Protokoll der Sitzung vom 22.09.2022

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Kowalleck. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt nicht vor. Frau Ministerin noch mal, ja? Gut, bitte.

Ja, auch hier nur ganz kurz. Frau Bergner, es ist gerade andersherum, als Sie es verstanden haben. Also wir privilegieren die Beamtinnen und Beamten, die Kinder haben. Wir haben damit die verfassungsgemäße Alimentation nach unserer Auffassung auch rechtskonform umgesetzt. Es gibt gerade aus dem Bereich der Kinderlosen – das heißt nicht, dass sie keine Kinder haben, sondern die Kinder sind aus der Betrachtung bei den Beamtinnen und Beamten raus, sie sind also erwachsen – und bei den Versorgungsempfängern Unmut. Den gibt es nun schon eine Weile, weil man gesagt hat: Wir werden da zu schlecht betrachtet. Ich glaube, das kennen auch alle Fraktionen. Also, es ist gerade umgedreht. Insofern stimmt das nicht. Und gerade, wer mehrere Kinder hat, hat eine tolle Nachzahlung bekommen und wird in besonderer Weise auch mit dem Familienzuschlag unterstützt.

Und das Zweite, Herr Kowalleck – es tut mir leid, dass ich das jetzt nicht erwähnt habe –: Die Kosten, das steht im Gesetzentwurf, betragen im Jahr 2022 für § 14 Thüringer Besoldungsgesetz und für § 4 Thüringer Beamtenversorgungsgesetz zusätzlich 5 Millionen und ab 2023 jährlich knapp 60 Millionen Euro. Die zusätzlichen Kosten aufgrund des

§ 14 Besoldungsgesetz und des § 4 Thüringer Beamtenversorgungsgesetz – die Anpassung der Besoldung für die Kommunen haben wir auch berechnet – betragen dieses Jahr eine halbe und im nächsten Jahr 6 Millionen Euro. Das der Vollständigkeit halber. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin Taubert. Damit gibt es jetzt keine Wortmeldungen mehr und ich habe vernommen, dass der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen werden soll. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Zustimmung aus allen Fraktionen und Gruppen. Danke. Damit ist der Gesetzentwurf überwiesen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt für heute. Und damit sind wir –

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Am Ende!)

nein, sind wir nicht; ich weiß nicht, ob Sie, aber insgesamt sind wir es nicht – bei Tagesordnungspunkt 8

Siebtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Herstellung der Öffentlichkeit in kommunalen Ausschüssen Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/6299 - ERSTE BERATUNG

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Damit eröffne ich die Aussprache. Als Erstes hat Abgeordneter Walk für die CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die vorgeschlagene Gesetzesänderung zielt darauf ab, dass auch vorberatende Ausschüsse in den Stadt- und Gemeinderäten und Kreistagen in öffentlicher Sitzung abgehalten werden können.

Lassen Sie mich kurz ausführen, wie sich die Lage in meiner Heimatstadt Eisenach darstellt. Zu Beginn der Wahlperiode 2019 hatten wir eine ähnliche Debatte und eine Mehrheit war dafür, keine nicht öffentlichen Ausschüsse mehr zu haben. Nach längerer Diskussion wurde dann die Geschäftsordnung angepasst. Im Ergebnis gibt es im Eisenacher

(Abg. Kowalleck)

