Protokoll der Sitzung vom 22.09.2022

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, dem, was die Ministerin gesagt hat, ist nichts mehr hinzuzufügen. Ich bitte um Überweisung an den Sozialausschuss. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Kollegin. Ich habe dann noch die Wortmeldung …

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Ich ziehe zurück!)

Nein, der Kollege Montag zieht zurück. Das heißt, es ist Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen und Gruppen. Damit ist die Überweisung angenommen. Weitere

Ausschüsse wurden nicht beantragt, wenn ich es gerade richtig verstanden haben.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2022 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/6292 - ERSTE BERATUNG

Frau Ministerin Taubert hat das Wort zur Begründung.

Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren Abgeordneten, wir haben schon über die Frage der Übertragung des Ergebnisses des letzten Tarifvertrags auf die Beamtinnen und Beamten gesprochen. Sie wissen, dass wir das als Landesregierung zugesagt haben. Nun haben wir mit diesem Gesetzentwurf genau diese Steigerung, nämlich 2,8 Prozent, zum 1. Dezember 2022 vorgelegt. Wir haben darüber hinaus in Bezug auf die dritten, vierten und weiteren Kinder Erhöhungsbeträge zum Familienzuschlag für das Jahr 2022 vorgesehen. Mit dem Gesetzentwurf wird basierend auf den derzeitigen Erkenntnissen eine verfassungsgemäße Alimentation für Thüringen für das Jahr 2022 gewährleistet.

In Bezug auf die vom Bundesverfassungsgericht in seinen Beschlüssen vom 4. Mai 2020 auch zum Ausdruck gebrachte kontinuierliche Kontrollund Begründungsnotwendigkeit des Gesetzgebers möchte ich darauf hinweisen, dass mit Blick auf die Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation für das Jahr 2023 derzeit von meinem Haus ein weiterer Gesetzentwurf vorbereitet wird. Von wesentlicher Bedeutung für die dabei anzustellenden Berechnungen wird neben den steigenden Kosten der Unterkunft und Heizung das jüngst vorgestellte dritte Entlastungspaket der Bundesregierung sein, sodass entsprechende Regelungen noch nicht Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfs sein können. Wir gehen davon aus, dass wir zusätzlich über 100 Millionen Euro Personalmehrausgaben für diese Erhöhung nur bei den Beamtinnen und Beamten haben werden und wir werden hier zeitnah eine Ergänzungsvorlage zum Haushalt 2023 einbringen.

(Ministerin Werner)

Meine Damen und Herren, wir haben noch weitere Dinge im Gesetzentwurf, nämlich zum einen neben der Anpassung der Bezüge im Thüringer Besoldungsgesetz, im Thüringer Beamtenversorgungsgesetz und im Thüringer Altersgesetz. Änderungen im Thüringer Besoldungsgesetz betreffen insbesondere eine neu gefasste Ermächtigungsgrundlage für die Vergütung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sowie die Schaffung eines Funktionsamts für den Fachleiter Pädagogik. Sie wissen, dass wir uns schon lange mit den Fachleitern beschäftigt haben und im Nachgang ist festgestellt worden, dass die Fachleiter Pädagogik nicht einbezogen worden sind, es geht also um die A14. Das ist hiermit aufgegriffen worden. Zudem werden Regelungen in den Gesetzentwurf aufgenommen, die die Anwärterbezüge und die Anwärtersonderzuschläge betreffen. Die Gewährung von Anwärtergrundbeträgen und Anwärtersonderzuschlägen unter Auflagen wird von der Ableistung einer Mindestdienstzeit bei einem Dienstherrn im Geltungsbereich des Thüringer Besoldungsgesetzes abhängig gemacht.

Kurz und knapp: Wir wollen natürlich, wenn wir Beamtinnen und Beamte auf unsere Kosten ausgebildet haben, auch gewährleisten, dass sie zumindest für eine gewisse Zeit auch ihren Dienst bei uns antreten. Ich denke, das ist durchaus unser Recht als Dienstherr allgemein.

Die Änderungen im Thüringer Beamtenversorgungsgesetz und im Thüringer Altersgesetz haben sich vor allem aus den Erfahrungen in der Anwendungspraxis dieser Gesetze ergeben. Hier geht es insbesondere um die Ausdehnung des Geltungsbereichs des Wegedienstunfallschutzes mit Blick auf moderne Arbeitsformen wie die Telearbeit. Das dient der Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber, so unsere Auffassung.

Der Gesetzentwurf wurde den kommunalen Spitzenverbänden sowie den Spitzenverbänden der Gewerkschaften und Berufsorganisationen mit der Möglichkeit der Stellungnahme übersandt. Die Übertragung des Tarifergebnisses wurde – das können Sie sich vorstellen – natürlich von allen begrüßt. Jedoch sind teilweise im Hinblick auf die derzeitige Entwicklung auch Sorgen artikuliert worden, dass dies nicht ausreichend sei.

