Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Leh- mann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babette; Plötner, Ralf; Pommer, Birgit; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.
Ich frage die Abgeordneten: Hatte jede/jeder die Gelegenheit, die Stimme abzugeben? Das ist der Fall. Dann schließe ich den Wahlgang und bitte die Wahlhelfenden auszuzählen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich gebe das Wahlergebnis bekannt: abgegebene Stimmzettel 83, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 83. Auf den Wahlvorschlag entfallen 61 Jastimmen, 20 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags erreicht. Ich gratuliere Herrn Dr. Schmidt zu seiner Wahl als Vizepräsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofs.
Ich gehe davon aus, dass er die Wahl annimmt, und bitte Herrn Dr. Schmidt auch noch mal zur Übergabe der Urkunde über die Ernennung als Vizepräsident für den Thüringer Verfassungsgerichtshof nach vorn.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Es tut mir leid, dass das nicht exakt vorbereitet ist. Deswegen nur der Hinweis: Es gab den Antrag der CDU-Fraktion, der dann an den Ausschuss überwiesen worden ist, bei dem es um eine grundsätzliche Aussetzung ging. Er wurde mehrmals geschoben. Im jüngsten Sozialund Gesundheitsausschuss hatten wir das dann in einer gemeinsamen Beratung so weiterentwickelt, dass das Ergebnis jetzt ein Prüfauftrag ist. Dieser liegt auch heute in der Drucksache vor und wurde im Ausschuss mehrheitlich zur Annahme empfohlen. Danke.
Vielen Dank, auch für die Spontaneität. Ich habe noch nicht von allen Fraktionen zu diesem Tagesordnungspunkt Rednerinnen gemeldet bekommen. Vielleicht könnten Sie mir das noch signalisieren. Herr König, Herr Aust und Herr Montag? Okay. Hervorragend. Dann eröffne ich an dieser Stelle die Aussprache. Zunächst erhält Abgeordneter König für die Fraktion der CDU das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer dieser Debatte! Der Antrag „Corona-Schutzmaßnahmen lebensnah ausgestalten – einrichtungsbezogene Impfpflicht aussetzen“ der CDU-Fraktion ist kein neuer Antrag – das hat Herr Plötner eben gesagt –, sondern wurde bereits im Februar 2022 in das Parlament eingebracht und im Rahmen eines Sonderplenums ebenfalls im Februar 2022 ausführlich beraten.
Danach hatten wir die Beratung im Ausschuss, der Punkt wurde geschoben. Wir hatten im Ausschuss auch immer mal wieder Berichte zum aktuellen Stand der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, auch als erste Daten nach dem 30.06.2022 vorgelegen haben. Insgesamt betrifft das in Thüringen rund 13.000 Mitarbeiter in sozialen Einrichtungen, im Gesundheitsbereich – also doch schon eine sehr beachtliche Größe.
Es gab zwischendurch immer schon Berichterstattung, Weiterarbeiten an dem Antrag und in der vergangenen Woche dann die abschließende Beratung im Ausschuss, um das zu ergänzen. Damals – also im Februar 2020 – haben wir als CDU-Fraktion
schon deutlich gemacht, dass eine einrichtungsbezogene Impfpflicht vor dem Hintergrund der geänderten Rahmenbedingungen durch die Omikron-Variante, die zwar infektiöser als die bis Ende 2021 vorherrschende Delta-Variante ist, aber zu milderen Verläufen und einer deutlich geringeren Hospitalisierung geführt hat, nicht mehr zielführend ist. Hinzu kam, dass auch die zu dieser Zeit verfügbaren Impfstoffe nicht mehr in dem Maße vor einer Infektion geschützt haben, wie das bei vorigen Virusvarianten noch der Fall war. Das heißt, dieser für die einrichtungsbezogene Impfpflicht wichtige Fremdschutz war nicht mehr gegeben. Deswegen haben wir gesagt, die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist unter diesen geänderten Rahmenbedingungen nicht mehr zielführend.
