Protokoll der Sitzung vom 22.09.2022

ein kommerzielles Produkt. Insofern ist im Folgenden auch nicht von Werbung die Rede.

Zu Frage 1: Wie ich bereits in der Antwort zur Kleinen Anfrage 7/3343 des Abgeordneten Cotta im Juli 2022 ausgeführt habe, liegen die Gesamtkosten, also Versandhülle, Druck des Anschreibens, Verarbeitung und Porto, für dieses Informationsschreiben bei 20 Cent pro einzelnem Schreiben. Das Informationsschreiben wurde an rund 1.250.000 Thüringer Haushalte versendet. Laut finaler Abrechnung durch den Versanddienstleister betragen die Gesamtkosten 250.153,47 Euro Brutto und entsprechen somit der Prognose.

Zu Frage 2: Für die Vermittlung von Informationen über die Coronaschutzimpfung wurden im Jahr 2021 durch die Thüringer Landesregierung und die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen im Auftrag der Landesregierung insgesamt 879.721,57 Euro ausgegeben.

Zu Frage 3: Für die Vermittlung von Informationen über die Coronaschutzimpfung wurden im Jahr 2022 durch die Thüringer Landesregierung und die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen im Auftrag der Landesregierung bisher insgesamt 412.759,57 Euro ausgegeben.

Zu Frage 4: Im Entwurf des Landeshaushalts 2023 sind bisher keine gesonderten Mittel für weitere Informationsmaßnahmen über die Coronaschutzimpfung eingeplant. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit informiert mein Ministerium regelmäßig über unterschiedliche Impfangebote wie beispielsweise die Grippeschutzimpfung. Dafür werden die für Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Inwiefern im nächsten Jahr zusätzliche Informationsmaterialien zu Coronaschutzimpfungen bereitgestellt werden müssen, hängt maßgeblich vom weiteren Verlauf der Pandemie ab und kann derzeit noch nicht seriös prognostiziert werden.

Herzlichen Dank.

Gibt es weitere Nachfragen aus dem Haus?

(Zuruf Abg. Kießling, AfD: Ja!)

Bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Gestatten Sie mir auch eine Vorbemerkung zu meinen Fragen, da ich selber zwei Schreiben von der Frau Ministerin bekommen habe, einmal an meine Privatadresse und einmal an die Geschäftsadresse, und ich hatte es als Werbebrief empfunden. Jetzt meine Frage

dazu: Welche messbaren positiven Erfolge hatte diese Werbemaßnahme für Thüringen gehabt und worin genau lag das Landesinteresse bei diesen Werbebriefaktionen? – Frage 1. Und wie viele Impfschäden traten in zeitlichem Zusammenhang mit dieser Werbeaktion auf? Danke.

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Mich würde ja eher interessieren, ob Sie die Imp- fung wahrgenommen haben!)

Es gibt hier eine Frage- und Antwortrunde, Debatten dann wieder zu anderen Zeiten. Erneut Frau Ministerin Werner, bitte.

Das vordringliche Ziel dieses Informationsschreibens war, dass Menschen sich informieren können und wissen, wo seriöse Informationen abgerufen werden können. Ich habe aus persönlichen Befragungen, aber auch aus den Impfzentren, die Rückmeldung bekommen, dass diese Informationen absolut wahrgenommen wurden und man auch dankbar gewesen ist. Natürlich gibt es ganz unterschiedliche Menschen. Ich nehme an, Sie hat es nicht weiter interessiert. Aber das ist zumindest die Rückmeldung, die ich bekommen habe. Messbare Erfolge sind bei so einer Informationskampagne relativ schwierig, zumindest in so kurzer Zeit, nachzuvollziehen. Ich denke aber, dass man in der Langzeitbetrachtung feststellen wird, dass das zumindest zum Wissen der Menschen beigetragen und hoffentlich auch weitere Menschen dazu motiviert hat, zum Impfen zu gehen.

Danke. Bin ich richtig in der Erkenntnis, dass es eben keine messbaren Erfolge aufgrund dieser Kampagne gibt?

So etwas ist kurzfristig nicht möglich, das habe ich gerade versucht, zu erläutern, sondern man kann solche Studienlagen tatsächlich auch nur langfristig erheben.

Und von Impfschäden in der Zeit ist Ihnen auch nichts bekannt?

(Ministerin Werner)

Welche Reaktionen es auf Impfungen gab, das können Sie ja jederzeit auf den Seiten des PEI und des RKI nachlesen. Es kann – davon gehe ich ganz sicher aus – keinen ursächlichen Zusammenhang mit irgendwelchen Informationsschreiben geben, sondern ganz im Gegenteil, die Informationsschreiben tragen ja dazu bei, eben genau darüber aufzuklären, welche Impfreaktionen es geben kann und an wen man sich wenden kann, wenn man den Verdacht einer Impfreaktion hat, und dem würde dann auch nachgegangen.

Danke.

