich auch den Blick auf die Tätigkeit des Petitionsausschusses im Jahr 2021 richten. Also: Wofür ist der Petitionsausschuss da? Mit welchen Inhalten hat sich der Petitionsausschuss befasst und was kann man daraus vielleicht ableiten? Ich bezeichne den Petitionsausschuss auch gern als „Bürgerinnenund Bürgerausschuss“, denn diese Formulierung gibt ganz gut wieder, welche Unterschiede zur üblichen Arbeit im Parlament bestehen. Während sich die Abgeordneten im Plenum und in den Fachausschüssen in der Regel mit Gesetzesinitiativen und allgemeinpolitischen Anträgen befassen, bekommen wir im Ausschuss immer ein ganz unmittelbares Feedback von den Menschen. Wir bekommen mit, welche Themen, Probleme, Sorgen und Nöte die Menschen beschäftigen, welche Erfahrungen die Menschen bei der Umsetzung der Landesgesetze gemacht haben und welche Wünsche und Anregungen die Menschen an uns Abgeordnete herantragen möchten.

Wenn man die eingegangenen Petitionen ganz grob kategorisieren möchte, dann würde ich erst einmal zwei Unterschiede vornehmen. Auf der einen Seite gibt es das einzelne Anliegen, das mich als Bürgerin ganz persönlich betrifft und für das ich um Unterstützung durch den Petitionsausschuss bitte. Auf der anderen Seite gibt es die politische Idee, die größere Problematik, die eine ganze Reihe von Menschen in Thüringen bewegt, auf die im Petitionsverfahren hingewiesen und eine politische Debatte angestoßen werden soll.

Wenn ich diese zwei Kategorien nebeneinanderstelle, können wir jedenfalls für 2021 einen eindeutigen Trend erkennen. Die Einzelanliegen nehmen weniger Raum in der Arbeit des Petitionsausschusses ein, während die großen Themen, also insbesondere die Themen, die auch auf Antrag der Petenten auf der Petitionsplattform im Internet veröffentlicht werden, immer bedeutsamer werden. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies Folgendes: Im Jahr 2021 waren insgesamt 757 neue Eingaben zu verzeichnen. Dies entspricht im Verhältnis zum Vorjahr einem Rückgang von gut 5 Prozent. In den letzten zehn Jahren gab es durchschnittlich 975 Petitionen. Nimmt man das ins Verhältnis, beläuft sich der Rückgang der Eingänge schon auf gut 20 Prozent. Während also die Tendenz aller Eingaben rückläufig ist, steigt auf der anderen Seite die Zahl derjenigen Petitionen, die Themen von öffentlichem Interesse zum Gegenstand haben.

(Präsidentin Keller)

Im Jahr 2021 haben wir insgesamt 57 Petitionen von allgemeinem Interesse auf der Petitionsplattform veröffentlicht. Darunter waren zum Beispiel Petitionen, die sich für eine für alle bezahlbare Schulspeisung aussprachen oder sich dafür einsetzten, dass das kleine Flüsschen Apfelstädt nicht austrocknet. Eine andere Petition forderte, dass barrierefreie Frauenhäuser in jedem Landkreis vorgehalten werden sollen, und es gab natürlich auch zahlreiche Petitionen, die im Zusammenhang mit der Coronapandemie standen. Betrachtet man die Zahl der im letzten Jahr veröffentlichten Petitionen, so sind das gut 5 Prozent mehr als im bereits deutlich überdurchschnittlichen Vorjahr und im Verhältnis zum langjährigen Durchschnitt ein sattes Plus von fast 80 Prozent.

Ich möchte Sie an dieser Stelle gar nicht weiter mit Zahlen quälen, die Statistik zum abgelaufenen Jahr finden Sie wie immer als Anhang zum vorliegenden Arbeitsbericht oder aber in unserem Petitionsausschussbericht. Aber dennoch möchte ich noch einmal zeigen, wie sich diese Entwicklung auf unsere Arbeit im Ausschuss niederschlägt.