Nichtsdestotrotz haben wir weiterhin dafür appelliert – das ist auch noch in dem Antrag beschrieben –, dass es weiter Impfungen geben soll, weil die Impfung einen wichtigen Grundschutz gegen das Coronavirus darstellt, aber nicht als Zwang, sondern als Freiwilligkeit. Daran halten wir natürlich auch fest, sodass wir den Änderungsantrag der AfD, der eingebracht wurde, der das Impfen komplett an die Seite stellt und ablehnt, nicht mittragen werden, das sage ich schon an dieser Stelle.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben die einrichtungsbezogene Impfpflicht aber nicht nur wegen der geänderten Rahmenbedingungen der Coronapandemie in diesem Jahr, in 2022, abgelehnt, sondern auch aus zwei weiteren ganz entscheidenden Gründen: zum einen wegen des hohen bürokratischen Aufwands für Gesundheitsämter und den Medizin- und Pflegesektor insgesamt. Also wir haben gerade die mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht belastet, die schon einen Großteil der Last während der Pandemie getragen haben; seien es die Gesundheitsämter, wenn wir an die Kontaktnachverfolgung denken, aber auch die Pflegeeinrichtungen, die Krankenhäuser, die unter hohen Belastungen gestanden haben. In den Einrichtungen mussten Daten abgefragt werden, die an das Gesundheitsamt gemeldet wurden, also ein hoher bürokratischer Aufwand und enorme Zusatzbelastungen.
Zweitens wollten wir, dass der Pflege- und Gesundheitssektor keine weiteren Mitarbeiter verliert, denn Betretungs- und Beschäftigungsverbote sind aus unserer Sicht kein angemessenes Mittel zum Schutz vor Coronainfektionen gewesen, sondern vielmehr bewährte Testungen, Masken, Hygienemaßnahmen. Darauf sollte zurückgegriffen werden. Wie soll man jemandem erklären, gerade nachdem die allgemeine Impfpflicht nicht umgesetzt wurde, dass man selber geimpft sein muss, um in seinem
jetzt, zum 31.12.2022 auslaufen soll. Gesundheitsminister Lauterbach, der seine Karriere auch ein Stück weit der Coronapandemie verdankt, hat zwar momentan noch eine etwas andere Meinung und sieht das anders, aber der Protest der Bundesländer ist so groß, sodass wir davon ausgehen können, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum 31.12. endet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit Verlaub, das ist grober Unfug und nicht vermittelbar, dass wir für zwei Monate Erhebungen machen, vielleicht wieder Mitarbeiter in diesen Bereichen aus dem Beruf drängen. Deswegen haben wir unseren Antrag noch dahin gehend geändert – Herr Plötner hat es gesagt –, dass wir Absatz 5 abgeändert haben und gesagt haben, es soll in der Hinsicht Ermessen ausgeübt werden. Es gibt das bayerische Modell, das angewendet werden soll, dass diese neuen Regelungen am 1. Oktober nur für Neueintritte in die verschiedenen Berufe gelten sollen. Das soll eine Entlastung bringen. Dem, was im Bundesrat in der letzten Woche verabschiedet wurde, hat Thüringen nicht zugestimmt, was wir gut finden. Herr Ministerpräsident Ramelow und Frau Werner haben sich auch gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht ausgesprochen. Trotzdem ist die Regelung durch den Bundesrat gegangen, sodass wir jetzt mit der Situation umgehen müssen. Deswegen ist die bayerische Variante, die auch von BadenWürttemberg umgesetzt wird, also nur Neuzugänge ab dem 1. Oktober unter diese neuen Bedingungen zu stellen, aus unserer Sicht die richtige Variante, die wir auch hier in Thüringen gern einfordern würden. Auf jeden Fall soll sie so geprüft werden, dass sie am Ende umgesetzt wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, mit der Verabschiedung dieses Antrags setzen wir auch ein wichtiges Zeichen nach Berlin an die Ampel, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht gescheitert ist und schnellstmöglich ausgesetzt werden soll und in keinem Fall verlängert werden soll. Ich würde mich über Ihre Zustimmung freuen. Herzlichen Dank.
Vielen Dank. Als Nächste erhält Abgeordnete Pfefferlein für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Beruf zu arbeiten, aber der Patient, den man be- handelt, nicht geimpft sein muss? Dieser Widerspruch hat hier auch bestanden. In Kombination, also genau vor dem Hintergrund der geänderten Rahmenbedingungen der Pandemie, der enormen Belastung für Gesundheitsämter und den Gesundheitssektor und des drohenden Verlustes von Fachkräften in diesem Bereich, haben wir damals in dem Antrag, den wir heute hoffentlich auch verabschieden, die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene, insbesondere im Bundesrat, für die unverzügliche Aussetzung von § 20a Infektions schutzgesetz einzusetzen, wohl wissend, dass die Gesetzgebungskompetenz nicht hier bei uns im Landtag liegt, sondern im Bund. Was hier von der Landesregierung beeinflusst werden kann, ist der Ermessensspielraum bei der Umsetzung; deswe gen haben wir auch immer wieder im Ausschuss gesagt, von dem muss größtmöglich Gebrauch gemacht werden, um die Belastungen möglichst gering zu halten und Fachkräfte nicht in andere Berufe zu drängen.
