Laudenbach, Dieter; Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babette; Plötner, Ralf; Pommer, Birgit; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Prof. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.
Hatte jeder Gelegenheit zur Stimmabgabe? Wenn alle Gelegenheit zur Stimmabgabe hatten, dann schließe ich hiermit diese Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen. Jetzt kommen noch zwei Nachzügler, ich habe die Wahlhandlung noch nicht geschlossen. Jetzt aber, okay. Entschuldigen Sie bitte meine falsche Ansage. Jetzt ist die Wahlhandlung endgültig geschlos
Vereinbarungsgemäß wird während der Auszählung Tagesordnungspunkt 28, die Fragestunde, aufgerufen und ich bitte jetzt doch, da wir auch eine Besuchergruppe haben, insofern auch für die Disziplin im Haus zu sorgen, dass die Gespräche vielleicht eingestellt werden.
Erster Fragesteller in der heutigen Fragestunde ist Abgeordneter Mühlmann mit Drucksache 7/6206. Bitte, Herr Mühlmann.
Am 22. August 2022 berichteten Thüringer Tagesmedien, die Polizei würde sich auf einen Ernstfall im Zusammenhang mit einer möglichen Gasmangellage vorbereiten.
1. Für welche einzelnen Themenfelder werden derzeit operative Konzepte und Bestandserhebungen zur Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der Thüringer Polizei im Falle einer sogenannten Gasmangellage erstellt?
2. Welche weiteren Szenarien hat die Thüringer Polizei beim Eintreten einer unzureichenden Gas- und Stromversorgung für die Erstellung von operativen Konzepten im Blick außer der Sicherstellung der internen Kommunikation und von IT-Verfahren sowie logistischen Planungen?
3. Was sind die Gründe, an der Einsatzfähigkeit der Thüringer Polizei im Falle einer Gasmangellage zu zweifeln und aus welchen Gründen besteht die Notwendigkeit, neue operative Konzepte zu erstellen?
4. Welche neuen oder zusätzlichen Ausrüstungsgegenstände werden im Innenressort und den nachgeordneten Behörden aktuell für die Bewältigung einer Gasmangellage überprüft und beschafft (bitte gegliedert nach Behörden)?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Frau Staatssekretärin Schenk.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Von entscheidender Bedeutung für die Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit der Thüringer Polizei sowie die Gewährleistung der Erfüllung der Kernaufgaben, insbesondere bei Lieferengpässen bzw. auch bei der Unterbrechung der Energieversorgung, sind: erstens die personelle und organisatorische Sicherstellung, zweitens die materielltechnische Sicherstellung sowie drittens die Sicherstellung wesentlicher Führungs- und Einsatzmittel. In diesem Kontext werden für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs der Thüringer Polizei unter dem Gesichtspunkt der Energieeinsparung Vorbereitungen getroffen und entsprechend die bestehenden Konzepte fortgeschrieben.
Zu Frage 2: Bei Zuspitzung der Situation durch eine unzureichende Gas- und in der Folge auch Stromversorgung sind weitere polizeiliche Aufgabenfelder/Szenarien zu erwarten. Beispielhaft seien hier das Auftreten bzw. die Zunahme spezifischer Straftaten im Phänomenbereich der Eigentumsdelikte, das Versammlungs- und gesellschaftliche Protestgeschehen, Schutzmaßnahmen für Versorgungseinrichtungen und ‑transporte sowie mögliche Amts- und Vollzugshilfen zur Durchsetzung von Maßnahmen anderer Behörden. Bezüglich der polizeilichen Aufgabenfelder sind daher lage- und stufenabhängige Schwerpunktsetzungen erforderlich, welche konzeptionell weiterzuentwickeln bzw. im Rahmen der Befehlsgebung zu berücksichtigen sind. Durch das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales wurde hinsichtlich der Auswirkungen einer Energieverknappung auf die Dienstorganisation für die polizeiliche Aufgabenbewältigung und das polizeiliche Einsatzgeschehen ein eigenes Stufenmodell einschließlich der vorrangigen stufenspezifischen Maßnahmen entwickelt. Dieses dient als einheitliche Grundlage für die fortzuschreibenden operativen Konzepte und Notfallplanunterlagen der Behörden und Einrichtungen der Thüringer Polizei.