Stadtrat nur noch beschließende Ausschüsse, die damit automatisch alle öffentlich tagen, selbstverständlich mit einem nicht öffentlichen Teil in den dafür vorgesehenen Fällen. Mir fehlt im Moment noch der Überblick, wie verbreitet vorberatende nicht öffentliche Ausschüsse in den anderen Thüringer Kommunen sind. Diesen sollten wir uns im Rahmen der Ausschusssitzungen zunächst einholen, um ein Gesamtbild zu erhalten.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das im Grundgesetz normierte Prinzip der Öffentlichkeit ist Grundlage unseres politischen Handelns und gilt selbstverständlich auch und gerade auf kommunaler Ebene. Deshalb unterstützen wir grundsätzlich eine Klarstellung in der Kommunalordnung, wie von Rot-Rot-Grün hier vorgeschlagen. Allerdings ist auch die Argumentation des Gemeinde- und Städtebundes nachvollziehbar, dass man in vorberatenden Ausschüssen zunächst einmal unter sich bleiben können muss. Meine Fraktion, das will ich noch mal betonen, war und bleibt ein Verfechter der kommunalen Selbstverwaltung. Insofern begrüßt meine Fraktion grundsätzlich die vorgeschlagene Regelung, denn sie stellt den Kommunen künftig frei – darum geht es ja –, ob vorberatende Ausschüsse öffentlich oder eben nicht öffentlich tagen. Dies können die kommunalen Vertretungsorgane dann in ihren Geschäftsordnungen, siehe Eisenach, selbstständig regeln.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir werden demnach einer Überweisung an den zuständigen Ausschuss für Inneres und Kommunales zustimmen und dieses Thema auch auf jeden Fall erst einmal mit den kommunalen Spitzenverbänden diskutieren. Das machen wir dann alles im Ausschuss. Ich freue mich auf die Beratung, vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Walk. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich Frau Kollegin Henfling zu Wort gemeldet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, wir beraten heute in erster Lesung im Prinzip eine sehr kleine Änderung an der Kommunalordnung, und es geht – das hat Kollege Walk hier schon gesagt – um die Öffentlichkeit kommunaler Ausschusssitzungen. Meine Fraktion und ich finden, dass Ausschüsse in Kommunen,

aber auch hier im Thüringer Landtag, grundsätzlich öffentlich tagen sollten.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Mindestens jeder hier im Rund weiß, dass dort tatsächlich die wirkliche Arbeit und auch die Diskussionen stattfinden. Ich finde, die Bürgerinnen haben ein Anrecht darauf, dabei auch zusehen und zuhören zu dürfen. Herr Walk hat jetzt Eisenach angebracht, im Stadtrat in Ilmenau tagen wir auch nur öffentlich in den Ausschusssitzungen, außer natürlich, es sind Belange Dritter in irgendeiner Art und Weise tangiert, dann gibt es auch nicht öffentliche Ausschusssitzungen, aber ganz grundsätzlich stellt das kein Problem dar. Bei uns nimmt auch die Presse an allen Ausschusssitzungen teil und berichtet darüber und das hat noch nicht dazu geführt – und da widerspreche ich auch Herrn Rusch ganz ausdrücklich –, dass dort nicht Klartext geredet wurde. Dort wird genauso Klartext geredet, ich denke, dem steht da nichts entgegen.

Dieses öffentliche Tagen ist nicht nur gut für die Bürgerinnen, sondern eben auch für die Mandatsträgerinnen, weil es auch dazu beitragen könnte, das Vertrauen in die Demokratie tatsächlich zu stärken, wenn die Menschen sehen, wie in den Ausschüssen gearbeitet wird. Wir müssen uns hier einfach mal vorstellen – das haben wir als Beispiel auch immer wieder diskutiert –, in den Stadtrat wird beispielsweise ein Haushalt eingebracht und dieser Haushalt wird dort diskutiert, die eigentlichen Änderungen finden dann aber in nicht öffentlichen Ausschusssitzungen statt. Und dann kommt ein anderer Haushalt aus diesen Ausschusssitzungen wieder in den Stadtrat und die Bürgerinnen und Bürger können überhaupt nicht nachvollziehen, wie es zu diesen Änderungen kam und sie können auch die Diskussion dazu nicht nachvollziehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das halte ich doch für ein großes Problem.

Prinzipiell sind die guten Gründe hier genannt worden, warum auch dieser kleine Satz, den wir hier als Änderung vorschlagen, eigentlich eine gute Lösung ist, weil die Entscheidung, und damit greifen wir aus meiner Sicht eben nicht in die kommunale Selbstverwaltung ein, sondern wir ermöglichen die Entscheidungsgrundlage komplett den Kommunen, dass sie entscheiden können, ob sie öffentlich tagen wollen oder nicht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich sehe durchaus, dass wir in Thüringen da in den letzten Jahren in vielen Städten eine andere Praxis erleben. Gern können wir, wie Herr Walk das vorgeschlagen hat, das auch noch mal erheben, wo das

(Abg. Walk)

wie gemacht wird, wenn das der Entscheidungsfindung dient.

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Es schadet nichts!)

