Protokoll der Sitzung vom 22.09.2022

Werte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich aber zum großen Knackpunkt des Themas kommen, nämlich – wie so oft – der Finanzierung. Zur Finanzierung dieses Vorhabens sollen die Schulträger entsprechend höhere Zuweisungen zu den Ausgaben der Schülerbeförderung, und zwar über den Kommunalen Finanzausgleich, erhalten. An dieser Stelle, werte Kolleginnen und Kollegen, macht es Sinn, sich noch mal mit den Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände aus der Anhörung auseinanderzusetzen. Da gibt es ein differenziertes Bild. Der Gemeinde- und Städtebund weist bei grundsätzlicher Begrüßung der Gesetzesinitiative darauf hin, dass eine klare Regelung fehle, um den Kommunen entgehende Einnahmen vollständig zu ersetzen. Das war deren Forderung.

Der zweite Spitzenverband, nämlich der Thüringische Landkreistag, lehnt die Regelung – wörtlich – „entschieden ab“. Aber auch hier lohne es sich, genauer hinzuschauen. Dem Gesetzentwurf fehle eine nachvollziehbare Kostenfolgeabschätzung. Auf deren Grundlage – so die Forderung – sollen den Landkreisen entstehende Mehrkosten zu 100 Prozent refinanziert werden. Problematisiert wird dabei insbesondere die seit Jahren bestehende Unterfinanzierung der Schülerbeförderung durch das Land – so jedenfalls der kommunale Spitzenverband. Tarifsteigerungen, zum Beispiel im ÖPNV, würden nicht ausgeglichen. Der Deckungsgrad der im KFA vorgesehenen Zuschusshöhe für die Schülerbeförderung an den tatsächlichen Beförderungskosten werde zunehmend kleiner. So weit die Stellungnahmen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, interessant ist auch noch mal ein Hinweis auf einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts. Ich würde es gern noch mal – Kollege Bilay – konkretisieren, weil Sie, denke ich, die gleiche Beschlusslage angesprochen haben: ein Urteil vom 24.07.2020, welches darauf hinweist, dass das Verfassungsrecht keinen Anspruch auf eine vollständige Freistellung von Schülerbeförderungskosten durch die öffentliche Hand gewährt. Unterm Strich entscheidend ist jedoch folgender Fakt: Weder im laufenden Haushaltsjahr noch im Haushaltsentwurf für 2023 ist Vorsorge für solche Zusatzkosten getroffen worden. Die Thüringer Verfassung, das wissen wir, ist hier sehr eindeutig. Nach Artikel 99 Abs. 3 Satz 2 der

(Abg. Bilay)