Zur Erinnerung: Nach der Veröffentlichung einer Petition ist das Ziel, innerhalb von sechs Wochen 1.500 Unterstützerinnen und Unterstützer für ein Anliegen zu werben. In diesem Fall führt der Petitionsausschuss eine öffentliche Anhörung durch, in deren Rahmen die Petenten die Eingabe noch einmal öffentlichkeitswirksam den Mitgliedern des Petitionsausschusses, aber auch den Mitgliedern des fachlich für das Thema zuständigen Ausschusses sowie Vertretern der Landesregierung vorstellen und präsentieren können. Auf dieser Basis haben wir im abgelaufenen Jahr 2021 sage und schreibe elf öffentliche Anhörungen durchgeführt. Im Jahr 2020 waren es nur vier. Seitdem im Jahr 2013 diese Möglichkeit im Petitionsgesetz geschaffen wurde, waren es durchschnittlich nur drei öffentliche Anhörungen im Jahr. Damit ergibt sich für das Jahr 2021 eine Steigerung von 275 bzw. über 360 Prozent im Verhältnis zu den genannten Zeiträumen.

Auch in diesem Jahr scheint sich dieser Trend fortzusetzen, liegen wir doch jetzt schon bei acht öffentlichen Anhörungen, die wir dieses Jahr durchgeführt haben. Im September stehen zwei weitere öffentliche Petitionsanhörungen an – und das Jahr ist ja dann noch nicht zu Ende. Wir nehmen daher wahr, dass das Eingabevolumen insgesamt zwar eine rückläufige Tendenz hat, das Sammeln mit Mitzeichnungen im Petitionsverfahren als direktdemokratisches Element jedoch enorm an Bedeutung gewonnen hat. Der Petitionsausschuss und insbesondere die Möglichkeit von öffentlichen Anhörungen werden aktiv genutzt, um gezielt politische

Themen in die Öffentlichkeit zu tragen und unmittelbar an den Landtag zu adressieren.

(Beifall DIE LINKE)

Danke.

Das zeigt doch, dass wir in Thüringen ein sehr attraktives Petitionsrecht haben und sich das Petitionswesen zu einem immer wichtiger werdenden Mittel der Bürgerbeteiligung entwickelt. Die Gründe für diese positive Entwicklung sind sicher vielfältig, aber einer ist meiner Meinung nach, dass wir im Vergleich der Bundesländer das bürgerfreundlichste Petitionsgesetz in Thüringen haben. Aber dazu später auch noch mal mehr.

Nach diesen allgemeinen Ausführungen möchte ich gerne den Bogen spannen zu der Frage, welche Inhalte denn beispielhaft an uns herangetragen wurden.

In einem Sachverhalt haben wir uns mit der grundsätzlichen Befristung von Schwerbehindertenausweisen befasst. Die Petenten hatten darauf aufmerksam gemacht, dass ihre Tochter von Geburt an taub sei. Gleichwohl würde der Schwerbehindertenausweis vom Landratsamt immer nur für eine Geltungsdauer von fünf Jahren befristet und müsse dann erneut beantragt werden. Aus Sicht der Petenten scheint dieses Verfahren jedenfalls dann sinnlos zu sein, wenn offensichtlich keine Verbesserung der Beeinträchtigung eintreten kann. Andere Landkreise würden auch unbefristete Schwerbehindertenausweise ausstellen. Im Petitionsverfahren haben wir den Sachverhalt mit dem Sozialministerium besprochen. Dieses informierte darüber, dass die Ausstellung der Ausweise offenbar in Thüringen nicht einheitlich erfolgt. Der Petitionsausschuss hat deshalb das Sozialministerium darum gebeten, möglichst auf eine einheitliche Praxis hinzuwirken. Das Ministerium hat den Aufgabenträgern daraufhin ausdrücklich empfohlen, in den Fällen, in denen eine Verbesserung des Gesundheitszustands aufgrund der vorliegenden Behinderung nicht zu erwarten ist, den Ausweis bevorzugt unbefristet auszustellen. Damit wurde der Intention der Petition in vollem Umfang Rechnung getragen.