Es schadet zumindest nichts, nichtsdestotrotz macht es aber auch jetzt nichts unbedingt besser, diesen Satz einfach reinzuschreiben und zu sagen, sie können das einfach in der jeweiligen Gebietskörperschaft selbst entscheiden. Das ist ja im Prinzip Kern des Gesetzentwurfs.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir das so durchführen, glaube ich, gehen wir einen guten Weg und wir greifen damit die Praxis auf, die viele Räte schon längst praktizieren, ohne denen, die noch nicht so weit sind – warum auch immer –, öffentlich zu tagen, da jetzt in ihre Selbstverwaltung reinzugrätschen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich würde mich sehr freuen, wenn wir diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss überweisen und dort auch noch weiter diskutieren. Noch mehr würde ich mich natürlich freuen, wenn wir zügig dazu kommen, hier eine Entscheidung zu treffen, um auch Sicherheit für die zu schaffen, die jetzt schon öffentlich tagen und ihnen die Möglichkeit zu geben, diese sehr bürgerinnenfreundliche und demokratiefreundliche Variante auch weiterhin wählen zu dürfen. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Henfling. Für die SPDFraktion hat sich jetzt Frau Abgeordnete Merz zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, nachdem die ThürKO in dieser Wahlperiode schon einmal geändert wurde – wir haben unter anderem ermöglicht, dass während der Coronapandemie digital getagt werden konnte –, liegt uns nun ein neuer Gesetzentwurf zur Änderung der ThürKO vor. Gemeinderäte und Kreistage sind demokratisch gewählte Entscheidungsgremien, deren Entscheidungen und Debatten analog zu denen eben auch im Landtag oder im Bundestag transparent, das heißt, für die Bürgerinnen und Bürger öffentlich sein müssen. Die ThürKO verwirklicht dieses Öffentlichkeitsprinzip bisher dadurch, dass die Sitzungen des Gemeinderats oder Kreistags im Grundsatz öffentlich sind. Gleiches gilt – das haben wir schon gehört – für die Sitzungen

beschließender Ausschüsse. Die Sitzungen vorberatender Ausschüsse sind hingegen grundsätzlich nicht öffentlich, weil sie nach herrschender Meinung der Entscheidungsvorbereitung des Gemeinderats dienen, der wiederum in öffentlicher Sitzung und final dann die Entscheidung trifft.

Ausweislich der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage in Drucksache 7/5275 kommt es für die Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen darauf an, welche der zu beratenden Angelegenheiten dem Ausschuss vom Gemeinderat durch die Geschäftsordnung zur abschließenden Entscheidung übertragen wurden. Angelegenheiten, die einem Ausschuss zur abschließenden Entscheidung übertragen wurden, berät dieser als beschließender Ausschuss grundsätzlich öffentlich. Angelegenheiten, die einem Ausschuss nicht zur abschließenden Entscheidung übertragen wurden, werden nicht öffentlich beraten. Diese herrschende Rechtsauffassung kollidiert jedoch mit der in einigen Kommunalparlamenten – auch in Thüringen – geübten Praxis, nach der in beschließenden Ausschüssen grundsätzlich auch die Angelegenheiten öffentlich beraten werden, die dieser als vorbereitender Ausschuss behandelt. Gleichsam besteht in einigen Kommunalparlamenten ein gestiegenes Bedürfnis nach Transparenz; durch öffentliche Ausschussarbeit soll dem Rechnung getragen werden.

Wir sind deshalb der Auffassung, dass es den Gemeinderäten und Kreistagen nach kommunaler Selbstverwaltung überlassen werden sollte, die Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen in ihren Geschäftsordnungen selbst zu regeln. Wir schlagen daher zu diesem Zweck eine Änderung der Thüringer Kommunalordnung vor und möchten das gern im Innen- und Kommunalausschuss beraten. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Merz. Für die AfD-Fraktion hat sich Abgeordneter Sesselmann zu Wort gemeldet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Präsident, Grundlage dieses Gesetzesänderungsantrags war die Petition aus dem Jahr 2013, die auf der hiesigen Petitionsplattform des Landtags veröffentlicht worden ist. In einer sechswöchigen Mitzeichnungsfrist wurden allerdings nicht die nötigen Unterschriften gesammelt, nicht die notwendigen Mitzeichnungsunterschriften erreicht.

