Herr Walk, natürlich ist es so gewesen, ich kann mich doch noch sehr genau an die Gespräche erinnern.
Jetzt, weil man in dem einen Ausschuss keine Mehrheit bekommen hat, schieben wir es in den anderen Ausschuss. Wir können diese Spiele durch jeden Ausschuss einmal durchschieben, am Ende ist aber die Frage, wie ernst nehmen wir denn die Ausschussarbeit in dem Parlament? Das ist doch nicht eine Frage von Willkür, sondern wenn wir das
in die Ausschüsse überweisen, dann findet da auch eine entsprechende Arbeit mit den entsprechenden Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern statt.
Und ich will noch eines sagen, Herr Walk: Nun war es ja gerade Die Linke, die im Kreistag Wartburgkreis vor genau zwei Wochen eine entsprechende Initiative entfaltet hat, wo es die CDU gewesen ist, die diese Initiative von Anfang an abgelehnt hat, wo wir gesagt hatten, mehr Mobilität für Kinder und Jugendliche,
dass wir die Möglichkeit geben wollten, den ÖPNV stärker auch im Wartburgkreis zu nutzen. Das waren Sie, die es damals abgelehnt haben. Offensichtlich geht es Ihnen doch nicht um die Sache, sondern es geht Ihnen um reine Parteipolitik. Insofern irritiert mich das zutiefst. Es irritiert mich zutiefst und wenn es... Da müssen wir schauen, wie wir jetzt abstimmen. Wir können gern noch weitere Runden drehen, ich bin dann gespannt, ob es uns gelingt, diese Fragen über die Finanzierung am Ende aufzulösen, aber – wie gesagt – mit den Kommunen und der Frage der Kommunalfinanzen springt man nicht so leichtfertig um.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Sowohl aus der parlamentarischen Gruppe der FDP als auch aus den Reihen der CDU habe ich vernommen, dass man sich eine nochmalige Beratung in diversen Ausschüssen vorstellen könnte. Wird eine Überweisung beantragt und wohin? Herr Abgeordneter Walk, bitte.
(Zuruf Abg. Walk, CDU: Federführend an den HuFA, mitberatend an den Bildungsaus- schuss und den Ausschuss für Inneres und Kommunales!)
Wer mit einer Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CDU, der AfD, die Parlamentarische Gruppe der Bürger für Thüringen und die Parlamentarische Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Jetzt müssen wir mal auszählen. Ich bitte mal die Schriftführer, das zu tun. Also, um besser zählen zu können, würde ich die Jastimmen noch mal bitten, aufzustehen. Okay, gut, dann können Sie sich wieder setzen. Und jetzt bitte ich die Neinstimmen aufzustehen und zu zählen. Ich zähle gar nicht, die Schriftführer zählen.
Okay. Gut. Dann können Sie sich wieder setzen. Es gibt eine Mehrheit für die Ablehnung der Überweisung. Damit ist die Überweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss abgelehnt,
Wir kommen nun zum Antrag der Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Parlamentarischen Gruppen der FDP, der Bürger für Thüringen, die Fraktionen der CDU und der AfD. Wer ist dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD. Die Zahlenverhältnisse haben sich nicht geändert – ja, noch eine mehr –: 37 dagegen, 33 dafür. Damit ist die Überweisung abgelehnt.
Wir kommen als Letztes zur Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Wer ist dafür? Das sind die Parlamentarischen Gruppen der FDP und der Bürger für Thüringen, die CDUund die AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? Das sind die restlichen Fraktionen. Mit 37 zu 33 Stimmen ist auch diese Überweisung abgelehnt.
Damit kommen wir direkt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in Drucksache 7/1722 in zweiter Beratung. Wer ist für diesen Gesetzentwurf? Das sind die Parlamentarische Gruppe der FDP und die Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Fraktion der CDU und die Parlamentarische Gruppe der Bürger für Thüringen. Damit ist der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Staatsvertrags zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/6237 - ERSTE und ZWEITE BERATUNG
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit diesem Gesetzentwurf liegt Ihnen heute das Zustimmungsgesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 vor, den Herr Ministerpräsident gemeinsam mit allen anderen Ländern in einem Umlaufverfahren am 10. März 2022 unterzeichnet hat. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 wurde vor mehr als einem Jahr in Kraft gesetzt und seither ist viel passiert. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder in Halle wurde gegründet und hat schon einige Aufgaben übernommen. Im Januar wird sie den vollständigen Wirkbetrieb aufnehmen. Kernstück der neuen Regelung war neben der Zulassung zuvor unkontrollierter auf dem Schwarzmarkt angebotener Spielformen die Stärkung des Jugendund des Spieler- und Spielerinnenschutzes im Onlinebereich. Hier wurden neue Instrumente eingeführt. Ich nenne nur beispielhaft die zentrale Limitdatei, die Einrichtung eines Servers zur Spielsuchtfrüherkennung und eine Datenbank zur Vermeidung parallelen Spiels.