An anderer Stelle kann das Petitionsverfahren hingegen eher einen aufklärenden und anstoßenden Charakter haben. Eine Initiative von mehreren Verbänden und Einzelpersonen hatte die Planung der Stadt Erfurt und der Landesentwicklungsgesellschaft für ein Gewerbegebiet in Urbich kritisiert, wofür ca. 45 Hektar Ackerflächen in Anspruch genommen werden sollen. Die Petenten beanstandeten, dass die LEG – also die Landesentwicklungsgesellschaft – generell bestimmte Ziele wie Ressourcen und Bodenschutz vernachlässige. Sie schlugen da

her vor, dass verpflichtende Verfahrensregeln und Zielvorgaben für landeseigene Planungs- und Projektinstitutionen verabschiedet werden. Diese Zielvorgabe solle die LEG dann verbindlich in ihre Arbeit einfließen lassen. Die in dem konkreten Fall betroffenen Flächen zählten mit Bodenwerten von 90 bis 99 von 100 zu den besten Böden Deutschlands und seien zusätzlich als Kaltluftentstehungsgebiet und Belüftungskorridor ausgewiesen. Die Versiegelung der Fläche würde dem seit Jahren von der Landesregierung propagierten Grundsatz der Nachhaltigkeit und der Reduzierung des Flächenverbrauchs widersprechen.

Die Petition wurde während der sechswöchigen Mitzeichnungsfrist von 1.574 Mitzeichnern unterstützt. Zudem übergaben die Petenten der Landtagsverwaltung am 18. Januar 2021 Listen mit 2.260 Unterschriften. Das benötigte Quorum von 1.500 Unterschriften wurde somit erfüllt und der Petitionsausschuss führte am 19. April 2021 eine öffentliche Anhörung der Petenten durch. Darüber hinaus wurden auch der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten und der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz in die Beratung der Petition eingebunden. In der öffentlichen Anhörung, an der auch Vertreter der Landesregierung und der Landesentwicklungsgesellschaft teilnahmen, wurde deutlich, dass das in Rede stehende Gebiet zwar ein Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft und der Aspekt der landwirtschaftlichen Nutzung besonders zu berücksichtigen sei, bei konkurrierenden Nutzungsmöglichkeiten aber eine Abwägung getroffen werden müsse. Das Gebiet sei nämlich auch als landesbedeutsamer Entwicklungskorridor im Landesentwicklungsprogramm 2025 ausgewiesen und verfüge über Standort- und Lagevorteile für Investoren. Auf Grundlage dieser landes- und regionalplanerischen Festlegungen könne die Stadt Erfurt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung und Planungshoheit selbst entscheiden, ob sie die Ackerflächen in Urbich erhalten oder auf Grundlage eines entsprechenden Fachkonzepts ein Gewerbegebiet errichten möchte.

Der Petitionsausschuss stellte letztlich fest, dass die Stadt Erfurt eine Abwägungsentscheidung treffen muss, welche Belange sie für die weitere Entwicklung der Stadt für bedeutsamer erachte, ob sie den sehr fruchtbaren und unwiederbringlichen Boden erhalten oder die mögliche Ansiedlung von weiteren Unternehmen fördern will, welche für zusätzliche Arbeitsplätze sorgen. Der Petitionsausschuss konnte in dieser konkreten Frage jedenfalls keinen Einfluss nehmen. Durch die Einbindung der genannten Fachausschüsse wurden

jedoch die entsprechenden Fachabgeordneten auf die Petition aufmerksam und für das Thema des Schutzes von Ackerland und landwirtschaftlichen Flächen sensibilisiert. Als Ergebnis der Mitberatung empfahl daraufhin der Umweltausschuss, dass bei planerischen Vorhaben vorrangig die Möglichkeiten der Alt- bzw. Brachflächensanierung geprüft werden sollen und Planungen auf der grünen Wiese nur noch verfolgt werden, wenn keine solchen Alternativen möglich sind. Der Landwirtschaftsausschuss empfahl des Weiteren, dem Schutz der Ressource Boden bereits bei der Aufstellung des Landesentwicklungsplans und der Regionalpläne ein höheres Gewicht zukommen zu lassen.

All diese Empfehlungen hat der Petitionsausschuss der Landesregierung als Hausaufgabe mit auf den Weg gegeben. Dem konkreten Anliegen der Petenten, einem Gewerbegebiet in Urbich einen Riegel vorzuschieben, konnte der Petitionsausschuss damit zwar nicht nachkommen, er konnte aber einen Prozess in Gang bringen, welcher andere Rahmenbedingungen für zukünftige Planungsvorhaben schafft, unter denen die Versiegelung von wertvollen Ackerböden nicht mehr möglich ist oder zumindest deutlich schwieriger wird.