(Abg. Henfling)

Der Petitionsausschuss hat die Thüringer Landesregierung gebeten, zu der Petition entsprechend Stellung zu nehmen. Das zuständige Ministerium hat sich hierzu wie folgt geäußert – ich darf zitieren –: Nach § 43 Abs. 1 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung seien die Sitzungen vorberatender Ausschüsse nicht öffentlich. Die gesetzliche Regelung lasse weder durch die Geschäftsordnung noch durch einen Beschluss des Ausschusses eine Abweichung hiervon zu. Mit der Bestimmung habe der Gesetzgeber sicherstellen wollen, dass die in den vorberatenden Ausschusssitzungen thematisierten Angelegenheiten offen, sachlich und von außen unbeeinflusst diskutiert werden könnten. Den Ausschussmitgliedern solle dabei die Möglichkeit gegeben werden, zur Vertiefung und Verbreitung der Meinungsbildung auch einmal ins Unreine zu sprechen. Das Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger werde hierdurch – nach Auffassung der Landesregierung – nicht unangemessen eingeschränkt, da in den vorberatenden Ausschusssitzungen keine vollziehbaren Beschlüsse gefasst würden. Vorberatende Ausschüsse bereiteten eine Angelegenheit vor, die in die Entscheidungszuständigkeit des Gemeinderats oder eines beschließenden Ausschusses falle, indem sie den zugrunde liegenden Sachverhalt aufbereiteten, die Argumente sammelten und sodann eine Empfehlung an den Gemeinderat bzw. den beschließenden Ausschuss abgeben. Die in den vorberatenden Ausschusssitzungen erörterten Angelegenheiten müssen anschließend noch einmal vom Gemeinderat oder einem beschließenden Ausschuss unter Beachtung des Öffentlichkeitsgrundsatzes nach § 40 der Thüringer Kommunalordnung beraten und entschieden werden.

Meine Damen und Herren, das war im Wesentlichen der Vortrag der Landesregierung dazu. Man hat sich darauf verständigt oder kam zu dem Ergebnis, dass es nach § 40 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung ausreichen würde und dementsprechend den Ansprüchen entspricht, insbesondere hier dem Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger, wenn diese öffentlich sind, und nicht die vorberatenden Ausschüsse.

Interessant ist aber ein Blick über die Landesgrenzen hinaus. Wenn wir uns beispielsweise nach Sachsen orientieren, dort haben wir die Vorschrift des § 43 Abs. 2 der Sächsischen Gemeindeordnung, die besagt: „Die Sitzungen der beratenden Ausschüsse sind nichtöffentlich.“ Das heißt, wir haben im Grunde genommen eine Bestätigung der bisherigen Handhabung hier in Thüringen. Aber wir haben auch einen interessanten Gesetzesvorschlag, nämlich den des sogenannten sachsen-anhaltinischen Kommunalverfassungsgesetzes vom

17.06.2014. Dort ist relativ sauber und auch aus meiner Sicht von allen am besten formuliert in § 52 – mit „Öffentlichkeit der Sitzung“ überschrieben – Abs. 1: „Sitzungen der Vertretung und ihrer Ausschüsse sind öffentlich.“ Hier wird nicht mehr zwischen beratenden und beschließenden Ausschüssen differenziert. Das ist eine Regelung, die aus meiner Sicht in der heutigen Zeit sehr handhabbar ist. Wir haben in Abs. 2 eine entsprechende Einschränkung: „Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner, insbesondere bei Personalangelegenheiten, der Ausübung des Vorkaufsrechts, Grundstücksangelegenheiten und Vergabeentscheidungen, dies erfordern. Über Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, ist nicht öffentlich zu verhandeln.“

Meine Damen und Herren, diese Regelung scheint aus unserer Sicht die ausgewogenste zu sein. Die Problematik ist nämlich, folgt der Gemeinderat oder der beschließende Ausschuss ohne Debatte dem Ergebnis des vorberatenden Ausschusses, dann kann der interessierte Zuhörer die Beschlussfassung nicht nachvollziehen. Sachsen-Anhalt hat sein Kommunalrecht 2014 entsprechend modernisiert und setzt hiergegen zeitgemäß auf mehr Transparenz bei kommunalem Verwaltungshandeln und beabsichtigt damit die Einbeziehung und unmittelbare Beteiligung der Einwohner und Bürger am kommunalen Entscheidungsprozess zur Stärkung der örtlichen Demokratie. Auf kommunaler Ebene sollen den Einwohnern und Bürgern stärker als bisher Informationen über kommunale Angelegenheiten zugänglich sein und direkte Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Das leuchtet ein. Die Kommentarliteratur, unter anderem des Herrn Uckel, die sagt, dass offen sachlich und von außen unbeeinflusste Diskussionen nicht möglich seien, scheint mir sehr fernliegend.

