Protokoll der Sitzung vom 22.09.2022

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich habe eine Nachfrage dazu. Und zwar geht es mir um das Abwasser, was da eingeleitet wird. Ist denn der Landes

regierung bekannt, ob es dort besondere Aufbereitungsmöglichkeiten, Anlagen gibt, und inwiefern ist dann dort die Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie gewährleistet, sofern dort entsprechende Verunreinigungen eingeleitet werden?

Bitte, Frau Ministerin.

Die Antwort reiche ich gern nach.

Dann ist die Fragemöglichkeit erschöpft zu dieser Frage. Die nächste Frage – Fragesteller ist Herr Abgeordneter Walk mit Drucksache 7/6242.

Danke, Frau Präsidentin.

Vorbereitungen einer möglichen Energiemangellage bei Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur

Aufgrund der aktuellen politischen Weltlage könnte in den nächsten Monaten eine Energiemangellage auch in Thüringen auftreten. Diese würde alle Bereiche des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens treffen, sich aber insbesondere auf Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur – hier zum Beispiel die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Krankenhäuser, Kraft- und Wasserwerke – gravierend auswirken. Da eine derartige Mangellage plötzlich und nicht planbar auftreten kann, ist fraglich, wie die Kritischen Infrastrukturen aktuell auf eine solche Lage vorbereitet sind.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche konkreten Planungen existieren in Thüringen, um sich auf eine Energiemangellage vorzubereiten und bei Eintritt der Lage zu reagieren?

2. Welche materiellen und personellen Ressourcen stellt die Landesregierung in diesem Zusammenhang bereit?

3. Wie lange könnten Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur bei einem Totalausfall der Energieversorgung ihren Betrieb aufrechterhalten – bitte einzeln nach KRITIS-Sektoren gliedern –?

4. Welche Maßnahmen wären nach Ansicht der Landesregierung erforderlich, um diesen Zeitraum verlängern zu können?

Jetzt erneut das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, Frau Ministerin Siegesmund.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine arbeitet das Energieministerium gemeinsam mit den anderen Ministerien und natürlich im Schulterschluss mit dem Bund daran, das Land bestmöglich auf eine mögliche Energiemangellage vorzubereiten. Obschon durch Nord Stream 1 kein bzw. nur noch geringe Mengen an Gas fließen, ist der Füllstand für die Gasversorgung mit 90 Prozent gesichert. In den Thüringer Speichern sind derzeit 98 Prozent eingespeichert. Es finden intensive Abstimmungen mit den anderen Behörden und Ministerien, den Netzbetreibern und dem Bund in intensivem Takt statt.

Eine Übersicht der einzelnen Gruppen auf sowohl Staatssekretärs- als auch Ministerebene als auch auf Arbeitsebene und mit den entsprechenden Behörden würden wir Ihnen im Nachgang zukommen lassen. Erwähnt sei hier, dass es neu im Energieministerium eine Stabsstelle Versorgungssicherheit gibt, die wöchentlich in Schalten mit dem Bundeswirtschaftsministerium und der Bundesnetzagentur im Austausch ist, und dass es außerdem eine Staatssekretärsgruppe aller Ressorts gibt.

Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat für den Organisationsbereich der Thüringer Polizei ebenfalls eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe hat im Hinblick auf eine mögliche Energiemangellage Handlungsfelder identifiziert und beschrieben. Ebenso gibt es im Wirtschaftsministerium eine Arbeitsgruppe, die sich insbesondere zu Belangen der Wirtschaft und der entsprechenden Verbände regelmäßig austauscht. Außerdem gibt es zahlreiche weitere Arbeitsgruppen; dies, würde ich Sie bitten, der entsprechenden Übersicht zu entnehmen. Daraus geht hervor, dass die Strukturen aufgebaut sind. Überdies beschäftigt sich das Thüringer Landeskabinett wöchentlich im Bericht zum Thema „Versorgungssicherheit und Vorbereitung auf eine mögliche Gasmangellage“ ebenso mit Blick auf die Energiesituation insgesamt mit der aktuellen Lage. Wir hatten hierfür vor einigen Wochen Bundeswirtschaftsminister Habeck zu Gast im Kabinett, ebenso den Chef der Bundesnetzagentur, Klaus Müller.