Weitere Fragemöglichkeiten gibt es nicht mehr. Dann kommen wir zur siebten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Güngör mit Drucksache 7/6256.

Danke, Frau Präsidentin.

Hitzeschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Aus einer Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag wird erkennbar, dass in den Jahren mit einer vermehrten Anzahl an Tagen mit Temperaturen über 30 Grad Celsius auch die Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund von Hitze und Sonneneinstrahlung steigt. Demnach sind laut der gesetzlichen Krankenversicherungs-Statistik des Bundesministeriums für Gesundheit im Hitzewellen-Jahr 2018 rund 81.424 Arbeitsunfähigkeitstage registriert, im Jahr 2020, ein Jahr mit einer weitaus geringeren Anzahl an Tagen mit Temperaturen über 30 Grad, waren es um die 40.000 registrierte Arbeitsunfähigkeitstage. Der Gesundheitsschutz ist laut § 618 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auch Aufgabe von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Diese haben eine Fürsorgepflicht und müssen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz ergreifen, also auch vor Hitze schützen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Arbeitsunfähigkeitstage wurden nach Kenntnis der Landesregierung in Thüringen aufgrund von Hitze und Sonneneinstrahlung in den Jahren 2018 bis 2022 registriert?

2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Hitze und wo sieht sie Anpassungsbedarf?

3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Thüringen umfassend vor Hitze zu schützen?

Vielen Dank.

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage möchte ich namens der Landesregierung wie folgt beantworten:

Zu Frage 1: Leider liegen der Landesregierung derzeit keine Erkenntnisse zur Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage in Thüringen aufgrund von Hitze und Sonneneinstrahlung in den Jahren 2018 bis 2020 vor. Aber wir wissen natürlich aus wissenschaftlichen Studien, dass die zunehmenden Hitzewellen sich auch auf den gesundheitlichen Zustand der Menschen auswirken und deswegen mehr Krankheitsfälle und auch mehr Sterbefälle beispielsweise zu verzeichnen sind.

Zu Fragen 2 und 3, die ich gern gemeinsam beantworten möchte: Die Arbeitsstättenverordnung fordert für die Arbeitsräume gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen und den Schutz gegen übermäßige Sonneneinstrahlung, eine maximal zulässige Temperatur wird aber nicht genannt. Die diese allgemeine Forderung konkretisierende Arbeitsstättenregel ASR A3.5 Raumtemperatur legt im Punkt 4.2 Abs. 3 fest, dass die Lufttemperatur in Arbeits- und Sozialräumen +26 Grad Celsius nicht überschreiten soll. Im Punkt 4.4 der ASR A3.5 wird für Außenlufttemperaturen von über +26 Grad ein Stufenmodell mit zu beachtenden Randbedingungen und nötigen Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten beschrieben. Dabei können die Beschäftigten bei Lufttemperaturen in Arbeitsräumen in den Stufen bis +30 Grad Celsius/bis +35 Grad Celsius weiter tätig sein, vorausgesetzt der Arbeitgeber ergreift geeignete Schutzmaßnahmen. Trotz dieser neuen Regelungen gibt es für Beschäftigte keinen direkten Rechtsanspruch auf zum Beispiel klimatisierte Räume oder hitzefrei.

Nach § 4 Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber aber verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird und verbleibende Gefährdungen geringgehalten werden. Da es bei Raumtemperaturen von über +26 Grad Celsius, wie sie im Sommer in nicht klimatisierten Arbeitsräumen auftreten können, unter bestimmten Umständen zu einer Gefährdung der Gesundheit kommen kann, sind Schutzmaßnahmen nötig. Randbedingungen und Beispiele werden in der ASR A3.5 genannt. Die Schutzmaßnahmen sind individuell mit einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Arbeitsstättenverordnung festzulegen. Im Sinne des sogenannten TOP-Prinzips hat der Arbeitgeber technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen festzulegen und durchzusetzen. Beim Arbeitsplatz im Freien ist außerdem der Schutz vor der UV-Strahlung der Sonne in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen. Neben Licht und Wärme ist die nicht sichtbare UV-Strahlung Bestandteil der Sonnenstrahlung. Diese ist verantwortlich für die Bräunung der Haut und wichtig für die Vitamin-DBildung. Sie ist aber auch eine mögliche Ursache für Haut- und Augenerkrankungen und erhöht das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Deshalb gilt: Sonnenschutz ist Arbeitsschutz.