Zu Frage 3: Für die Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der Thüringer Polizei besteht keine Notwendigkeit, neue operative Konzepte zu erstellen. Vielmehr werden die bereits bewährten, bestehenden Konzepte fortgeschrieben. Daher sieht die Landesregierung auch keinerlei Gründe, an der Einsatzfähigkeit der Thüringer Polizei im Falle einer Gasund infolgedessen einer möglichen Energiemangellage zu zweifeln.
Zu Frage 4: Zur Vorbereitung auf die Auswirkungen einer Energiemangellage in den Dienststellen der Thüringer Polizei wurden durch die Abteilung 4 des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales Maßnahmen initiiert, welche die Härtung wichtiger Kernprozesse vorsehen. Hierzu definiert die Thüringer Polizei eigene Ebenen und bereichsbezogene Kernprozesse, auch in aufgabenund ablaufspezifischer Hinsicht. Für Maßnahmen der Energieeinsparung werden alle Prozesse mit hohem Energieverbrauch und denkbaren Reduzierungsmöglichkeiten sowie das Optimierungspotenzial von Verbraucherinnen und Verbrauchern bewertet, um elektrische Energie effektiv einzusetzen und weitere Einsparungen vornehmen zu können. Des Weiteren finden fortwährend Prüfungshandlungen statt, um Schwachstellen bei einer eintretenden Energiemangellage zu entdecken und möglichst Vorsorge zu treffen. Eine anlassbezogene Bevorratung mit Verbrauchsmaterialien aufgrund der Annahme, dass sich Lieferzeiträume verlängern, wurde zusätzlich veranlasst. Hierzu zählt unter anderem die Bevorratung von Kraftstoffen an den polizeieigenen Tankstellen. Dies dient der Versorgung von Dienstfahrzeugen der Thüringer Polizei. Weiterhin wird im Fall eines anhaltenden Stromausfalls mit den Treibstoffvorräten auch die Versorgung der Netzersatzanlagen und Notstromaggregate der Thüringer Polizei sichergestellt. Die Füllstände werden wöchentlich geprüft und in kurzen Abständen nachgefüllt. Da die Bedeutung von Ottokraftstoffen permanent zurückgeht, läuft der Umbau der eigenen Tanks und die bevorzugte Bevorratung von Dieselkraftstoffen. Dadurch wird die Vorratsmenge erhöht, der Prozess des Monitorings und der Nachfüllung vereinfacht und die Wirtschaftlichkeit entsprechend gesteigert.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für die Ausführungen. Ich habe zwei Nachfragen. Die erste ist: Sie hatten in der Antwort zu Frage 2 das Stufenmodell erwähnt. Da würde mich interessieren, wann, in welcher Form und mit welchem wünschenswerten Ergebnis das in Kraft gesetzt wird. Und die zweite Frage – oder wollen Sie erst auf die eine antworten?
Und die zweite Frage: Der Medienbericht, auf den ich mich in meiner Anfrage bezogen habe, klang jetzt nicht so, als ob es nur um wirklich rein interne Vorbereitungen geht, also logistischer Art. Und das, was Sie eben vorgetragen haben, klang aber eben doch eher so, als ob es nur um logistische Vorbereitung geht. Bereitet sich die Thüringer Polizei in der Form auch auf gegebenenfalls größere Demonstrationslagen oder Sonstiges in der Form vor – also um möglicherweise dagegen vorzugehen?
Ich beginne mit der letzten Frage. Also ich hatte genannt, ich glaube, es war auch in der Antwort auf Frage 2, dass wir natürlich davon ausgehen, dass es verschiedene Dinge gibt, die die Thüringer Polizei dann stärker belasten oder stärker zum Einsatz bringen. Natürlich ist da auch eine Zunahme von bestimmten Deliktformen, die ich genannt hatte, aber natürlich auch eine Zunahme von Protestgeschehen möglich. Insofern sind das beides Dinge, die bei der Entscheidung, wer wird wo eingesetzt und wo liegen Schwerpunkte im Einsatzgeschehen, natürlich berücksichtigt werden müssen. Aber Sie haben recht, wir haben uns jetzt hier bei der Frage darauf konzentriert, die ganzen internen Vorbereitungen darzustellen, eben an konkreten Beispielen wie dem Kraftstoff. Mir ist der aktuelle Presseartikel, die Basis des Presseartikels nicht bekannt. Aber hier habe ich jetzt sowohl das dargestellt, was extern zu erwarten ist, als auch das, was intern abgewickelt wird.
