Zur letzten Frage: Für eine Geschwindigkeitsbegrenzung in der gesamten Ortsdurchfahrt besteht nach Einschätzung der zuständigen Straßenver
kehrsbehörde des Wartburgkreises keine Veranlassung. Im östlichen Teil der Ortsdurchfahrt ist die Straßendecke durch Straßenbaulastträger im Juli/August 2022 erneuert worden. In diesem Bereich der Ortsdurchfahrt befinden sich keine Engstellen.
Die erste Frage: Gab es im Zusammenhang mit den eingereichten Unterlagen keine eigene Ermittlung der Wirtschaftlichkeit, denn dann wäre ja bekannt gewesen, dass die Wirtschaftlichkeit unter 1 ist und damit die Chancen schlecht stehen?
Und die zweite Frage: Bis wann soll denn diese jetzt ausgeschriebene Ingenieurleistung – also die Studie, von der Sie gesprochen haben – abgeschlossen sein? Danke schön.
Und zum ersten Punkt: Natürlich wird das so gemacht, dass im Zuge der Abarbeitung des Bundesverkehrswegeplans diese Wirtschaftlichkeitsuntersuchung... Also, es wäre für mich neu, dass die Länder parallel dazu noch mal eigene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen machen, zumal wir das praktisch für den Bund tun, also insofern: Nein, das haben wir nicht gemacht.
Weitere Fragen aus dem Haus gibt es nicht. Dann kommen wir zur dritten Frage. Fragesteller ist Abgeordneter Thrum mit Drucksache 7/6231.
Seit mehreren Jahren ist der im Ortskern gelegene Feuerlöschteich aufgrund seiner alleinigen Speisung aus Regenwasser saisonweise von Austrocknung bedroht. Die kostenintensive Sanierung sowie der Bau einer Zisterne bzw. die Erschließung einer unterirdischen Wasserquelle ist durch die Gemeinde Tegau allein nicht finanzierbar. Mit der Ziffer 3.4 der Richtlinie des Freistaats Thüringen zur För
derung von Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungsmaßnahmen in Kommunen besteht derzeit ein grundsätzlich für die Gemeinde Tegau infrage kommendes Fördermittelprogramm, welches aber nach Anfrage an das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz unter anderem aufgrund fehlender Fauna im Löschteich von Tegau nicht einschlägig ist.
1. Welche Zuwendungsmöglichkeiten bestehen derzeit in Thüringen zur Sanierung, für den Umbau und für die Unterhaltung von Feuerlöschteichen?
2. Welche weiteren, auch über Zuwendungsprogramme des Freistaats Thüringen förderfähige Maßnahmen kann die Gemeinde Tegau zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung in ihrem Gemeindegebiet nach Auffassung der Landesregierung ergreifen?
3. Welche Maßnahmen muss die Kommune ergreifen, um Mittel aus der Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung von Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungsmaßnahmen in Kommunen für ihren Löschteich zu erhalten?
4. Welche Feuerlöschteiche in Thüringer Gemeinden und Städten wurden seit Inkrafttreten der Richtlinie des Freistaats zur Förderung von Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungsmaßnahmen gefördert?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, Frau Ministerin Siegesmund.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Thrum beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Für die Errichtung und Unterhaltung sowie die Sanierung und den Umbau von Feuerlöschteichen ist derzeit nach der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen für die Förderung des Brandschutzes und der allgemeinen Hilfe vom 21.09.2021 keine Zuwendungsmöglichkeit vorgesehen, jedoch gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Förderrichtlinie „Klima Invest“ zu nutzen.
Zu Frage 2: Ergänzend zur Darstellung der Rechtslage und der Beantwortung auf Frage 1 sei erwähnt, dass die Gemeinden grundsätzlich die Mög
lichkeit haben, Zweckvereinbarungen mit dem Träger der öffentlichen Wasserversorgung zu schließen, um die Löschwasserversorgung aus dem Rohrnetz des Wasserversorgers sicherzustellen.
