Protokoll der Sitzung vom 15.12.2022

Mittel- und langfristig gesehen ist der richtige Weg, sich auch da zu isolieren und zurückzuhalten und Kontakte zu minimieren. Was besonders ärgerlich ist in der Gesamtsituation, ist, dass Sie die Stimmen aus der Fläche hier in Thüringen vom Gesundheitswesen wirklich sehr bewusst überhören. Die Landesärztekammer schlägt Alarm, wie die Gesamtsituation und die Belastung in den Praxen und in den Kliniken ist. Die Kinderarztpraxen, die Kinderkliniken schlagen Alarm, weil es eben ein so hohes Infektionsgeschehen gerade bei Atemwegserkrankungen gibt.

Und in diese Situation hinein wollen Sie Gesundheitsschutz, der hier noch betrieben wird, in einem sehr – muss man auch sagen – überschaubaren Maße, eben mit Augenmaß, auch noch zurückfahren. Das ist der absolut falsche Weg. Deswegen: Ziehen Sie bitte Ihren Antrag zurück und lassen Sie uns den heute hier nicht beraten. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch hier haben wir über die Aufnahme in die Tagesordnung und die Dringlichkeit abzustimmen mit einfacher Mehrheit, wenn niemand widerspricht. Widerspricht jemand? Da gibt es Widerspruch. Also auch hier bräuchten wir für die Aufnahme in die Tagesordnung dann eine Zweidrittelmehrheit. Wer diesen Antrag der FDP auf die Tagesordnung setzen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Gruppe der FDP und die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Und wer enthält sich? Das sind die CDU-Fraktion und Frau Dr. Bergner. Damit ist die Zweidrittelmehrheit klar verfehlt und es bleibt jetzt immer noch bei der bisher aufgestellten Tagesordnung.

Gibt es weitere Wünsche zur Tagesordnung? Das sehe ich nicht. Dann gilt die Tagesordnung als festgestellt, wie sie Ihnen vorliegt, und wir kommen damit zur Abarbeitung der inhaltlichen Punkte, die wir heute erledigen wollen.

Zum Aufruf kommt als Erstes – wie schon vorab gesagt – der Tagesordnungspunkt 10

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/6783 - ERSTE BERATUNG

Wird hier das Wort zur Begründung gewünscht? Herr Abgeordneter Tischner.

Einen wunderschönen guten Morgen, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler auf der Tribüne! Mit dem heute hier vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes wollen wir als CDU-Fraktion einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung in Thüringen leisten.

(Beifall CDU)

Neben den Qualitätsverbesserungen an den Thüringer Kindergärten bildet auch die Kindertagespflege, also die Arbeit der Kindertagespflegerinnen und ‑tagespfleger, eine wichtige Säule bei der Betreuung unserer Jüngsten und im Betreuungsangebot für unsere Familien. Für uns als CDU-Fraktion bilden Tagesmütter und -väter im Sinne eines umfassenden, eines bedarfsorientierten Angebots neben den Kindergärten eine zwar überschaubare, aber

(Abg. Plötner)

dennoch wichtige und unverzichtbare Säule innerhalb der frühkindlichen Betreuung in Thüringen.

(Beifall CDU)

Aus diesem Grund haben wir mal wieder die Arbeit des Ministeriums übernommen und einen Gesetzentwurf zur Anpassung der finanziellen Rahmenbedingungen für Kindertagespflegepersonen in Thüringen auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf sieht folgende Änderungen vor: Wir schlagen vor eine Erhöhung des pauschal zu erstattenden Sachaufwands durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf 300 Euro je Kind und je Monat bei einer vereinbarten Ganztagsbetreuung, der derzeit lediglich bei 170 Euro liegt.

Wir schlagen zweitens vor eine entsprechende Anpassung der Sätze bei anteiliger Betreuung auf 240 Euro bzw. 210 Euro und eine Anpassung der Beträge zur Anerkennung von Förderleistungen. Und diese haben wir im Gesetzentwurf so gestaltet, dass die Berufsqualifikation gestaffelt anerkannt werden soll, dass es Zulagen geben soll, die die entsprechenden Berufserfahrungen berücksichtigen. Und es soll eine jährliche Überprüfung der Sätze festgeschrieben werden, damit fortlaufende Anpassungen dann auch entsprechend den Entwicklungen im öffentlichen Dienst oder bei den freien Trägern geschehen können. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Ich eröffne damit die Aussprache und erteile als erstem Redner Herrn Abgeordneten Jankowski von der Fraktion der AfD das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne, aufgrund des doch recht kurzen Zeitfensters heute werde ich mich bei diesem Tagesordnungspunkt etwas kürzer fassen. Die CDU möchte das Kindergartengesetz ändern sowie die Sachkostenpauschale und die Beträge für Förderleistungen für Tagesmütter anpassen. Dies begrüßen wir als AfD-Fraktion ausdrücklich und werden der Überweisung des Antrags in den Ausschuss auch zustimmen.

