In diesem Hause sitzen auch noch andere Fraktionen und Gruppen, mit denen Sie Ihr Verfahren durchdrücken können, aber ich will Ihnen auch mal eines sagen: Meine Einschätzung ist, dass wir jetzt in eine Krise hineinkommen, die auch für viele Menschen und für viele Unternehmen existenziell ist.
Und da wäre es angebracht, dass man mal von dieser rhetorischen politischen Kriegsführung abrückt, diese einstellt und vielleicht auch mal auf die Opposition zugeht und vorher redet, bevor man ans Mikrofon tritt, und das haben Sie nicht getan.
Es verhandelt sich erfahrungsgemäß leichter und ergebnisorientierter, wenn man nicht, schon bevor das erste Wort überhaupt miteinander gesprochen ist, Vorwürfe im öffentlichen Raum erhebt – das mal zu dem Teil.
Jetzt will ich Ihnen mal was sagen: Sie haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, sehr schnell und zügig. Den haben wir auf das Plenum genommen und wir sind bereit, mit Ihnen darüber zu reden, weil wir es auch für einen gangbaren Weg halten, dieses Coronasondervermögen eben auch für Hilfen in dieser Energiekrise umzuwidmen. Wir halten das für einen gangbaren Weg. Das ist erst mal Punkt 1. Der zweite Punkt: Sie haben uns einen Entwurf vorgelegt, der eigentlich nur sagt, wir möchten gern Familien in Not Geld geben. Mehr haben Sie nicht gesagt mit Ihrem Entwurf.
Und Sie möchten gern 10 Millionen Euro in den Härtefallfonds packen – dagegen will ich gar nicht sprechen –, und den möchten Sie dem Vernehmen nach der Stiftung HandinHand übergeben. Die Stiftung hat drei Mitarbeiter und soll 10 Millionen Euro in diesem Jahr ausgeben. Das wird nicht funktionieren. Aber das ist erst mal die eine Seite. Was für uns viel wichtiger ist, ist, dass wir glauben, dass die Thüringer Wirtschaft Hilfen braucht. Neben dem, wo wir uns einig sind, was der Bund unbedingt leisten muss, wird es notwendig sein, dass wir in Thüringen der thüringischen mittelständischen Wirtschaft vor allem, aber auch der Wirtschaft in Gänze helfen, dass sie diese Zeit übersteht. Und nur wenn die Wirtschaft diese Zeit übersteht, sind wir hier überhaupt in der Lage, unsere Politik zu finanzieren.
Und jetzt mal mit Verlaub: Sie haben vor wenigen Tagen diesen Gesetzentwurf eingebracht. Wir übernehmen den jetzt und wollen den mit Ihnen diskutieren und wir wollen ihn aber auch mit den Betroffenen, den Kommunen, aber auch mit den Vertretern der Wirtschaft anhören. Und wir machen das sehr zügig. Unser Vorschlag ist, noch vor den Herbstferien eine Sondersitzung einzuberufen, in der wir das dann beschließen können. Aber bis dahin soll auch die Debatte und Diskussion in der Sache geführt werden. Das ist unser Vorschlag und deswegen kann ich nur bitten, dass man eben nicht diesen unausgegorenen Gesetzentwurf in erster und zweiter Lesung durchpeitscht,
sondern dass man beide Gesetzentwürfe an den Haushalts- und Finanzausschuss überweist, dass wir dort eine Anhörung durchführen und dann in einer Sondersitzung dieses wichtige Thema weiterhin behandeln.
Und Herr Dittes, eines sage ich Ihnen auch: Es ist doch nicht damit getan, dass wir 60 oder 80 Millionen Euro – das weiß ja noch keiner, wie viel derzeit im Coronasondervermögen übrig ist –, dass wir dieses Geld verplanen. Es ist absolut okay, dass wir das für dieses Jahr tun, damit die Regierung schnell handeln kann. Das ist absolut okay. Aber wer von uns glaubt denn, dass die Krise im nächsten Jahr zu Ende ist?
Wir werden darüber reden müssen, dass dieses Sondervermögen auch noch mit Geld aufgestockt wird, und das können Sie nicht einfach negieren.