(Abg. Kießling)

Wir sind im intensiven Austausch. Im Falle einer deutlichen Verschlechterung der Gasversorgungslage könnte es zum Ausruf der dritten Stufe kommen. Falls die Notfallstufe ausgerufen werden würde, nimmt die Bundesnetzagentur die Rolle des sogenannten Bundeslastverteilers ein. Die Bundesnetzagentur übernähme dann überregional hoheitlich die Reduktion der Bezugsmengen im Markt.

Zu Frage 2: Zur Unterstützung für Lagen der allgemeinen Hilfe oder nach der Feststellung des Katastrophenfalls kommen die personellen und materiellen Ressourcen der Katastrophen- und Zivilschutzeinheiten zum Einsatz. Mittels Amtshilfe kann ebenfalls um Unterstützung ersucht werden, zum Beispiel beim THW oder bei anderen Bundesländern. Allgemein werden die benötigten Mittel aus den eigenen jeweils zuständigen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichen zur Verfügung gestellt. Es handelt sich dabei um anspruchsvolle Prozesse, die entsprechende Fachkenntnisse voraussetzen. Auch das war beispielsweise Thema bei der Energieministerkonferenz vergangene Woche in Hannover.

Zudem sind in den Katastrophenschutzlagen des Landes regelmäßig eingeladen und berichtspflichtig: Stromerzeuger bzw. diejenigen, die die Versorgungssicherheit gewährleisten. Außerdem wird Hilfsmaterial zur Verfügung gestellt, sollte es nötig sein, sowohl zur Versorgung von privaten Haushalten, Landwirtschaftsbetrieben, anderen ortsfesten Gebäuden als auch jenen, die im Katastrophenfall Unterstützung bräuchten.

Zu Frage 3: Es obliegt dem jeweiligen Betreiber der kritischen Infrastruktur, im Rahmen seiner Risikobewertung unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten bauliche, technische und organisatorische Strategien abzuleiten. Mit Blick auf beispielsweise die Krankenhäuser müssen dort Krankenhausalarm- und Einsatzpläne erstellt werden. Demnach ist ein Teil der Stromversorgung als Sicherheitsstromversorgung so auszuführen, dass die Notversorgung bei jedem Netzausfall oder einer Netzstörung gesichert ist und der dazu benötigte Kraftstoffvorrat für mindestens 24 Stunden reicht. Seitens des Bereichs des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes werden hierfür mittlerweile mindestens 72 Stunden empfohlen – das für einen Bereich neben vielen anderen, die hier auszuführen wären.

Zu Frage 4: Hier stehen in erster Linie die Betreiber der Kritischen Infrastruktur in der Pflicht. Sie müssen die notwendigen Vorsorgemaßnahmen treffen. Dabei unterstützen wir sie und unterstützen gerade in der Frage der erforderlichen Maßnahmen, bereit zu sein für den Fall, dass die Energieversorgung in einen Engpass gerät.

Gibt es Nachfragen? Herr Walk.

Zunächst Danke …

(Zwischenruf Siegesmund, Ministerin für Um- welt, Energie und Naturschutz: Entschuldi- gung, Herr Walk, ich möchte noch eine Seite vorlesen! Ich habe eine Seite vergessen!)

Noch eine Seite, dann – das kann ja mal passieren. Bitte.

Möglicherweise beantwortet das auch eine Ihrer Nachfragen. Entschuldigung.

Zur letzten Frage noch eine Ergänzung. Das sind zum Beispiel: Gefährdungsanalysen als Grundlage, Vorhalten einer Netzersatzanlage, Absicherung der Anschlussversorgung mittels Treibstofflieferverträgen oder eigener Logistik. Ein flächendeckender und anhaltender Stromausfall wird unverzüglich die Feststellung des Katastrophenfalls nach sich ziehen. Von staatlicher Seite sind dann alle weiteren Maßnahmen unter einheitlicher Leitung und unter Nutzung der Strukturen der Katastrophenschutzbehörden abzustimmen. Vielen Dank.

Herr Walk, jetzt die Nachfrage.

