Protokoll der Sitzung vom 15.12.2022

Guten Morgen, verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Schülerinnen und Schüler! Der vorliegende Gesetzentwurf der CDU handelt von Kindertagespflegepersonen, die wir ja landläufig Tagesmütter und Tagesväter nennen. Es handelt sich um ein Einzelthema, welches die CDU aufgegriffen hat, und ich halte das nichtsdestotrotz für wichtig. Wie werden diese 240 Kindertagespflegepersonen in Thüringen eigentlich vergütet bzw. welche Sachkostenpauschalen und Förderleistungen erhalten sie für ihre selbstständige Tätigkeit? Die verschiedenen Rednerinnen und Redner sind gerade darauf eingegangen. Lassen Sie mich, bevor ich zu einigen

Einzelheiten komme, sagen, die Tagesmütter und Tagesväter sind wichtige Säulen der Kindertagesbetreuung in Thüringen. Sie haben Sitz und Stimme auch in der AG Zukunft Kindergarten, die ich vor einiger Zeit gegründet habe. Da haben wir sehr wohl über die Situation gesprochen. Herr Tischner, ich habe der Landesarbeitsgemeinschaft auch zugesagt, dass wir mit der von Thomas Hartung angesprochenen großen Novelle des Kindergartengesetzes dann auch dieses in Angriff nehmen. Gut, jetzt haben Sie Ihre Initiative vorgelegt, und ich will im Einzelnen auch darauf eingehen. Das Anliegen, wie ich schon sagte, das seit längerer Zeit durch die Interessenvertreterinnen und ‑vertreter formuliert wird, mache ich mir zu eigen: Wir brauchen in Thüringen eine bessere Vergütung, da sind wir uns vollkommen einig, denn die 574 Euro für ein Ganztagskind sind ein zu geringer Betrag. Aber, Herr Tischner, das haben Sie nicht ausgeführt: Wessen Aufgabe ist es denn nun eigentlich?

(Beifall DIE LINKE)

Da ist das Kindergartengesetz ganz klar: Es ist eine kommunale Aufgabe, die Pauschalen und die Fördersätze festzulegen. Und ja, diese sollen natürlich auskömmlich sein, denn ich bin überzeugt, Tagesmütter und Tagesväter müssen von ihrer Arbeit leben können.

(Beifall DIE LINKE)

Es waren die kommunalen Spitzenverbände, die 2017 ausdrücklich gewünscht haben, dass die Verantwortung für die Festsetzung der Pauschalen und Fördersätze auf die Kommunen übergeht, und das ist mit der Gesetzesentscheidung von 2017 so erfolgt. Das blenden Sie aus, meine Damen und Herren der CDU.

(Beifall DIE LINKE)

Doch, die Verantwortung liegt bei den Kommunen. Die Sätze, die seitdem im Kindergartengesetz stehen, sind Mindestsätze, die damals aufgenommen wurden, und dienen gleichsam als Sicherheitsnetz, nämlich als mindester Mindeststandard, damit dieser Übergang auf die Kommunen gelingt und nicht zur Existenzfrage für Tagesmütter und Tagesväter wird.

Die Entwicklung, die wir beobachten, ist aber eine andere, ist genau das, was wir jetzt hier diskutieren. Viele Kommunen haben diese Sätze nicht als mindesten Mindeststandard begriffen, sondern praktisch als Obergrenze, ich will das deutlich sagen. Die Kommunen hätten die Möglichkeit, mehr festzulegen, als im Gesetz steht.

Sie kümmern sich doch so um die Kommunen, Sie schieben den Kommunen auch wieder richtig Geld

(Abg. Rothe-Beinlich)

zu über die Haushaltsverhandlungen. Richtig. Dann müssen die Kommunen dieses Geld, das sie über Ihre Initiativen bekommen, auch dafür einsetzen. Das will ich hier mal deutlich unterstreichen.

(Beifall DIE LINKE)

(Unruhe CDU)

Wenn das von den Kommunen als Obergrenze verstanden wird, dann handeln die Kommunen nicht entsprechend dem Gesetz. Es geht um mindeste Mindeststandards. Und das ist leider in den letzten fünf Jahren eingetreten. Eigentlich wollte der Gesetzgeber genau das vermeiden. Aber die Entwicklung ist eine andere und das ist eben eine Existenzfrage der Tagesmütter und der Tagesväter geworden. Es liegt doch auf der Hand: Wenn der Markt oder in diesem Falle die Kommunen das nicht regeln, dann muss das Land regulativ eingreifen.