Verfassung darf der Landtag Mehrausgaben oder Mindereinnahmen gegenüber dem Entwurf der Landesregierung oder dem festgelegten Haushaltsplan – Letzteres ist mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehen – nur dann beschließen, wenn auch die entsprechende Deckung gewährleistet ist. Vor diesem Hintergrund ist es für uns doch sehr erstaunlich, dass die Beteiligung des Haushalts- und Finanzausschusses bereits in der ersten Plenarsitzung abgelehnt wurde. Wir wissen, die Finanzierung der Schülerbeförderung ist sehr komplex. Die Mehrkosten für die Umsetzung des Gesetzentwurfs sollen den bisherigen jährlichen Einnahmen der Landkreise und kreisfreien Städte im Rahmen der Kostenbeteiligung nach § 4 Abs. 3 Satz 2 Thüringer Schulfinanzierungsgesetz entsprechen. Fakt ist allerdings, dass wir gar nicht genau wissen – das ist auch ein Knackpunkt –, wie hoch die Kosten der Schülerbeförderung ab Klassenstufe 11 tatsächlich oder vermutlich sein werden. Zumindest ergibt sich dies aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP in Drucksache 7/3250. Demnach liegen weder der Landesregierung noch dem Landesamt für Statistik entsprechende Angaben vor. Die Kosten der Schülerbeförderung aller Landkreise insgesamt, also über die Klassenstufen verteilt, geben hier jedenfalls keine Orientierung. Die Kosten für die Schulträger betrugen im Jahr 2019 – die Jahresrechnung 2022 liegt noch nicht vor – rund 58,9 Millionen Euro, also die Gesamtzahl. Die entsprechende Zuweisung nach § 18 Thüringer Finanzausgleichsgesetz betrug im gleichen Jahr 10,6 Millionen Euro. Jetzt kann man die Differenz ausrechnen: 48,3 Millionen Euro hatten die Aufgabenträger – das ist nämlich die Differenz – entweder aus Elternbeiträgen ab Klassenstufe 11 oder aus sonstigen eigenen Einnahmen zu decken, wie das beispielsweise der Wartburgkreis oder der Landkreis Eichsfeld tut.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich denke, gerade diese Überlegungen zeigen, dass wir uns dieses Thema vor allen Dingen aus finanzieller und haushalterischer Sicht noch einmal genauer anschauen sollten. Es gibt keinen besseren Zeitpunkt dafür, weil die Haushaltsverhandlungen gerade laufen, für eine entsprechende Synchronisierung zu sorgen. Deshalb sollte der Gesetzentwurf aus unserer Sicht erneut an die Ausschüsse zurückverwiesen werden, federführend an den HuFA, um dort die sich insbesondere in Artikel 99 ergebende Problematik aufzulösen. Der Innen- und Kommunalausschuss und der Bildungsausschuss – auch das, denke ich, macht Sinn – sollten mitberatend befasst werden. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Nächster Redner ist Abgeordneter Sesselmann, Fraktion der AfD.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Präsident, grundsätzlich können wir uns dem Ansinnen der CDU-Fraktion hier anschließen. Wir haben kein Problem damit, hier auch noch mal einer Überweisung an die jeweiligen Ausschüsse zuzustimmen. Der Vorschlag ist möglicherweise gerade im Hinblick auf die Haushaltsverhandlungen sehr sinnvoll, sehr geehrte Damen und Herren. Was mich natürlich stutzig macht oder auch etwas widersprüchlich erscheint, ist die Ansicht der Partei Die Linke, die auf ihrer Internetseite fordert „Mobilitätswende jetzt!“ und dort einen entsprechenden Stufenplan bis 2027 vorstellt, nämlich den ÖPNV bis dahin kostenfrei zu gestalten. Ich darf zitieren: „Wir wollen überall, wo es geht, das Umsteigen auf klimafreundliche, gemeinschaftlich genutzte Verkehrsmittel ermöglichen. Indem wir“ – und ich betone das ganz besonders – „alle ans Netz anbinden und die Fahrpreise schrittweise […] senken.“ Meine Damen und Herren, es ist ein kleinwenig schizophren, wenn ich hier sage, Schüler ab Klassenstufe 11 gehören nicht zur Personengruppe „alle“. Das halten wir für bedenklich.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das können ja die Land- kreise machen!)

Die SPD, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat zumindest in Bayern für kostenfreie Schüler-, Azubi- und Studententickets gesorgt – das ergibt ein Blick in Drucksache 18/13604 – und auch kostenlose Senioren- und Sozialtickets sowie ein 365-Euro-Ticket auf Landesebene vorgeschlagen. Wenn man bei den Grünen nachschaut – kostenloser Nahverkehr scheint dort Fehlanzeige zu sein. Auch wenn es gestern eine entsprechende Aktuelle Stunde gab, wo etwas anderes behauptet worden ist, finden Sie auf der Internetseite nur inhaltsleere Floskeln wie beispielsweise die nachhaltige Mobilität – was immer das auch sein mag – und ohne auf den Themenbereich der Kostenanreize einzugehen.

Meine Damen und Herren, welche Scheinheiligkeit dieser regierungstragenden Fraktionen!