Besten Dank, Frau Ministerin, auch für die zugesagte schriftliche Beantwortung von Teilbereichen. Jetzt haben wir bei den Fragen 3 und 4 gehört, dass Sie richtigerweise die Betreiber in die Pflicht nehmen. Meine kritische Nachfrage ist: Reicht das aus oder guckt da jetzt noch mal jemand drüber und gleicht die Konzepte ab und stellt beispielsweise fest, dass es aus unserer Sicht nicht ausreichend ist? Denn wenn der Schadensfall erst eingetreten ist, dann ist es natürlich zu spät. Also kurzum noch mal die Frage: Gibt es eine koordinierende Befassung mit den jeweiligen Notfallplänen oder dem Notfallmanagement der von Ihnen angesprochenen Kritischen Infrastruktur?

(Ministerin Siegesmund)

Es obliegt, so hatte ich es beantwortet, dem jeweiligen Betreiber der Kritischen Infrastruktur, im Rahmen seiner Risikobewertung unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten die entsprechenden Strategien abzuleiten. Wenn ich mir zum Beispiel unseren regelmäßigen Austausch mit der TEAG ansehe, spiegeln wir uns das sehr wohl gegenseitig, wie wir uns für den Fall der Fälle vorbereiten. Das ist auch tatsächlich Sinn und Zweck der Austauschplattform, die wir miteinander haben. Wir wollen bestmöglich vorbereitet sein.

Zum heutigen Stand will ich Ihnen aber auch ganz klar sagen: Beim Thema „Gas“ mit über 90 Prozent Füllständen in den bundesdeutschen Speichern, mit über 98 Prozent Füllstand in den Thüringer Speichern sind alle Voraussetzungen geschaffen, um sicher durch diesen Winter zu kommen, wenn wir weiter die Einsparpotenziale wie in den letzten Wochen heben.

Von daher würde ich sagen, sind die Voraussetzungen geschaffen, weil sowohl im Bereich KRITIS als auch im Bereich Einspeicherung die bestmögliche Vorbereitung unter den schwierigsten Umständen, wie sie derzeit herrschen, tatsächlich angewandt ist.

Danke, ich habe noch eine abschließende Frage, und zwar gibt es ja eine Handhabe, nämlich das Ganze zu üben, LÜKEX ist das Stichwort, wo sich Thüringen auch schon mehrfach bundesweit beteiligt hat. Meine Frage ist, ob es ressort- und behördenübergreifende Übungen gibt unter Einbindung der betreiberkritischen Infrastruktur und gegebenenfalls in welcher Form? Da haben wir ja die Stabsrahmenübung sozusagen im Trockenen als Voll- oder als Teilübung, was ich persönlich als richtig erachten würde.

Die Antwort auf die Frage würde ich Ihnen noch mal in Rückkoppelung mit den zuständigen anderen Ressorts, in dem Fall beispielsweise mit dem Innenministerium, nachreichen.

Ja, danke.

Okay, dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Dr. Bergner mit Drucksache 7/6243.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Werbemaßnahmen für Corona-Impfmaßnahmen

Für die Corona-Schutzimpfung wurden verschiedene Werbe- und Aufklärungskampagnen durch die Landesregierung durchgeführt, wie zum Beispiel ein Impfwerbebrief im Mai 2022, unterzeichnet von der Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und der Vorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen, welcher an alle Haushalte verschickt wurde.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch waren die Herstellungs- und Versandkosten für diesen Werbebrief im Mai 2022?

2. Wie hoch waren die Impfwerbeaufwendungen für die Corona-Impfmaßnahmen der Landesregierung im Jahr 2021?

3. Wie hoch waren die Impfwerbeaufwendungen für die Corona-Impfmaßnahmen der Landesregierung in diesem Jahr bis einschließlich August 2022?

4. Wie viele Euro sollen im Haushalt 2023 für Impfwerbung und Impfaufklärung, die Corona-Impfung betreffend, eingestellt werden?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Bergner wie folgt beantworten und gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung: Im Vortext der Mündlichen Anfrage ist von Werbekampagnen und einem Werbebrief die Rede. Aufgabe der Landesregierung ist es, über Schutzimpfungen und während der Coronapandemie insbesondere die COVID-19-Schutzimpfung zu informieren. Die Coronaschutzimpfung ist nach wie vor die wichtigste Präventionsmaßnahme zur Eindämmung der Pandemie und zum Schutz vor schweren Krankheitsverläufen. Diese Informationsvermittlung ist nicht gleichzusetzen mit Werbemaßnahmen für

ein kommerzielles Produkt. Insofern ist im Folgenden auch nicht von Werbung die Rede.