Eine Änderung für 240 Personen der Kindertagespflege im Vergleich zu 20.000 Erzieherinnen! Und sich dann hier aufzuplustern und zu sagen, wir lösen hier die Probleme und die Landesregierung schläft, also das stelle ich wohl infrage.
Es ist ein Schlag ins Gesicht aller Eltern, die ihr Kind im Kindergarten betreuen lassen, ein Schlag ins Gesicht der 90.000 Kinder, die hier im Kindergarten betreut werden für 3,5 Millionen Euro. Dann gehen Sie mal in Ihre Wahlkreise, in die 21, die Sie noch direkt gewonnen haben, und fragen nach, was man mit 4,5 Millionen beispielsweise bei den Sprach-Kitas machen könnte – nur mal im Vergleich.
In dem Entwurf ist nichts, aber auch nichts von den aktuellen Problemen in der Kindergartenlandschaft zu lesen: von den Entlastungen in den Familien, die durch die Krisen belastet sind, von Gebührenfreiheit, von dem Thema „kostenfreies Essen“, von einem verbesserten Personalschlüssel – das sind alles Dinge, die Sie hier angekündigt haben und bei denen Sie immer sagen,
alle anderen schlafen. Da frage ich mich, ob Sie sich noch immer im künstlichen Koma befinden. Ausschließlich die Kindertagespflege wird bedacht. Die soll also mehr Geld erhalten. Insgesamt reden Sie jetzt in Ihrem Entwurf von 3,5 Millionen, in den Haushaltsänderungen haben Sie allerdings geschrieben von 3,366 Millionen. Vielleicht können Herr König oder Herr Tischner noch einmal kurz aufklären, weshalb dieser Widerspruch hier besteht, warum Sie mit unterschiedlichen Zahlen hantieren, und vielleicht können Sie in der Begründung oder in der Rede auch mal sagen, wie Sie auf die geänderten Sätze kommen.
Aber ich frage mich tatsächlich, ob das Ihr bildungspolitischer Anspruch ist, liebe CDU! 3,5 Millionen für die Kindertagespflege, wo doch originär – und das steht im Gesetz auch letztlich geschrieben – Kommunen und Landkreise genau an dieser Stellschraube selbst tätig sein sollen. In Jena hat man die Richtlinie zur Erhöhung der Gebühren jetzt erlassen, also für die Kindertagespflegeeltern. In Gera haben wir das gemacht, da haben wir sogar den Inflationsgebührenausgleich nach oben gesetzt, Erfurt hat das auch gemacht.
Um jetzt mal „Butter bei die Fische“ zu geben: Tatsächlich, so eine Kindertagesmutti in Gera verdient im Schnitt nach allen Rücklagen usw. um die 800 Euro. Verstehen Sie mich nicht falsch, das ist viel zu wenig. Das ist katastrophal und natürlich müssen wir da ran. Die Frage ist doch aber: Wie?
In unserem Gespräch mit dem Landesverband der Kindertagespflege sind im Übrigen auch noch andere Schwerpunkte aufgekommen. Der Landesverband für Kindertagespflege hat sich – nehme ich mal an – entsprechend auch mit Ihnen getroffen und für Lösungen geworben. Ich lese mal die Forderungen kurz vor, die wir so rausgenommen haben: eine leistungsgerechte Bezahlung des Anerkennungsbeitrags für die Förderleistung, das bedeutet diesbezüglich zwingend eine Verpflichtung der Jugendämter zu einer Anlehnung an den TVöD und hier tatsächlich eine tarifliche Staffelung, Berechnung des Stundensatzes der Förderleistung nicht auf Basis von fünf, sondern vier Kindern, weil durchschnittlich eine Kindertagesbetreuung meistens nur vier Kinder hat, und eine deutliche Anhebung der Sachkostenpauschale mit einer Dynamisierung.
Nun muss man natürlich nicht alles eins zu eins umsetzen und natürlich ist es, wenn man seit 2015 an diesen Sachkosten nicht gedreht hat, höchste Zeit, an dieser Stellschraube etwas zu verändern. Aber innovativ und großer Heilsbringer im Kindergartengesetz würde ich das, was hier vorliegt, nicht nennen.
Zum Abschluss, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU – die lieber auf ihr Handy gucken, kann ich verstehen:
Was ich tatsächlich mehr als interessant finde, ist – jetzt reagieren Sie wenigstens, wunderbar, meine aktive Ansprache hat bei Ihnen funktioniert.
