Protokoll der Sitzung vom 22.09.2022

bis das Volksbegehren zum Tragen kommt. Jetzt hätten wir als Parlament die Chance,

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber was geht denn schneller, wenn Sie das Volksbegehren in die Verfassung schreiben?)

das laufende Volksbegehren schnell und unkompliziert umzusetzen und damit wieder Vertrauen aufzubauen und auch für mehr Mitbestimmung in Thüringen zu sorgen. Trotz Ihrer Widersprüche lade ich Sie alle ein,

Entschuldigung, Frau Dr. Bergner, hier im Raum ist eine große Unruhe.

diese Chance zu nutzen. Danke.

Frau Dr. Bergner hätte das Wort gehabt. Entschuldigung, hätte ich gewusst, dass es gleich endet, hätte ich jetzt nicht versucht, noch Ruhe herzustellen. Tut mir leid. – Also vielen Dank, Frau Dr. Bergner. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Czuppon für die AfD-Fraktion.

Herr Präsident, werte Kollegen, liebe Thüringer! Mit dem hier zu besprechenden Gesetzentwurf sollen die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um vorzeitige Landtagswahlen auf direktdemokratischem Weg zu ermöglichen. Das soll dadurch erreicht werden, dass der Landtag per Volksentscheid aufgelöst werden kann. Hierzu wird eine Ergänzung des Artikels 50 Abs. 2 der Thüringer Verfassung vorgeschlagen.

Der Hintergrund dieser Initiative liegt auf der Hand und wird im Gesetzentwurf auch benannt. Anknüpfungspunkt sind die leeren Versprechungen der Altparteien, nach der letzten Ministerpräsidentenwahl von Merkels Gnaden alsbald Neuwahlen durchzuführen. Bekanntlich wurde daraus nichts.

(Beifall AfD)

Stattdessen wird dieses Land seit zweieinhalb Jahren von einer informellen Koalition von Linksgrünen und CDU in Rückschritt und Stillstand verwaltet.

(Beifall AfD)

Es sei einmal dahingestellt, ob es staatspolitisch sinnvoll ist, aus den Konflikten des politischen Alltagsgeschäfts heraus eine Verfassungsänderung

(Abg. Marx)

vorzunehmen. Jedenfalls kann es keinen Zweifel daran geben, dass die Stärkung direktdemokratischer Beteiligungsrechte in unserer Verfassung dringend geboten ist. Und geboten ist sicher auch, dass das Volk die Möglichkeit erhält, eine vorzeitige Abberufung des Landtags herbeiführen zu können.

(Beifall AfD)

Die AfD setzt sich ausdrücklich für eine Stärkung der direkten Demokratie in Thüringen wie auch auf Bundesebene ein und daher stehen wir diesem Gesetzentwurf auch grundsätzlich wohlwollend gegenüber.

(Beifall AfD)

Allerdings sind wir überzeugt, dass dieser Gesetzentwurf viel zu kurz springt. De facto nämlich würde die dort vorgeschlagene Verfassungsänderung gar nicht zu einer Stärkung der Beteiligungsrechte, also nicht zu einer Stärkung der direkten Demokratie führen. Das Problem der direkten Demokratie in Thüringen wie auch in mehr oder weniger allen Bundesländern besteht bekanntlich in erster Linie in den viel zu hoch angesetzten Beteiligungsquoren.

(Heiterkeit DIE LINKE)

Diese verhindern letztlich, dass es wirklich zu Volksentscheiden kommt. Ausdrücklich hält aber auch der vorliegende Gesetzentwurf am Beteiligungsquorum fest, wie es gegenwärtig in Artikel 83 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Verfassung normiert ist. Dementsprechend käme nach dem Willen der einbringenden Kleinstpartei eine Entscheidung dann zustande, wenn die geforderte Mehrheit – mindestens 40 vom Hundert der Stimmberechtigten – sich für eine Landtagsabberufung ausspricht. Das ist die Regelung, die gegenwärtig für Verfassungsänderungen per Volksentscheid gilt.

Die bisherigen Erfahrungen mit direktdemokratischen Verfahren in Thüringen wie auch in anderen Bundesländern zeigen, dass ein solches Quorum realistischerweise nicht zu erreichen ist. Vor dem Hintergrund muss man sich die Frage stellen, ob die Parlamentarische Gruppe tatsächlich an einer Stärkung der direkten Demokratie in Thüringen interessiert ist oder ob das hier nicht auch nur ein Begleitgetöse für aktuelle politische Projekte darstellt.

Die Problematiken der Quoren und die Abberufung des Landtags per Volksentscheid diskutiert die AfD-Fraktion trotz der genannten Bedenken gern im Ausschuss, weshalb wir einer Ausschussüberweisung an den Verfassungsausschuss zustimmen werden. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Czuppon. Für die Fraktion Die Linke hat sich jetzt Frau Mitteldorf zu Wort gemeldet.