Danke, Frau Präsidentin. Danke, Frau Staatssekretärin, Sie hatten eben ausgeführt, dass bei der Frage, wie die Kraftstoffversorgung für die Dienstfahrzeuge sichergestellt werden könne, man in erster Linie auf eigene Tankstellen zurückgreife. Die Frage von mir: Ist denn angedacht oder sind Gespräche geführt worden, dass man möglicherweise auch auf externe Tankstellen oder Lagermöglichkeiten im Einsatzfall zurückgreifen kann, so die eigenen Reserven, die auch begrenzt sind, nicht ausreichen sollten?
Wie Sie richtig zusammengefasst haben, liegt der Fokus gegenwärtig darauf, auch durch dieses wöchentliche Monitoring sicherzustellen, dass genügend Kraftstoff vorhanden ist, der auch für die Strommangellage relevant wäre – ich hatte auf die Notstromaggregate verwiesen –, sodass es über eigene Tankstellen abgedeckt wird. Ob es weitere Gespräche für externe Tankstellen gibt, entzieht sich meiner Kenntnis. Das können wir gern schriftlich beantworten.
Weitere Fragen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Bergner mit Drucksache 7/6214.
Die Ortsdurchfahrt Merkers der B 62 verfügt über mehrere Engstellen. Lastwagen müssen hier bei Gegenverkehr oft abrupt bremsen oder ausweichen, was häufig, insbesondere auch für Fußgänger, zu brenzligen Situationen führt. Eine Bürgerinitiative fordert die Wiederaufnahme der früher bereits einmal geplanten Ortsumgehung Merkers in den Bundesverkehrswegeplan und bis zu deren Realisierung Tempo 30 entlang der Ortsdurchfahrt Merkers.
1. Wann wurde mit welcher Begründung die dort bereits im vordringlichen Bedarf geführte Ortsumgehung Merkers aus dem Bundesverkehrswegeplan entfernt?
2. War dieses Vorgehen zwischen Bund und Land abgestimmt und wie positioniert sich die Landesregierung dazu?
3. Unterstützt die Landesregierung die Bemühungen der „Bürgerinitiative B 62 Merkers“ zur Wiederaufnahme des Projekts Ortsumgehung B 62, Ortsdurchfahrt Merkers, in den Bundesverkehrswegeplan, wenn ja, in welcher Weise und wenn nein, weshalb nicht – bitte jeweils begründen –?
4. Weshalb wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Ortsdurchfahrt Merkers der B 62, insbesondere im Bereich der Engstellen, nicht auf Tempo 30 festgeschrieben und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Staatssekretär Weil.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bergner beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Im Bundesverkehrswegeplan 2030 war für Thüringen die Maßnahme B 62, Ortsumgehung Dorndorf/Merkers, als neues Vorhaben unter der laufenden Nummer 77 im vordringlichen Bedarf enthalten. Die 2015 von Thüringen wieder zum Bundesverkehrswegeplan 2030 angemeldete Maßnahme „B 62, Ortsumgehung Dorndorf/Merkers“ wurde wegen fehlender Wirtschaftlichkeit nicht in den Bundesverkehrswegeplan 2030 und folgend nicht in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen aufgenommen. Grund dafür ist, dass das vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr ermittelte Nutzen-Kosten-Verhältnis mit 0,75 kleiner 1 ist. Diese Entscheidung hat Gültigkeit bis zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans.
