Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, einen wunderschönen guten Morgen! Ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne.
Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne – Ihnen herzlich willkommen! –, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream.
Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Reinhardt und Frau Abgeordnete Baum beauftragt.
Für diese Sitzung haben sich neben Frau Präsidentin Pommer Herr Abgeordneter Beier, Herr Abgeordneter Gröning, Frau Abgeordnete Kniese, Frau Abgeordnete König-Preuss, Frau Abgeordnete Müller, Frau Abgeordnete Pfefferlein, Herr Ministerpräsident Ramelow – zeitweise –, Herr Minister Adams – zeitweise –, Herr Minister Holter – zeitweise –, Herr Minister Maier und Herr Minister Tiefensee entschuldigt.
Zunächst die Hinweise zur Tagesordnung: Gemäß der Feststellung in der Tagesordnung in der gestrigen Plenarsitzung wird heute Tagesordnungspunkt 10 als erster Punkt aufgerufen. Danach schließen sich die Tagesordnungspunkte 8 und 7 an. Zu Tagesordnungspunkt 7 wurde gestern die notwendige Fristverkürzung zwischen der ersten und der zweiten Beratung beschlossen.
Darüber hinaus sind wir übereingekommen, die Tagesordnungspunkte 2, 3, 17 und 18 für einen Aufruf in der nächsten planmäßigen Plenarsitzung vorzusehen.
Für das Ende der heutigen Plenarsitzung wurde die Festlegung getroffen, dass ausnahmsweise auch nach 19.00 Uhr Punkte aufgerufen werden können. Zur Abarbeitung der Tagesordnung in diesem Sinne sollen die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer gegen 18.00 Uhr eine Absprache treffen. Sollte auch danach die Abarbeitung der unter Ziffer I der Tagesordnung genannten Punkte nicht gelingen, gehe ich davon aus, dass keiner von den betroffenen Einbringerinnen bzw. Einbringern der Feststellung widerspricht, dass die Zustimmung zur Überschreitung der Beratungsfrist zu denjenigen Tagesordnungspunkten vorliegt, die aufgerufen werden sollten, heute aber nicht mehr aufgerufen werden können.
Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Ja, es gibt einen Antrag wahrscheinlich auf Aufnahme in die Tagesordnung wie gestern angekündigt. Herr Montag, bitte.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, ich beantrage namens der Gruppe der FDP, die Drucksache 7/6849 „Die internationale Kooperation im Jagdrat nicht zum Abschuss freigeben“ in die Tagesordnung aufzunehmen. Zur Dringlichkeit, ja.
Drucksache 7/6849? Gut. Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit zur Ergänzung der Tagesordnung gewünscht?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, am 01.12.2022 wurde bekannt, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unter Cem Özdemir, ohne im Vorfeld in irgendeiner Weise die – ich sage jetzt mal – Partner in der Koalition zu informieren, den Austritt Deutschlands aus dem Internationalen Jagdrat CIC erklärt hat. Diese Entscheidung im Alleingang ist ein schwerer Schlag für die organisierte Jägerschaft nicht nur in Thüringen.
Warum, meine Damen und Herren, steht das heute hier als Dringlichkeitsantrag zur Debatte? Zunächst einmal mussten wir prüfen, ob diese Entscheidung im BMEL tatsächlich vom Grünen-Minister einsam und ohne Absprache getroffen wurde. Leider ist das so.
Eigentlich kann man sich so eine Stillosigkeit in einer Koalition nicht vorstellen. Aber was erzähle ich Ihnen das? Auch in Thüringen wurde ja neulich von Dunkelrot ein 28-Euro-Ticket verkündet, was bei den Koalitions- – und ich sage wieder mal in Anführungszeichen – partnern umgehend abgewiesen wurde.
Zweitens haben wir uns mit unseren eigenen Kollegen der FDP-Bundestagsfraktion abgestimmt, wie wir mit diesem Irrlauf der Bündnisgrünen umgehen sollten. Und drittens haben wir natürlich auch die Experten der Jagdverbände auf Bundes- und Landesebene kontaktiert und das Gespräch gesucht. Ich kann Ihnen sagen, denen juckt es in den Fingern wegen dieser Entscheidung. Auch die Jagdverbände wurden nicht eingebunden in die fraglichen Überlegungen. All das kostet natürlich Zeit und daher konnte der Antrag auch erst nach Fristablauf gestellt werden. Im letzten Arbeitsgespräch mit dem Landesjagdverband Thüringen ist dieser mit diesem Thema und der aus fachlichen Gründen strikten Ablehnung dieses Austritts an uns herangetreten. Es geht hier um die Fortführung jahrzehntelanger Zusammenarbeit im CIC. Es geht um die Fortführung und vor allem die Förderung des Artenschutzes vor Ort. Worum es nicht geht, ist grün-ideologischer Neokolonialismus, wo aus Büros in Bonn und Berlin den afrikanischen Staaten vorgeschrieben werden soll, wie Jagd zu funktionieren hat. Und das ist ja der eigentliche Hintergrund von Özdemirs Handlungen. Wir Freien Demokraten, meine Damen und Herren, werben in allen Landtagen, diese Initiative zu diskutieren, da dieses Problem bundesweit immanent ist. Und Thüringen hat an dieser Stelle die Gelegenheit, Vorreiter zu sein. Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, werbe ich darum, diesen Antrag auf die Tagesordnung zur Beratung zu setzen.