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer und besonders liebe Grüße an Frau Müller, die ich hier heute vertrete.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist schon viel gesagt worden. Aber, um das noch mal zusammenzuführen, was wir hier heute diskutieren: Ich muss schon sagen, ich finde, das ist ein relativ einmaliger Vorgang, dass ein Volksbegehren sich in der formalen Zulassung befunden hat, demzufolge läuft, also das Instrument direkter Demokratie gerade ins Laufen kommt und dann ein wortgleicher Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht wird mit einer – im Übrigen, wie ich finde, auch nach den Jahren, die man hier in diesem Landtag verbracht hat – sehr interessanten Äußerung, nämlich – darauf ist schon hingewiesen worden – zu sagen: Na ja, so eine Verfassungsänderung ist ja so ein schöner, schlanker Prozess.

Ich persönlich frage mich, wie man auf der einen Seite sagen kann, wir sind für mehr direkte Demokratie, und dann startet ein Volksbegehren – jetzt mal unabhängig davon, wie man dazu steht – und dann kommt das Parlament – und noch dazu ist es nicht das Parlament, sondern es ist ein und dieselbe Person, das dürfen wir ja auch nicht vergessen, Frau Dr. Bergner als Vertrauensperson für das Volksbegehren und Frau Dr. Bergner, die für die Bürger für Thüringen in einer Parlamentarischen Gruppe hier im Landtag sitzt und gleichzeitig quasi ihrem eigenen Volksbegehren in gewisser Weise die Füße stellen will. Da frage ich mich, wo wir da irgendwie nicht zueinanderkommen bei der Frage, was direkte Demokratie und vor allem Wertschätzung von direkter Demokratie ist, weil das eine ist, dass man darüber redet, und das andere ist, dass man das macht, was Sie hier heute gemacht haben.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich finde es auch schwierig, dass ich jetzt hier in diesem Rund zwei Reden gehört und irgendwie das Gefühl bekommen habe, als wären wir ein Sportverein, wo wir hier mal eben darüber reden, ob wir vielleicht so ein bisschen die Satzung ändern, dass wir irgendwie nur drei Leute im Vorstand haben, nicht mehr fünf, und diesen ganzen Kram. Das ist total wichtig für einen Sportverein, aber darf ich mal

(Abg. Czuppon)

daran erinnern, dass dieser Thüringer Landtag ein Verfassungsorgan ist

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und hier gerade Reden gehalten werden, als würden wir hier einfach mal, weil uns Dinge nicht passen und wir im Zweifelsfalle unterschiedlicher Auffassung sind, irgendwelche Dinge tun und die in den Verfassungsausschuss einbringen. Wir wissen alle, dass die Debatte um die Thüringer Verfassung nichts ist – zumindest hoffe ich, dass wir das alle wissen –, was man – und verzeihen Sie mir mal den Ausdruck – eben so auf der halben Arschbacke absitzt. Die Thüringer Verfassung ist auch nicht irgendeine Vereinssatzung, die wir nach Belieben ändern können und wo mal eben einer zum Notar rennt und dafür unterschreibt.

Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde die Behandlung dieses Umstands äußerst schwierig und ich finde es auch schwierig und nicht nachvollziehbar, wenn Sie als Begründung, Frau Dr. Bergner – ich weiß ja eben immer nicht, als was jetzt, als Parlamentarierin im Raum oder als Vertrauensperson, und wie Sie das mit sich ausmachen können, aber das ist nicht mein Bier, sondern natürlich Ihrs –, und das ist ja eben das, wo ich ja sage, sorry, aber das ist für mich keine Begründung – immer wieder darauf abstellen, dass wir das jetzt machen müssen, weil das mal versprochen wurde. Jetzt sage ich mal, wissen wir natürlich alle, wir waren alle Teil davon, im Übrigen auch Sie, Frau Dr. Bergner, Sie waren ja nicht, ich sage jetzt mal, am 5. Februar nicht vorhanden, sondern auch Sie und die Kolleginnen Ihrer neuen Gruppe