Was ich tatsächlich mehr als interessant finde, ist, dass sich nun die CDU für Tarifbindung bzw. Bindungen an Entgeltgruppe nach dem TVöD starkmacht. Das finde ich deshalb so interessant, weil wir uns als Linke seit Jahren für eine stärkere Tarifbindung starkmachen, und zwar immer gegen den Widerstand der CDU. Nicht zuletzt haben Sie das signalisiert in den Haushaltsverhandlungen 2023. Das wollten wir zum Beispiel durch eine Kampagne zur Erhöhung der Tarifbindung im Land oder durch Vorschläge zur Erleichterung von Allgemeinverbindlichkeitserklärungen. Und Sie – die CDU – hauen da immer dagegen, wie gesagt, zuletzt erst im Haushalt 2023. Nun machen Sie hier ein Gesetz, was wir als Linke gut finden, einen Vorschlag, wie man so eine tarifliche Bindung festsetzen sollte im Gesetz – das allerdings für 240 Personen. Wir würden uns wünschen, dass Sie an dieser Stelle konsequenter sind und das mehr im Freistaat fordern. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben ja schon manche Rede vom Kollegen Reinhardt gehört, aber diese Rede hat es an Arroganz heute wirklich übertroffen, nicht nur an Arroganz
gegenüber dem Parlament hier im Hause, sondern vor allem an Arroganz – und das ist das Schlimme – gegenüber den Kindertagespflegern in unserem Freistaat. Sie wissen ganz genau, Herr Reinhardt, dass wir uns darauf verständigt haben, hier heute im Hause nur noch einmal allein über den Be
reich der Kindertagespflege zu reden, weil wir im Landtagsausschuss/Bildungsausschuss einen Gesetzentwurf haben, der von Rot-Rot-Grün stammt, wo es um das Thema „PiA“ geht. Wir wollen gemeinsam diese beiden Gesetzentwürfe jetzt anhören, PiA und die Kindertagespflege. Und Rot-RotGrün hat zu Recht angekündigt und viele Fraktionen hier im Hause auch – die AfD habe ich gerade gehört, uns habe ich vernommen, die Gruppe der FDP –, dass wir im kommenden Jahr uns sehr intensiv, wahrscheinlich dann auch in verschiedensten Gesetzentwürfen, noch einmal der frühkindlichen Bildung und größeren Novellen des Kindergartengesetzes annehmen wollen.
Also, sich hier hinzustellen, mit so einer Arroganz zu spalten, Kindergärten und Kindertagespflege auszuspielen, das ist ein Offenbarungseid Ihrer Politik, meine Damen und Herren!
Für uns ist ganz klar, die hier auf den Weg gebrachte Änderung in § 23 des Kindergartengesetzes für eine bessere Entlohnung der Kindertagespfleger ist dringend notwendig. Um eine qualitativ hochwertige Betreuung auch in diesem Bereich weiter sicherzustellen, bedarf es einer auskömmlichen und bedarfsgerechten Entschädigung für die in Thüringen tätigen Kindertagespfleger. Aktuell ist dies nicht der Fall, die Situation für diese Berufsgruppe gestaltet sich, gelinde gesagt, sehr dramatisch. Waren bis 2016 noch ungefähr 350 Kindertagespflegepersonen mit der Betreuung von ca. 1.300 Kindern beschäftigt, so ist die Zahl in den vergangenen fünf Jahren massiv rückläufig; wir haben derzeit wahrscheinlich noch so ca. 220 Kindertagespflegerinnen und ‑pfleger in unserem Land. Der Landesverband für Kindertagespflege schätzt ein, dass in diesem Jahr noch weitere Kindertagespfleger ihren Beruf aufgrund der massiv gestiegenen Kosten aufgeben werden, schlichtweg weil gegenwärtig viele Tagesmütter am Rande des Existenzminimums agieren. Ursache dafür sind hauptsächlich die seit 2015 erhobenen und festgelegten und dann seit 2017 nicht mehr angepassten Sachpauschalen und Förderleistungen seitens der Landesregierung. Eine kostendeckende Betreuung der Kinder ist damit für viele aktuell nicht mehr zu stemmen. Viele Kindertagespfleger leben von ihrem Ersparten. Die aktuellen Kostensteigerungen, beispielsweise für Strom und Heizung, erschweren die schwierige Situation noch weiter.