Die Tagesmütter spielen eine wichtige Rolle bei der Kinderbetreuung in Thüringen. In kleinen Gruppen können sich die Tagesmütter individuell um die Kinder kümmern; sie garantieren eine familiennahe Betreuung und sie stellen ein Betreuungsangebot für diejenigen Eltern dar, für die ein Kindergarten aus räumlichen oder zeitlichen Gründen keine Lösung darstellt. Leider wird ihre wichtige Arbeit

aber nicht entsprechend honoriert und sie kommen kaum über die Runden. Die von Rot-Rot-Grün mit der Novellierung des Kindergartengesetzes 2017 festgeschriebenen Sachpauschalen und Förderbeträge sind bei Weitem nicht ausreichend. Sie reichen nicht, um überhaupt kostendeckend arbeiten zu können, und die derzeitige durch verfehlte Politik verursachte Inflation macht das Problem für die Tagesmütter nur noch akuter. Die Kindertagespflege wird dadurch immer unattraktiver und nach und nach schmeißen die meisten Tagesmütter das Handtuch. In den letzten Jahren haben rund 25 Prozent der Tagesmütter ihren Beruf an den Nagel gehängt; derzeit sind es in Thüringen nicht einmal mehr 270. Diesem Trend muss man entgegenwirken.

(Beifall AfD)

Die Vorstellung von Rot-Rot-Grün für die Betreuung von Kindern fokussiert sich aber einseitig auf die Kindergärten. Dies wurde auch durch die Novelle des Kindergartengesetzes in der letzten Legislatur mehr als deutlich. Wir haben eine deutliche finanzielle Bevorzugung der Kitas gegenüber anderen Betreuungsformen. Dadurch ist die Kindertagespflege neben der Betreuung in den Kindergärten keine gleichberechtigte Säule der Kinderbetreuung in Thüringen, sehr zum Leidwesen der Tagesmütter. Auch wenn Rot-Rot-Grün manchmal gern von Wahlfreiheit für Eltern, was die Betreuung ihrer Kinder angeht, spricht, so zeigt ihre Politik doch ein ganz anderes Bild.

Je nach Betreuungsform haben wir unterschiedliche Förderleistungen. Während die Kindergartenplätze am stärksten gefördert werden, fällt die Förderung der Kindertagespflege – also für die Tagesmütter – deutlich geringer aus. Entscheiden sich die Eltern hingegen, ihre Kinder zu Hause zu betreuen, gibt es gar keine Förderung. Das heißt, eine wirkliche Wahlfreiheit haben wir in Thüringen nicht, denn der Staat gibt vor, welche Betreuungsform er bevorzugt und finanziell am stärksten fördert.

(Beifall AfD)

Für uns als AfD-Fraktion steht schon immer die Wahlfreiheit der Eltern für die Betreuung ihrer Kinder im Mittelpunkt, und wir wollen eine wirkliche Wahlfreiheit für die Eltern. Wir hatten deswegen zur letzten Novelle des Kindergartengesetzes einen entsprechenden Entschließungsantrag eingebracht, in dem wir ein Familiengeld forderten. Das Familiengeld soll sich an den tatsächlichen Kosten für einen Ganztagsbetreuungsplatz orientieren und an die Eltern direkt ausgezahlt werden. Die Eltern sollen dann frei von finanziellen Zwängen entscheiden können, wie sie ihre Kinder betreuen lassen wol

(Abg. Tischner)

len. Wenn sie sich für eine außerhäusliche Betreuung entscheiden, dann können sie das Geld zum Beispiel für einen Kindergartenplatz oder auch für eine Tagesmutter verwenden. Es wäre aber auch leichter möglich, dass zum Beispiel vielleicht ein Elternteil etwas länger zu Hause bleibt, oder man verwendet das Familiengeld für einen Au-pair oder Babysitter. Wichtig ist uns, dass die Eltern die wirkliche Wahlfreiheit haben; sie wissen am besten, was für ihre Situation am besten ist, und vor allem, was für ihre Kinder am besten ist.

Wir werden auf jeden Fall auch wieder zu der von Rot-Rot-Grün groß angekündigten Novelle des Kindergartengesetzes einen entsprechenden Antrag stellen – mit unseren Vorstellungen zur Kinderbetreuung und einen, der den Eltern eine wirkliche Wahlfreiheit ermöglicht.

Der nun hier vorliegende Antrag der CDU soll dazu dienen, die Situation speziell bei der Kindertagespflege und damit bei den Tagesmüttern zu verbessern. Das ist dringend nötig – da stimme ich Ihnen zu – und wir werden deswegen einem Überweisungsantrag in den Bildungsausschuss – wie gesagt – zustimmen. Er löst aber in unseren Augen nur einen Teil des Problems, was die Kinderbetreuung in Thüringen angeht. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Baum von der Gruppe der FDP.