Bereits vorhandene Instrumente sollten weiter ausgebaut werden, so im Falle des Spielersperrsystems, was nunmehr anbieter- und spielformübergreifend ausgestaltet ist. Die Zuständigkeit für dieses Spielersperrsystem wurde zunächst auch zentral bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder angesiedelt. Aktuelle Prüfungen haben ergeben, dass es effektiv und nachhaltig ist, die bestehende Zuständigkeit im Land Hessen beizubehalten. Die vorhandene Infrastruktur des dortigen Spielersperrsystems wurde bereits in der Vergangenheit von den Ländern geschaffen und auch durch die angeschlossenen Anbieter mitfinanziert. Es ist daher vorteilhaft, dieses weiterhin zu nutzen.
Der Änderungsstaatsvertrag will nun diese Zuständigkeitsregelung anpassen, um den Verbleib des Spielersperrsystems in Hessen zu ermöglichen. Hierdurch wird auch gewährleistet, dass das wichtige Spielersperrsystem nahtlos zur Verfügung steht.
Das Zustimmungsgesetz soll nun die Ratifizierung des Änderungsvertrags für Thüringen sicherstellen und ab Januar 2023 gelten. Die entsprechende punktuelle Folgeänderung im Thüringer Glücksspielgesetz wird mit dem Gesetzentwurf ebenfalls vorgelegt.
Damit der Änderungsstaatsvertrag in Kraft treten kann, müssen bis Jahresende die Ratifikationsurkunden aller Länder vorliegen. Thüringen sollte mit einer entsprechenden zeitnahen Verabschiedung des Zustimmungsgesetzes seinen Beitrag dafür leisten. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Wir waren bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, zu dem Gesetzentwurf die erste und die zweite Beratung durchzuführen, wenn keine Ausschussüberweisung beschlossen wird. Wir beginnen deshalb mit der ersten Beratung, zu der ich die Aussprache eröffne. Gibt es Wortmeldungen? Mir liegen jetzt keine vor. Es gibt auch keine weiteren Wortmeldungen. Dann stimmen wir darüber ab, ob Ausschussüberweisung beantragt wird. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Das sehe ich nicht. Das ist nicht der Fall.
Dann beende ich die erste Beratung und eröffne die Aussprache zur zweiten Beratung. Gibt es hier Wortmeldungen? Auch das kann ich nicht feststellen.
Somit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 7/6237 in zweiter Beratung. Wer ist dafür? Das sind alle Fraktionen des Hauses und auch die parlamentarischen Gruppen. Wer ist dagegen? Ich kann keine Gegenstimmen erkennen. Enthaltungen wahrscheinlich auch nicht? Keine Enthaltungen. Also ist der Gesetzentwurf angenommen.
Wir stimmen somit über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung durch Erheben von den Plätzen ab. Wer ist dafür? Das sind alle Fraktionen und auch die beiden parlamentarischen Gruppen und damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der BfTh - Drucksache 7/6263 -
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer! Vergangene Woche, genau am 15. September, hat die Präsidentin des Landtags das Volksbegehren mit dem Anliegen zur Änderung der Thüringer Verfassung – Artikel 50 Abs. 2 – für zulässig erklärt. Anliegen ist es, Artikel 50 Abs. 2 um einen dritten Punkt zu ergänzen: Eine vorzeitige Neuwahl des Landtags kann auch durch Volksentscheid herbeigeführt werden. Wir Bürger für Thüringen haben das Anliegen aufgegriffen und bringen diesen Gesetzentwurf direkt in den Landtag ein.
Aktuell befinden wir uns aufgrund der Energiekrise und der noch zu bewältigenden Folgen der Coronakrise in der Lage, welche durch den sich zuspitzenden Fachkräftemangel in einer extrem angespannten Personalsituation im öffentlichen Dienst begleitet wird. Das Volksbegehren bedeutet einen zusätzlichen enormen Arbeitsaufwand für die betroffenen Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, was sie durch unbezahlte Überstunden schultern müssen, da es für die Prozesse gesetzliche Fristen gibt und Überstunden nicht vergütet werden.
Jetzt haben wir Abgeordnete die Möglichkeit, diese Zusatzbelastung von den betroffenen Mitarbeitern abzuwenden, indem wir dieses Anliegen mit einem schlanken parlamentarischen Prozess umsetzen. Danke.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner Abgeordnetem Zippel, CDU-Fraktion, das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Schülergruppen aus meinem Wahlkreis im Landtag zu Besuch sind, kommt öfter die Frage: Herr Zippel, wer ist eigentlich Ihr Chef? Ist es Mario Voigt? Ist es die Landtagspräsidentin? Ist es der Bundeskanzler oder vielleicht Friedrich Merz? Meine Antwort ist dann immer: Meine Chefs sind meine Wählerinnen und Wähler.
Die Fragen bekomme ich, ich weiß nicht wie es bei Ihren Schülergruppen ist. Bei mir werden diese Fragen gestellt. Und tatsächlich verstehe ich den Beruf des Abgeordneten so …