Eine Stellungnahme der Landesregierung zu den Ausführungen des tbb und des Vereins der Thüringer Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen e.V. wurde Ihnen mit dem Gesetzentwurf vorgelegt. Wenn wir diesen Gesetzentwurf noch im Novemberplenum verabschieden können, dann ist es uns auch möglich, dass wir die erhöhten Bezüge

mit den Dezemberbezügen an unsere Beamtinnen und Beamten auszahlen können.

Deswegen bitte ich, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den zuständigen Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich eröffne die Aussprache und es liegen mir mehrere Wortmeldungen vor. Als Erster erhält Kollege Hande für die Fraktion Die Linke das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Tariferhöhung bei den Beschäftigten wird eins zu eins auf die Beamten übertragen. Das ist nicht selbstverständlich, aber für meine Partei zumindest völlig normal. Dass diese 2,8 Prozent nicht ausreichen, um die aktuelle Inflation auszugleichen, war am 29. November letzten Jahres, als sich die Tarifparteien auf diese Erhöhung geeinigt haben, natürlich noch nicht absehbar. Offiziell soll der Tarifvertrag noch bis zum 30. September 2023 gelten. Spätestens dann werden wir das Besoldungsgesetz erneut anfassen müssen.

Neben der Besoldungserhöhung hat der vorliegende Gesetzentwurf aber noch etwas mehr zu bieten. Frau Ministerin sprach das in Teilen gerade schon an. Zum einen wäre da die Schaffung eines eigenen Funktionsamts für Fachleiter in der Lehrerausbildung. Die Bildungspolitiker sagen selbstverständlich, dass das gut ist, und begrüßen diesen Entwurf daher sehr.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, neu ist auch, dass der Kreis der Empfänger von Kleidergeld erweitert werden soll. Bisher bekommen Polizistinnen und Polizisten der Kriminalpolizei ein Geld für Kleider bzw. Kleidung in Höhe von 20,50 Euro im Monat – steuerfrei. Dies ist gerechtfertigt, weil Kriminalbeamte während ihres Dienstes private Kleidung einsetzen und damit auch abnutzen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen jetzt auch die Steuerfahnder und Steuerfahnderinnen ein Kleidergeld bekommen, also diese 20,50 Euro pro Monat. Die Plausibilität werden wir dann entsprechend im Haushalts- und Finanzausschuss prüfen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Schluss meiner kurzen Bemerkungen möchte ich Sie noch auf ein wichtiges Detail im Gesetzentwurf aufmerksam machen. Hier geht es um die Frage eines Unfalls durch die Abgabe eines Kindes bei

(Ministerin Taubert)

Homeoffice. Konkret heißt es im Vortext des Gesetzentwurfs – Zitat –: „dass auch Fahrten von der Wohnung zur Abgabe des eigenen Kindes in fremde Obhut dem dienstlichen Bereich der Wegeunfälle zugeordnet werden“. Also im Klartext: Es gibt einen dienstlichen Bereich der Wegeunfälle, und die Abgabe eines Kindes könnte hier mit diesem Zitat durchaus als Unfall verstanden werden. An dieser Stelle hilft jedoch ein Blick in den neu vorgeschlagenen Gesetzestext – Artikel 5 Nr. 7 – Zitat –: „Der Zusammenhang mit dem Dienst gilt als nicht unterbrochen, wenn der Beamte […] in seiner Wohnung Dienst leistet und Wege zurücklegt“, um ein eigenes Kind, für das ihm dem Grunde nach Kindergeld zusteht, wegen seiner eigenen Berufstätigkeit oder der Berufstätigkeit seines Ehegatten in fremde Obhut zu geben oder aus fremder Obhut abzuholen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist also klar: Wenn ein Beamter im Homeoffice arbeitet und sein Kind in fremde Obhut gibt, dann würde ein Unfall auf dem Weg entsprechend ein Wegeunfall sein. Das sollte vielleicht noch etwas konkretisierender dargestellt werden.