Und dass wir damit heute schon beginnen, das vorzutragen, das dürfen Sie uns ja wohl nicht übel nehmen. Danke.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen. Die Landesregierung wünscht das Wort. Herr Staatssekretär Schubert.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man die Debatten in den letzten Stunden und zwei Tagen hier verfolgt, geht es fast immer um das Thema „Energie“. Es ist klar, das betrifft uns alle, auch im täglichen Leben. Deswegen ist das auch ganz normal, dass das jetzt eine Hauptrolle spielt. Es ist auch viel darüber diskutiert worden, wo die Ursachen liegen, was eigentlich getan werden müsste, um sozusagen zusätzliche Gewinne oder Übergewinne abzuschöpfen, um Preisdeckel einzuführen usw. All das sind Dinge, die ich jetzt hier nicht wiederholen möchte, sondern ich möchte nur erwähnen, dass es vom Bund ja mittlerweile drei Entlastungspakete gibt. Über die kann man jetzt auch streiten, wie gut oder schlecht die sind, aber eins scheint der Fall zu sein: dass der Freistaat Thüringen mit 370 Millionen Euro bei den Steuermindereinnahmen, die zu erwarten sind, erst mal schon mit dabei ist. Das alles muss man in der Debatte weiter beachten, wenn zusätzliche Gelder verteilt werden sollen. Das ist vielleicht noch nicht das Ende der Fahnenstange, denn es sind weitere Maßnahmen angekündigt – Wohngeld, Heizungszuschüsse usw. Ob das alles ohne Beteiligung der Länder gehen kann, muss man sehen. Dazu finden in den nächsten Tagen und Wochen sicher Verhandlungen statt. Die Länder werden sich hier nicht vollkommen herausnehmen können. Man kann nicht alles nur auf den Bund abwälzen, deswegen werden auch auf uns noch erhebliche Forderungen zukommen. Vorhin habe ich gerade in einem Vermerk gelesen, dass auch die Steuereinnahmen im August in der Bundesrepublik erstmals wieder gesunken sind. Wir hatten natürlich in den ersten Monaten gigantische Mehreinnahmen, aber auch da scheint die konjunkturelle Entwicklung nicht so zu sein, dass wir jetzt üppige Steuereinnahmen in diesem und im nächsten Jahr – mehr als bisher berechnet – erwarten können.
Zu den beiden Gesetzentwürfen: Wenn man – das ist sicherlich sinnvoll – auch in Thüringen Maßnahmen ergreifen, ganz speziell bestimmte Dinge mitfinanzieren will, ist die Umwidmung des Coronasondervermögens sicherlich sinnvoll und auch relativ einfach machbar. An der Stelle muss ich noch mal Herrn Bühl ansprechen, weil man das so nicht stehen lassen kann, dass die Landesregierung nicht gehandelt, verzögert hätte usw., was das Coronasondervermögen angeht. Wie ich mich erinnere – das ist nun schon zwei Jahre her – haben wir damals den Gesetzentwurf als Landesregierung eingebracht und gleichzeitig einen Wirtschaftsplan vorgelegt. Dass der im Ausschuss nicht relativ schnell beschlossen werden konnte, lag aber nicht an der Landesregierung, sondern an den komplizierten
Mehrheitsverhältnissen, die hier vorliegen. Ehe dieser Plan dann mal das Licht der Welt erblickt hatte... Trotzdem haben wir in der Zwischenzeit längst Auszahlungen vorgenommen, weil das Wirtschaftsministerium mit der TAB eine gute Lösung gefunden hat, die Bundeshilfen schnell an die Unternehmen auszuzahlen. Diesen Vorwurf, den Sie hier erhoben haben, kann ich so nicht stehen lassen. Den müssen wir doch ein Stück weit zurückweisen.
