ordnung vieles, aber auch bei der Frage direkter Demokratie. Ja, warum nicht? Wir haben schon ein bisschen was. Da können wir aber besser werden. Ich sage mal: Petitionsausschuss. Das wissen Sie genau, auch da sind Dinge auf den Weg gekommen, die waren, glaube ich, auch damals unter anderen Farben, Positionen, die Sie mitentwickelt haben. Insofern bin ich ein bisschen irritiert und darf vielleicht noch mal darauf hinweisen, dass unsere Verfassung ein Hauptmitwirkinstrument und ‑recht für die Bürgerinnen und Bürger sieht. Das ist das politische Mandat über die Parteien, die Mitarbeit in Parteien. Genau das sieht unsere Verfassungskonstruktion ja gerade vor. Deswegen sitzen Sie auch hier. Deswegen sitzen die Kollegen der CDU, der FDP, der SPD, der Grünen und der Linken hier.
Ja, er muss schon deutscher Staatsbürger sein, er muss 18 Jahre alt sein. Es gibt schon ein paar Voraussetzungen, aber Sie sind Jurist, ich glaube, ich muss Ihnen das nicht erklären. Es ist nicht einfach, sich zu beteiligen und auch durchzuhalten, sich zu beteiligen. Das heißt, Mut zu machen, Dinge zu tun, auch den Weg zu gehen, auch in Widerspruch zu gehen, ist, glaube ich, eine Aufgabe, die wir alle gemeinsam immer wieder sagen müssen. Ich bin nicht privilegiert, ich bin für eine Zeit privilegiert.
Das werde ich auch weiter tun. Mit Ihrem Vorschlag allerdings, glaube ich, ist dem Bürger zurzeit jedenfalls kein Wille gegeben und ich sehe nicht, wie wir zu einem Ergebnis in dieser Situation kommen sollen. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Wir sind auch noch da, Herr Montag.
Ganz sicher wird das so sein. Das ist übrigens auch ein Grund, warum Sie die Neuwahlen, obwohl Sie sie versprochen haben, abgesetzt haben, weil Sie nämlich genau wissen, wohin Ihre Tendenz geht – die geht nach unten.
Und das gilt in besonderem Maße natürlich für Frau Marx von der SPD, die möchte nämlich auch gern noch zwei Jahre extra Rente bekommen und deswegen hat sie sich auch gegen Neuwahlen entschieden, obwohl Sie ursprünglich mal entsprechende Versprechen ausgesprochen haben. Und da haben Sie selbst eigentlich auch schon den allerbesten Grund geliefert, warum es durchaus Sinn macht, die Auflösung des Landtags oder eine Neuwahlinitiierung auch durch das Volk zu ermöglichen, durch Abstimmung zu ermöglichen, was im Übrigen unsere Verfassung vorsieht. Volksabstimmungen werden durchaus auch vorgesehen.
Der Grund ist ein Interessenkonflikt. Sie haben überhaupt kein Interesse, den Landtag aufzulösen und Neuwahlen zu ermöglichen, wenn es Ihren Parteien gerade schlecht geht, weil Sie schlecht gewirtschaftet haben, schlechte Politik gemacht haben.
Diesen Interessenkonflikt werden Sie nicht wegreden können, den haben wir selbst erlebt letztes Jahr. Plötzlich war alles ganz anders. Also, die große Klappe hat man kurz nach der Abwahl von Bodo Ramelow und der Wiedereinsetzung dann im sechsten Wahlgang gehabt. Da hatte man noch die große Klappe, weil man da gerade auf einem Höhepunkt war in den Umfragen. Aber ein Jahr später, da sah es schon ziemlich schlecht aus. Jetzt, noch ein Jahr später, sieht es noch viel schlechter
aus. Wenn ich mir die SPD angucke, die war ja zwischenzeitlich mal ziemlich dicke da, aber mittlerweile ist sie wieder genauso schwindsüchtig wie 2019 und das ist übrigens auch gut so.