(Beifall Gruppe der FDP)

Es gibt schon Applaus vor dem Arbeiten.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die 4:40 reichen, auch wenn ich eigentlich 5 Minuten hätte, aber so viel wollte ich gar nicht sagen, insofern wird das passen.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, ich denke, ich spreche im Namen aller Bildungspolitiker, wenn ich feststelle, dass wir alle an dem Erhalt einer vielfältigen Kinderbetreuung in Thüringen interessiert sind.

(Beifall Gruppe der FDP)

Dazu gehören nicht nur die Kindertagesstätten, über die wir im letzten Plenum gesprochen haben, sondern eben auch die Kindertagespflege. Die frühe und sehr individuelle Betreuung der Kinder kann eine wichtige Ergänzung zu unseren Kindertagesstätten sein. Konsequent ist deswegen, dass wir hier genau hingucken und dafür sorgen, dass wir

die Abwanderung von pädagogischen Fachkräften, wie es die CDU erwähnt hat, aus Thüringen verhindern.

Wenn man sich mit den Verbänden und den Betroffenen unterhält – und das haben wir in den letzten Monaten mehrfach getan –, dann ist die finanzielle Situation oft das Erste, was in dem Zusammenhang zur Sprache kommt. Auf diese Probleme geht der vorliegende Gesetzentwurf ein. Es erfolgt eine Erhöhung der Sachkostenpauschale und der Mindestförderung. Beide Posten wurden seit 2017 nicht erhöht, weshalb die Forderung nach einer Sicherung der finanziellen Ausstattung hier durchaus angemessen ist. Auch die Staffelung der Mindestforderung nach den unterschiedlichen Qualifizierungsgraden ist sinnvoll, weil sich das auch in grundsätzlichen Finanzierungen des öffentlichen Dienstes wiederfindet.

Schade finde ich, dass ähnlich, wie wir das auch im letzten Plenum schon zum Thema „Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz“ gesehen haben, die Landesregierung hier schon länger nicht mehr geguckt hat, wie verlässlich die Summen sind, die hier in dem Gesetz stehen. Da wäre eine Einordnung des Ministeriums auch insofern wichtig, um das Thema „Dynamisierung“ vernünftig einschätzen zu können.

Kindertagespflegepersonen agieren quasi selbstständig, wodurch vor und auch nach den eigentlichen Betreuungszeiten noch viel Arbeit anfällt, die aktuell in dem Vergütungskatalog nicht berücksichtigt ist. Das soll angeschaut werden. Das bezieht sich auch auf die Frage, wie eigentlich die Räumlichkeiten aussehen müssen, in denen Kindertagespflegepersonen ihre Arbeit durchführen.

Wir sind sehr gespannt auf die Diskussion im Ausschuss, auch auf die Anhörung der betroffenen Akteure dazu, und tragen eine Überweisung an den Bildungsausschuss sehr gern mit. Vielen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Reinhardt für die Fraktion Die Linke.

Eines vorangestellt: Auch die Linksfraktion erkennt die Kindertagespflege, die 240 Tagesmuttis und Tagesväter in Thüringen, als einen kleinen, wichtigen Baustein zur Kinderbetreuung an und dankt natürlich für ihre tägliche Arbeit, die anspruchsvoll ist.

(Beifall DIE LINKE)

(Abg. Jankowski)

Werte Frau Präsidentin, geschätzte Kollegen Parlamentarier, liebe Kolleginnen und Kollegen Erzieher, zur letzten Plenarsitzung hatten wir als Rot-RotGrün einen kleinen Gesetzentwurf im Kindergartengesetz vorgelegt. Schwerpunkt war PiA, also eine der brennenden Fragen der Fachkräftegewinnung. Da haben wir uns als Koalition – außer von der AfD, Herr Jankowski hatte damals nicht gesprochen – ganz schön was anhören müssen im Sinne von: Mensch, das, was ihr da vorlegt, reicht doch gar nicht aus, das sind nicht die Probleme dieser Zeit. Nun zitiere ich mal Herrn König von der CDU aus der letzten Plenarsitzung, in der es um dieses Kindergartengesetz ging: „Kurz vor Jahresende wird das hier umgesetzt, obwohl eigentlich eine viel größere Gesetzesinitiative notwendig gewesen wäre und aus unserer Sicht auch angekündigt wurde.“ Es wurde noch blumig damit ergänzt, man hätte sich das umfangreicher gewünscht.

Nun hätte man sich heute vorstellen können, dass die CDU im Freistaat Thüringen ihren Worten nun Taten folgen lässt und die dringenden Probleme in der Kindergartenlandschaft in Thüringen angeht. Aber mitnichten. Mitnichten, werte Kolleginnen und Kollegen. Dieser heutige Gesetzentwurf ist ein Schlag ins Gesicht aller Erzieherinnen und Erzieher in Thüringen.

(Beifall DIE LINKE)