Nicht unerwähnt lassen möchte ich, dass auch im Jahr 2021 Petitionen im Zusammenhang mit der Coronapandemie eine große Rolle im Petitionsausschuss gespielt haben. Über alle Sachgebiete verteilt bezogen sich 83 Petitionen auf die Auswirkungen und die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie. Das waren zehn Petitionen weniger als im ersten Pandemiejahr 2020. Von den 83 Petitionen waren 50 Petitionen dem Bereich Bildung, Jugend und Sport zuzuordnen. Dabei war ein heiß diskutiertes Thema mit Sicherheit die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler im Unterricht, wozu uns mehrere Petitionen erreicht haben.

Beispielsweise sprach sich ein Vater von zwei schulpflichtigen Kindern für die Abschaffung der Maskenpflicht in den Thüringer Schulen aus. Auch diese Petition wurde auf Antrag auf der Petitionsplattform des Landtags veröffentlicht und dort innerhalb von sechs Wochen durch 1.735 Mitzeichnungen unterstützt, weshalb auch in diesem Fall im Dezember 2021 eine öffentliche Anhörung durchgeführt wurde.

Uns allen ist klar, dass den Schülerinnen und Schülern im Pandemieverlauf tatsächlich einiges abverlangt wurde. Die meisten von uns sind selbst Eltern oder Großeltern. Wir alle haben in unseren Familien erlebt, was die Pandemie vor allem für unsere Kinder bedeutet. Ein gänzliches Verzichten auf das Tragen von Masken im Unterricht im Winter 2021/2022 wäre allerdings aufgrund der hohen

Infektionszahlen nicht vertretbar gewesen. Im Übrigen entfiel mit Wirkung vom 21. März 2022 die Maskenpflicht im Unterricht für die Primarstufe und die Förderschule und seit dem 3. April 2022 müssen zudem die Masken auch nur noch im Rahmen der Schülerbeförderung getragen werden. Damit bestand im Petitionsverfahren nach mehrheitlicher Einschätzung keine Grundlage für ein weiteres Einwirken.

Ein anderer Themenbereich, mit dem sich auch der Petitionsausschuss und noch vielmehr die Strafvollzugskommission als ständiger Unterausschuss befasst, sind die Belange der Gefangenen in den Thüringer Justizvollzugsanstalten, der Patienten in den Maßregelvollzugsanstalten und natürlich auch der Beschäftigten und Bediensteten in diesen Einrichtungen. Die Strafvollzugskommission behandelt die ihr vom Petitionsausschuss überwiesenen Petitionen und befasst sich mit dem Vollzug von Untersuchungshaft, Jugendstrafen und Freiheitsstrafen sowie freiheitsentziehenden Maßregeln der Sicherung und Besserung. Dazu besucht die Strafvollzugskommission regelmäßig die Thüringer Einrichtungen des Strafvollzugs sowie des Maßregelvollzugs.

Es ist langjährige Praxis, dass sich Inhaftierte anlässlich der Besuche in den Vollzugseinrichtungen unmittelbar an die Mitglieder der Strafvollzugskommission wenden können. Sofern sich Probleme nicht bereits unmittelbar im Austausch mit der jeweiligen Anstaltsleitung lösen lassen, werden Bitten oder Beschwerden an den Petitionsausschuss weitergeleitet und dort als Petitionen bearbeitet. Selbstverständlich haben im Zuge eines Besuches auch Bedienstete der Justizvollzugsanstalten und die örtlichen Personalräte die Möglichkeit, das Gespräch mit der Strafvollzugskommission zu suchen.

Im Jahr 2021 konnte die Strafvollzugskommission nur eingeschränkt auswärtige Sitzungen in Justizvollzugsanstalten wahrnehmen, um die Inhaftierten im Verlauf der Coronapandemie nicht unnötig zu gefährden. Besuche der Strafvollzugskommission fanden jedoch in der Justizvollzugsanstalt Tonna sowie in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz statt. In der JVA Chemnitz sind aufgrund einer Vereinbarung mit dem Freistaat Sachsen die weiblichen Thüringer Gefangenen inhaftiert.

Zum Ende hin möchte ich gerne noch einmal auf das Petitionsrecht in Thüringen zu sprechen kommen. Hier hat der Landtag im Jahr 2021 nach entsprechenden Vorberatungen im Petitionsausschuss entscheidende Änderungen auf den Weg gebracht. Neben der verfassungsrechtlichen Verankerung des Petitionsrechts in Artikel 14 der Thüringer Verfassung ist jetzt alles Weitere zum Petitionsverfah