Man hätte das durchaus sachlich debattieren können. Natürlich hat der Gesetzentwurf auch seine Haken und Ösen, aber das kann man im Ausschuss behandeln. Frau Mitteldorf, da muss ich Ihnen auch widersprechen, solche Sachen kann man auch im Verfassungsausschuss behandeln. Sie wissen selbst, was im Verfassungsausschuss schon alles thematisiert worden ist. Ich will jetzt gar nicht anfangen mit der Antifa-Klausel und irgendwelchen Vergleichen mit der DDR-Verfassung. Aber allein beispielsweise die Art und Weise, wie dort Anhörungen gestaltet wurden mit Fristen, wo von vornherein klar war, dass überhaupt keiner der Anzuhörenden dazu eine Rückmeldung geben kann – so ist im Verfassungsausschuss mit der Verfassung umgegangen worden. Da würde ich hier im Rund durchaus ein bisschen betretener mit dem Vorwurf umgehen, dass man so etwas nicht in den Verfassungsausschuss schicken kann.
Da muss man sagen, da muss man schon mit gleichem Maß messen. Wie gesagt, aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, das zumindest mal im Ausschuss zu behandeln.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Möller. Jetzt sehe ich aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr. Entschuldigung! Frau Kollegin Marx.
Ich habe vorhin Empörung geerntet, als ich gesagt habe, Sie haben hier vor, irgendwie die Demokratie zu delegitimieren. Aber der Beitrag von Herrn Czuppon hat es noch einmal deutlich gemacht, denn Sie haben gesagt, das Quorum sei Ihnen zu hoch, das Quorum in dem Vorschlag. Also wenn 40 Prozent der Wählerinnen und Wähler sich an einer Volksabstimmung über die Auflösung des Parlaments beteiligen müssen, das sei Ihnen zu viel. Da fragt man sich doch wirklich nach Ihren demokratietheoretischen und ‑praktischen Defiziten und damit ist alles gesagt.
Vielen Dank, Frau Kollegin Marx. Jetzt sehe ich nun wirklich keine Wortmeldungen mehr aus den Reihen der Abgeordneten. Ich schaue in Richtung der Landesregierung. Nein. Wenn ich das richtig vernommen habe, ist Ausschussüberweisung an den Verfassungsausschuss beantragt. Gut. Weitere Ausschüsse wurden nicht beantragt? Okay. Dann bitte ich jetzt: Wer der Überweisung an den Verfassungsausschuss zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Jastimmen aus der AfD-Fraktion und aus der Gruppe der BfTh. Gegenstimmen? Das sind alle anderen Fraktionen und die Gruppe der FDP. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt und ich schließe die Beratung für heute.
Die Beratung dieses Tagesordnungspunkts, Herr Kollege. Etwas fleißiger müssen Sie heute schon doch noch sein und vor allem meine Gegenwart hier vorn noch ertragen.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und zur Änderung weiterer Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/6291 - ERSTE BERATUNG
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, das ist jetzt auf jeden Fall ein Tagesordnungspunkt zum Beruhigen der Gemüter, denn der Gesetzentwurf, den wir Ihnen vorgelegt haben, dient vor allem der redaktionellen Bereinigung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Diese Bereinigung hängt mit der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes zusammen. Deswegen müssen drei Dinge neu geregelt werden.
Zum einen ist die Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe bezüglich der Einrichtung für behinderte Menschen weggefallen. Die entspre
Zum Zweiten ist die Ausführungsnorm des § 6a des Ausführungsgesetzes SGB XII durch Zeitablauf gegenstandslos geworden, weil das zugrunde liegende Erstattungsverfahren im Jahr 2020 abgeschlossen wurde. Die Norm ist damit aufzuheben.
Und zum Dritten ergibt sich aus der Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe eine Unklarheit in Bezug auf die Regelung der örtlichen Zuständigkeit nach § 8 Abs. 1 des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes. Dort wird eine abweichende örtliche Zuständigkeit für die Gewährung des Sinnesbehindertengeldes geregelt, wenn der Berechtigte gleichzeitig Sinnesbehindertengeld und eine Leistung der Sozialhilfe bezieht. Da aber die Leistungen der Eingliederungshilfe seit dem 1. Januar 2020 nicht mehr zu den Leistungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch zählen, muss nunmehr klargestellt werden, wie die örtliche Zuständigkeit bei gleichzeitigem Bezug von Leistungen der Eingliederungshilfe zu bestimmen ist. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Damit eröffne ich die Aussprache. Mir liegt die Wortmeldung von Frau Abgeordneter Stange für die Fraktion Die Linke vor. Sie ziehen zurück?
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, dem, was die Ministerin gesagt hat, ist nichts mehr hinzuzufügen. Ich bitte um Überweisung an den Sozialausschuss. Danke.