Wir wollen mit dem Gesetzentwurf auch verhindern, dass die Berufsgruppe, auch wenn sie mit mittlerweile 230 Personen verhältnismäßig überschaubar ist, weiter von der Landesregierung vernachlässigt wird. Exemplarisch dafür waren auch die Ausfüh
rungen des Ministers im Bildungsausschuss in diesem Jahr, als er auf die Frage nach der Kostenentwicklung in der Kindertagespflege der vergangenen fünf Jahre konstatieren musste, dass für die Jahre 2016, 2017, 2020 und 2021 das Ministerium gar keine Daten erhoben habe. Verantwortungsübernahme für alle Bereiche der frühkindlichen Bildung sieht anders aus! In einer Studie des Forschungsinstituts für Bildungs- und Sozialökonomie wurden einzelne Bundesländer hinsichtlich der leistungsgerechten Vergütung und Alterssicherung von Kindertagespflegepersonen als Beitrag zur Fachkräftegewinnung untersucht. Im Ergebnis kam heraus – und diese Ergebnisse sind niederschmetternd –: In Thüringen arbeiten die Kindertagespfleger kurz vor dem Existenzminimum. Auch herrscht auf den ersten Blick eine besonders dramatische Lage hinsichtlich der errechneten Renten, die bestenfalls 472 Euro mit Erreichen des Regelrentenalters von 67 Jahren betragen würden. Auch wurde in dem Gutachten kritisiert, dass eine qualifizierungsbezogene Vergütung kein Bestandteil der Landesregelung sei.
All dies haben wir nun hier im vorliegenden Gesetzentwurf aufgegriffen und hoffen, mit der Anpassung der Sätze und teilweise deutlichen Erhöhung dazu beizutragen, dass die Kindertagespflege als ein ergänzendes Modell, das vielen Familien, die gerade beruflich sehr differenziert arbeiten müssen, langfristig dient, auch erhalten werden kann. Dass dieser Gesetzentwurf schon längst überfällig war, ist hoffentlich schon ein Konsens hier im Haus. Überraschend ist es eher, dass dieser von unserer Fraktion, aus der Opposition heraus kommen muss. Wobei: Nach der Rede von Herrn Reinhardt wurde ja eigentlich deutlich, dass jedenfalls die Linken für diesen Bereich der frühkindlichen Bildung scheinbar überhaupt kein Herz haben. Nichtdestotrotz hoffen wir auf eine fraktionsübergreifende Zustimmung jetzt zur Überweisung des vorliegenden Gesetzentwurfs und dann auch auf einen Konsens im Sinne der Thüringer Kindertagespflegerinnen und ‑pfleger. Viel Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Christian Tischner, selbstverständlich werden wir als Sozialdemokraten der Überweisung zustimmen. Ich sehe den Gesetzentwurf deutlich
differenzierter als mein Vorvorredner. Ich glaube, er ist eine sinnvolle Ergänzung dessen, was wir im letzten Plenum eingebracht haben. Wir haben uns darauf geeinigt, eine gemeinsame Anhörung zu machen und darüber zu reden. Wir wollten in unserer kleinen Novelle – wir haben das ja beim letzten Mal deutlich gemacht und du hast es ja auch angesprochen – PiA regeln, wir wollten Anpassungen des TVöD eingruppieren, und natürlich haben wir die Kindertagespflege nicht vergessen. Wir hatten sie eigentlich mitgeplant mit der großen Kita-Gesetz-Novelle. Aber, und das gebe ich gern zu, die derzeitigen Entwicklungen, was Inflation angeht, was Kostensteigerung beim Heizen angeht, usw., usf. machen es natürlich vollkommen sinnvoll, dass wir auch diesen Bereich der Kinderbetreuung in den Blick nehmen. Insofern bin ich durchaus dankbar dafür, dass wir das jetzt nachschieben. Wir hatten bei unserem Kita-Gesetzentwurf diese Dinge noch nicht im Blick. Er ist auch älter als diese Entwicklung in ihrer Dramatik. Deswegen – es ist hier schon angesprochen worden – ist es völlig korrekt, die Sachkostenpauschale anzufassen, die seit 2017 nicht angefasst worden ist, sie vor allem auch anzupassen. Die Berechnungsgrundlagen der erbrachten Förderleistungen stammen sogar aus dem Jahr 2015. Also auch hier ist deutlich richtig und wichtig, sich des Themas anzunehmen. Nichtsdestotrotz wird unser Gesetzentwurf – es ist hier schon angesprochen worden – im Frühjahr das Plenum erreichen. Wir werden mal schauen, wann wir ihn beraten. Auf jeden Fall steht aber aus unserer Sicht dieser kleinen Kita-Gesetz-Novelle unter Einschluss des Antrags der CDU nichts im Weg. Wir werden das gemeinsam anhören. Es ist im Bildungsausschuss vereinbart worden – das wurde schon völlig zu Recht gesagt –, dass wir das zusammentun. Insofern glaube ich, dass es eine sinnvolle Ergänzung zu unserem Gesetzentwurf aus der letzten Plenarsitzung ist, und wir werden der Überweisung zustimmen.