Die Sache hat es verdient. Deutschland und Thüringen schießen sich sonst selbst ins Aus. Ich danke Ihnen.
Wird das Wort gewünscht, um gegen die Dringlichkeit zu sprechen? Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, einen recht schönen guten Morgen, wir sind jetzt vielleicht ein wenig munter geworden oder sehr überrascht über die Initiative der FDP. Bei aller Freundlichkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP – ich versuche mich jetzt gerade mal ein bisschen zu beherrschen hier vorn, damit ich nicht völlig emotional über den Tisch gehe –, ich fange mal inhaltlich an. Sie selber formulieren, es ist eine hochgradi
ge Bundesangelegenheit: Die Bundesregierung tritt aus einem Verein aus, eine Entscheidung, die natürlich auch Thüringerinnen und Thüringer betrifft und demzufolge Auswirkungen auf sie hat. Aber, ob das eine Dringlichkeit ist zur heutigen Sitzung, und wenn Sie nur beantragen, es auf die Tagesordnung zu setzen – das ist der zweite Punkt formell gesehen –, selbst, wenn wir es draufnehmen, sind wir nach der Tagesordnung im März damit dran.
Ich verstehe Ihre Vorgehensweise überhaupt nicht, weder inhaltlich noch formell; demzufolge, meine Damen und Herren, spreche ich absolut dagegen, das auf die Tagesordnung zu nehmen.
Da der Antrag nicht in der Frist von sieben Tagen elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt wurde, ist über eine Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu beschließen. Das kann mit einfacher Mehrheit geschehen, es sei denn, es widerspricht jemand. Gibt es Widerspruch? Ja, den gibt es. Dann brauchen wir eine Zweidrittelmehrheit. Dann lasse ich jetzt darüber abstimmen. Wer dafür ist, dass die Fristverkürzung hier gewährt wird und der Punkt auf die Tagesordnung kommt, den bitte ich um das Handzeichen. Wer möchte sich dafür aussprechen? Das sind die Gruppe der FDP und Frau Dr. Bergner. Wer ist dagegen? Das sind die Fraktionen der Koalition. Wer enthält sich? Das sind die Fraktionen von CDU und AfD. Damit ist der Antrag abgelehnt und der Punkt nicht in die Tagesordnung aufgenommen.
Ja, ebenfalls wie im Vorfeld angekündigt, auch hier die Bitte um dringliche Aufnahme und Abarbeitung des Tagesordnungspunkts in dieser Landtagssitzung. Es handelt sich um die Drucksache 7/6899, Menschen in Thüringen mehr Eigenverantwortung zuzutrauen. Auch hier ist die Begründung der Dringlichkeit gewünscht.
Ich darf noch mal zurückfragen: Sie meinen aber die Neufassung, Drucksache 7/6899? Ja, gut. Jetzt möchte die Dringlichkeit Herr Abgeordneter Kemmerich begründen. Bitte schön.
Es geht uns um die Verordnung, Herr Kollege. „Maskenpflicht im ÖPNV und Isolationspflicht in Thüringen abschaffen“, meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist Gegenstand unseres Antrags. Wir wollen nicht darauf warten, dass die Landesregierung ihre Handlungsunwilligkeit in dem Falle weiter fortsetzt, sondern hier ist in unseren Augen dringendes Handeln erforderlich. Andere Bundesländer wie Bayern, Sachsen-Anhalt und demnächst auch Schleswig-Holstein sind hier mit Beispiel vorangegangen. Und wir wollen eben nicht, dass Thüringen Bummelletzter ist bei der Frage, wie geht auch die Verordnungslage in unserem Freistaat damit um, dass sich der Charakter der Pandemie verändert hat.
Als COVID-19 Anfang 2020 Einzug in diese Welt hielt, war allen klar, dass wir vorsichtig sein, dass wir Maßnahmen treffen müssen, um ein Ausbreiten des Virus zu verhindern oder einzuschränken. Längst hat sich aber der Charakter der Pandemie verändert. Tiefer will ich da nicht einsteigen, um hier nicht noch mehr für Aufmerksamkeit zu sorgen. Aber es gab ein Versprechen der Politik, dass sämtliche Beschränkungen ein Ende finden, wenn sich die pandemische Situation ändert; das war ein Versprechen des Bundes, aber auch des Freistaats Thüringen an die Bürger, die Kommunen. Und sie hat sich verändert, weil – wir haben seit Herbst 2020 eine Situation durch breite Immunisierung der Bevölkerung, entweder durch Infektion oder Impfung oder beides – Corona seinen Schrecken verloren hat.