Nun, mehr als ein halbes Jahr später, hat sich das bewahrheitet, was unsere Fraktion bereits im Februar gesagt hat: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist ein Flop und hätte schon längst ausgesetzt werden müssen. Sie hat viel Ärger, Bürokratie, schlechte Stimmung in den Einrichtungen gebracht und der Fachkräftemangel hat sich verstärkt. Sie hat kaum zu mehr Impfungen geführt,
was das eigentliche Ziel war, sondern sie hat Mit- arbeiter aus diesem Bereich in andere Berufe getrieben. Ich denke, jeder hier in der Runde kennt jemanden, der aus seinem alten Beruf gewechselt ist, ob das die Altenpflegerin ist, die jetzt im Supermarkt arbeitet, oder der Betreuer einer Behinderteneinrichtung, der heute in der Industrie in einem metallverarbeitenden Unternehmen arbeitet.
Umso unverständlicher ist es, dass die Bundes- regierung trotz der katastrophalen Bilanz an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht festgehalten hat und sie zudem ab dem 1. Oktober 2022 noch verschärft. Denn dann ist eine Doppelimpfung bzw. Impfung vor oder nach Infektion nicht mehr ausreichend, sondern drei Einzelimpfungen, davon die letzte mindestens drei Monate nach der zweiten, oder zwei Einzelimpfungen plus positiver Antikörpertest oder Genesenenstatus vor oder nach der zweiten Impfung. Dies sollen nun wieder die Gesundheitsämter erheben und der Gesundheitssektor muss dann wieder zurückmelden, und das, obwohl die einrichtungsbezogene Impfpflicht, Stand
wir haben – es wurde schon gesagt – zu diesem Thema im Februar-Plenum debattiert, in den nachfolgenden Ausschusssitzungen wurde uns regelmäßig berichtet. Das Thema „Impfpflicht“ beschäftigt das Land noch immer von Flensburg bis Rosenheim, von Aachen bis nach Görlitz, wobei die Anzahl der Geimpften leider von Nord nach Süd als auch von West nach Ost abnimmt, was womöglich auch daran liegt, dass Menschen in vielen anderen Regionen in Deutschland einfach pragmatischer denken, zu Recht auf die Wissenschaft vertrauen und mit dem Entschluss zur Immunisierung durch die wirksamen Impfstoffe ihr eigenes Risiko einer schweren und langfristigen Coronaerkrankung senken und ebenso das Risiko senken, als Infizierte das Virus weiterzutragen und andere anzustecken.
Über die Ursachen dieser unterschiedlichen Tendenzen zu diskutieren, muss allerdings an anderer Stelle passieren. Heute geht es um den Änderungsantrag der CDU. Mit dem Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, den Ermessensspielraum zur Aussetzung von Geldstrafen und Betretungsverboten zu nutzen und vollständig auszureizen. Das hat die Thüringer Landesregierung schon während der gesamten Zeit seit Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemacht.
Ich gehe mal davon aus, auch aufgrund der Tatsache, dass die CDU-Fraktion dem Ausschuss ihren hier zu beratenden Antrag sehr kurzfristig vorgelegt hat, dass der bayerische Vorstoß des dortigen CSU-Gesundheitsministers Holetschek den Anstoß zu dieser parlamentarischen Initiative gegeben hat. Bayern nämlich hat am 10. September angekündigt, für Entlastungen bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu sorgen. Hintergrund ist, dass ab dem 1. Oktober ein dritter Nachweis über Impfung oder Genesung von aktuell Beschäftigten in den Pflegeeinrichtungen notwendig wird. Der dritte Nachweis, das sind entweder drei Impfungen oder zwei Impfungen und ein Genesenennachweis. In Bayern soll nun von aktuell in Einrichtungen Beschäftigten kein neuerlicher Nachweis über das Vorliegen eines vollständigen Immunschutzes verlangt werden. Lediglich für Neueinstellungen ab dem 1. Oktober müssen den Einrichtungsleitungen gemäß Bundesgesetz die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden. Ob das für Entlastung sorgt? Ich möchte mich dieser Prüfung nicht entziehen, wenn es zur Entlastung der Gesundheitsämter beiträgt.