Dann habe ich mir noch mal den Gesetzentwurf der CDU angeguckt. Da sind ein paar Dinge drin, die jetzt auch schon mal eine Rolle gespielt haben. Vielleicht soll aber an der Stelle noch mal erwähnt werden, dass die so nicht ganz funktionieren können. Die genaue Aufteilung in bestimmte Prozente wirft die Schwierigkeit voraus, dass wir gar nicht genau wissen, wie viel wir noch für die Pandemiebekämpfung ausgeben müssen. Bisher sind ja in dem Sondervermögen alle Titel so mit Ausgabemöglichkeiten besetzt, dass sie den vorhandenen Mitteln im Sondervermögen entsprechen. Man müsste jetzt also dort Kürzungen vornehmen und eine Verschiebung, wenn so was festgelegt wird – mit 15 und 85 Prozent. Das ist äußerst schwierig, das halte ich nicht unbedingt für zielführend, dass man so einen Prozentsatz da festlegt und sich damit bindet und keine Veränderungen mehr in die eine oder andere Richtung vornehmen kann, wenn das notwendig wäre. Das ist das eine Problem.
Das andere ist auch schon von Herrn Dittes erwähnt worden, mit der einfachen gesetzlichen Regelung, dass weitere Mittel im Jahr 2022 zugeführt werden können, kommen wir nicht weiter. Dazu brauche ich einen Ausgabetitel im Haushalt, den habe ich nicht. Ich muss im Landeshaushalt 2022 einen Ausgabetitel haben. Das funktioniert nicht, dann brauchte man einen Nachtragshaushalt, den müsste die Landesregierung einbringen. Darüber haben wir jetzt noch gar nicht geredet. Wenn das notwendig ist, kann man das sicher auch machen. Aber das reicht überhaupt nicht. Das führt überhaupt nicht dazu, dass zusätzliche Mittel in 2022 in das Sondervermögen zugeführt werden können. Und für 2023 reicht die Regelung so, wie das jetzt von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagen ist, aus. Denn sie können in den Haushaltsverhandlungen, wenn sie dafür eine Deckung finden, sicher einen Titel einstellen, wo wir dem Sondervermögen Mittel zuführen. Damit habe ich einen Ausgabetitel und der Wirtschaftsplan wird entsprechend angepasst als Einnahmetitel. So funktioniert die ganze Sache. Das wäre eine mögliche Lösung. Dazu braucht man Ihre Formulierung nicht, denn die suggeriert nur, es wäre relativ einfach, Mittel aus dem Landeshaushalt in das Sondervermögen zu verla
Ansonsten hatte ich schon gesagt: Die Sache an sich ist eine Möglichkeit, um schnell auch wirklich Hilfen leisten zu können. Mit überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben werden wir da nicht so richtig weiterkommen, denn die Unabweisbarkeit und das Unvorhersehbare sind schwer zu definieren, wenn ich nicht sozusagen eigene Ausgaben machen muss, die gesetzlich festgelegt sind, das ist schwierig. Im Einzelfall müsste man dann schauen, ob das an der Stelle funktionieren kann, aber so eine generelle Regelung, dass alles über außerplanmäßige Ausgaben funktionieren kann, wo es jetzt gerade Hilfebedarf gibt, das funktioniert nicht. Also in dem Sinne ist der Weg vorgezeichnet. Wie das jetzt genau im Plenum weitergeht – ich hoffe da auf eine schnelle Lösung, aber da muss man schauen, wie die Beratungen weitergehen, vielleicht finden gerade schon die ersten Gespräche jetzt dazu statt. Deswegen: Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir würden dann zur Abstimmung kommen. Ich habe jetzt mehrere Vorschläge in unterschiedliche Richtungen vernommen. Die, die wir hier abstimmen können, waren aus meiner Sicht folgende: einmal der Antrag vom Abgeordneten Bühl, die Überweisung beider Gesetzentwürfe an den Haushalts- und Finanzausschuss. Das ist richtig so – ja? Dann würden wir zunächst darüber abstimmen. Wer also Tagesordnungspunkt 7 a – Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes in Drucksache 7/6298 – an den Haushalts- und Finanzausschuss überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen – für alle, die die Drucksache nicht im Kopf haben. Das sind alle Fraktionen und Gruppen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zugestimmt.