(Beifall AfD)

Wenn wir uns die Zuschriften anschauen, dann stellen wir fest, dass zum Beispiel die JES Verkehrsgesellschaft und der Jenaer Nahverkehr – ich

(Abg. Walk)

darf zitieren – Folgendes sagen: „Für den Fall der Gesetzesänderung erwarten wir, dass sich durch die quasi entgeltfreie Beförderung mehr Schüler für die Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr entscheiden. Diejenigen Schüler, die bisher ihre Fahrscheine selbst kaufen, werden künftig nicht auf den dann vom Schulträger ausgegebenen Fahrschein verzichten. Es besteht daher die hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Nachfrage im Linienverkehr leicht steigt. Darüber hinaus sehen wir in der Gesetzesänderung eine gerechtere Regelung, da alle Schüler gleichbehandelt werden. Auch in Hinblick auf das sehr günstige Azubi-Ticket Thüringen, welches Schülern der gymnasialen Oberstufe nicht offensteht, sehen wir hier mehr Gerechtigkeit für die Schüler ab der 11. Klasse.“

Auch die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger in Thüringen möchte auf folgende Aspekte hinweisen, nämlich – ich darf zitieren –: „Das im Gesetzentwurf der FDP-Fraktion aufgeworfene Regelungsbedürfnis teilen wir uneingeschränkt und befürworten den aufgezeigten Lösungsweg.“ Der Berufsschullehrerverband sieht dies genauso und stimmt dem Gesetzentwurf der FDP zu: „Durch Abschaffung der Möglichkeit Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 11 respektive deren Eltern zur Finanzierung der Kosten der Schülerbeförderung heranzuziehen“, so das Zitat „eine Gleichstellung mit Schülerinnen und Schülern der anderen Klassenstufen zu erreichen“, ist ein respektables Ziel.

Meine Damen und Herren, auch der Dachverband der Kinder- und Jugendgremien in Thüringen, der hier seine Zustimmung gendergerecht ausformuliert hat, macht noch einen weiteren Vorschlag,

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

nämlich ein allgemeines Kinder- und Jugendticket mit all den Vorteilen – ja, Sie können auch App sagen oder App, das Problem hatten wir ja schon mal, Frau Kollegin Henfling, aber darüber können wir uns gern …

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich bin nicht Ihre Kollegin!)

Ach, Sie sind nicht meine Kollegin.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein!)

Na, dann Frau Präsidentin, wenn Ihnen das lieber ist. – Sich ausführlich und politisch zu engagieren, ohne dass dies an der Hürde der An- und Abreisewege scheitert – das ist die Darstellung des Dachverbands der Kinder- und Jugendgremien.

Ich könnte das jetzt beliebig weiter fortsetzen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich darf auch auf die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Thüringen verweisen, die Landeschülervertretung Thüringen, den Thüringer Lehrerverband, den tbb Beamtenbund und die Tarifunion Thüringen e. V., die dieser Gesetzesänderung ebenso zustimmen würden. Einzig und allein das von Herrn Walk geäußerte Problem der Finanzierung scheint jetzt hier noch im Weg zu stehen. Wir als AfD können uns selbstverständlich dazu positiv äußern und dem Gesetzesvorhaben zustimmen und werden den Beschlussvorschlag selbstverständlich ablehnen. Aber, wie gesagt, wenn eine Überweisung an die entsprechenden Ausschüsse zur Klärung der Finanzierbarkeit hier noch erfolgen soll, können wir uns dem selbstverständlich positiv gegenüberstellen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächste Rednerin rufe ich Abgeordnete Baum, Parlamentarische Gruppe der FDP, auf.

Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank! Liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Kollege Raymond Walk, ich bin Ihnen sehr dankbar für Ihre Rede und für den Vorschlag. Vielleicht für die Schülerinnen und Schüler, die oben auf der Tribüne sitzen, noch mal ganz kurz erläutert, um was es in unserem Gesetzesentwurf geht: Auch wegen eines Arguments, was Herr Bilay ganz am Anfang mit eingebracht hat und nach einer Ausgewogenheit gefragt hat. Also, wir wollen einen Satz im Gesetz streichen. Dieser Satz lautet: Ab Klassenstufe 11 können Elternbeiträge erhoben werden. Wir wollen diesen Satz streichen, weil er in Thüringen sowieso nicht einheitlich so umgesetzt wird, die Beiträge zu erheben. Das haben Sie schon dargestellt, Herr Bilay. Einige Landkreise erheben Elternbeiträge für die Beförderung zur Schule und andere nicht. Und wir finden, dass man das in Thüringen ruhig einheitlich gestalten kann. Deswegen war der 17. Juni dieses Jahres für mich ein ziemlich trauriger Tag, muss ich sagen, zumal ich eigentlich in der ersten Beratung in diesem Hause tendenziell eher gehört habe, dass unser Gesetzentwurf nicht weit genug geht, dass man darüber hinaus überhaupt die Beförderung von Schülern im öffentlichen Nahverkehr kostenfrei oder beitragsfrei gestalten soll, dass man also quasi mit dem Schülerausweis in den Bus einsteigen kann und es egal ist, ob man in die Schule fährt oder zum Geigenunterricht. Da waren wir völ