Um das alles zu regeln und vor allem natürlich auch den Beamtinnen und Beamten die 2,8 Prozent Erhöhung der Bezüge zu geben, beantrage ich die Überweisung des Gesetzentwurfs für meine Fraktion in den für Kleidergeld und Wegeunfälle zuständigen Ausschuss, also den Haushalts- und Finanzausschuss. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Hande. Für die Gruppe der BfTh hat sich Frau Dr. Bergner zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, vor nicht allzu langer Zeit gab es eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss zum Thema der nichtverfassungskonformen Besoldung der Thüringer Beamten. Im Ergebnis des parlamentarischen Prozesses wurde diesem Missstand dann Rechnung getragen und das Niveau der Beamtenbesoldung so erhöht, dass sie nunmehr verfassungskonform ist. Der vorliegende Gesetzentwurf weist nun weiteren zusätzlichen Regelungsbedarf auf, denn das Thema hatte einen Rattenschwanz an Folgen. Wir Bürger für Thüringen sehen eine verfassungsgemäße Besoldung nicht nur als zwingend notwendig an, weil sie gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern weil sie auch

eine Grundhaltung der Moral und Ethik der Regierenden ausdrückt. Sie ist für die Beamten eine wichtige Grundlage dafür, dem Land mit voller Hingabe dienen zu können, ohne sich um ihre Existenz und die ihrer Familien Sorgen machen zu müssen, womit wir bei einem Punkt wären, der einmal genauer betrachtet werden sollte. Die Besoldungsrichtlinien weisen fünf Kontrollkriterien auf, wovon eines der Abstand zum Niveau der Grundsicherung ist. Dieser wird anhand des Betrags der Grundsicherung für eine vierköpfige Familie ermittelt und mit der entsprechenden Beamtenalimentation verglichen. Der Abstand muss mindestens 10 Prozent betragen. Auch das halten wir für richtig. Wenn man allerdings nun das Niveau für alleinstehende und kinderlose Beamtenpaare ermittelt, stellt sich heraus, dass diese einen deutlich höheren Abstand zur Grundsicherung genießen können. Da frage ich mich, wie spiegelt sich hier die so gepriesene Familienfreundlichkeit unseres Landes wider? Wir haben ein sozialorientiertes Lohngefüge, welches Kinderlosigkeit fördert. Ist das wirklich gewollt? Sollte hier nicht die Politik mit gutem Beispiel vorangehen? Ist dies nun sozial- und zukunftsorientiert, dem demographischen Wandel angemessen? Diese Frage kann sich jeder hier im Hohen Haus selbst beantworten. Ich jedenfalls schäme mich für einen solchen Entlohnungsansatz. Da nützt es wenig bis überhaupt nichts, dass wir in Thüringen vor ein paar Tagen den Kindertag als Feiertag hatten – einmalig in der Bundesrepublik –, denn das ist allenfalls Symbolpolitik ohne wirklichen Nutzen für Familien mit Kindern –

(Beifall Gruppe der BfTh)

gerade in der gegenwärtigen Situation mit galoppierender Inflation und Vervielfachung der Energiekosten, womit ich zu einem weiteren Thema der Beamtenbesoldung komme. Ein weiteres Kriterium der verfassungsgemäßen Besoldung ist der Bezug zur Entwicklung des Verbraucherindex. Dies beinhaltet in der aktuellen Lage beträchtlichen Sprengstoff, nicht nur, dass sich die Frage stellt, ob und wie diese durch inflationäre Preisentwicklung steigenden Bezüge der Beamten in der Berechnung des Haushalts enthalten sind. Es stellt sich auch für die Bürger im Land ohne Beamtenstatus die Frage, wieso Beamte hier eine automatische Erhöhung ihrer Alimentation erhalten, während alle anderen Menschen im Land nicht wissen, wie sie mit der aktuellen Inflation zurechtkommen sollen. Der Gesetzgeber hat zwar dieses Kriterium verfassungsrechtlich in die Berechnung der Beamtenbezüge eingeführt, ich glaube aber, dass er dabei die aktuellen Szenarien mit einer solchen Entwicklung der Verbraucherpreise im Land – ohne Aussicht auf eine Änderung der Situation in absehbarer Zeit – nicht im Auge

(Abg. Hande)

hatte. Dies hat Potenzial zu einer weiteren Spaltung der Gesellschaft und wir sollten darüber nachdenken, wie das sozialgerecht verhindert werden kann. Danke.

(Beifall Gruppe der BfTh)

Vielen Dank, Frau Dr. Bergner. Das Wort für die SPD-Fraktion hat jetzt Abgeordnete Merz.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauer – an den Bildschirmen zumindest noch! Ich glaube, Kollegin Bergner hat gerade ein bisschen – nach meiner Kenntnis – am Thema vorbeigeredet: mehr zur verfassungsgemäßen Alimentation als tatsächlich zur vorliegenden Tarifsteigerung. Aber gut, sei es drum.