Wir kommen zum Antrag, das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes – Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in Drucksache 7/6353 – an den Haushaltsund Finanzausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Auch das sind alle Fraktionen und Gruppen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Damit ist auch dieser
Damit schließe ich die erste Beratung zu diesen Gesetzentwürfen und wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt 3
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5569 - Neufassung - ERSTE BERATUNG
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien, der nun in Drucksache 7/5569 vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes betrifft ein eigentlich innenpolitisches Thema mit der Weiterfassung des Schwerpunkts auf spezielle parlamentsrechtliche Gesichtspunkte innerhalb des Gesetzes. Der Gesetzentwurf beinhaltet Regelungen der Zusammensetzung bzw. der Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission. Sie ist das mit Abgeordneten des Thüringer Landtags besetzte Gremium mit der Aufgabe, die parlamentarische Kontrolle gegenüber dem für den Verfassungsschutz zuständigen Ministerium und gegenüber dem Amt für Verfassungsschutz bzw. dem Verfassungsschutz als staatliche geheimdienstliche Organisationsstruktur des Landes auszuüben. Auch und gerade die Strukturen und Arbeit von Geheimdiensten benötigen eine wirksame parlamentarische und damit demokratische Kontrolle. Das zeigen nicht zuletzt Vorgänge um den NSU in Thüringen und anderswo und die Ergebnisse diverser Untersuchungsausschüsse zu diesem NSU-Komplex, auch die des Thüringer Landtags.
Inwieweit geheimdienstliche Arbeit, demokratische Kontrolle und Transparenz in einem lösbaren oder auch nicht lösbaren Spannungs- und Widerspruchsverhältnis stehen und wie damit adäquat umgegangen werden sollte, ist hier an dieser Stelle nicht zu verhandeln und ist anderen Diskussionszusammenhängen vorbehalten. Darauf ist auch bereits mein Kollege, Herr Bilay, in seinem Redebeitrag eingegangen.
der Person und damit auch die Zuteilung der Sitze im Gremium vielmehr bezogen auf ihre Zuordnung und das Stärkeverhältnis zwischen den regierungstragenden Fraktionen als Gesamtheit auf der einen Seite und der parlamentarischen Opposition des Landtags als Gesamtheit auf der anderen Seite. Die Anknüpfung an den Oppositionsstatus und das Recht der Opposition auf entsprechende parlamentarische Repräsentanz finden sich in Artikel 59 der Verfassung als Grundprinzip. Das bedeutet: Durch die zukünftige Anknüpfung an die beiden funktionalen Teile des Parlaments hat keine der Fraktionen oder parlamentarischen Gruppen mehr ein automatisches Anrecht auf einen Sitz in diesem Gremium. Um den unter dem Gesichtspunkt der wirksamen parlamentarischen Kontrolle problematischen Durchmarsch von Mehrheiten bei der Besetzungsentscheidung zu verhindern, ist für die Wahl nach § 25 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes ein Stimmquorum von zwei Dritteln vorgesehen.
Unsere einreichenden Fraktionen hoffen auf eine zügige Beratung des Gesetzentwurfs und werben für eine Verabschiedung, damit die Parlamentarische Kontrollkommission in neuer Besetzung so bald wie möglich ihre Kontrollarbeit im Sinne der bisherigen Rechtslage, insbesondere der §§ 24 und 29, auch tatsächlich aufnehmen kann. Vielen Dank.
Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache. Als Nächster erhält für die Fraktion der CDU Abgeordneter Walk das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Besuchertribüne, mittlerweile schon seit über zwei Jahren wird im Thüringer Landtag über die Besetzung der neuen Parlamentarischen Kontrollkommission, kurz ParlKK, der 7. Legislatur, in der wir uns jetzt gerade befinden, gerungen. Das ist von besonderer Sensibilität und von besonderer Bedeutung, da die Kommission bekanntlich den Thüringer Verfassungsschutz kontrolliert und auch auf die Einhaltung der entsprechenden Regelungen drängt.
Zum Rückblick – wir haben es heute schon mehrfach gehört, vielleicht aber noch mal bei diesem Tagesordnungspunkt –: Bereits im Oktober 2020 stoppte der Verfassungsgerichtshof die geplante Konstituierung der neuen Kommission. Seinerzeit waren bereits – das wissen vielleicht einige nicht mehr – die Abgeordneten Steffen Dittes und Anja Müller von den Linken sowie meine Person hier