(Beifall Gruppe der BfTh)

waren maßgeblich mit daran beteiligt, dass wir als Parlament in eine Situation gekommen sind, aus der wir als Parlamentarierinnen und Parlamentarier auch eine Verantwortung übernommen haben. Und da bin ich ganz bei Kollege Zippel, der am Anfang sehr deutlich gemacht hat: Es gibt keine Parlamentskrise. Die gibt es nicht. Natürlich regt mich das ehrlich gesagt auch auf, dass das alles anstrengender ist als vorher. Aber auf der anderen Seite – und das ist auch an vielen Stellen gesagt worden –, Demokratie ist eben kein Sofa, und das betrifft auch uns als Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Und natürlich betrifft es auch die Menschen, die uns alle fünf Jahre den Auftrag geben, sie in diesem Rund zu vertreten, und es also auch nach den fünf Jahren wieder tun zu können. Ich glaube, Frau Marx hat es gesagt: Natürlich ist die Zeit dazwischen auch für die Wählerinnen und Wähler und die Menschen, die sich entscheiden,

zur Wahl zu gehen – da können wir ja übrigens immer noch dafür werben, dass es mehr Menschen werden –, genau der Lackmustest, um zu gucken: Vertreten diese Menschen, denen ich meine Stimme gegeben habe, meine Interessen, ja oder nein? Und diese Frage wird bei einer Landtagswahl beantwortet. Das ist im Übrigen auch gut so.

Sie wissen selbst, dass es Gründe gibt, warum eine Auflösung des Parlaments – noch dazu eine Selbstauflösung des Parlaments – sehr hohe Hürden hat. Für alle, die es vielleicht auch nicht mehr so genau wissen: Da wäre jetzt so ein Google-Stichwort „Weimarer Republik“ zum Beispiel, man kann sich solche Dinge auch gern noch mal in Erinnerung rufen. Das ist eben nicht irgendwie – wie ich es schon gesagt habe –, wir entscheiden uns, dass wir unseren Sportverein anders nennen, sondern dass wir eine andere Aufgabe haben als Verfassungsorgan.

Jetzt will ich es aber trotzdem mal ganz kurz durchspielen, nur in der Theorie, um Ihnen zu sagen, warum auch meine Fraktion der Überweisung an den Ausschuss nicht zustimmt, weil es eben ein laufendes Volksbegehren gibt. Nur mal in der Theorie, nur mal ganz kurz überlegt: Das Volksbegehren fängt an zu laufen, wir überweisen den Gesetzentwurf der Bürger für Thüringen an den Verfassungsausschuss. Sagen wir mal, es läuft alles gut, wir sagen, okay, wir hören das an, und dann gibt es eine Diskussion im Ausschuss, dann gibt es Pro- und Kontradiskussion. Dann kommt man vielleicht dazu, dass man sagt: Na ja, also wir könnten uns das so und so vorstellen, aber wir müssen den Text verändern und zu einer Mehrheitsentscheidung kommen. Jetzt nur mal angenommen, es gibt eine Veränderung des Textes, es gibt eine Zweidrittelmehrheit dafür, wir entscheiden das hier, währenddessen laufen sich Menschen – Bürgerinnen und Bürger, die ihr Recht auf direkte Demokratie wahrnehmen wollen – die Hacken wund – im Übrigen Sie ja eigentlich auch selbst, also noch mal zu der Frage, wie Sie das für sich auseinanderhalten können – und dann schaffen Sie im Zweifelsfall ein positives Quorum für das Volksbegehren. Das heißt, die Mehrheit ist erreicht, alles gut, es kommt zurück in den Landtag. Und wir haben etwas beschlossen oder etwas in der Pipeline, was verändert ist, und dann sind Sie in der Situation, wo Sie gleichzeitig als Vertrauensperson des Volksbegehrens sagen müssen: Wenn wir als Parlament entscheiden, weil wir müssen, wir könnten das nehmen, und sagen, wir setzen das so um, oder wir als Parlament sagen, wir setzen etwas dagegen, oder wir als Parlament sagen, wir machen damit nichts – das ist ja auch Teil sozusagen dessen, was auf uns wartet –, und Sie als Vertrauensperson würden dann die ganze Zeit zum einen auf der parlamentarischen