Zu Frage 2: In den drei Stellungnahmen des Freistaats Thüringen, der technischen Stellungnahme, der Stellungnahme des Kabinetts und der Länderstellungnahme zu den Entwürfen der Ausbaugesetze zu den Bundesverkehrswegen wurde die Aufnahme der B 62, Ortsumgehung Dorndorf/Merkers, in den Bundesverkehrswegeplan 2030 bzw. in den Bedarfsplan gefordert. Der Freistaat Thüringen hat in diesem Zuge die Forderung an das BMDV gerichtet, für den kompletten verkehrswirksamen Abschnitt der B 62 eine Nutzen-Kosten-Analyse durchzuführen.
Zu Frage 3: Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft und das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr stehen im engen schriftlichen und mündlichen Austausch mit dem Landratsamt des Wartburgkreises, der Krayenberggemeinde und der „Bürgerinitiative B 62 Merkers“ zum Thema der B 62, Ortsumgehung Dorndorf/Merkers. Es besteht Einigkeit, dass sowohl aus verkehrlicher als auch aufgrund der Belastung der Einwohner/-innen der Neubau einer Ortsumgehung anzustreben ist. Den Beteiligten ist bewusst, dass erst im Rahmen der vom Bundesverkehrsministerium zu veranlassenden Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans mit der Erarbeitung eines neuen Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplans 2040 eine Neuaufnahme der Ortsumgehung Dorndorf/Merkers in die Liste der Ver
kehrsvorhaben des Bundes möglich sein wird. Die Chance der Neuaufnahme der Ortsumgehung Dorndorf/Merkers besteht nur, wenn es gelingt, ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis des Vorhabens zu erreichen. Deshalb soll die Zeit bis zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans genutzt werden, die Projektvorgaben zu optimieren. Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr hat dazu eine erste Unterlage über Möglichkeiten, die bisherige Trassenführung der B 62, Ortsumfahrung Merkers/Dorndorf, mit dem Ziel der Kosteneinsparung zu optimieren, erstellt. Dabei wurden insbesondere auch die von der Bürgerinitiative übermittelten und von der Straßenbauverwaltung geteilten Vorschläge berücksichtigt, dass das Brückenbauwerk kürzer und schmaler gestaltet sowie die Linienführung insgesamt verkürzt werden muss, um eine wirtschaftliche Lösung für die Gesamtmaßnahme zu erreichen. In einer durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr beauftragten und derzeit in Bearbeitung befindlichen Machbarkeitsstudie soll insbesondere eine Nachrechnung der Projektwertung mit Einschätzung von Handlungsmöglichkeiten bezüglich der Erhöhung des Nutzens und gegebenenfalls eine Änderung des Maßnahmezuschnitts erfolgen. Erste Ergebnisse wurden im September den Vertreterinnen und Vertretern des Landkreises der Krayenberggemeinde und der Bürgerinitiative vorgestellt. Weiterhin sollen in Abstimmung mit den Umweltbehörden Ermessensspielräume zur Änderung oder Anpassung der Projektplanung, beispielsweise der Reduzierung der Brückenlänge, Optimierungen des Entwurfs in Linienführung, Querschnitt, gradiente Netzanbindung usw., erfolgen. Gemeinsam mit der hessischen Straßenbauverwaltung wurde durch die Thüringer Straßenbauverwaltung beim BMDV die Mitfinanzierung des Bundes für eine verkehrswirtschaftliche Untersuchung für die Bundesstraßen im Raum zwischen der Bundesautobahn A 4 Eisenach-Kirchheimer Dreieck, der Bundesautobahn A 7 Fulda und der B 19 Meiningen-Eisenach in Thüringen und Hessen erreicht. Aktuell läuft die Vergabe der freiberuflichen Leistung für die Untersuchung. Die Angebotsabgabe ist für September 2022 terminiert.
Nach Abstimmung mit der Straßenbauverwaltung Hessen soll die Untersuchung im IV. Quartal 2022 beauftragt werden. Ziel der Untersuchung ist es, durch die Betrachtung eines kompletten verkehrswirksamen Abschnitts der B 62 ein Nutzen-KostenVerhältnis größer 1 auszuweisen und damit die Bauwürdigkeit für den Abschnitt der Ortsumgehung Dorndorf/Merkers zu begründen.
Zur letzten Frage: Für eine Geschwindigkeitsbegrenzung in der gesamten Ortsdurchfahrt besteht nach Einschätzung der zuständigen Straßenver