Meine Damen und Herren, in dem Gesetzentwurf der CDU stehen nun neue Mindestbeiträge. Werter Herr Tischner, mir erschließt sich nicht, wie diese Summen zustande kommen. Das wird aus Ihrem Gesetzentwurf nicht klar. Der Betrag aber, den man ins Gesetz schreibt, muss eine bestimmte Basis haben und darf nicht einfach aus der Luft gegriffen sein. Da bin ich schon mal gespannt auf die Anhörung, welche Berechnung Sie dann vorlegen und wie diese Zahlen zustande kommen. Die CDU schlägt auch vor, eine Bindung an die Entwicklung des TVöD im Gesetz vorzusehen. Wie ein Tarifvertrag zustande kommt, wissen wir alle. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberinnen verhandeln miteinander. Beim TVöD, das ist der Tarifvertrag für den Bund und die Kommunen, für die Schülerinnen und Schüler, werden die Angestellten des öffentlichen Dienstes und die Gewerkschaften miteinander verhandeln, und der wird notfalls auch erkämpft. Diejenigen, die dort angebunden sind, wissen das. Aber die Tagesmütter und Tagesväter sind selbstständig. Nun kann man sich natürlich auch an einem Tarifvertrag orientieren.

Damit Sie mich richtig verstehen, ich unterstütze die Zielrichtung. Ich möchte aber auf die systemischen Fragen hinweisen, die dringendst im Gesetzgebungsverfahren geklärt werden müssen. Dabei steht vor allem auch die Frage, liebe CDU: Welche Verantwortung billigt der Gesetzgeber des Landes in Zukunft den Kommunen weiter zu? Tragen sie weiter die Verantwortung oder gibt es eine Rückkehr zu dem alten Prinzip, dass das Land die Sätze festlegt?

Ich habe jetzt Ihre Gesetzesinitiative so verstanden, dass Sie in diese Richtung tendieren. Das müssen wir dann in der Diskussion ausloten. Es muss also

geklärt werden – und ich weiß nicht, ob Sie mit Ihren kommunalen Vertretern darüber gesprochen haben –, in welche Richtung ganz konkret das Gesetz geändert werden soll in dieser Frage: Wer legt zukünftig die Sätze fest?

In jedem Fall, meine Damen und Herren Abgeordneten, sollten wir in der Ausschussberatung auch diese Frage beleuchten. Ich hoffe da auf eine gute Beratung. Ich denke, so wie das auch die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen gesagt haben, das kann mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen entsprechend mitberaten werden.

Morgen im Bundesrat, werter Herr Prof. Hoff, wird ja sicherlich das Kita-Qualitätsgesetz des Bundes verabschiedet werden. Davon gehe ich aus. Damit ist auch klar, dass wir dieses Gesetz, dieses neue Gesetz des Bundes in Landesrecht umsetzen müssen und auch wollen, selbstverständlich. Ich weiß, dass wir dann auch eine große Novelle des Kindergartengesetzes angehen. Thomas Hartung und andere sind darauf eingegangen. Wir wollten eigentlich in diesem Zusammenhang auch die Frage für die Tagesmütter und die Tagesväter in Angriff nehmen. Nun ist die CDU-Fraktion mit Ihrer Initiative gekommen. Das ist auf der einen Seite gut so, aber es sind einige Fragen im Detail zu klären. Da wünsche ich mir, dass wir innerhalb der Ausschussberatung diese Fragen auch beantworten, dass wir mit dem Gesetz Rechtssicherheit schaffen, damit wir nie wieder in eine Situation kommen, dass Tagesmütter und Tagesväter in Existenznöte kommen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es weiteren Redebedarf? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung. Es ist beantragt, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zu überweisen. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind, soweit ich das sehen kann, alle Mitglieder des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Dann ist das einstimmig so angenommen. Damit kann ich diesen Tagesordnungspunkt schließen.

Wir kommen jetzt zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 8

Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens

(Minister Holter)

Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/6573 - ERSTE BERATUNG

Wird das Wort zur Begründung dieses Gesetzentwurfs gewünscht? Nein, das ist nicht der Fall. Dann kann ich gleich die Aussprache eröffnen und erteile Herrn Abgeordneten Wolf von der Fraktion Die Linke das Wort.

Schönen guten Morgen, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, schade, dass die Schülerinnen und Schüler sich gerade jetzt auf den Weg machen, sich unseren Thüringer Landtag weiter anzusehen, und diese sicherlich spannende Debatte nicht verfolgen können.

Wer wie ich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, viel an unseren Schulen ist, um sich ein Bild vor Ort zu machen, weiß, wie vielfältig, bunt, mehrsprachig und modern in der Ausstattung und den Konzepten unsere Schulen aufgestellt sind. Dies ist vor allem ein Verdienst unserer Pädagoginnen und Pädagogen, aber auch vieler engagierter Eltern. Ich will hier beispielgebend und auch dankend für die langjährige Arbeit Roul Rommeiß nennen, der vor einigen Tagen als Landeselternsprecher sein Amt nicht noch mal angetreten hat, aber auch Claudia Koch, die neue Landeselternsprecherin, der wir viel Erfolg bei der Übernahme dieses Amts wünschen.