Seite mitarbeiten, während sich Bürgerinnen und Bürger, die – aus welchen Gründen auch immer – das für sich als berechtigten Anspruch sehen, das so machen zu wollen, sich die Hacken wundlaufen, Unterschriften sammeln, was einen ewig langen Zeitraum natürlich auch einnimmt, denn es ist viel zu tun, um Unterschriften zu sammeln und auch Pro und Kontra zu diskutieren. Wir erinnern uns an Volksbegehren, die wir in Thüringen schon mal hatten, wie lange das natürlich auch gedauert hat und sie trotzdem erfolgreich waren, ich will es nur mal sagen. Und in der Zwischenzeit zeigen wir Ihnen als Parlament eigentlich den Stinkefinger, weil wir alles schon vorwegnehmen, es im Zweifelsfall verändern und am Ende, selbst wenn es erfolgreich wäre, wir den Bürgerinnen und Bürgern doch sagen: Ja, jetzt habt ihr hier mal ein bisschen direkte Demokratie geübt, aber das ist uns egal, weil wir haben das jetzt hier im Parlament in irgendeiner Form schon geregelt. Und das finde ich nicht redlich. Und ganz ehrlich, da muss ich auch wirklich sagen – noch mal: Wie Sie das mit sich als Person klarkriegen, welche Rolle Sie wann spielen, das bleibt logischerweise Ihnen überlassen. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Wenn wir das schon machen und wenn es ein Volksbegehren gibt, was jetzt am Laufen ist, dann hat es dieses Volksbegehren zu allererst mal verdient, dass es auch ins Laufen und Arbeiten kommen kann, denn das ist nämlich direkte Demokratie. Und dann gibt es ein Ergebnis und dann werden wir sehen, was das Ergebnis ist, und dieses Ergebnis wird – würde ich vermuten – auch widerspiegeln, ob die Aussagen, die Sie gerade getroffen haben, welche Vertrauensverluste in welcher Höhe in Thüringen zu der Politik im Freistaat herrschen, das würde es im Zweifelsfall dann auch zeigen. Und dann können wir uns hier gern wieder unterhalten. Aber eine Verschlankung des demokratischen Verfahrens, um damit die Direktdemokratie zu umgehen – dafür gibt es von uns keine Zustimmung. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Mitteldorf. Das Wort für die Gruppe der FDP hat jetzt Abgeordneter Montag.

Lieber Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Dr. Bergner, Sie haben hier wieder am Pult gestanden und gesagt, dass Sie das doch durchaus interessant finden, wenn es denn mal um direkte Demokratie, um ein konkretes Anliegen, geht, was hier für Ausflüchte kämen. Ich glaube,

keiner der Kollegen hier hat substanzlos vor sich hin gebrabbelt. Das mögen Sie so empfinden, wenn das nicht Ihrer eigenen Meinung entspricht, kann man das persönlich so empfinden.

Aber noch mal, das hatten wir gestern schon: Es gibt kein Recht auf Bestätigung der eigenen Meinung. Vielleicht liegt es auch tatsächlich an der Vorlage, die Sie hier gegeben haben. Frau Mitteldorf hat bereits gesagt, dass es schon ein Stück weit schizophren ist, ein Volksbegehren zu initiieren, dafür durchaus auch gern zu trommeln und zu werben und gleichzeitig dem Volksbegehren die Beine wegzuschlagen, indem man hier einen konkreten Vorschlag macht, der ja Teil des Volksbegehrens ist. Da ist schon die Frage, für welchen Weg man sich entscheiden muss. Ich finde es schon spannend, dass Sie auch, wenn man Ihre Rede von gestern sieht, wo Sie auch davon gesprochen haben, dass wir einen Raum der Angst haben, vor allen Dingen durch Medien initiiert usw., und Sie sich heute auf eine Pressemitteilung von Mitte 2021 beziehen. Sie wissen, dass der Landtag sich auflösen kann, wenn er nicht mehr arbeitsfähig ist. Er muss es auch tun, wenn er das nicht ist. Es gab eine Situation in Thüringen, da konnte man schon sehr davon ausgehen, direkt die Frage zu stellen oder Zweifel zu haben, ob dieser Landtag überhaupt zu Mehrheitsentscheidungen fähig ist. Ich bin nicht mit jeder Mehrheitsentscheidung, die der Landtag trifft, einverstanden, aber er kommt dazu. Dieses Selbstvergewissern ist Auftrag dieses Landtags, denn es ist nicht nur Recht, die politische Entscheidung zu treffen, sondern mit der Annahme des Mandats geht man auch die Pflicht ein, zum Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger Entscheidungen zu treffen.

(Beifall Gruppe der FDP)

Und dieser Pflicht kommt dieser Landtag nach, nicht immer zu unserer Freude, aber zumindest in den jeweiligen Punkten zur Mehrheit des Hauses. Das ist Demokratie. Das muss man akzeptieren. Es gibt keine Parlamentskrise. Im Übrigen haben wir das schon sehr lange so gesagt.

Einbindung: Es ist richtig, darum zu streiten, wie Bürgerinnen und Bürger sich besser eingebunden fühlen. Auch da haben Sie angedeutet, die Wähler fühlen sich, usw. Ich wäre immer sehr vorsichtig, davon auszugehen, selbst nun die Positionen aller Wählerinnen und Wähler, geschweige denn der Mehrheit aller Wählerinnen und Wähler zu kennen.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Ich bin da etwas bescheidener aufgestellt und würde das auch nicht behaupten. Aber die Einbindung findet in den normalen Prozessen statt. Das muss ich Ihnen nicht sagen. Da gebietet die Geschäfts

(Abg. Mitteldorf)