Aber in einem, lieber Christian Tischner, möchte ich dir doch widersprechen: Du hast in deiner Einbringung gesagt, du oder ihr macht die Arbeit des Ministeriums. Ich glaube, das Erstellen von Gesetzentwürfen und Anträgen steht auch einem Parlamentarier gut zu Gesicht und ist auch Kern unserer Arbeit. Insofern sind wir da in einer gewissen Arbeitsteilung. Schiebe es nicht dem Ministerium zu, wir dürfen auch selbst denken und arbeiten. Vielen Dank.
Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, ich bin sehr froh, dass wir jetzt wieder sachlich über dieses Thema diskutieren, und will an dieser Stelle einen ausdrücklichen Dank an alle 240 Kindertagespflegepersonen in Thüringen aussprechen, die diese wichtige ergänzende Aufgabe bei der Betreuung, Erziehung und Bildung unserer Kleinsten wahrnehmen.
Das ist ein ganz wichtiger Job. Das ist nicht nur ein Job, das ist eine Berufung, die unheimlich viel Engagement braucht und die viel zu oft nicht so gesehen wird, in der gesetzlichen Systematik allerdings anders angelegt ist, weil die Kindertagespflege hier schon immer ein wichtiger Bestandteil der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung in Thüringen war. Die Kindertagespflege ist auch nicht nur eine Pflichtaufgabe im Bereich der Jugendhilfe, sie ist im wahrsten Sinne des Wortes unverzichtbar, weil es eine familiennahe Form der Bildung, Erziehung und Betreuung ist und damit auch ein ganz besonderes Angebot insbesondere für die kleinsten Kinder darstellt. Betreuung in der kleinen Gruppe, die verlässlichen Bezugspersonen, hohe Flexibilität: All das ermöglicht gerade kleinen Kindern Sicherheit, Orientierung und den Eltern natürlich auch ein Maß an Flexibilität, wie wir es manchmal in Einrichtungen so nicht haben.
Als Grüne-Landtagsfraktion haben wir uns in den vergangenen Jahren immer wieder für die Stärkung der Kindertagespflege eingesetzt, beispielsweise als es darum ging, Kindertagespflegepersonen auch bei den Fortbildungen zu berücksichtigen, die Möglichkeit der Investitionspauschale auch Kindertagespflegepersonen zugutekommen zu lassen, die Umstellung auf die stundenweise Entlohnung und auch die Einführung der Mindestvergütung. Deswegen begrüßen wir auch grundsätzlich die Intention des Gesetzentwurfs der CDU, weil er zum Ziel hat, die Arbeitsbedingungen in der Kindertagespflege zu verbessern. Wir haben dazu auch gemeinsame Fachgespräche mit dem Kindertagespflegeverband hier in Thüringen durchgeführt. Deswegen ist das, glaube ich, ein guter und richtiger Schritt.
die als Kindertagespflegepersonen arbeiten, davon 65 allein in Erfurt, 41 in Jena, die Landkreise mit vergleichsweise hoher Kindertagespflege sind das Eichsfeld mit 25 Menschen, Schmalkalden-Meiningen mit 12 und Gotha mit 15. Was man allerdings auch sehen muss – und das ist eine Entwicklung, die uns durchaus bedenklich stimmt –, ist, dass sich die Anzahl der in der Kindertagespflege beschäftigten Personen seit 2012 von 338 um etwa ein Drittel verringert hat, während die Anzahl der betreuten Kinder weniger stark zurückgegangen ist. Das waren damals 1.056, jetzt sind es 882.