Es braucht natürlich auch ein gutes Umfeld wie Schulämter, aber eben zum Beispiel auch Unternehmen und Vereine, die sich in Schule mit engagieren. Jede Schule soll im Rahmen des Gesetzes ihren Weg gehen können. In der Schule der nahen Zukunft soll der Umgang mit digitalen Medien ebenso selbstverständlich wie das längere gemeinsame Lernen an einem Ort ganztags auch an weiterführenden Schulen flächendeckend anzutreffen sein wie die Praxisorientierung als verpflichtendes Prinzip in den Regel- und Gemeinschaftsschulen, Schülerinnen und Schüler mit und ohne Migrationshintergrund unterschiedslos von Lehrerinnen und pädagogischer Assistenz in ihrer Entwicklung bestmöglich gefördert werden. Schule ist nie vollendet, ist nie fertig, sondern ist in ständiger Entwicklung begriffen. Deshalb muss sich auch die Lehrerinnenbildung diesen Herausforderungen stellen.

Lassen Sie mich bitte einige Punkte unseres Gesetzes kurz erläutern. In der Zeit der Pandemie wurde wie unter einem Brennglas deutlich, an wel

cher Stelle wir in der Entwicklung und Ausstattung unserer Schulen sprichwörtlich unsere Hausaufgaben nicht gemacht haben. Alle – Pädagoginnen, Schülerinnen sowie Eltern – standen bei geschlossenen Schulen vor der Frage, wie es jetzt weitergeht. Weder gab es eine technische Ausstattung, notwendige Endgeräte, noch die pädagogischen Konzepte, wie mit Distanz- und Hybridunterricht umgegangen werden soll.

Wir als demokratische Fraktionen, also Rot-RotGrün mit der CDU und der FDP, haben vor gut einem Jahr einen Antrag zur Digitalität an Schulen auf den Weg gebracht und – Herr Tischner, weil Sie es in der Öffentlichkeit offensichtlich nicht mehr ganz so präsent haben – dort haben wir uns zu Hybridunterricht ausdrücklich zusammen positiv geäußert. Was es aber neben der Umsetzung auch braucht, ist der Rechtsrahmen, damit Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sicher wissen, wie mit digitalen Medien im Rahmen des Unterrichts umgegangen werden muss. Es braucht also dann nicht mehr die Einwilligung der Eltern, sondern in der Schule wird entschieden, wie gelernt wird.

Besonders wichtig dabei war meiner Fraktion, dass wir in die digitale Lernmittelfreiheit einsteigen, indem wir als Land mit Wirkung des Gesetzes jedes Jahr einen Jahrgang der Klassenstufe 5 mit digitalen Endgeräten ausstatten. Es gehört im Folgenden dazu, dass die Lehrerdienstordnung – 30 Jahre alt – modernisiert wird, die Medienkonzepte in den Schulen fortgeschrieben, die Lehrkräfte sich weiter fortbilden und alle Schulen durch die Schulträger endlich an ein leistungsfähiges Datennetz angeschlossen werden. Wie unsere Schülerinnen heute lernen, so können sie in Zukunft unser Land gestalten. Und dies wird wesentlich digital geprägt sein. Deswegen werben wir um Zustimmung.

Punkt Nummer 2: Rot-Rot-Grün und CDU eint, dass wir uns Gedanken um die Zukunft der Regelschulen machen. Die CDU will mit einer zusätzlichen Differenzierung mehr Regelschüler nach der 10. Klasse ans Gymnasium bringen. Wir sagen, dass diese Differenzierung aufgrund der Kleinzügigkeit unserer Regelschulen nicht möglich sein wird und die Regelschulen vor allem den Auftrag haben, auf eine duale Berufsausbildung vorzubereiten. Auch hier können wir als Politik von den guten Modellen an unseren Schulen lernen und diese auf alle Schulen dieser Schulart übertragen. Im Schulamt Nordthüringen machen sich unter Schulamtsleiter Dr. Althaus und Projektleiterin Franka Hitzing zwölf Regelschulen derzeit auf den Weg, um in den Klassenstufen 8 und 9 einen kompletten Tag in der Woche in der Praxis – also in Unternehmen, Ver

(Vizepräsidentin Marx)

waltung, sozialen Einrichtungen usw. – zu absolvieren.