(Abg. Sesselmann)

lig bei Ihnen und haben gesagt, super, dann lassen Sie uns darüber sprechen.

Im Ausschuss ist dann ganz viel über diese Finanzierung gesprochen worden. Das ist richtig. Und ich ärgere mich darüber, wenn Sie sagen, dass wir nicht darlegen konnten, wie diese Finanzierung stattfinden soll. Keines der Ministerien, das in dem Zusammenhang befragt worden ist, konnte vorlegen, wie viel es kosten würde, wenn wir diesen Gesetzentwurf umsetzen, weil es ein grundlegendes Problem in der Finanzierung der Schülerbeförderung gibt. Und das jetzt hier auf dem Rücken dieses Gesetzesentwurfs auszutragen, finde ich, gelinde gesagt, ein bisschen unfair.

(Beifall Gruppe der FDP)

Ich schließe mich sehr gern dem Vorschlag von Herrn Walk an, dass wir es noch mal zurückgeben und uns eine dritte Beratung leisten und das Thema im Haushalts- und Finanzausschuss wirklich noch mal ansehen. Weil die Problematik natürlich ist, dass es nicht um diese zwei Klassenstufen geht, um die paar Schüler, wenn ich das jetzt mal so flapsig sagen darf, die da mehr in den Bus steigen. Die Finanzierung vom öffentlichen Nahverkehr ist wahnsinnig komplex, insofern müssen wir uns mit den Landkreisen und kreisfreien Städten ehrlich machen und überlegen, wie viel der Schülerverkehr kostet und wo wir noch was drauflegen müssen. Da sind wir auch im Haushaltszusammenhang sicher zu Diskussionen bereit. Mir wäre nur wichtig, dass wir dieses Thema an der Stelle nicht auf Kosten der Schülerinnen und Schüler und auf Kosten der Eltern und der Familien einfach vom Tisch wischen, nur weil uns keine Lösung dazu einfällt, weil es gerade in Zeiten wie diesen momentan für viele Familien echt einen Unterschied macht, ob man 40 Euro im Monat noch fürs Schülerticket aufbringen muss oder nicht. Diese Frage einmal im Monat von den Schülerinnen und Schülern an die Eltern, „Mama, hast du noch Busgeld?“ ist weder für den Schüler ein schönes Gefühl noch für die Mutter, der möglicherweise die Bildung durchaus wichtig ist.

Ich freue mich, wenn wir den Gesetzentwurf noch mal in die Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss nehmen, gern auch im Bildungsausschuss, das hat in der letzten Beratungsrunde nicht geklappt, dass wir den da überhaupt noch mal besprochen haben, und freue mich auf weitere Diskussionen, bringe mich da gern weiter mit ein, damit wir vielleicht eine einheitliche Lösung für Thüringen hinbekommen, die von mir aus gern auch über den Punkt der Beitragsfreiheit für den Schülerverkehr zur Schule hinausgeht. Vielen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich frage jetzt die Landesregierung, ob sie sprechen möchte. Das ist nicht der Fall. Herr Abgeordneter Bilay, bitte.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich rede jetzt nicht für die Koalition, ich rede jetzt für Die Linke, weil mich das dann schon etwas überrascht.