Aber ich möchte an dieser Stelle auch den Kolleginnen und Kollegen der CDU noch einmal sagen, dass die CDU auf Bundesebene seinerzeit an der
Die CDU hat im Bundestag dem Infektionsschutzgesetz und damit der Einführung der hier heute wieder diskutierten einrichtungsbezogenen Impfpflicht zugestimmt. Es geht nach wie vor um den Schutz von vulnerablen Gruppen in den Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Arztpraxen. Genau da in den Bundestag gehören dieses Bundesgesetz und eben auch mögliche Änderungen hin. Von einer ähnlich geratenen Initiative der CDU zur Änderung des Gesetzes im Bundestag ist mir zumindest nichts bekannt. Nicht nur, dass die Rechtslage nicht eindeutig ist, wir sollten den Schutz der vulnerablen Gruppen nicht aus den Augen verlieren. Natürlich sind mir auch die Diskussionen innerhalb der Thüringer Koalition, die Ansprache unseres Ministerpräsidenten Bodo Ramelow im Bundesrat und die von Frau Ministerin Werner vertretene Position in der Gesundheitsminister/‑innen-Konferenz bekannt. Dass wir hier unterschiedliche Auffassungen vertreten, ist völlig legitim bei einem Thema, das, wie anfangs gesagt, landauf und landab diskutiert wird. Das ist eine demokratische Auseinandersetzung, die das Thema verdient hat, aber bitte ohne Polemik, abseits von Ideologie.
Wir haben hier gute Impfstoffe. Natürlich sollten sich nicht nur Menschen impfen lassen müssen, die in der Pflege, in den Krankenhäusern und in Arztpraxen arbeiten. Leider liegt Thüringen – gemessen an der Bevölkerungszahl – bei den Coronaimpfungen im Vergleich der 16 Bundesländer auf dem 14. Platz. Bis hier sind zwar ca. 70 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer mit der Erst- und Zweitimpfung grundimmunisiert, aber den Booster haben erst knapp 53 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer erhalten. Das ist zu wenig. Impfungen tragen wesentlich dazu bei, die Erkrankung zu kontrollieren, größere Ausbrüche zu verhindern und das Gesundheitssystem zu entlasten.
Lassen Sie uns das nicht vergessen angesichts der weiteren großen Herausforderungen, vor denen Deutschland angesichts der Klima- und Energiekrise steht, lassen Sie uns vielmehr gemeinsam daran arbeiten, dass die Impfkampagne wieder an Fahrt aufnimmt, um die vorhandenen guten Angebote wieder ins Bewusstsein der Menschen zu bringen, denn vor allem im ländlichen Raum und in den Regionen mit bisher niedrigen Impfquoten ist da noch sehr viel Luft nach oben.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir werden dem Antrag zustimmen, aber dem AfD-Änderungsantrag nicht. Vielen Dank.
Vielen Dank. Ich will noch mal den allgemeinen Hinweis geben, dass die Fraktionen und Gruppen bitte darauf achten, dass auf den Abgeordnetenplätzen keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sitzen. Das wäre ganz großartig, weil das für uns auch hier oben verwirrend ist, gerade auch, wenn es um Abstimmungen geht. Danke schön.
Dann machen wir weiter in der Redeliste. Als Nächstes erhält für die AfD-Fraktion Abgeordneter Aust das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, „Corona-Schutzmaßnahmen lebensnah ausgestalten – einrichtungsbezogene Impfpflicht aussetzen“, mit diesem Antrag beschäftigen wir uns jetzt hier in dieser Stunde. Ich möchte vorweg eines sagen: Wir wollen diese Impfpflicht nicht aussetzen, wir wollen sie abschaffen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Es gibt mindestens drei gute Gründe dafür, aber wahrscheinlich noch viel mehr: erstens der bereits angerichtete Schaden, zweitens die objektive Sinnlosigkeit dieser einrichtungsbezogenen Impfpflicht und drittens, durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht wird der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen noch verschärft.
Zu erstens, dem angerichteten Schaden: 12.500 Fachkräfte von definitionsgemäß 60.000 Arbeitskräften im Gesundheitswesen haben sich entschieden, dieser Impfung nicht nachzugehen, weil sie der Meinung sind, dass der Eigenschutz nicht das Risiko überwiegt. Damit haben Sie 12.500 Schicksale in Thüringen produziert; junge Leute, die unter Druck stehen, weil sie nicht wissen, ob sie nach ihrer Abschlussprüfung überhaupt in ihrem Beruf arbeiten dürfen, Fachkräfte, die mit dem Gedanken spielen müssen, ihren Beruf zu verlassen, weil sie möglicherweise nicht weiterarbeiten dürfen. Alle außer der AfD haben dabei mitgemacht. Meine Damen und Herren, diese Schicksale sind Ihr Werk.