Kollege Dr. König und ich waren im Spätsommer vor Ort und haben mit allen Beteiligten gesprochen. Als Resümee lässt sich feststellen: Die Schülerinnen lernen konzentrierter und zielorientierter. Sie sagen selbst, sie hätten jetzt genaue Vorstellungen von ihrer beruflichen Zukunft. Die Lehrerinnen berichten, dass Schülerinnen so besser gefördert werden können. Die Wirtschaft steht tatsächlich Schlange, um für drei Monate gute Praktikumsplätze anzubieten und so Nachwuchs zu gewinnen. Letztlich ist dies erfahrungsgemäß ein Mittel, um die Quote der Schulabgänger ohne Abschluss deutlich zu reduzieren. Unser Vorschlag, praxisorientierten Unterricht zu stärken, kennt also nur Gewinner. Wir werben darum, dass dies umgesetzt wird.

Nun zu einem Anachronismus in unserem Schulsystem – die Besondere Leistungsfeststellung: In 13 Bundesländern erhalten die Schülerinnen mit Bestehen der zehnten Klasse am Gymnasium den Realschulabschluss. Warum in Thüringen nicht? Sind unsere Schülerinnen schlechter vorbereitet, die Oberstufe zu bestehen? Haben wir schlechtere Lehrerinnen oder Lehrpläne? Dem würde wohl keiner zustimmen. Tatsächlich verbringen die Lehrkräfte und Schülerinnen zwei bis drei Monate in der zehnten Klasse damit, sich auf eine Prüfung über dem Niveau des Realschulabschlusses vorzubereiten – eine in der Lernentwicklung völlig tote Zeit. Warum also? Weil es dienlich ist, eine Prüfung schon einmal gemacht zu haben? Benachteiligen also 13 andere Schulministerinnen ihre Schülerinnen bewusst? Nein, sie haben einfach andere Lösungen und Instrumente gefunden, die meiner Meinung nach intelligenter sind, um auf Prüfungen vorzubereiten. Eine Gymnasiallehrerin sagte neulich in einer Veranstaltung, bei der ich zugegen war: Ich hasse es jedes Jahr aufs Neue, die BLF vorbereiten, durchführen und kontrollieren zu müssen – parallel zu den Abiturprüfungen. Auch die Thüringer Philologen- und die Landeselternvertretung befinden sich hier noch in einem Meinungsbildungsprozess.

Lassen Sie uns zusammen Lehrkräfte und Schülerinnen von diesem Anachronismus BLF befreien und den Schulen die Freiheit geben, bessere Möglichkeiten zur Förderung und Vorbereitung auf das Abitur zu geben, wie wir es bereits sehr erfolgreich mit der Seminarfacharbeit getan haben. Wir werben hierfür um Ihre Zustimmung.

(Beifall DIE LINKE)

Letzter Punkt – zur Lehrerbildung: Mit dem vorliegenden Gesetz packen wir auch eine andere Re

form an. Wenn wir die Qualität in der Schule weiterentwickeln, längeres gemeinsames Lernen, Vielfalt an der Schule und im Unterricht noch besser absichern wollen, kommen wir nicht darum herum, auch die Ausbildung künftiger Lehrerinnen in den Blick zu nehmen. An der Universität Erfurt und an der Universität Jena werden die Lehrerinnen von morgen heute bereits auf hohem Niveau nach Schularten ausgebildet. Wir wollen einen weiteren großen Schritt voranmachen: Statt schulartbezogen wollen wir die künftigen Lehrkräfte schulstufenbezogen ausbilden. Statt die Trennung von Schularten – und damit auf Laufbahnen – fortzuführen, wollen wir berufliche Perspektiven für zukünftige Lehrerinnen öffnen und den Blick auf die altersgerechte Bildung der Schülerinnen legen. Mit der Umstellung von der schulartbezogenen auf die schulstufenbezogene Ausbildung können wir tatsächlich auch längeres gemeinsames Lernen, aber auch bestimmte Schularten stärken. Wir alle wissen um die Herausforderungen, insbesondere für die Regelschulen in Thüringen

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Andere Schularten schwächen Sie!)

Sie sind doch dann noch dran! –, genügend Lehrerinnen auszubilden. Die strikte Trennung der Ausbildung nach Schularten wirkt hier wie ein Hemmschuh. Wenn wir allerdings künftig Lehrkräfte danach ausbilden, ob sie in der Primarstufe Sek I oder Sek II unterrichten, schaffen wir Durchlässigkeit, die wir dringend brauchen, um Personal flexibler einzusetzen.

Hier noch ein paar Zahlen von mir: In dem aktuellen Semester Lehrerinnenausbildung in Thüringen werden derzeit – Erstsemester – für das Regelschullehramt 162 Studierende geführt, für die Gymnasien 1.176. Nur mal für das Fach Physik: für die Regelschulen einer, für die Gymnasien 34. Jeder, der hier sagt, ihm liegen die Regelschulen besonders am Herzen, sollte sofort einsichtig sein und unserem Gesetzesvorschlag zustimmen.

Ich bitte um Überweisung und Diskussion im Bildungsausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Tischner für die Fraktion der CDU das Wort.

(Abg. Wolf)