Die vor uns liegenden Herausforderungen sind sehr vielfältig, das haben wir immer wieder festgestellt. Es muss darum gehen, zum einen die Arbeitsbedingungen zu verbessern, dann auch die Profession Kindertagespflege weiterzuentwickeln, die Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarfen auch in der Kindertagespflege besser zu unterstützen und die Zusammenarbeit von Kindergärten und Kindertagespflegepersonen zu verbessern, weil es in der Regel einen Übergang in einen Kindergarten gibt. Ganz klar ist, dass die Kindertagespflege nicht ein mit aufgeweichten Qualitätsstandards – ich sage es mal ein bisschen provokant – billiger Ersatz für fehlende Kindergartenplätze sein darf. Auch die Kindertagespflege braucht eine hohe Qualität und hohe fachliche Standards. Ich bin also dankbar dafür, dass uns der neue Landesverband für Kindertagespflege als wichtiger Ansprechpartner immer zur Seite steht. Wir haben uns auch immer wieder intensiv mit ihm ausgetauscht.
Der nun vorliegende Gesetzentwurf der CDU sieht vor, sowohl die Fördersätze für den Sachaufwand deutlich zu erhöhen, beispielsweise im Ganztag von 170 Euro auf 300 Euro pro Kind, und auch die Förderleistung anzuheben. Der Ansatz, meinen wir, ist richtig, weil die derzeitigen Mindestfördersätze auf den Berechnungen aus dem Jahr 2015 beruhen. Seitdem hat sich viel getan – Herr Hartung hat es gerade gesagt –, vieles ist teurer geworden. Wir müssen also dringend handeln. Der Vorschlag der CDU beinhaltet die Förderleistung von 404 Euro je nach Qualifikationsniveau – es gibt ja im Moment die 160- bzw. 300-Stunden-Qualifikation oder Erzieherinnenausbildung – auf zwischen 475, 546 oder 586 je Kind anzuheben, und der Stundensatz der ergänzenden Kindertagespflege soll von 1,20 Euro auf 2,12 Euro erhöht werden. In den aktuellen Haushaltsverhandlungen – das werden wir ja nächste Woche hier noch mal diskutieren – haben wir uns bereits darauf verständigt, dass es Verbesserungen braucht und dass wir dafür auch die finanzielle Vorsorge treffen müssen. Da waren wir uns eigentlich auch alle einig, dachte ich. Daher
Wir wollen gern im Ausschuss über den richtigen Weg zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Kindertagespflege diskutieren, und wir können uns als Grüne auch eine Anhebung der Vergütung auf die Stufe S 4 vorstellen, ebenso eine Anpassung der Fördersätze für den Sachaufwand. Da gibt es ganz unterschiedliche Modelle. Ich gebe zu, ich habe das Modell der CDU auch noch nicht ganz durchstiegen, ich kenne aber zum Beispiel auch das Modell vom Bundesverband der Kindertagespflege, der ebenfalls eines aufgestellt hat. Ich glaube, über all das können wir sicherlich gern – auch im Zuge der von uns noch einzubringenden Kindergartennovelle, die Anfang nächsten Jahres kommen wird – diskutieren. Wir werden ja auch eine Anhörung dazu haben. Wir jedenfalls sind optimistisch, dass wir in der Sache gut zueinander finden. Die Tagespflegepersonen haben es verdient, dass wir zeitnah zu guten Lösungen kommen, und dass wir in der Tat eines nicht tun: Kindertagespflege und Kindergärten gegeneinander ausspielen, denn für uns gehören sie zusammen, das war zum Glück schon immer so, das ist auch ein Bestandteil der Wahlfreiheit, und das brauchen sowohl die Eltern als auch die Kinder als auch die Menschen, die in dem Bereich beschäftigt sind. Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank. Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt nicht mehr vor. Dann erteile ich für die Landesregierung dem zuständigen Minister für Bildung, Jugend und Sport, Herrn Holter, das Wort.
Guten Morgen, verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Schülerinnen und Schüler! Der vorliegende Gesetzentwurf der CDU handelt von Kindertagespflegepersonen, die wir ja landläufig Tagesmütter und Tagesväter nennen. Es handelt sich um ein Einzelthema, welches die CDU aufgegriffen hat, und ich halte das nichtsdestotrotz für wichtig. Wie werden diese 240 Kindertagespflegepersonen in Thüringen eigentlich vergütet bzw. welche Sachkostenpauschalen und Förderleistungen erhalten sie für ihre selbstständige Tätigkeit? Die verschiedenen Rednerinnen und Redner sind gerade darauf eingegangen. Lassen Sie mich, bevor ich zu einigen