Herr Walk, ich bin zutiefst irritiert. Es war auf Betreiben der CDU im Unterausschuss und im Innenund Kommunalausschuss der Fall, dass die CDU gesagt hat: Wir finden keine Lösung. Wir haben das Thema hin und her gewälzt. Es ist darauf hingewiesen worden, wie viele Sitzungen, dass auch Anhörungen stattgefunden, wir die Argumente hin und her gewälzt haben. Am Ende war es die CDU, die gesagt hat: Wir finden in dieser Frage keine Lösung. Es macht auch keinen Sinn, diesen Tagesordnungspunkt in jeder Sitzung der beiden Ausschüsse wieder neu aufzurufen und die Beratung nach 2 Sekunden abzubrechen, weil wir sagen: Es gibt keinen neuen Sachstand, wir rufen das zur nächsten Sitzung wieder auf. Insofern war es aber aus unserer Sicht folgerichtig zu sagen, wenn wir in den Ausschüssen keine Entscheidung herbeiführen, dem Plenum keine fachliche Empfehlung geben können, dem Gesetzentwurf der FDP hier zuzustimmen, dass dann die Beschlussempfehlung auch so lautet, wie sie hier heute auf dem Tisch liegt.

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU. Genauso ist es!)

Ich halte es auch für ein starkes Stück – Frau Baum ist darauf eingegangen, vielleicht war es auch Herr Walk, weiß ich jetzt nicht mehr so genau –, Sie haben hier vorgeschlagen, das Gesetz zur Finanzierung staatlicher Schulen in Thüringen zu ändern, einen Satz zu streichen. Das ist jetzt aber nicht so banal, wie Sie das eben in der Öffentlichkeit dargestellt haben. Es geht nicht nur um diesen einen Satz, Herr Walk hat es am Rande erwähnt. Es greift eben massiv in die Finanzautonomie, in die verfassungsrechtlich geschützte kommunale Selbstverwaltung der Kommunen als Schulträger ein und wir müssen die Fragen im Kommunalen Finanzausgleich entsprechend mit berücksichtigen. Das hat Auswirkungen auf das Finanzausgleichsgesetz, aber auch den Landeshaushalt insgesamt. Deswegen ist es einfach nicht ehrlich, wenn Sie hier so tun und auch den Schülerinnen und Schülern auf der Tribüne erzählen, das ist nur so ein

(Abg. Baum)

Halbsatz oder ein Satz, womit wir den Kommunen die Möglichkeit geben,

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Herr Bilay, Sie müssen mal zuhören!)

(Zwischenruf Abg. Baum, Gruppe der FDP: Das ist eine politische Entscheidung!)

es entsprechend entscheiden zu können.

(Unruhe Gruppe der FDP)

Das jetzige Gesetz – und darauf habe ich vorhin hingewiesen – trifft ausdrücklich eine Regelung, die es den Kommunen ins Ermessen stellt, ob sie die Kosten für die Schülerbeförderung auf die Eltern oder bei volljährigen Schülerinnen und Schülern auf die Schülerinnen und Schüler selbst umwälzt. Das machen nicht alle Landkreise, übrigens nicht nur der Wartburgkreis und das Eichsfeld, das sind auch der Ilm-Kreis, der Unstrut-Hainich-Kreis, ich glaube, auch die Stadt Gera, bei der Stadt Erfurt bin ich mir nicht so sicher, aber es sind mehrere Kommunen, die davon bisher Gebrauch gemacht haben. Von daher ist es schon erheblich. Da macht man nicht einfach mal so über Nacht eine über Jahre hinweg durchaus stattgefundene Ausschussberatung, die man beiseiteschiebt und sagt, wir haben jetzt eine neue Idee und versuchen mal …

(Zwischenruf Abg. Baum, Gruppe der FDP: Zwei Jahre Diskussion ist aber nicht „über Nacht“!)

Ja, eine intensive Beratung und dann erklärt man hier quasi live in der Öffentlichkeit, um auch andere vielleicht vorzuführen: Wir wollen noch mal eine neue Ausschussberatung.

Es ist aus meiner Sicht auch fraglich – und das sage ich als Ausschussvorsitzender –, wie man hier mit den Ausschüssen insgesamt umgeht. Die CDU wollte es – wie gesagt – im Innenausschuss abgelehnt haben, und jetzt plötzlich heißt es: Wir schieben es dann noch mal an den Haushalts- und Finanzausschuss.

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Nein, das stimmt doch gar nicht!)