Mit diesem vorliegenden Gesetz wird seitens der Landesregierung zugesichert und verfassungsgemäß die notwendige Übertragung der Tariferhöhung von 2,8 Prozent ab Dezember dieses Jahres auf die Beamtenbesoldung übertragen. Davon sind eben nicht nur die Grundgehälter, sondern auch Zulagen umfasst. Weiterhin müssen die kinderbezogenen Familienzuschläge nach oben angepasst werden. Mit der Besoldungsanpassung entstehen dem Land ab 2023 zusätzliche Kosten im Landeshaushalt in Höhe von rund 60 Millionen Euro pro Jahr. Erneut stellt sich der Freistaat damit seiner Verantwortung für eine gerechte und faire Entlohnung seiner Bediensteten. Die regelmäßigen Besoldungsanpassungen sind entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts notwendig. Auch das haben wir eben schon gehört. Neben der Tarifentwicklung sind Nominallöhne, Verbraucherpreisindex, internes Abstandsgebot und der BundLänder-Vergleich der Besoldung maßgeblich. Jede Änderung – beispielsweise aktuell auch bei Sozialleistungen – oder Anstiege der Verbraucherpreise können auf eine Verletzung dieser verfassungsgemäßen Alimentation hindeuten. Die Entwicklung dieser Parameter zu beobachten, ist eine dauerhafte Aufgabe des Dienstherrn, die im TFM mit hohem Arbeitsaufwand geleistet wird und über die auch die Finanzministerin eben schon berichtet hat. Neben den Besoldungsanpassungen finden sich kleine Verbesserungen oder Anpassungen im Gesetzentwurf wie die Zulage der Fachleiter für die Pädagogikausbildung an den Studienseminaren. Hier wird eine weitere Regelungslücke geschlossen. Die Entschädigung der Gerichtsvollzieher wird überarbeitet und die Beamten der Steuerfahndung sollen das

gleiche Kleidergeld erhalten wie die Kollegen bei der Kriminalpolizei. Es gibt noch andere kleine Regelungsinhalte im Gesetzentwurf, deren Beratung wir gern im Haushalts- und Finanzausschuss weiterführen möchten. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Merz. Jetzt hat Abgeordneter Kowalleck für die CDU-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, inhaltlich wurde schon viel gesagt. Wir unterstützen natürlich eine Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss mit einer entsprechenden Anhörung. Erfahrungsgemäß hat das auch in den vergangenen Jahren gezeigt, dass wir von den Anzuhörenden aus den verschiedensten Bereichen wichtige Hinweise, gerade im Bereich der Beamten, bekommen, das Thema „Alimentation“ wurde schon angesprochen. Auch im neuesten Heft des Gemeinde- und Städtebundes wurde die Antwort der Landesregierung auf meine dazugehörige Anfrage veröffentlicht. Das zeigt, dass ein großes und breites Interesse besteht. Wir haben entsprechende Gerichtsurteile, Frau Finanzministerin. Wir haben auf der einen Seite natürlich darauf reagiert, andererseits gibt es auch weitere Verfahren und wir sind mit dem Beamtenbund im Gespräch. Ich bin gespannt auf die dazugehörige Stellungnahme.

Dann wurde der Bereich „Fachleiter“ angesprochen. Das ist auch ein Bereich, der von unserer Seite, aus Sicht der CDU-Fraktion, immer unterstützt wurde. Auch hierauf müssen wir ein besonderes Augenmerk legen. Uns ist es wichtig, dass wir durch eine umfassende Anhörung hier und da noch mal schauen, wo man auf Entwicklungen reagieren kann. Ich denke, das werden wir ganz sachlich im Haushalts- und Finanzausschuss tun. Die Diskussion, die wir dann in der zweiten Lesung haben werden, ist dann auch entsprechend intensiver an dieser Stelle.

Ich möchte mich ganz herzlich bei den Mitarbeitern der Landesverwaltung bedanken, denn es waren gerade in den vergangenen Jahren doch schwierige Zeiten und da ist es wichtig, dass wir auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertrauen, die sich hier über alle Maßen engagieren. Wir haben auch immer wieder die Diskussion, was den Nachwuchs angeht. Wir haben momentan die Haushaltsberatungen und da ist es wichtig, dass auch agiert und

(Abg. Dr. Bergner)

auf die aktuellen Entwicklungen reagiert wird. Ich denke, es ist auch gut, dass wir im Moment den Haushalt beraten, da kann der eine oder andere Hinweis mit einfließen.

Zum Thema „Kosten“ ist jetzt noch nicht viel gesagt worden, aber wir haben im Land natürlich auch eine Kostenentwicklung, die wir im Auge behalten müssen. Mit dem Gesetz sind entsprechende Personalkosten verbunden, das muss man hier an dieser Stelle auch ganz klar sagen. Es ist eben auch wichtig, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung anständig bezahlt werden. Wir befinden uns hier in Konkurrenz zur freien Wirtschaft in den verschiedenen Bereichen und müssen unsere Verwaltung für die Zukunft fit machen. Das ist eine Aufgabe, die wir jetzt in den Haushaltsberatungen mit auf dem Schirm haben müssen. Das wird eine ausführliche Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss, darauf freue ich mich und wünsche Ihnen noch einen schönen Abend. Danke.

(Beifall CDU)