Ich betone hier, dass wir als Fraktion natürlich der Ansicht sind, dass die Öffentlichkeit von Sitzungen von Ausschüssen, die Kenntnis von lokalen Angelegenheiten eine wesentliche Voraussetzung für ein funktionierendes demokratisches Gemeinwesen auf kommunaler Ebene sind. Ohne die bürgerschaftliche Beteiligung und Mitwirkung an der kommunalen Selbstverwaltung ist lebendige örtliche Demokratie nicht möglich. Die Einbeziehung und direkte Teilhabe der Einwohner und Bürger in lokale Prozesse und Entscheidungen ist deshalb im kommunalen Raum von herausragender Bedeutung. Sie trägt nachhaltig zur Identifikation der Bürger mit der Kommune, in der sie leben, bei und fördert das bürgerschaftliche Engagement in kommunalrechtlichen Angelegenheiten. Es geht darum, dass das ehrenamtliche Engagement gefördert wird. Mehr Durch

Zwiespältigkeit in einer Person ist interessant. Bei einer Luftlinie zwischen Rathaus und Landratsamt von rund 30 Kilometern unterschiedliche Entschei dungen in ein und derselben Sache treffen zu kön nen, das ist völlig irre aus meiner Sicht. Aber der wesentliche Auslöser war nicht irgendeine Petition von vor Jahren, sondern das war tatsächlich eine Kleine Anfrage, die ich gestellt hatte, um diesen Wi derspruch zwischen Eisenach und dem Wartburg kreis aufzulösen. Bedauerlicherweise hatte sich die Landesregierung in ihrer Antwort auf eine mögliche Interpretationsfrage konzentriert. Und noch bevor dann am Ende auch eine Debatte oder weitere Diskussion zu dieser Auslegung stattfinden konnte, hat das Landesverwaltungsamt, ohne vorher gefragt zu werden, einfach mal ein Rundschreiben an alle Kommunen rausgeschickt, mit der Maßgabe, öffentliche Ausschusssitzungen, die vorberatend sind, finden nicht mehr statt. Das hat zu Recht zu enormen Protesten auf kommunaler Ebene geführt. Ich darf nur daran erinnern, in Gera hat die CDU sogar dagegen geklagt, dass plötzlich die Aus schüsse nicht mehr öffentlich tagen dürfen. Der Oberbürgermeister von Gera hat sich auch an die Kommunalaufsicht in Weimar gewandt und kurio serweise hat die Kommunalaufsicht dort dem Oberbürgermeister von Gera mitgeteilt: Natürlich gibt es unterschiedliche Auffassungen. Und der Standardkommentar, den wir sonst in anderen Fragen auch zurate ziehen, sagt sogar, dass auch vorberatende Ausschüsse öffentlich tagen dürfen, auch zu den Punkten, die nicht beschließend sind, sondern zu allen Punkten. Aber wir legen den Kommentar an der Frage zur Seite. Aus meiner Sicht höchst zweifelhaft und auch gar nicht erklärbar, warum nun plötzlich dieser Sinneswandel in Weimar eingezo gen ist, weil eben – wie gesagt – in vielen anderen Kommunen das über Jahre auch anders gehand habt wurde. Im Übrigen, Herr Walk, auch das wis sen Sie, die Geschäftsordnung des Stadtrats ist im Vorfeld mit dem Landesverwaltungsamt abge stimmt worden. Das habe ich damals als Büroleiter gemacht. Das war überhaupt kein Problem. Das wurde sehr intensiv geprüft, aber offensichtlich gab es da einen Personalwechsel im Landesverwal tungsamt und dann haben Juristen das anders ge sehen.

Im Zusammenhang mit der Beratung heute hat nun auch schon mal der Gemeinde- und Städtebund seine Position deutlich gemacht und erklärt, warum er das ablehnt. Das überrascht mich überhaupt nicht, dass der Gemeinde- und Städtebund als Interessenvertretung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus meiner Sicht eine bedenkenswerte demokratietheoretisch höchst fragwürdi-