Zu Frage 3: Die Sanierung von Feuerlöschteichen über die Förderrichtlinie „Klima Invest“ kann dann erfolgen, wenn mit dem Löschwasserteich ein positiver klimatischer Effekt für die Stadt oder Gemeinde erzielt werden kann. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Löschwasserteich zusätzlich Wasser bei Starkregenereignissen aufnehmen kann. Eine Förderung ist auch möglich, wenn die Wasserfläche durch Verdunstung einen zusätzlichen Kühlungseffekt für den Siedlungsraum liefert, beispielsweise innerstädtische Bewässerungssysteme angeschlossen sind. Eine Sanierung der Teichanlagen kann auch gefördert werden, wenn der Teich droht, ohne Sanierung trockenzufallen, zum Beispiel aufgrund undichter Absperrbauwerke. Bei Vorlage der eben genannten Voraussetzungen ist ein formgebundener Antrag bei der Thüringer Aufbaubank als Bewilligungsstelle einzureichen. Das entsprechende Antragsformular ist zum Download unter www.aufbaubank.de verfügbar. Der Neubau von zuflusslosen Löschwassereinrichtungen, zum Beispiel Zisternen, oder die Erneuerung bestehender Löschwasserentnahmeeinrichtungen in fließenden Gewässern, ist im Förderprogramm „Klima Invest“ nicht förderfähig. Der in der Einführung zur Mündlichen Anfrage genannte Ablehnungsgrund aufgrund – Zitat – „fehlender Fauna im Löschteich“ ist nicht nachvollziehbar. In der Thüringer Aufbaubank ist überdies ein Förderantrag der Gemeinde Tegau nicht bekannt.
Zu Frage 4: Eine Auflistung der geförderten Teichanlagen mit Löschwasserfunktion wird Ihnen schriftlich zur Verfügung gestellt. Das sind elf in der Anlage. Die Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen wurde erst 2021 in die „Klima-Invest“-Richtlinie aufgenommen. Derzeit laufen 17 Antragsverfahren zur Ertüchtigung und Instandsetzung von Löschwasserteichen über unser Förderprogramm „Klima Invest“. 10 Anträge wurden abgelehnt. Entweder waren die Anträge nicht vollständig oder nicht förderfähig oder nicht förderwürdig. 11 Anträge wurden bislang bewilligt. Das sind die elf, die Sie von uns bekommen.
Wie hoch ist die Förderquote seitens des Landes über das „Klima-Invest“-Programm zur Sanierung von Teichen?
Die „Klima-Invest“-Förderung schwankt zwischen 25 und 80 Prozent, je nach Fördertatbestand. Das reiche ich Ihnen nach. Zwischen 25 und 80 Prozent für Beratungsmaßnahmen, 25 Prozent als niedrigste Quote für wirkliche Investitionen. Das reichen wir Ihnen nach.
Gibt es weitere Fragen dazu? Das sehe ich nicht. Dann geht es weiter mit der vierten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Hoffmann mit Drucksache 7/6232.
Zur Wasserversorgung eines Batterieherstellers am Erfurter Kreuz und im Anschluss an die Kleine Anfrage 7/3159 und deren Beantwortung in Drucksache 7/5546 ergeben sich Nachfragen.
3. Aus welchen Grundwasserressourcen, Talsperren oder anderen derartigen Wasserspeichern wird die Wasserversorgung des Batterieherstellers gespeist?
4. Welche Mengen Wasser verbraucht der Batteriehersteller jährlich im Durchschnitt zur Produktion nach Kenntnis der Landesregierung respektive nach Unternehmensangabe?
Für die Landesregierung antwortet erneut das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, Frau Ministerin Siegesmund.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Aus den Antragsunterlagen zur emissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Werks geht hervor, dass eine Versorgung allein durch Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz erfolgen soll. Die öffentliche Trinkwasserversorgung ist in Thüringen eine Angelegenheit der Gemeinden im eigenen Wirkungskreis. Demzufolge liegen der Landesregierung keine behördlichen Informationen zur Beantwortung der Frage vor. Da die Industrieanlage derzeit für die Inbetriebnahme vorbereitet wird und hierfür eine Wasserversorgung nötig ist, ist jedoch von einem aktuell bereits existierenden Anschluss auszugehen.
Zu Frage 3: Gemäß der erfolgten Antwort wird das Werk allein aus dem Netz des öffentlichen Trinkwasserversorgers versorgt. Welche der ihm zur Verfügung stehenden Wassergewinnungsmöglichkeiten er dazu verwendet, ist im Rahmen der allgemeinen rechtsstaatlichen Vorgaben ihm überlassen. Die Landesregierung hat hierzu keine näheren Informationen.
Zu Frage 4: Aus den immissionsschutzrechtlichen Antragsunterlagen, wie sie auch genehmigt wurden, geht ein durchschnittlicher Verbrauch in Höhe von 2.418 Kubikmetern pro Tag sowie ein maximaler Verbrauch in Höhe von 2.800 Kubikmetern pro Tag hervor. Aktuelle Verbrauchsmengen liegen mit Blick auf die noch bevorstehende vollständige Inbetriebnahme nicht vor. Ich weise erneut darauf hin, dass diese Angaben der Landesregierung auch später nicht vorliegen werden. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich habe eine Nachfrage dazu. Und zwar geht es mir um das Abwasser, was da eingeleitet wird. Ist denn der Landes