Für die meisten Bürgerinnen und Bürger stellt es eben kein großes Risiko mehr dar. Insofern müssen wir dem Rechnung tragen, dass oftmals symptomfreie Verläufe festzustellen sind. Längst sind das Krankheitsbild und auch die Infektionslage in unserer Republik andere geworden. Ein Einschub: Impfstoffe sind auch – im Gegensatz zu der früheren Versprechung – nicht geeignet, um eine sterile Immunität herzustellen, also eine Weitergabe an Dritte zu verhindern. Man riskiert – und das ist die Dringlichkeit – weiterhin immense wirtschaftliche Ausfälle, wenn auch Gesunde sich in einer Zeit eines zu erwartenden heftigen Grippegeschehens oder anderer Krankheiten isolieren müssen. Hohe Abwesenheit ist fortan nicht mehr Produkt tatsäch
Und dabei sollte es doch eigentlich so sein, dass, wer krank ist, sich schont, wer gesund ist, arbeiten gehen kann. Hierbei entscheidet der Bürger eigenverantwortlich. So ist es bei Grippen, Erkältungen etc. üblich, sich zu schonen und Kontakte zu minimieren. Gleichzeitig ist es bei der Isolation verboten, einen sicherlich der Gesundheit förderlichen Spaziergang zu unternehmen. Deshalb, meine Damen und Herren, ist Handlung geboten.
Das gleiche gilt für die Maskenpflicht im ÖPNV. Auch hier sollte eigenverantwortliches Handeln im Vordergrund stehen. Wir haben das gestern schon mal diskutiert. Es ist jedem freigestellt, sich mit Maske zu schützen. Aber es ist eben keine Pflicht.
Und ich glaube, dass wir auch hier die Maßnahmen und damit unser gesamtes Staatswesen wieder unter den Aspekt der Freiheit stellen müssen und sollten, um nicht anderen Leuten die Gelegenheit zu geben, sinnvolle Maßnahmen des Staats gleichzeitig zu hinterfragen. Wir sind in aufgewühlten Zeiten und insofern lassen Sie uns dem Beispiel folgen, was andere Bundesländer uns vorgeben, erst recht die uns umgebenden Länder in der europäischen Gemeinschaft. Herzlichen Dank. Ich bitte um Zustimmung zur Dringlichkeit und zur Abhandlung am heutigen Tage.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Anwesende, ich möchte gern gegen die Dringlichkeit dieses Antrags sprechen. Wir hatten gestern – hat Herr Kemmerich auch angesprochen – in der Aktuellen Stunde durchaus dieses Thema sehr intensiv berührt. Und natürlich hat sich an dem Erkenntnisgewinn nichts geändert. Masken sind qualifizierte Gesichtsmasken, die eben auch im öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen zu tragen sind, sind zugelassene Medizinprodukte und deshalb auf hohem Qualitätsstandard, und sie schützen Menschen vor Infektionen, sie unterbrechen Infektionsketten, deswegen ist das auch richtig so. Das Bedauerliche ist, dass es nicht gelungen ist, bundeseinheitliche grundsätzliche Regelungen hinzubekommen, weil eben auch Ihr Parteifreund und Justizminister, Herr
Und deshalb haben wir die Situation, dass das auf die Länder abgewälzt worden ist und wir keinen bundesweit einheitlichen Weg gemeinsam gegen diese Pandemie und dann aus der Pandemie herausgehen. Das ist höchst bedauerlich und deswegen haben wir auch zum Teil solche Debatten, die eigentlich überflüssig sind. Ich muss auch noch fragen, was Sie tatsächlich konkret wollen, denn auch in Ihrem Antrag schreiben Sie, die Isolationspflicht sei aufzuheben, aber die Leute sollen sich bitte trotzdem isolieren. Warum denn? Weil es Sinn macht, weil sie infiziert sind, andere anstecken könnten und sich eben Infektionskrankheiten verbreiten. Aber der Kern Ihres Ansatzes kommt dann auch noch mal raus: Hauptsache, die gehen auf Arbeit. Man sollte dann tatsächlich grundsätzlich darüber nachdenken, was wir da für eine Moral an den Tag legen, wenn wir Leute, die krank sind, infiziert sind, auf den Arbeitsplatz schicken wollen,
was ja generell gern in dieser Gesellschaft gehandhabt wird bei anderen Infektionskrankheiten. Das ist eben der falsche Weg, das ist kein Gesundheitsschutz. Damit machen wir die Leute nur noch kränker.
Mittel- und langfristig gesehen ist der richtige Weg, sich auch da zu isolieren und zurückzuhalten und Kontakte zu minimieren. Was besonders ärgerlich ist in der Gesamtsituation, ist, dass Sie die Stimmen aus der Fläche hier in Thüringen vom Gesundheitswesen wirklich sehr bewusst überhören. Die Landesärztekammer schlägt Alarm, wie die Gesamtsituation und die Belastung in den Praxen und in den Kliniken ist. Die Kinderarztpraxen, die Kinderkliniken schlagen Alarm, weil es eben ein so hohes Infektionsgeschehen gerade bei Atemwegserkrankungen gibt.