Sowohl das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz als auch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie veröffentlicht umfassende Empfehlungen zu Maßnahmen zur Minimierung von gesundheitlichen Risiken bei Hitze. Auch Unfallversicherungsträger sowie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bieten auf ihren Internetseiten zahlreiche Informationen zum Thema an, sodass sich Arbeitgeber und Beschäftigte gleichermaßen zu möglichen Schutzmaßnahmen informieren können. Ein aktueller Bericht der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin vom März 2022 befasst sich ausführlich und wissenschaftlich mit dem Thema „Klimawandel und Arbeitsschutz“. Diese Veröffentlichung ist das Ergebnis einer Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Aus Sicht der Landesregierung bestehen also bereits gesetzliche Regelungen zum Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Hitze, einschließlich Bewertungsmaßstäbe. Und es gibt Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen, sie müssen nur konsequent angewandt und entsprechend der Situation am jeweiligen Arbeitsplatz umgesetzt werden, und das ist notwendiger denn je, denn gemäß Klimamodellen werden Hitzewellen an Dauer, Häufigkeit und Intensität bis zum Ende des Jahrhunderts zunehmen. Maßnahmen zur Prävention

von hitzebedingten gesundheitlichen Schäden und Todesfällen sind daher wichtig. Die mit dem Klimawandel einhergehenden neuen Herausforderungen sind auch künftig zu beschreiben, um darauf zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung insgesamt und speziell am Arbeitsplatz reagieren zu können. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Nachfragen? Frau Güngör.

Danke Ihnen, Frau Werner. Zwei Nachfragen von meiner Seite. Sie führten bei Frage 1 aus, dass keine Erkenntnisse zu diesen Zahlen vorliegen. Liegt das an der mangelhaften Datenlage? Brauchen wir als Land da sozusagen mehr, um das auswerten zu können?

Und bei der Beantwortung von Frage 2 und 3 haben Sie sich auf die konsequente Anwendung bezogen und die Relevanz von Gefährdungsbeurteilungen deutlich gemacht. Da würde mich interessieren, ob nach Kenntnis der Landesregierung gesagt werden kann, wie viele Beschäftigte in Thüringen denn eben auch auf eine solche Gefährdungsbeurteilung an ihrem Arbeitsplatz zurückgreifen können. Vielen Dank.

Zu Frage 1: Dazu wäre tatsächlich mehr Zeit notwendig, weil man dazu die Kassen befragen müsste. Das wäre sicherlich eine sehr aufwendige Zusammenstellung von Daten. Aber das müsste man mal mit den Kassen überprüfen, ob das durchaus möglich und vertretbar wäre.

Zum Zweiten: Ich kann Ihnen jetzt nicht beantworten, wie viele Menschen tatsächlich von Gefährdungsbeurteilungen profitieren. Wir wissen aber, dass fast 50 Prozent der Unternehmen in Thüringen keine oder nur unvollständige Gefährdungsbeurteilungen haben. Wir unterstützen zwar die Unternehmen mit verschiedenen gesundheitlichen Netzwerken bei der Erarbeitung solcher Gefährdungsbeurteilungen. Aber da gibt es tatsächlich noch eine ganze Menge Nachholbedarf.

Gibt es weitere Nachfragen aus dem Haus? Das sehe ich nicht. Dann geht es weiter mit der nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Kowalleck mit Drucksache 7/6264.

(Ministerin Werner)

Auswirkungen der aktuellen Energie- und Wirtschaftspolitik der Bundesregierung auf die Menschen und Unternehmen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

Die steigenden Energiepreise und eine mögliche Energiemangellage im bevorstehenden Winter stellen die Menschen und Unternehmen in Thüringen vor zahlreiche Probleme. Dabei zeigt die Energieund Wirtschaftspolitik der Bundesregierung nach meiner Einschätzung für viele Bürgerinnen und Bürger keine wirklichen Lösungen auf. Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ist mit dem energieintensiven Stahl-Standort Unterwellenborn und rohstoffabhängigen Betrieben wie beispielsweise den ansässigen Brauereien und Nahrungsmittelherstellern ein Beispiel für zahlreiche Regionen in Thüringen. Nach Medienberichten hat ein traditionsreiches Saalfelder Unternehmen der Nahrungsmittelbranche bereits in den vergangenen Wochen Insolvenz angemeldet und diese unter anderem mit der von der Bundesregierung geplanten Gasumlage sowie den gestiegenen Energiekosten begründet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Inwieweit gibt es seitens der Landesregierung konkrete Absprachen mit den Energieversorgern im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt zur Absicherung der Energieversorgung für die privaten Haushalte und Unternehmen?

2. Inwieweit gibt es seitens der Landesregierung konkrete Absprachen und Notfallpläne für die Rohstoffversorgung der Industrieunternehmen und der mittelständischen Wirtschaft im Landkreis SaalfeldRudolstadt wie beispielsweise für Stahlunternehmen, Nahrungsmittelhersteller oder Brauereien?

3. Welche Absprachen und Notfallpläne hat die Landesregierung hinsichtlich einer Energie- und Gasmangellage für Kindergärten und Schulen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt?

4. Welche Vorkehrungen werden seitens der Landesregierung getroffen, um die Gesundheitsversorgung im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt und speziell den laufenden Betrieb in den Thüringen-Kliniken abzusichern?

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kowalleck beantworte ich für die Landesregierung wie folgt …